In den BvS für UL und wenn man da nicht direkt fündig wird gibt es spätestens bei deinem freundlichen UL-Prüfer die Auskunft.
Danke für die durchaus freundliche Antwort.
Ist ganz schön Offtopc hier, sorry dafür Knut.
Aber so kann man das einfach nicht stehen lassen, hier werden Sachverhalte gepostet die einfach falsch sind.
Habe den Prüfer gefragt. Der meinte nur selten so eine Desinformation (eigentlich sagte er Quatsch) gelesen....
BvS oder was auch immer hat keinerlei aktuelle Gültigkeit. Und schon garnicht von irgendeinem Nazi. Das ist Schnee von gestern, wie kommt man nur auf solche abstrusen Gedanken? Das ist sowas von fern der Tatsachen.
Für die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen in Deutschland gibt es nur eine einzige Bauvorschrift:
Das ist mittels der veröffentlichten NfL geltendes Recht. Ganz aktuell, unumstößlich und rechtsverbindlich. Punkt.
Und da steht überhaupt garnix von Zulassung der Kleber, Leime oder sonstiges.
Der Hersteller hat Nachweis zu führen über Verfahren, dazu gehört auch Kleben.
Wer ein besonderes Verfahren schlüssig nach den Regeln der Technik nachweisen kann bekommt dafür auch eine Zulassung. Wenn er das dann auch bezahlen will (kann).
Wer bewährte Verfahren anwendet (z.B. Kleben mit Aerodux) muss dafür keine besonderen Nachweise vorlegen.
Wer neue Verfahren zulassen will muss diese entsprechend nachweisen. Schon wieder Punkt.
Darüber nachdenken und keinen Blödsinn mehr posten hier, ist obsolet.
Wenn ein europäischer Hersteller eine nichtdeutsche Zulassung anstrebt und das Verfahren in dem beantragten EU-Land genehmigt bekommt gilt das in der gesamten EU, so auch in D. Somit kann z.b. ein tschechischer Hersteller irgendwas nachweisen und das gilt dann auch in good ol' Germany. So einfach ist das. Mit irgendeinem Kleber soweit er das zulassungstechnich durchzieht das Verfahren.
Und genauso funktioniert das auch in D, vorausgesetzt man hat die finanzielle Potenz das auch durchzuziehen. Ist eine betriebswirtschaftliche Rechenaufgabe,
Schluss jetzt mit Offtopic, führt zu nix weil streckenweise komplett kompetenzbefreit.
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Schnitt, habe keinen Nerv mehr auf der Basis weiter zu kommunizieren.
Für Klebungen wie sie Knut anwendet ein paar Anmerkungen:
Luftfahrtrelevante Klebungen sind für Modellbauer eher als Referenz interessant aber keinesfalls verpflichtend.
Schäftverhältnisse haben ingenieurstechnisch eine Relevanz weil physikalisch nachvollziehbar. Und nur das macht Sinn.
Wenn ein Modellbauer meint das sei nicht relevant ist das auch ok solange die Brocken nicht auf unbeteiligte Menschen fallen und dort Schaden anrichten.
Wenn der Modellbauer meint der XYZ Kleber (welcher keinen Verwendungsnachweis hat) funktioniert auch im Modellbau gilt das gleiche wie oben mit den Brocken die irgendwelchen Leuten auf den Kopf fallen können.
Empfehlung meinerseits:
Schäftverhältnisse einhalten, das macht wirklich Sinn! Und ist seit Jahrzehnten bewährt und nachgewiesen. Das ist Stand der Technik, einfach mal googeln...
Kleben mit Epoxidharz, eingedickt mit Baumwollflocken.
Bitte keine Microballons, Q-Cel oder ähnliches! Da mangelt es massiv an Scherfestigkeit.
Begründung für Kleben mit EP:
Muss nicht gepresst werden
spalttolerant bis ca. 1mm Klebespalt
preisgünstig und ein sicheres Verfahren.
Just_my_2_cents
Gruß
Mike
ehemals Prüfer Klasse 3 und 5, Holz, Metall, Gemischt- und Faserverbundbauweise, Avionik