Hi Leute,
zufällig gesehen:
http://winfuture.de/news,65706.html
In diesem Falle hatte sich ein Patient über einen Artzt geäußert.
Es geht allerdings
nur! um Sachfragen, persönliches ist natürlich ausgenommen.
Grüße Holgi
Die von Dir gewählte Überschrift suggeriert aber etwas anderes, als das, um was es in diesem konkreten Fall tatsächlich ging. Es ging hier erstens
- um eine Auseinandersetzung zwischen Forenusern, einem als zu schlecht beurteilten Arzt und demjenigen, der diesen Arzt beurteilt hatte, woraufhin dieser Arzt vom Forenbetreiber die Löschung des Artikels und die Herausgabe der Personalien des Beurteilers verlangte, was nun von den Gerichten abgelehnt wurde, da
- keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien,
- der Arzt nicht beleidigt wurde,
- die getroffene und vom Arzt beanstandete Aussage im Rahmen der vom Grundgesetz garantierten freien Meinungsäußerung gedeckt wurde.
Also eine Einzelfallentscheidung, die man nun nicht dahingehend interpretieren sollte, dass zukünftig alles erlaubt sei .............
was sind denn z. B. Beleidigungen? Schon darum könnte ein heftiger Rechtsstreit geführt werden, denn es gibt durchaus regionale Unterschiede, so darf ein Bayer ungestraft jeden anderen Nichtbayern einen "Saupreis" schimpfen, umgekehrt darf ein Nichtbayer einen Bayern aber nicht "Saubayer" nennen, das wäre dann eine Beleidigung. Das nur als Beispiel für durchaus unterschiedliche Auffassungen, was denn nun eine Beleidigung ist und was nicht.
Im Übrigen wurde in dem Urteil auf den Willen der Forenbetreiber, einen ungeliebten Beitrag einfach aus anderen, eigenen Gründen zu löschen, gar nicht eingegangen. Wenn also ein Beitrag eines Forennutzers einfach mit dem Hinweis auf irgendeine Forenregel geändert, gekürzt oder auch ganz gelöscht wird, dann ist das so, der User hat das hinzunehmen, irgendwelche Rechte gegenüber dem Forenbetreiber auf Veröffentlichung seines Beitrages bestehen nicht. Jedenfalls war das nicht Gegenstand des Urteils.
Insofern suggeriert die Überschrift etwas Falsches.
Grüße
Udo