Fragen zum Wildfliegen

S_a_S

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Edouard,
das kommt in Deiner Darstellung nicht so rüber.
Heuwiese zu erkennen, die also nicht konzentriert niedergetreten werden oder befahren werden darf.
Wiesen dürfen Deiner Meinung betreten werden wenn sie nicht umzäunt sind.

Dem ist eben nicht so.

Der zitierte Artikel 36 aus dem BayNatSchG bitte im Zusammenhang mit 35 sehen. Damit soll verhindert werden, dass ein Eigentümer Zugang zu Sehenswürdigkeiten blockiert oder gar ein Kassenhäuschen aufstellt. Das ist kein Freibrief, fremdes Eigentum zu ignorieren

Grüße Stefan
 
Wenn du in Bauers bestelltes Feld oder Wiese reinlatscht auch um nur dein Gelandetes Modell zu bergen, wird er darüber kaum erfreue sein! Ob rechtens oder nicht ist dabei völlig egal!
Man fragt vor Flugbeginn sehr freundlich, am besten gleich mit einer Flasche Wein, dann ergibt sich in der Regel gleich eine Freundschaft und man kann seinen geliebten Hobby ungestört frönen solange man dabei alleine bleibt. Also wenn man jemanden, zweiten Modellflieger der auch fliegen will mitnimmt brav wieder fragen!
Ich kann aber wärmsten empfehlen auf funktionierenden Plätzen, Hängen, DS Spots alleine zu bleiben!
 
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Der Begriff "W...." Flieger wird vom angeblich weltgrößten Verband seit Jahrzehnten gepflegt und hat sich leider allgemein eingebürgert. Anstatt nachzudenken, plappert man nach.

Bevor dieser Verband gegründet wurde, flogen wir in aller Ruhe da, wo es passte, wo gemäht war. Gelände mit AE gab es bei uns weit und breit keines, mittlerweile haben wir alle paar Kilometer eins.
Demnächst sind das Rasenmäherübungsgelände...
Das ist nicht ganz richtig. Immer noch sollen mehr als die Hälfte der Fluggelände in D ohne AE sein, auch unter den vereinsmäßig organisierten. Dort gelten prinzipiell dieselben Regeln wie sie auf einer Wiese direkt neben einem Flugplatz mit AE gelten...
 
Insbesondere in den beiden Artikeln 26 und 27 des bayerischen Landesnaturschutzgesetz, wie oben zitiert.
Sie geben einen sehr, sehr alten Grundsatz wieder, der in ganz Deutschland in den Landesnaturschutzgesetzen steht: Zum Modellfliegen darf die freie Natur erlaubnisfrei genutzt werden.
Natürlich gilt nichts ohne Ausnahme. Die wichtigste ist wohl eine aktuelle (land-)wirtschaftliche Nutzung (kritischter zugleich häufigster Fall: Die Heuwiese).
Den Fall Heuwiese halte ich deswegen für kritisch, weil
a) landwirtschaftliche Laien das kaum erkennen können und
b) die "Schäden", die ein (Über-)Flieger und Ab-und-zu-dort-Lander und -Starter dort "anrichtet" wohl in der Regel für die Heuernte vernachlässigbar sein dürften.
Natürlich wird das problematisch, wenn auf der Heuwiese zusätzlich mit Autos geparkt wird oder die Anzahl der Wildflieger hoch ist.
Aber, wie gesagt, das ändert nichts am Grundsatz: Freie Natur, freies Fliegen.
Edouard,
das kommt in Deiner Darstellung nicht so rüber.

Wiesen dürfen Deiner Meinung betreten werden wenn sie nicht umzäunt sind.

Dem ist eben nicht so.

Der zitierte Artikel 36 aus dem BayNatSchG bitte im Zusammenhang mit 35 sehen. Damit soll verhindert werden, dass ein Eigentümer Zugang zu Sehenswürdigkeiten blockiert oder gar ein Kassenhäuschen aufstellt. Das ist kein Freibrief, fremdes Eigentum zu ignorieren

Grüße Stefan
Der "Freibrief" des Wildfliegers ist am deutlichsten in Art. 27. Oben wörtlich zitiert.

