Frage zu Fahrkostenerstattung

Hallo.

Ich arbeite als Handwerker und bin der einzige Mitarbeiter neben meinem Chef. Vor kurzem wurde ich an einen anderen Handwerker "ausgeliehen", wodurch sich mein Arbeitsweg von 5km pro Strecke auf 25km verlängerte. Als ich dann nach Erstattung der Fahrkosten fragte bekam ich als Antwort: "Fahrkosten? Wie bist du denn drauf?!?" In allen Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet hab, gab es für betriebliche Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug 30cent pro Kilometer. Jetzt möchte ich natürlich das Geld haben, es waren schließlich mehrere hundert Kilometer die da zusammen kamen. Kann ja nicht angehen, dass ich tagelang mit meinem eigenen Auto(Opel Omega so voll mit Werkzeug, dass kein Beifahrer mehr hinein passte) für meinen Chef unterwegs bin und dafür auch noch selbst finanziell gerade stehen muss. Ist das mit diesen 30cent gesetzlich vorgeschrieben? Wenn ich Anspruch auf Erstattung habe, wer muss zahlen? Mein Chef oder der, der mich "ausgeliehen" hat?

Wäre super wenn mir hier jemand kurz und knapp weiterhelfen könnte. Ich hab´s schon über Google versucht, dabei kommt aber nur seitenlanges Fach-Chinesisch heraus.

Gruß,
Kevin
 
ich bin kein fachmann, aber so weit ich weiß besteht für angestellte kein anspruch auf fahrtkostenerstattung für die fahrt von und zur abreitsstätte, es sei denn es ist im arbeitsvertrag festgelegt.

dafür kann man die aufwendungen dann in der steuererklärung geltend machen. genau aus dem grund wird ja so ein wirbel um die sog. pendlerpauschel gemacht, weil das unterm strich für die leute viel geld bedeutet, daß ihnen dort am ende zusätzlich weg genommen wird.

wie das jetzt in dem speziellen fall aussieht, wo du von deinem chef ausgeliehen wurdest und wie diese fahrten im rahmen des bestehenden arbeitsverhältnisses zu bewerten sind, wird wohl nur ein anwalt für arbeitsrecht klären können.
 
Tja, dann warte ich mal noch ein paar Tage, vielllleicht weiß ja hier noch jemand etwas genaueres. Ansonsten mach ich mich mal beim Anwalt schlau.

Besten Dank für die schnelle Antwort.
 

egge

User
Warst Du erst immer in Deiner Firma und hast da z.B. Werkzeug geladen oder gestempelt ? und bist dann erst mit Deinem Auto zum Leihchef ?

Dann wäre es eine Art angeordnete Dienstfahrt mit dem eigenen Fahrzeug.

Ich fahre z.B. morgens (stempeln) von der "Stamm"Arbeitsstelle z.B. 80km in ein Hotel, in dem eine Schulung stattfindet - dann hab ich 30ct. vom Chef bekommen + Hotelnacht mit Frühstück und Rückweg.
Der Weg "während" der Arbeit.

Wenn ich jetzt aber in einer weiter entfernten Filiale eingeteilt bin, da erst stemple, dann gibts nix. Dann ist das für die Zeit meine "Stamm"arbeitsstelle zu der ich direkt hinfahre.
Dann bekomme ich erst am Schluß vom Jahr eine Erstattung vom Finanzamt.
Der Weg "zur" Arbeit, also.

greetz egge
 

udogigahertz

User gesperrt
Solche "Details" sollte man vor dem Antritt solch einer "Leihbeschäftigung" genauestens abklären, da das andernfalls hinterher immer Ärger gibt. Genauere Auskunft kann da tatsächlich nur ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt geben, und das auch erst nach Durchsicht des Arbeitsvertrages.


Grüße
Udo
 
Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

Hallo Kevin,

um es kurz zu machen:

Wenn dein Chef dich offiziell an eine andere Firma ausleiht braucht er dazu eine ebenso offizielle Lizenz. Hier gibt es im Arbeitsrecht klare Regelungen.
Ansonsten ist er als Subunternehmer für die andere Firma tätig. Da gelten dann die Spielregeln, die ihr für solche Fälle in der Firma habt, die können sehr verschieden sein.
Große Konzerne gründen zu diesem "Leih"Zweck eine separate Firma, die dann diese Lizenz hat, bei denen geht es dann allerdings letztendlich um Personalabbau.
Im Fachchinesisch heißt das dann "Arbeitnehmerüberlassung", das Fachterrain der "Seelenverkäufer" (Zeitarbeitsfirmen).
Das hat nichts damit zu tun, wenn du in einer Firma in eine andere Filiale versetzt wirst, da arbeitest du immer noch für den gleichen Chef.
Als ich in unserem Konzern für eine andere Firma arbeiten wollte, musste ich zunächst in diese "Firma" versetzt werden, die mich dann an meinen neuen Arbeitgeber ausleihen durfte, war auf direkten Weg nicht möglich.
Bei mir wird sowohl der zeitliche Mehraufwand als auch die weitere Strecke angemessen vergütet.

Die Feinheiten solltest du aber wirklich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen; ggf auch abwägen ob du noch länger in dieser Firma arbeiten willst.

Gruß habakuk
 

ACME

User
Aufwendungsersatzanspruch

Aufwendungsersatzanspruch

Hallo Kevin,

nur mit Deinen Angaben kann ich dir die Frage nicht 100% ig beantworten.
Maßgeblich ist, was a) in deinem Arbeitsvertrag steht (Abgeltgung aller Aufwendungen bereits im Lohn enthalten?) oder in einem anwendbaren Tarifvertrag.

Ist weder da noch dort etwas dazu geregelt gillt:

Für die Fahrten zur externen Baustelle hast du einen Anspruch auf Aufwendungsersatz aus §670 BGB. Dein AG muss dir auf Verlangen sogar einen Vorschuss leisten §669 BGB. Man kann sich auf eine Kostenpauschale einigen. Der Aufwendungsersatz ist kein Arbeitslohn.
Kannst Dich gern per pn melden.

@ habakuk (warum haben dich deine Eltern so genannt???)
Die Verleihung ist nicht zwangsläufig eine gewerbliche und damit erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung.

Gruß
Markus
 
Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung

Hallo ACME,

habe gar nicht gewusst, dass habakuk so beeindruckend sein kann :) :)

aber zur Sache:
Wenn ich "offiziell" schreibe, dann ist damit gewerblich gemeint, gegen Geld eben, und dann ist es denke ich gewerblich; ich glaube da waren wir auch einig, dass es dazu einer Erlaubnis bedarf.

Aber eine Frage habe ich dann jetzt schon:
Was ist denn eine nicht "gewerbliche Verleihung" :confused: :confused:

Das würde mich nämlich jetzt aus Eigentinteresse mächtig interessieren. Wenn du das ggf. etwas näher erläutern könntest.

Gruß habakuk
 
Oh, ging ja noch weiter hier. Diese Paragraphen helfen mir erstmal weiter, die werd ich ihm mal zeigen.:cool: Mal gucken was passiert...

Besten Dank an alle für die Infos.

Greez
 
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