Fragen zum Wildfliegen

Edouard, jetzt nicht ausweichen - hab dir eine Frage gestellt.;)

Mich würde interessieren wie du alleine durch Graswuchs auf einer Wiese die landwirtschaftliche Nutzung ausschließen willst?
Ich habe hier schon mehrfach gefragt: Wie KANN der Laie erkennen, ob eine Wiese akut landwirtschaftlich genutzt wird?

Man sollte sich schon ein bisschen auskennen, für den Leien ist das halt nicht so einfach bei uns wird Grünland intensiv genutzt , vier mal Silo im Jahr wen die Silage abgefahren ist wird niemand etwas sagen ,aber falls da mehrere Personen mit Fahrzeugen auftauchen und noch Müll zurücklassen na ja. Ein Problem können auch die abgestellten Autos für den Landwirt bereiten, das haben wir in der Erntezeit es kommen Leute mit Hund im Auto parken den Feldweg zu und verschwinden mit ihrem Vierbeiner .

Peter
Ja, das haben wir oben schon besprochen.
Das ist ausdrücklich von den Landesnaturschutzgesetzen erwähnt, dass man Müll und auch anderes wieder beseitigen muss etc. Auch über Hundekot im Heu habe ich mehrfach geschrieben.
Und damit der Laie sich "auskennt", habe ich schon letztes Jahr hier die Frage gestellt, wie er bewirtschaftete Wiesen erkennen kann.
 
Dazu muss erstmal dringend die Frage geklärt werden …
Was ist ein Laie?

Sorry, ….
Der meist der Landwirtschaft weitgehend entfremdete Großstadtbewohner ... würde ich mal ansetzen.
Aber ja, das ist gar nicht so einfach zu beantworten ... aber ich frag ja auch nur, woran und ob ein Laie das selbst erkennen könnte, dass eine Wiese landwirtschaftlich genutzt wird. WENN es irgendwie erkennbar ist, könnten wir uns als nächstes fragen, ob das auch ein "Laie" erkennen kann.
Wenn nämlich es völlig unerkennbar WÄRE, liefe das eventuell darauf hinaus, dass man doch den Bauern (nicht den Eigentümer) fragen müsste ...
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Praxis und etwas weniger dramatisch formuliert, hülfe dann hier tatsächlich wohl nur ein anfänglich gut gefüllter Weinkeller, eine ausfallend hübsche Begleiterin ... und die Zusicherung der herzlichen Übereinstimmung in poltischen Fragen inklusive der lauthals und überzeugend dargebotenen Bemängelung viel zu gering ausfallender Agrarsubventionen, übermäßiger rechtlicher Gängelung der Landwirte durch die EU etc. etc.!

Nur so gehts auf die billige Art!
Mit Geld, besser viel Geld geht auch einiges!
Aber Ersteres funktioniert sicherer!
Beides zusammen “Perfekt“!

Die Diskussion über Gesetzte die Benützungsrechte eventuell ermöglichen so es dies überhaupt gibt! … Wünsche dabei viel Spaß wenn da am freien Feld, Wiese,…wenn beim Besitzer dies eingefordert wird!🥴 Zumindest bei uns in ÖSTERREICH weis ich den Sieger im Voraus, denke in D. Wird dies kaum anders sein.
 
Dazu muss erstmal dringend die Frage geklärt werden …
Was ist ein Laie?

Sorry, ….
Also das ist nicht so einfach zu beantworten ,nicht nur Städter auch bei ins auf dem Dorf nur wenige kennen sich aus. Die Milch kommt aus dem Supermarkt das Brot vom Becker die Wurst vom Metzger, der Bauer vergiftet die Umwelt, ich hoffe hier fühlt sich keiner angesprochen,

Peter
 

UweH

User
Ich habe hier schon mehrfach gefragt: Wie KANN der Laie erkennen, ob eine Wiese akut landwirtschaftlich genutzt wird?

Hier mal ne Regel die uns ein Bauer gesagt hat dessen Wiese wir vor vielen Jahren ab und zu zum Fliegen genutzt haben:
Ist das Gras knöchelhoch oder niedriger könnt ihr drauf, ist das Gras höher als Knöchel noch mal fragen, gehts bis zum Knie nicht betreten.


