Fliegende Badewanne, bis 30 Meter Höhe erlaubt !

vasama

User
Moin Horst,

es gibt bei den Luftsportgeräten keine LfZ Kategorie Multicopter.
Alle existenten Kategorien der Luftsportgeräte sind in der 2. DV LuftGerPV im § 1 unter Nr.7 zu finden.

Alle Lfz definieren sich über die Lufttüchtigkeitsforderungen im § 1 der 2. DV LuftGerPV.

Die Kategorien der Flugmodelle finden sich in der 2. DV LuftGerPV § 1 unter Nr.8 - auch da sind die Multicopter nicht existent.

Über z.B. G..gle kann man den VO-Text finden - einfach 2. DV LuftGerPV eingeben.

Gruß
Heinz
 
Ich glaube nicht, dass wir darüber diskutieren müssen, ob die Jungs ein Modellflugzeug fliegen. Sie fliegen ja schließlich bemannt.
Wenn der Multicopter denn eine Luftfahrzeug währe, würde ich es ebenfalls zu den Luftsportgeräten einordnen. Er wäre ja quasi nichts anderes als der Volocopter und der hat eine Zulassung als Ultraleicht (Luftsportgerät).

@Jürgen: Die ferngesteuerten Multicopter sind für gewöhnlich nicht auf 30m begrenzt. Das macht sie ja zu Luftfahrzeugen. Ich gehe aber davon aus, dass der bemannte Multicopter auf 30m begrenzt ist.

Ob diese Begrenzung aus dem Multicopter kein Luftfahrzeug mehr macht, bin ich mir nicht so sicher. §1 Abs.2 Punkt 11 besagt schließlich nur, dass alles, was höher als 30m kommt, ein Luftfahrzeug ist. Ob man daraus dann schließen kann, dass alles, was die 30m nicht schafft, kein Luftfahrzeug ist, glaube ich nicht.
 

vasama

User
Auch der Volocopter hat keine Zulassung, weil wonach?
Er wird im Rahmen eines Erprobungsprogrammes behandelt und fliegt da auf VVZ.
 

vasama

User
Genau V orläufige V erkehrs Z ulassung - VVZ im Rahmen des Erprobungsprogrammes..
Musterzulassung als Bedingung für eine Verkehrszulassung nicht möglich, da es keine Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) gibt, nach denen geprüft werden könnte.
Demzufolge sind auch keine LTF für Multicopter in der 2. DV LuftGerPV im § 1 unter 7. aufgeführt.
 

HPR40

User
Genau V orläufige V erkehrs Z ulassung - VVZ im Rahmen des Erprobungsprogrammes..

als Multicopter. Keine LFZ Kategorie = keine Vorläufige Verkehrszulassung zur Erprobung des LFZ.

Die Aerodynamisch gesteuerten UL - Hubschrauber, die sich im Europäischen Zulassungsverfahren befinden, waren im Erprobungsverfahren auch nicht gelistet.
https://www.daec.de/fileadmin/user_...te_buero/Download/16-12-16_-_bgbl116s2864.pdf




Gruß Horst

P.S.
Volocopter hatte sogar mal ein Bild von ihrem Lufttüchtigkeitszeugnis auf der Website ( leider ist das Bild weg ) und das ist auf Multicopter ausgestellt.
 

Dix

User
als Multicopter. Keine LFZ Kategorie = keine Vorläufige Verkehrszulassung zur Erprobung des LFZ.

Was aber KEIN Freibrief ist.
Nur weil ständig in Schubladen gedacht wird, und etwas durchs Raster fällt, ist es automatisch Freestyle!?
Wohl kaum. Was nicht passt wird passend gemacht.

Wie wäre es mit der am nächsten passenden Bauvorschrift und frickelt sich diese dann in Abstimmung mit der Behörde passend zurecht, um den zugrundeliegenden Sicherheitsanforderungen und -Gedanken Rechnung zu tragen. Schliesslich dienen die BauVORschriften dazu, dass man sich VORher (:D) Gedanken macht und dass nix passieren kann...

Dieses ganze Schrappschrapp-Zeugs würde ich auf Anhieb entweder in LTF-ULH oder CS27 stecken. Und dann gucken, welche Anforderungen angemessen sind. Bzw Änderungen vornehmen (lassen)...

