Das hatte ich so noch gar nicht mitbekommen. Finde ich aber gut:
https://www.heise.de/newsticker/mel...dstueck-kann-gerechtfertigt-sein-4456039.html
https://www.heise.de/newsticker/mel...dstueck-kann-gerechtfertigt-sein-4456039.html
Liebe RC-Network Benutzer: Bitte beachtet, dass im August 2020 alle Passwörter zurückgesetzt wurden. Mehr dazu in den News...
FALSCH!!Ein Diabolo-Projektil wiegt ein halbes Gramm. Mit Druckluft beschleunigt baut sich die Energie sehr schnell ab. Im vorliegenden Fall wurde nach oben geschossen, eine Gefährdung anderer kann man hier ausschließen.
Das Zauberwort ist hier "können". Sobald die (unter Umständen auch unwahrscheinliche) Möglichkeit besteht, daß ein Geschoß das eigene Grundstück verläßt, gefährdet man Andere und verstößt gegen das Waffengesetz. Der Schütze im vorliegenden Fall hat Riesen Glück, daß er nicht belangt wurde.(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen KÖNNEN,
Eine klare richterliche Entscheidung bezeichnest du also als "riesen Glück". Das dürfte eher dein eigenes Rechtsempfinden ausdrücken und sich deutlich vom hier gesprochen Recht unterscheiden.Der Schütze im vorliegenden Fall hat Riesen Glück, daß er nicht belangt wurde.
Du konstruierst dir auch zurecht, was dir gerade passt. Hier besteht bestenfalls ein theoretisches Risiko. Und die Energie eines durch Gravitation beschleunigten Projektils ist keinesfalls gleich der des (wenn auch nur mit Druckluft) abgefeuerten, sondern weit darunter.Ein Diabolo-Geschoß kann auch nach 20m im flachen Parabelflug genügend Energie haben, ein Auge zu zerstören. Ein Geschoß, das mit steilerem Winkel abgefeuert wird, fällt mit annähend gleicher Energie zu Boden (abzüglich Luftwiderstand).
Sind sie leider nicht. Gesundes Halbwissen kann in vielen Fällen reichen, aber wenn es um die Gefährdung von Mensch und Tier durch unangemessenen Gebrauch von Schußwaffen geht, hört der Spaß (oder die Verharmlosung) auf. Es ist Gesetz, es ist glasklar verboten, Punkt.Nix für ungut, aber deine Bedenken sind wirklich unbegründet.