Es kommt aber immer drauf an wie viele Leute da über die Wiese springen. Hier ist seit Wochen Ostwind, deshalb ist an unserem Osthang an dem uns eine Wiese gehört im Gras schon ein getrampelter Pfad zwischen Startstelle und Parkplatz zu sehen. Der Pfad ist schon ein lange bleibender Schaden an der Wiese und es wäre besser wenn die Leute nicht alle auf diesem kürzesten Weg gehen würden, dann hätte das Gras die Chance sich bei anderer Windrichtung und mehr Regen wieder zu erholen.

Gruß,

Uwe.
 
Ich fasse, umständlich, da zumindest Hänschen hier ja "wegen des Unterhaltungswertes", liest zusammen:

Man kann nicht gehindert werden, auch direkt neben einem Modellflugplatz, seinen eigenen "Wildflugbetrieb" aufzunehmen, da die Nutzung der "freien Natur" auch ohne Erlaubnis des Eigentümers erst recht eines Grundstücksnachbarn "in der freien Natur" grundsätzlich legal ist.
So die Landesnaturschutzgesetze seit Langem.

Wo es ein Recht gibt, gibt es natürlich gibt es zahlreiche Ausnahmen, wie immer in einem Rechtsstaat:

a. Aktuelle (land-)wirtschaftliche Nutzung

Dazu, WENN nicht klar erkennbar, den die Fläche tatsächlich nutzenden Landwirt (Pächter, manchmal zufällig auch Eigentümer) fragen.

b. Grund- bzw. Sonderregeln (Versicherungspflicht, ggfls. Kompetenznachweis, Modellkennzeichnung, CE-Zeichen an RC-Anlage, Abstandsgebot zu Spaziergängern, Bebauung oder Flugplätzen*, Unratbeseitigungsgebot nach jedem Flugtag, Lärmschutz, Naturschutz, Vogelschutz, legale Pkw-Parksituation (fossilölgetriebene Kraftdroschke: Ölverlust prüfen!) etc.).

c. Seine Rechte kennen, heißt nicht, sich rechthaberisch oder rücksichtslos zu verhalten

Wer so handelt, schadet uns allen und neigt dazu, auch bei ungünstigen Bedingungen (kalter, starker Regensturm, elektrifiziertes Scale-Holzmodell) weiterzufliegen, nur weil er sich vom, mit einer Langwaffe hantierenden, Eigentümer beobachtet meint. Das ist der Gesundheit abträglich.

Insbesondere aber gilt es, meiner Meinung nach aus rein menschlichen Erwägungen, Rücksicht auf all die zu nehmen, die der Meinung anhängen, es bedürfe der Erlaubnis des Eigentümers.

Exkurs, insbesondere für Hänschen, der sonst so lange rechtliche Texte nicht interessant findet:
Hier kann ein etwaiges Hand- und Hanggemenge nur durch - nicht zu ruckartige - Übergabe von Geschenken vermieden werden, die deshalb in den Erste-Hilfe-Koffer jedes Wildfliegers bei neu zu betretendem Gelände gehören. Insoweit sollen bereits mit Weinflaschen (gut gefüllt) Erfahrungen vorliegen, die von lokalen Weinhändlern als außerordentlich positiv beschrieben werden, wenn besonders hochpreisige Produkte Verwendung fanden und nicht darauf bestanden würde, dass es mit der Übergabe nur eines Kartons ja nun aber sein Bewenden haben müsse. Spezialisierte aber mittlerweile auch international organisierte Wildflieger-Wein-Weinhändler bieten auch gern passende Lieferabos (Mindestsvertragsdauer 24 Monate, die ersten 12 Monate nur 6,99 €/Monat, dann 69,99 €/Monat) an, wo die Lieferung dann auch direkt an den Eigentümer erfolgen können, soweit eine unwiderrufliche Abbuchungsermächtigung erteilt wird und es keine Probleme mit Kontodeckung und Schufa-Klausel gibt.
Wenn sich ein Wildfliegeroligarch oder eine Wildfliegergemeinschaft dauerhaft als äußerst 'liquide' erweist, ist allerdings auf Dauer mit einer 'klärenden Ansprache' des das Grundstück tatsächlich nutzenden Landwirts (Pächter) zu rechnen. Diesem flattert nämlich typischerweise seitens des Verpächters (Eigentümer) eine krasse Pachterhöhung "für alle Tage der den modellflugstörenden landwirtschaftlichen Nutzungszeiten +/- 4 Wochen" ins Haus.
Per Einschreiben mit Rückschein. Rosarotes Kärtchen. Mit Weinflecken auf rosarotem Karton.
Insoweit kann der Abschluss eines zweiten Wildflieger-Weinabos lohnen.

