Hallo zusammen,
mich beschäftigt zur Zeit folgende Problematik:
Zum Zeitpunkt des Eintritts des minderjährigen Mitgliedes wurde von seinen Eltern eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erteilt. Nachdem das Mitglied volljährig geworden ist, meldete sich der Vater mit dem Hinweis, er habe den aktuell abgebuchten Betrag zurückgezogen. Begründung war, dass Einzugsermächtigungen automatisch erlöschen, wenn das Mitglied volljährig wird. Zukünftige Abbuchungen sollen daher vom Konto des Mitglieds erfolgen.
Das ist mir bisher so nie zu Ohren gekommen. Meiner Meinung nach erlöschen Einzugsermächtigungen nur durch Widerruf oder Austritt. Bisher habe ich aber auch noch nichts gesetzliches gefunden, das dies bestätigt.
Hat einer von Euch eine Idee, wo ich etwas zur Gültigkeitsdauer von Einzugsermächtigungen finde?
Viele Grüße
Martin
mich beschäftigt zur Zeit folgende Problematik:
Zum Zeitpunkt des Eintritts des minderjährigen Mitgliedes wurde von seinen Eltern eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erteilt. Nachdem das Mitglied volljährig geworden ist, meldete sich der Vater mit dem Hinweis, er habe den aktuell abgebuchten Betrag zurückgezogen. Begründung war, dass Einzugsermächtigungen automatisch erlöschen, wenn das Mitglied volljährig wird. Zukünftige Abbuchungen sollen daher vom Konto des Mitglieds erfolgen.
Das ist mir bisher so nie zu Ohren gekommen. Meiner Meinung nach erlöschen Einzugsermächtigungen nur durch Widerruf oder Austritt. Bisher habe ich aber auch noch nichts gesetzliches gefunden, das dies bestätigt.
Hat einer von Euch eine Idee, wo ich etwas zur Gültigkeitsdauer von Einzugsermächtigungen finde?
Viele Grüße
Martin