Vielleicht haben die Jungs für Ihr Experiment tatsächlich eine Spezial-Beaufsichtigung und Erlaubnis bekommen. Aber dann endet die Erlaubnis-Geschichte auch schon wieder. - Da bin ich mir gaaaaanz sicher...
 
Schon mal was vom Red Bull Flugtag gehört ? ..
Das sind auch alles keine LFZ.
Also ich denke, wenn das LBA da keinen Stress macht.. Why not ?
Vor was habt Ihr Angst? Unfallgefahr ? Die 30m sind die Baumgrenze. Dadrunter interessiert das LBA wirklich nicht viel..

Grüße,
Sebastian
 
Schon mal was vom Red Bull Flugtag gehört ? ..
Das sind auch alles keine LFZ.
Also ich denke, wenn das LBA da keinen Stress macht.. Why not ?
Vor was habt Ihr Angst? Unfallgefahr ? Die 30m sind die Baumgrenze. Dadrunter interessiert das LBA wirklich nicht viel..

Grüße,
Sebastian
Trauriger Beitrag.
Haben die Skiflieger eigentlich alle einen Flugschein? Und die Skier/Kleidung eine luftrechtliche Zertifizierung/Zulassung....Na also, ich darf mit einem Huschrauber manntragens immer max. 30 m über Gruns fliegen....
Setz Deine " Ich darf alles was niemand von der Obrigkeit sieht"-Brille bitte schnell ab.
 

rubberduck

User gesperrt
Moin

Meine Meinung zur „Badewanne“:

Fakt: Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, ist deswegen erlaubt.

Dort wo der gesunde Menschenverstand aufhört, muss dann (leider) immer ein Gesetz (Vorschrift usw. bla - bla,) den offensichtlich fehlenden Verstand auffüllen.
Aus dem Grund wachsen/wuchern Gesetzesbücher immer zu Epischen Werken. Wo sich nur noch Spezialisten durchkämpfen können. Und das auch nicht immer Erfolgreich, dafür aber teuer.

Wenn die Wanne nur und ausschließlich auf/über Privatgrund schwebt/fliegt, ohne in den „Luftraum“ zu gelangen, gerne. Bitte. Ist er allein, dann ist es reine Privatsache. Wenn nicht, also Freunde, Zuschauer, Helfer usw. anwesend sind, müssten sie über das Risiko aufgeklärt werden und sein.
In der Öffentlichkeit jedoch: Nicht Zulässig. Der „Flug“ zum Bäcker war also nicht erlaubt.

Denn egal ob die Flughöhe 30cm oder 30m beträgt; es ist eindeutig ein (Flug-) Gerät zur Personen und/oder Frachtbeförderung (Brötchen), welches allein schon auf Grund seines Gewichtes und der erreichbaren Geschwindigkeit, eine Gefahr für Unbeteiligte und deren Eigentum darstellen kann. (Der Pilot ist erst mal unwichtig.) Zudem kommen die Rotoren.

Der Pilot sollte sich also mal seinen Kopf zerbrechen (wenn’s geht vor dem Aufprall auf/mit jemanden oder dessen Eigentums) wie er mit seiner Versicherung im Falle eines Falles (Zweideutig) zurecht kommt.

Alle Hinweise auf bestehendes Recht & Gesetz zu jeglichen (Flug-) Verkehr sind dazu nebensächlich. Sie geben aber schon genug Hinweise was geht und was nicht geht.
Also immer erst das Hirn einschalten und dann zum Brötchen holen... laufen oder fahren.

(An sich ist die Wanne wirklich toll. Finde ich Super so etwas mit einem low budget zu erreichen. Hut ab und Kratzfuss.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Motorradspringer ist auch kein Luftfahrzeugführer, obwohl sein Mopped Manntragend ist.
Die Sache ist mit dem LBA Abgestimmt, ich denke also dass man der als verantwortliche Behörde da ruhig vertrauen kann. Man kennt die Details aber nicht, das ist das Problem.