Der örtliche Weinhändler empfiehlt sogar, zumindest für den Beginn, auch den Abschluss eines "präventiven" Abos, zugunsten des weinseligen aber lautstarken Meinungsführers im Gemeinderat ("Ein Hetzer vor dem Herrn! Und so gegen den Modellflug!"). Später will er auch gehört haben, wie der lokale Frisör, der seiner Frau, sich über den Lärm, "Infraschall, den auch Modellsegelflugzeuge machen" würden, beschwert hätte. Hier müsse man achtsam sein ... und abwägen. Er kenne jedenfalls den Lieblingswein dieses etwaigen Rädelsführers. Ob bekannt sei, dass Geheimdienste sich bei der Verbreitung von Falschmeldungen insbesondere der Frisöre bedienten?

Disclaimer: Kann Spuren der Sarkasnuss enthalten.


*Eventuell gilt das Abstandsgebot auch zu anerkannten Modellflugplätzen? Würde ja Sinn ergeben: Was wenn ein Wildflieger mit einem Hotliner über Stunden wild mit 295 km/h in der Landeanflugschneise, aber außerhalb der Grenzen des Modellflugplatzes herumbrettert und jumboartig langsam anfliegende hölzerne Großsegler aufzutrennen droht?

Jemand eine Idee?
 

UweH

User
Man kann nicht gehindert werden, auch direkt neben einem Modellflugplatz, seinen eigenen "Wildflugbetrieb" aufzunehmen, da die Nutzung der "freien Natur" auch ohne Erlaubnis des Eigentümers erst recht eines Grundstücksnachbarn "in der freien Natur" grundsätzlich legal ist.

Ergänzung, das gilt nur für den erlaubnisfreien Modellflug, also bei der neuen LuftVO 2021 nach §21f oder nach den Regeln der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 LuftVO §21h.

Gruß,

Uwe.
 

S_a_S

User
Ergänzung, das gilt nur für den erlaubnisfreien Modellflug, also bei der neuen LuftVO 2021 nach §21f oder nach den Regeln der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 LuftVO §21h.

Gruß,

Uwe.
insbesondere
LuftVO §21f (1) Satz 2:
Dabei ist sicherzustellen, dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten.
als da wären
UAS.OPEN.060 Verantwortung des Fernpiloten
2. Während des Flugs
a) darf der Fernpilot keine Aufgaben ausführen, wenn er unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen oder Alkohol steht oder aufgrund von Verletzung, Müdigkeit, Medikamenteneinnahme, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen,
b) muss der Fernpilot das unbemannte Luftfahrzeug in VLOS halten und ständig den das unbemannte Luftfahrzeug umgebenden Luftraum im Blick
(visual scan) behalten, um jedes Risiko einer Kollision mit einem bemannten Luftfahrzeug zu vermeiden. Der Fernpilot muss den Flug unterbrechen, sobald der Betrieb ein Risiko für ein anderes Luftfahrzeug, Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum darstellt,
c) muss sich der Fernpilot an die nach Artikel 15 für geografische Gebiete festgelegten Betriebsbeschränkungen halten,
d) muss der Fernpilot in der Lage sein, die Kontrolle über das unbemannte Luftfahrzeug aufrechtzuerhalten, sofern nicht ein Verlust der Datenverbindung vorliegt oder er das unbemannte Luftfahrzeug im Gleitflug betreibt,

UAS.OPEN.060 und das restliche Luftrecht gilt aber - wie schon in #15 gesagt, für beide Piloten.

Grüße Stefan
 

Eldiac

User
Soweit ich weiß, ist seit der letzten Ausgabe der „Drohnenverordnung“, der wir ja LEIDER als Modellflieger auch unterliegen, Pflicht (macht kein Mensch) vor dem Start eines Flugobjektes den Besitzer des entsprechenden Grundstücks um Aufstiegserlaubnis zu bitten.

Das ist in obigem Falle nicht passiert, somit war das Wildfliegen illegal.

Leider ziemlich eindeutig, auch wenn es nicht so gelebt wird (zum Glück).

Falls es nicht stimmt, was ich begrüßen würde, bitte um Korrektur.
 
