EU Recht für Modellflieger: Erfreulicher Zwischenstand

Im Rahmen der nationalen Umsetzung des neuen, europäischen Luftrechts, insbesondere der EU-Drohnenverordnung (= DVO (EU) 2019/947) hatte das BMVI kurz vor Weihnachten einen Referentenentwurf zur Anpassung der deutschen Luftverkehrsbestimmungen vorgelegt. Die Modellflugverbände DMVF und DAeC waren in einem extrem kurz gesetzten Zeitraum bis 05.01.2021 zur Kommentierung aufgefordert. Der DAeC hat mit einer Stellungnahme von mehr als 30 Seiten von seiner Kommentierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Auch der DMFV hat eine Kommentierung eingereicht. Das BMVI teilte heute den beiden Modellflugverbänden in einer Videokonferenz mit, welche Punkte aus den Kommentierungen in den Referentenentwurf eingeflossen sind.

Wesentlicher Inhalt des aktuellen Referentenentwurfs ist danach insbesondere, dass den Verbänden die Möglichkeit eröffnet wird, jeweils eine Betriebserlaubnis gem. Art. 16 Abs. 2 lit. b) DVO (EU) 2019/947 (= „Option B“) erlangen zu können. Zur Nutzung dieser Möglichkeit werden die Verbände standardisierte Verfahren für den Betrieb von Flugmodellen in ihren Verbänden zu erstellen haben, was der DAeC mit den vom ihm entwickelten „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) bereits vorgenommen hat. Des Weiteren teilte das BMVI heute mit, dass nunmehr der Argumentation des DAeC gefolgt wird, bei der Erteilung von lokalen Erlaubnissen von Modellfluggeländen nicht mehr wie bisher auf eine Gewichtsgrenze von 5 kg MTOM (maximum take off mass) abzustellen, sondern diese Gewichtsgrenze auf 12 kg anzuheben. Der Referentenentwurf wurde dementsprechend angepasst.

Damit sind neben anderen Vorschlägen zentrale Punkte der Kommentierung des DAeC übernommen worden. Nach Abschluss der derzeit noch laufenden Resort-Abstimmungen wird dieser fortentwickelte Referentenentwurf nächste Woche in das parlamentarische Verfahren zur Beratung und Verabschiedung übergeben.

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