Elektrofliger (Komplettset) Rückgaberecht

Vaui

User
Hallo!

Nach fleissigem Mitlesen melde ich mich heute mit meinem ersten Beitrag.
Und das dann ausgerechnet hier im Rechtsforum...
Und zwar habe ich einen Komplett-Set Elektroflieger gekauft. Sollste so für Just4fun sein. Heisst "Wind Spirit". War für 129Euro mit allem drum und dran, also auch mit Fernsteuerung.
Habe den Flieger hier in Aachen in einem Modellbauladen gekauft. Zuhause angekommen, öffne ich die Packung und lese mir die Bedienungsanleitung durch. Dabei sehe ich, dass bei dem Flieger das Höhenruder gar nicht zu steuern ist. Höhe wird nur über die Motorleistung gesteuert.
Da mir das so im Geschäft nicht erklärt wurde und ich selbstverständlich davon ausgegangen bin, dass mind. die Grundfunktion möglich wäre, wollte ich den Flieger am nächtsen Tag zurückgeben.
Der Verkäufer nahm den Flieger jedoch nicht zurück. Die Begründung war, dass solche Artikel mit Fernsteueranlagen immer vom Umtausch/Rückgaberecht ausgeschlossen seien.
Da war nichts zu machen, er nahm die Ware nicht zurück.
Daher nun meine Frage: Ist er im Recht? Wo gibt es so eine Klausel?
Das kann doch eigentlich gar nicht sein.
Ich bin deswegen ziemlich sauer. 129 Euro umsonst ausgegeben und ich kann def. nix damit anfangen. Bei ebay würde ich vielleicht 60-70 Euro dafür bekommen.

Bitte um Hilfe!
Fabian
 

Thommy

User †
Hallo Fabian,
herzlich willkommen bei :rcn:

Entgegen der weithin verbreiteten Meinung hat man als Käufer in einem Laden kein generelles Rückgaberecht. Wenn so etwas von einem Händler angeboten wird, dann ist dies freiwillig.
Die Argumentation mit "Artikel mit Fernsteueranlagen immer vom Umtausch/Rückgaberecht ausgeschlossen " ist allerdings auch falsch, dafür gibt es auch keine Begründung.
Ob ein Händler allerdings so einen Kunden gewinnt kann bezweifelt werden.

Der entscheidende Punkt ist
und ich selbstverständlich davon ausgegangen bin
.
Bevor man etwas kauft einfach die Sache genau anschauen und im Zweifel eher einmal zuviel als einmal zu wenig nachfragen.
Wenn ein Kunde fälschlicherweise von etwas ausgeht, kann dies nicht dem Händler angelastet werden.

Gruß
Thommy
 
Wie du den Ärger mit dem Händler regelst ist eine Sache.

Unabhängig vom Ausgang sollte man ein Höhenruder auch anlenken können, selbst wenn es ursprünglich nicht dafür vorgesehen ist.
 

Vaui

User
Danke

Danke

Ich dachte, daß es ein generelles Rückgaberecht hat.
Reicht es denn in Zukunft explizit dannach zu fragen, oder braucht man das schriftlich?

Fabian
 

Thommy

User †
Hallo,
hängt von den AGB und Vertragsbedingungen ab.
Oft steht sinngemäß drin, dass mündliuche Zasagen der schriftl. Bestätigung bedürfen.
Das beste ist, sich gleich im Laden genau anzusehen , was man kauft.
Gruß
Thommy
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Fabian,
Du solltest das mit dem fehlenden Höhenruder nicht so ablehnend sehen. Das Ding wird auch ohne Höhenruder fliegen, eben mit mehr oder weniger Gas. Wenn Dir danach ist, sollte der Einbau eines Höhenruderservos auch kein unüberwindbares Hindernis sein. Die Frage ist, ob der Empfänger dafür ausgelegt ist.

Unsere Altvorderen können nur milde lächeln: Unter den ersten Fernsteuerungen waren Einkanal-Anlagen. Gas und Höhe waren fixiert, nur das Seitenruder war gesteuert. Geflogen sind die Flieger trotzdem.

Servus
Hans
 

sualk

User
Hallo Fabian,

Oft steht sinngemäß drin, dass mündliuche Zasagen der schriftl. Bestätigung bedürfen.
Das ist rechtlich nicht haltbar. Allerdings wird es schwierig sein, mündliche Zusagen zu beweisen. :rolleyes:
 
Deshalb bestell ich alles online, dann hab ich 14 Tage Zeit mir das anzuschauen :D

Hast Du explizit danach gefragt ob es ein angelenktes Höhenruder hat?
Wenn ja dann wäre das ein Grund zur Rückgabe, sonst natürlich nicht.

Zu dem Preis wirst aber vermutlich auch nicht viel finden das mit 3 Funktionen ausgestattet ist.

Investiere lieber etwas mehr, dann bekommst auch was gescheites was sich ausbauen lässt.
Z.B. ne Graupner MX12 und einen Multiplex EasyGlider.

Wenn Du so viel nicht ausgeben willst, dann ist die Motorsteuerung schon OK.

Gruß
Klaus
 

ralf61

User
Ein gesetzliches Rückgaberecht für mangelfreie Ware im LADEN gibt es nicht; es müßte vorher individuell vereinbart werden.

Ist die Ware mangelhaft, kann auch ein Rücktrittsrecht ("Rückgabe"/Wandlung") in Betracht kommen.

Wann ist die Ware mangelhaft? Wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Also: stets darauf achten, welche Beschaffenheit vereinbart wird. Dabei wird es schwer sein, eine den Angaben auf der Umverpackung zuwider laufenden Beschafenheitsvereinbarung zu beweisen. Klartext: VORHER genau ansehen.

Noch besser: der Händler des Vertrauens vor Ort. Meiner tauscht bei unbeschädigten Fehlkäufen freiwillig und er weiß meist auch zu helfen, so dass Fehlkäufe wirklich die Ausnahme sind.

Umtauschrecht bei Internet- oder Telefon ("Fernabsatzkäufen"): o.k. - ist gegeben, aber wer will sich den Aufwand antun?

Ich möchte hier einmal deutlich eine Lanze für den Einzel-/Fachahndel vor Ort brechen, habe es allerdings in einer Großstadt wie Hamburg auch eher leicht.

Grüße
Ralf
 
Warum immer gleich alles per rechstfragen klären wollen ?

Wer ein bisschen kaufmännisches Verständnis hat, sagt ganz einfach daß er sich vertan hat, aber bereit wäre für etwas mehr Geld ein besseres Modell zu erwerben wenn er den Fehlkauf zurückgeben kann.

Kaum ein Händler wird nicht darauf eingehen.

Wenn man natürlich auf Geldrückgabe besteht, und auch nocht meckert, obwohl es eigene " Dummheit" ist, kann kaum ein entgegenkommen des Händlers erwarten.
 
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