Viele Grüße,
Sebastian
 
Mit dem Nachweis über die Flughöhe wird es auch so sein : Bei einem Auto muss man ja auch nicht nachweisen, ob man damit keine Geschwindigkeitsübertretungen oder Falschparkereien machen kann. Der Halter/Fahrer bekommt halt eines auf den Deckel wenn er es trotzdem tut. Schätze, das wird bei den 30M Flughöhe auch so sein.
Übrigens Flugraum E beginnt 2400 Fuß über Grund (schätzungsweise 75% des Luftraumes in d). Da wo einer ist der ab 0 beginnt, darfst du mit dem Ding eh nicht hin.
Der Flug im Video ist ja auch mit den Grundstückseigentümern abgeklärt gewesen.
Also maximal "Grober Unfug"
Versicherung wird man für so eine Aktion aber tatsächlich eher schwierig finden.

Grüße !
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Sache ist mit dem LBA Abgestimmt, ich denke also dass man der als verantwortliche Behörde da ruhig vertrauen kann.
Wo steht das?
Man kennt die Details aber nicht, das ist das Problem.
Aha.
Der Flug im Video ist ja auch mit den Grundstückseigentümern abgeklärt gewesen.
Wo steht das?

Wenn (!) die Behörde „grünes Licht“ gegeben haben sollte, dann wäre ja alles im Grünen Bereich. Selbst das überfliegen bzw. überschweben von Privat Grundstücken und Öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. (Ich kann ja auch keinem verbieten mein Grundstück zu überfliegen.)
Dann wäre das höchst AMTLICH erlaubt.

Aber ist es das auch?
Wenn ja... dann wäre dem Tür und Tor geöffnet und JEDER könnte sich so etwas bauen. (Ich würde ja einen Sessel nehmen... ist bequemer. :D)
Und damit nach Gutdünken durch die Gegend „Schweben“.

Aber genau da habe ich so meine Zweifel.

Mag ja sein das dies (eine?) Video mit Genehmigung der Behörden Produziert wurde. Die Polizei hat die Strassen gesperrt, alle möglichen Sicherheitsaspekte wurden X -mal durchgekaut usw.
Und das bedeutet noch lange nicht, das es morgen noch mal genehmigt werden würde. Vor allem ist es keine Dauergenehmigung zum betrieb der Wanne.
Das würde nur bedeuten, das sich der Pilot (Konstrukteur, usw.) wohl wissend um den Satz
Nicht alles, was nicht explizit verboten ist, ist deswegen erlaubt.
vorab Gedanken gemacht haben. Sich die notwendigen Genehmigungen geholt und dies eben auch mit der Versicherung abgeklärt haben. Lobenswert.

Allerdings sollten sie das auch im Video erwähnen. Denn es gibt bestimmt (bald) Nachahmer die das eben nicht machen... :(

Ach-ja. Gibt es da in England nicht jemanden der mit einem motorisierten Sofa durchs Dorf brettert? (Ich meine das mal auf TopGear gesehen zu haben.) Der hat aber ein Nummernschild, und Lampen, Blinker, Bremsen und so... am Sofa. Behördlich und Versicherungstechnisch also Wasserdicht. (Das Sofa selbst nicht: Wenn's regnet wird die fahrt bestimmt etwas unangenehm...:eek:)
 
War im ersten Link vom Gringo nicht ersichtlich.

Okay. Na dann mal los. Aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten... ;):D
 
warum kann die Badewanne nicht in Höhen über 30m betrieben werden??

Weil der Pilot dann anfängt zu kotzen. Die Säure zerstört innerhalb von Sekunden die Steuerung. Die Badewanne geht in Failsave und landet.
Blöde Frage ;)

Warum darfst Du mit deinem 200km/h schnellen Auto nicht schneller als 30 in der 30er Zone fahren.
Warum dürfen Speeder nicht schneller als 463km/h fliegen?
Warum darf die Cessna nicht kreutz und quer über den Frankfurter Flughafen fliegen?

Obwohl sie es alle könnten?

Warum darf Du trotzdem ein 200km/h Auto fahren, einen 500km/h Speeder fliegen und mit einer Cessna rumeiern?

Einfache Antwort: Machst Du es trotzdem: Zahlste
 
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