Soweit ich weiß, ist seit der letzten Ausgabe der „Drohnenverordnung“, der wir ja LEIDER als Modellflieger auch unterliegen, Pflicht (macht kein Mensch) vor dem Start eines Flugobjektes den Besitzer des entsprechenden Grundstücks um Aufstiegserlaubnis zu bitten.

Das ist in obigem Falle nicht passiert, somit war das Wildfliegen illegal.

Leider ziemlich eindeutig, auch wenn es nicht so gelebt wird (zum Glück).

Falls es nicht stimmt, was ich begrüßen würde, bitte um Korrektur.
Das war auch vorher schon so
 
.. Pflicht (macht kein Mensch) vor dem Start eines Flugobjektes den Besitzer des entsprechenden Grundstücks um Aufstiegserlaubnis zu bitten.

Das ist in obigem Falle nicht passiert, somit war das Wildfliegen illegal.

Hättest du dir die Mühe gemacht das Eingangsposting zu lesen, hättest du dir den Quatsch sparen können.
 
Auch wenn ich mich wiederhole: es wäre schön, wenn man sich in den Beiträgen auf gesicherte Erkenbtnisse beschränken würde...

Evtl. sind div. Beiträge auch dem 01.04. Zuzurechnen...

Frohe Ostern, gruß hans
 
Da die Frage, ob eine Eigentümererlaubnis hier eigentlich nur indirekt relevant ist, mein letzter ausführlicher Beitrag in diesem Thread dazu. (Die bisherige Ausführlichkeit lag daran, dass bisher die Diskussionen über diese Frage immer zwangsweise beendet wurde, bevor sie argumentativ beendet, also gelöst werden konnte.)

Mir sind die letzten Tage zwei Sachargumente gegen meine Auffassung eingefallen, die ich, damit das Thema irgendwann einmal zur Ruhe kommt, nicht unterschlagen will, obwohl sie meiner bisherigen Darstellung ("Eigentümererlaubnis unwichtig") zuwiderlaufen:

Es ist wohl auch auf die zuletzt aufgeworfene Frage mit der Drohnen-VO anwendbar, die ich mir jetzt aber nicht durchgelesen habe, weil mir das zu weit führt - bei Drohnen kann es auch immer zusätzlich um weitere Eigentümerrechte gehen wie bspw. Datenschutz / Fotos-/Videofilme und Besonderheiten von FPV-Flügen gehen.
Es liegt aber nahe, dass man mit einer solchen etwaigen Bestimmung ebenso umzugehen hat wie mit dem von mir schon weiter oben erwähnten § 25 (1) LuftVG, wo es heißt:

"Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat."


Zunächst möchte ich noch einmal ein weiteres pro-Argument, also gegen die Eigentümererlaubnispflicht bringen, bevor ich den zwei Argumente in die Hand gebe:

Für die Interpretation, dass nämlich diese Eigentümererlaubnis durch die Landesnaturschutzgesetze ausreichend und generell erteilt wird, spricht nämlich auch, dass ja niemand behauptet, dass wir als Wildflieger jeweils auch die zweite, dort mit "und" (!), geforderte Erlaubnis der Luftfahrtbehörde einholen müssen.
Die einzige Begründung, warum niemand richtigerweise auf die Idee kommt, auch diese Erlaubnis jedes Mal zu fordern, ist, dass sie nämlich genauso, nämlich gesetzlich oder per Bundesverordnung bereits vorliegt.
Das ist also genau meine Argumentation: Die Landesnaturschutzgesetze (im einzelnen oben zitiert) erteilen in allen Bundesländern fast gleichlautend generell die Erlaubnis zur Nutzung zu Erholungs und Freizeitzwecken, befreien klar davon, jeweils zuvor beim Eigentümer bittend vorstellig zu werden.
Genauso entbinden uns Gesetze/Rechtsverordnungen des Bundes davon, jeweils eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde einzuholen.

Aus Respekt vor dem Fragestellern hier, da das Thema nicht gänzlich hierhin gehört, die zwei Gegenargumente gegen meine Auffassung, die ich eigentlich von den vielen, die es immer schon (besser) wussten, schon längst hier erwartet habe, die aber geschwiegen haben, weil sie gerade die kabellose Computermaus nicht finden konnten, in einem speziellen Thread, der, ich kann es nur hoffen, nicht abermals voreilig geschlossen wird, bevor alle Sachargumente wirklich ausgetauscht sind.
Hier geht es weiter, so Gott will.
 
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