Garantie?

Figaro

User
Aus den AGB´s eines BL Motoren und BL Regler Versenders!

"8.5 Elektromotore sowie Stellglieder mit Elektroantrieben sind auf Grund Ihrer Beschaffenheit sowie dem äußerst schwierigen Nachweis der Fehlbedienung grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Wir gewähren eine Funktionsgarantie innerhalb von 14 Tagen die dem Käufer genügen muss um Mängel feststellen zu können und diese bei uns anzuzeigen."

Ist das wirklich so?? Nix 2 Jahre Garantie???
Das "grundsätzlich" stört mich da irgendwie.

Andre
 

Thommy

User †
Hallo Andre,

würde sagen netter Versuch, aber sinnlos.
Ich denke nicht, dass irgendein Richter hier die Auffassung teilen wird.
Wenn man googelt sieht man, dass da sogar welche voneinander abgeschrieben haben ...

Gruß
Thommy
 

Ralph Stepper

Vereinsmitglied
Garantie / Gewährleistung

Garantie / Gewährleistung

Hallo Andre!

Kann die Meinung von Thommy nur teilen: dieser Punkt in der AGB des von Dir zitierten Händlers ist als nichtig zu betrachten, da er gegen bestehendes Verbraucherrecht verstößt.

Grundsätzlich gelten folgende Rechtsvorschriften für Hersteller / Inverkehrbringer / Händler bei Verkäufen an Endverbraucher:
- während 6 Monate ab Datum der Kaufquittung: Garantie - Beweislast der Mangelursache liegt beim Verkäufer.
- ab dem 6. bis 24 Monate: Gewährleistung - Beweislastumkehr, das heißt der Käufer (Endverbraucher) hat den Nachweis über die Mangelursache zu leisten.
Das ganze natürlich immer unter Beachtung der in der Bedienungsanleitung genannten Vorgaben, versteht sich ja aber von selbst! :cool:

Gruß Ralph
 

Figaro

User
Dachte ich mir doch, wäre ja auch etwas heftig wenn das so durchgehen würde!

Andre

PS. Thommy, der BL den du mir vor 1 Jahr und 11 Monaten verkauft hast wird bei 90 Amp etwas merkwürdig warm! Ist das ein Garantiefall? lach
 

Thommy

User †
Hallo Andre,
Figaro schrieb:
der BL den du mir vor 1 Jahr und 11 Monaten verkauft hast wird bei 90 Amp etwas merkwürdig warm! Ist das ein Garantiefall? lach
Ist ein klarer Garantiefall, denn bei dem Strom sollte er schon leuchten und sich nicht mehr drehen :D

Spass beiseite, natürlich gibt es Schäden die kein Garantiefall sind, durchgebrannte Motoren, Servos, zerbrochene Varios usw. können dazu gehören.
Garantie bedeutet natürlich nicht Narrenfreiheit.

Gruß
Thommy
 
1 Jahr und 11 Monate, da musst Du allerdings den Schaden als Herstellfehler nachweisen. In den ersten 6 Monaten hat die Beweislast der Verkäufer, danach der Käufer.
Diese oben zitierten AGB sind nett, aber auch unverschämt: Motor kaufen, einbauen, Flieger auswiegen, auf schöneres Wetter warten, keine Zeit haben, das kann mal länger als die unterstellten 14 Tage dauern. Andererseits, ich kaufe einen Motor als Ersatz zum Flugtag oder Wettbewerb, der kann auch am Montag schon kaputt sein, also nach 2 Tagen. Da wärst dann fein raus...
Also Kesseltreiben auf den Händler: Seine Motoren in den ersten 14 Tagen knechten wie Sau, und dann zurück damit.... lol... man kriegt jeden Motor klein, und wenn ers so haben will.
Noch etwas: Funktionsgarantie genügt ja wohl auch nicht. Die zugesicherten Eigenschaften muss er auch haben. Wenn er also von einem Superwirkungsgrad schreibt, und der Motor liegt 5 % darunter, ist es auch ein Mangel, obwohl der motor läuft. Und wenn er um 10 % schwerer und damit für genau das Modell nicht einsetzbar ist, wird es wohl auch eng für ihn. Da muss ggf. ein Richter schon viel Sachverstand haben, um das so dann auch zu entscheiden.
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Ralph Stepper schrieb:
Hallo Andre!