Nicht eingezäunte Wiesen in der freien Natur dürfen, ohne zuvor den Eigentümer zu fragen, betreten und zu Freizeit- und Erholungszwecken, wozu der Modellflug gehört, genutzt werden?
Selbstverständlich, auch dort gesagt und geregelt, gilt das nicht während einer akuten (land-)wirtschaftlichen Nutzungsphase.

Und zu deinem zweiten Absatz: Ja, Zugangsbeschränkungen und Kassenhäuschen dürfen sogar nicht willkürlich, bspw. nur um eine Erlaubnispflicht zu erzwingen, aufgestellt werden (Art. 33).
Insoweit muss ich mich ein bisschen korrigieren, denn zunächst habe ich oben formuliert, dass ein Eigentümer ja jederzeit einzäunen könne, wenn ihm das nicht gefällt.
Aber sogar solch Willkür des Eigentümers hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben.

Und, um noch einmal den Bezug zur Ausgangsfrage klar zu stellen: Das bedeutet im Nebeneffekt, dass auch ein (Nachbar-)Verein einem Wildflieger nichts zu sagen hat, meine ich.
Ich bewerte das aber nicht, denn - natürlich ! - kann das zu Konflikten führen, bspw. wenn der Wildflieger Lärm macht oder in anderer Weise Wohnnachbarn ärgert.
Dann fällt das auf den Verein zurück.

Einige möchten hier mit Weinflaschen nach dem Bauern werfen, um die Rechtslage nicht zu Ende diskutieren zu müssen.
So kann man es natürlich immer machen, wenn einen die Frage nicht interessiert.
Aber hier geht es um die Frage.
Und dass es einem um die Frage geht, heißt eben nicht zugleich, dass man, hat man seinen Standpunkt, seinen Wein allein trinkt. Der Bauer ist umso glücklicher, wenn er weiß, dass der Wein KEINE Bezahlung aus Angst und Unkenntnis ist, sondern ein echtes Geschenk.

Albert Camus, 1942:
"Wir müssen uns den Wildflieger und den Bauern als einen glücklichen Menschen vorstellen." (frei aus "Der Mythos des Sysyphos", 1942).
 
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Wenn du in Bauers bestelltes Feld oder Wiese reinlatscht auch um nur dein Gelandetes Modell zu bergen, wird er darüber kaum erfreue sein! Ob rechtens oder nicht ist dabei völlig egal!
Man fragt vor Flugbeginn sehr freundlich, am besten gleich mit einer Flasche Wein, dann ergibt sich in der Regel gleich eine Freundschaft und man kann seinen geliebten Hobby ungestört frönen solange man dabei alleine bleibt. Also wenn man jemanden, zweiten Modellflieger der auch fliegen will mitnimmt brav wieder fragen!
Ich kann aber wärmsten empfehlen auf funktionierenden Plätzen, Hängen, DS Spots alleine zu bleiben!
Wenn es (land-)wirtschaftlich akut nicht genutzt wird, hat der Bauer bei einem Grundstück in der freien Natur damit gar kein Problem.
Der Bauer und ich, wir "latschen" auch nicht, wir gehen ganz normal, sogar "achtsam".
Wir hinterlassen keinen Müll, machen nichts kaputt, machen keinen Lärm und lieben das Land und die Natur. Wir sind freundlich und fröhlich, wie der Bauer.

(1) Bei der Ausübung des Rechts nach Art. 26 dürfen bewegliche Sachen in der freien Natur außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen nicht zurückgelassen werden.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-38

Und noch einmal: Seine Rechte kennen heißt eben nicht unfreundlich zu sein.
Ganz im Gegenteil.
Dieser komischen Gleichsetzung liegt ein seltsames Menschenbild zugrunde, gleichsam das eines Menschen, der in einem Wohngebiet, wo rechts-vor-links gilt, bei jeder Kreuzung oder Einmündung, von rechts kommend, Vollgas gibt, UM zu demonstrieren, dass er "das Recht habe!!"
Oder eben dasjenige, des den Bauern nicht einmal grüßenden Wildfliegers ...
Die wird es geben, keine Frage.
Aber das Mittel der Wahl ist eben nicht das, solchen Subjekten eine falsche oder unsichere Rechtslage zu suggerieren, um sie zu disziplinieren.
Oder, wenn doch: Dann bitte hier ausdrücklich genauso formulieren und nicht die Rechtslage ohne Gründe anzugeben, als von mir - übrigens thesenartig und ohne Anspruch auf Richtigkeit - falsch vorgetragen, behaupten.
Ich warte auf Gegenargumente rechtlicher Art, denn eine Rechtsfrage ist es, die der Threadstarter hier diskutiert, bestenfalls beantwortet, haben wollte.
Und ob uns die Antwort gefällt oder nicht, das sollte sekundär sein.
Entscheidend ist, dass wir sie kennen.
Erst dann kann man sinnvollerweise anfangen, zu überlegen, wie man Missbräuchen, die immer möglich und auch zu befürchten sind, korrekt und effektiv begegnen kann.
 
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Wenn es dem Bauern nicht passt das du sein Grundstück betrittst, darüber fliegst, mit dem Auto parkst, einfach nur dort anwesend bist, hast über kurz oder lang schlechte Karten, zumindest in Österreich!
Hab da so meine Erfahrung gemacht☹️ Noch Ärger sind die Jäger und Städter die sich am einsamen Land mit Wochenendhäusern angesiedelt haben. Es besteht ganz einfach ein Interessenskonflikte, am Ende bleibt immer der Modellflieger über indem ihm die Sache vermiest wird.
 

S_a_S

User
Edouard,
nochmals Verweis auf Artikel 30. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht für das Betreten freigegeben. Solange das Gras wächst, ist Grünland eben auch tabu.

Im späten Herbst und Winter ist das noch irgendwo eindeutig, wenn dick Schnee drüber ist sowieso. Da gilt dann das Betretungsrecht uneingeschränkt (Skifahren, Rodeln, Spazieren gehen, Drachen steigen, Modellfliegen ...).

Aber durch den Klimawandel lässt sich das nicht mehr an Kalenderdaten (z.B. Georgi) festsetzen. Auch im späten Herbst ist noch ein Grünschnitt möglich, wenn noch kein Frost kam oder das Vieh darf noch mal raus auf die Weide. Oder der Acker ist schon wieder eingesät. Und da weiß der Eigentümer (Bauer) sehr wohl, ob das noch Nutzzeit ist. Da kann er eben mit Bezug auf Art. 30 das Betreten verbieten. Oder für den entstandenen Flurschaden Schadenersatz einfordern.

Das Recht ist da eben nicht immer auf Deiner Seite.

Einen Start vom Weg kann er Dir nicht verbieten (außer es gibt weitere Naturschutz- oder luftfahrtrechtliche Verbote) - soweit bin ich da bei Deiner Argumentation. Nur sollte dann die Landung auch bei Fuß erfolgen.

Grüße Stefan
 
Das ist nicht ganz richtig. Immer noch sollen mehr als die Hälfte der Fluggelände in D ohne AE sein, auch unter den vereinsmäßig organisierten. Dort gelten prinzipiell dieselben Regeln wie sie auf einer Wiese direkt neben einem Flugplatz mit AE gelten...
Meine Aussage bezog sich auf meine Umgebung im Umkreis von 20 km: 9 von 10 Vereinsgelände haben eine AE...

Sicherlich wird es wesentlich mehr Wiesen und Hänge geben, wo ohne AE geflogen wird. Ich fliege je nach Wind und Mähstand alleine an 5 verschiedenen Stellen.
 

Racerbuk

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Da würde es sich ja direkt anbieten, sich mit ein paar Anderen zusammenzutun, eine Wiese vom Bauern zu pachten von der er aber nach wie vor sein Heu holen kann. Natürlich nur für Segler geignet
 
Genau so etwas haben wir schon vor 45 Jahren gemacht und funktioniert nach wie vor bestens😀 angefangen haben wir mit 100 Schilling pro Jahr Benützungsgebühr, jetzt zahlen wir 180 €, für das Betreten einer Wiese am Hang, nur immer schön am Waldrand ein Gehpfad und landen im hohen oder gerade gemähten Heugras.
 
Ich hab hier mal mit gelesen ,bin Landwirt, Modellflieger fliege auch ab und an wild, auf eigenen Grundstücken aber auch auf anderen die nicht mir gehören, aber auch im Verein , vereinzelt gab es in den 80ern mal Probleme ,halt mit Verbrennern ,heute würde ich das nicht mehr machen, fliege halt nur noch Elektro WILD ohne Probleme.

Peter
 
" Schön zurechtgelegt, nur dass die letzte Phantom 2013 außer Dienst ging...mal davon abgesehen dass du das auch schön bis zur Unglaubwürdigkeit ausgeschmückt hast. "

Dass die letzen Phantom in dem Gebiet 1990 ihre Tiefflüge gemacht haben und danach der nahgelegene Flugabwehr-Standort zugemacht wurde, ist ein klarer Beweis, dass die Sache sich so nicht zugetragen haben kann.

Ja nee, ist klar.
 
Edouard,
nochmals Verweis auf Artikel 30. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht für das Betreten freigegeben. Solange das Gras wächst, ist Grünland eben auch tabu.
Das erstere habe ich selbst mehrfach hier geschrieben, also dass akut bewirtschaftete Flächen tabu sind.

Bezüglich Grünland:
Das sehe ich tatsächlich anders.🤓
Obwohl ich durchaus manchmal das Gras wachsen höre ...
Reines Grasland, eine Wiese darf meiner Meinung nach betreten und zwecks Modellflug "genutzt" werden, WENN es nicht landwirtschaftlich genutztes Grasland ist.

Art. 30 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen

(1) 1Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

(2) 1Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.


Und da kenne ich als Nutzungsform für Grünland nur die Heuwiese.
Es reicht nicht, dass da Gras wächst = "eine Wiese ist".
Denn "eine Wiese" ist da auch ohne landwirtschaftliche Nutzung?
Naja, in Deutschland weiß ich nicht, wie lange eine Wiese da wäre, in Irland und Schottland schon: Sehr, sehr lange ... 🧐
Und das habe ich - allein in diesem Thread - bestimmt schon zwei Mal geschrieben.

Vielleicht hilft Wikipedia weiter?

Als Grünland werden im deutschen Sprachraum landwirtschaftliche Flächen bezeichnet, auf denen überwiegend Gräser oder krautige Pflanzen angebaut werden und deren Biomasseaufwuchs durch Beweidung oder Mahd für die Viehwirtschaft oder geringfügig zur Produktion von Energiepflanzen genutzt wird (Grünlandwirtschaft). Es handelt sich in erster Linie um anthropogen geschaffene Ökosysteme, die der ständigen Nutzung bedürfen, um den Wiederaufwuchs der natürlich vorhandenen Vegetation (vorwiegend Wald) zu verhindern. Ebenso werden Naturschutzflächen als Grünland bezeichnet, bei denen der Nutzungsanspruch nur sekundär bis überhaupt nicht gegeben ist, die aber darauf abzielen, den Charakter dieser Kulturlandschaft durch entsprechende Naturschutzmaßnahmen zu erhalten.


Die Heuwiese sehe ich als (kleines) Problem, weil

a) die Schäden an ihr nach meiner - laienhaften - Einschätzung mindestens bei üblicher Nutzung zwecks Nichtverbrenner-Modellflug minimal sind,

b) der Laie Probleme hat, sie zu erkennen und

(Zumal ich doch vermute, dass hier einige sind, die Hilfestellung geben könnten, wie der Laie unterscheiden kann, ob eine Heuwiese vorliegt oder bloßes Grasland.
Jemand?)

c) eine ganz erhebliche Rechtsaushöhlungsgefahr (die der Gesetzgeber klar verhindern will, siehe Art. 33 oben) vorläge, würde man es ermöglichen, dass ein Eigentümer jederzeit jegliches Grasland in eine Heuwiese "umwidmen" können. Sozusagen durch Fingerschnippsen bzw. weil ihm die Rechtslage nicht gefällt.

In der Praxis und etwas weniger dramatisch formuliert, hülfe dann hier tatsächlich wohl nur ein anfänglich gut gefüllter Weinkeller, eine ausfallend hübsche Begleiterin ... und die Zusicherung der herzlichen Übereinstimmung in poltischen Fragen inklusive der lauthals und überzeugend dargebotenen Bemängelung viel zu gering ausfallender Agrarsubventionen, übermäßiger rechtlicher Gängelung der Landwirte durch die EU etc. etc.!

Als diese Diskussion zuletzt, schätze vor einem Jahr, hier geführt wurde, hat die Moderation schnell mal den Thread geschlossen, so dass weder die Hauptfrage ("Erlaubnis erforderlich?") und auch die Frage "Heuwiese" zu Ende diskutiert werden konnte.
Danke, dass der Meinungsfreiheit und offenen Diskussion hier nun mehr Freiraum eingeräumt wird! 😅



ps. Wie ich schon schrieb, sehe ich das Ausweichen zwecks Landung/Start auf einen danebenliegenden Weg, kritisch, da nicht ungefährlich. Landung und Start erfordern höchste Konzentration bereits auf das Modell und wir haben eine zunehmende Wegenutzung durch (schnelle!) u.a. Fahrradfahrer ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde interessieren wie du alleine durch Graswuchs auf einer Wiese die landwirtschaftliche Nutzung ausschließen willst?
Hab hier den Fall einer Graswiese, die mehrmals im Jahr gemäht wird zur Futtergewinnung. Also eindeutig landwirtschaftlich genutzt und dennoch "nur" Gras. Heuwiese oder nicht ist dabei eigentlich egal. In Deutschland gibt es so gut wie keine ungenutzten Flächen.
Auch wenn du die Schäden an einer Wiese durch die Betretung nicht feststellen kannst (willst) - sind deshalb tatsächlich keine entstanden?
Andere Frage - wenn ein Laie etwas nicht erkennt - dann gilt es für ihn nicht? Wenn ich rot von grün nicht unterscheiden kann darf ich auch bei rot fahren?
Dass die Aussage "ich fliege vom Weg aus" nicht haltbar ist ist wurde bereits im Forum zur Genüge durchgeknetet und sollte nicht erneut geführt werden müssen. Wege und Straßen sind kein Fluggelände, das weiß man.

Aber mittlerweile sind wir meilenweit vom Thema weg und das Ursprüngliche dürfte auch erschöpfend geklärt worden sein.;)
 
Im späten Herbst und Winter ist das noch irgendwo eindeutig, wenn dick Schnee drüber ist sowieso. Da gilt dann das Betretungsrecht uneingeschränkt (Skifahren, Rodeln, Spazieren gehen, Drachen steigen, Modellfliegen ...).

Aber durch den Klimawandel lässt sich das nicht mehr an Kalenderdaten (z.B. Georgi) festsetzen. Auch im späten Herbst ist noch ein Grünschnitt möglich, wenn noch kein Frost kam oder das Vieh darf noch mal raus auf die Weide. Oder der Acker ist schon wieder eingesät. Und da weiß der Eigentümer (Bauer) sehr wohl, ob das noch Nutzzeit ist. Da kann er eben mit Bezug auf Art. 30 das Betreten verbieten. Oder für den entstandenen Flurschaden Schadenersatz einfordern.
Sind wir uns nicht einig, dass man in zwei Schritten vorgehen muss?

1. Ist es wirtschaftlich genutztes Grünland?
2. Wird es akut wirtschaftlich genutzt?

Mich würde interessieren wie du alleine durch Graswuchs auf einer Wiese die landwirtschaftliche Nutzung ausschließen willst?

Kann ein Laie erkennen, ob sie akut landwirtschaftlich genutzt wird?

Modellflieger: Nutzen Sie die Brachwiese drüben landwirtschaftlich?
Bauer: Die Frage kann Ihnen nur mein guter Weinhändler beantworten. Hier dessen Visitenkarte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Eduard du schreibst dir hier frei jeglicher Kenntnisse die Finger wund, dass hat max. Unterhaltungswert.

Bei uns werden die Wiesen je nach Wetter ca. fünfmal im Jahr für Silo gemäht.
Daneben gibt es Wiesen da bleibt das Gras für Heu stehen, das heisst es wird dann ca. dreimal gemäht = Heu ca. Pfingsten, danach Öhmd und später nochmal für Silo.
Daneben gibt es noch ungenutzte Wiesen, die werden entweder ständig auf Rasenmass gehalten, oder nur das Mindestmaß ein / zweimal im Jahr.
 
Man sollte sich schon ein bisschen auskennen, für den Leien ist das halt nicht so einfach bei uns wird Grünland intensiv genutzt , vier mal Silo im Jahr wen die Silage abgefahren ist wird niemand etwas sagen ,aber falls da mehrere Personen mit Fahrzeugen auftauchen und noch Müll zurücklassen na ja. Ein Problem können auch die abgestellten Autos für den Landwirt bereiten, das haben wir in der Erntezeit es kommen Leute mit Hund im Auto parken den Feldweg zu und verschwinden mit ihrem Vierbeiner .

Peter
 
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