- während 6 Monate ab Datum der Kaufquittung: Garantie - Beweislast der Mangelursache liegt beim Verkäufer.
- ab dem 6. bis 24 Monate: Gewährleistung - Beweislastumkehr, das heißt der Käufer (Endverbraucher) hat den Nachweis über die Mangelursache zu leisten.
Das ganze natürlich immer unter Beachtung der in der Bedienungsanleitung genannten Vorgaben, versteht sich ja aber von selbst! :cool:

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

so isses, das ganze nennt sich aber Sachmängelhaftung. Garantie ist das, was ein Verkäufer oder in der Regel der Hersteller zusätzlich zur gesetzlichen Sachmängelhaftung anbietet. Dafür gelten dann auch die Garantiebedingungen des Verkäufers oder Herstellers
In dem konkreten Fall könnte man so interpretieren, dass diese 14-tägige Garantie nach der ges. Sachmängelhaftung gilt. Auch wenn der Scharlatan es sicher anders meint...
 
-----während 6 Monate ab Datum der Kaufquittung: Garantie - Beweislast der Mangelursache liegt beim Verkäufer.------

Folgenden Fall erlebt:

Regler gab nach 14 Tagen seinen Geist auf.
BEC funzte noch - Regelung nicht mehr.

Regler wurde eingeschickt.

Antwort vom Hersteller : Regler hat Wasserschaden - Selbstverschulden - keine Garantie möglich.( Es war ein Flugregler)
Der Händler hat dann den Regler auf seine Kosten ersetzt.



Noch ein Fall aus unserem Verein.
Ein V-Motor hatte nach ca. 4 Monaten Betrieb eine total kaputte Laufgarnitur.
Er wurde mit ganz normalen 5 % Nitrosprit mit 18 % Rizinus-Öl betrieben.

Wurde eingeschickt.
Antwort: Falscher Sprit .

bei der tel. nachfrage stellte sich heraus, das man in den Spritresten nicht den vom Hersteller empfohlen (vorgeschriebenen) Sprit gefunden hatte.

ist über 6 Jahre her.
So viel um Thema Garantie

Und dann frage ich mich, was passiert wenn ich an einem Regler oder Servo das Anschlußkabel ändern muß.
Bei vielen Herstellern geht die Garantie verloren.

gruß Uli
 

Ralph Stepper

Vereinsmitglied
@ Jürgen:
Hast natürlich recht... :rolleyes: Da hab ich mich doch glatt von der Umgangssprache verwirren lassen. :D

@ Uli:
- Beispiel Flugregler: wenn Dein Anspruch auf Gewährleistung gerechtfertigt war (also kein Fehlgebrauch von Dir vorlag), hat Dein Händler richtig gehandelt. Denn er ist Dir gegenüber in erster Linie gewährleistungspflichtig. Wie er das mit dem Hersteller regelt, ist sein Problem.
Außer, der Hersteller gibt für den Artikel eine ausdrückliche Herstellergarantie. In dem Fall wäre der Hersteller Dein Ansprechpartner.
- Beispiel V-Motor: wenn der Hersteller in seiner Gebrauchsanleitung vermerkt hat, dass er für Schäden durch Treibstoffe fremder Fabrikate nicht haftet und wenn er den Fremdtreibstoff als Schadensursache nachweisen kann, ist er im Recht.

Für eigenen Fehlgebrauch (insofern davor gewarnt wurde) ist jeder selbst verantwortlich. Wie Thommy schon sagte: Garantie (oder Gewährleistung) bedeutet natürlich keine Narrenfreiheit.

Wenn auch zugegebenermaßen die Durchsetzung des eigenen Rechts gegen einen großen Hersteller oder Händler oftmals schwierig und / oder teuer sein kann, so gibt es doch diese durch Gesetze verbriefte Möglichkeit.
Allerdings sollte man bei den genannten negativen Beispielen die vielen positiven und weit über die gesetzlichen Pflichten hinausgehenden kulanten Gewährleistungen von vielen Herstellern und Händlern nicht vergessen. Das Forum ist voll von solchen Fällen.

Gruß Ralph
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten