Gastpiloten und nicht-verbandszugehörige Piloten

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Ein weiterer Vortrag von Rechtsanwalt Christian Walther

von Frank Tofahrn.​

In einem zweiten Vortrag von Rechtsanwalt Christin Walther anlässlich der Messe in Friedrichshafen waren die Gastflugpilotinnen und Gastflugpiloten Thema. Grundlage auch hier die Verbandsbetriebserlaubnis gemäß Art. 16 DVO i.V.m. (in Verbindung mit) § 21g LuftVO (n.F.) und das „Verbandsinterne Verfahren“ gemäß § 21f Abs. 1 LuftVO (n.F.). Im MFSD werden diese Verfahren als „Standardisierte Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) bezeichnet.


Personenkreis

Zuerst sind die einzelnen Personenkreise zu definieren, die es zu berücksichtigen gilt, dass sind:

• Die Modellfliegerinnen und Modellflieger des Erlaubnisinhabers (MFSD)​
• Die Modellfliegerinnen und Modellflieger in einem anderen bundesweit tätigen Modellflugverband (= nicht-verbandszugehöriger Pilot)​
• und die Gastpiloteninnen und Gastpiloten z. B. aus dem Ausland.​

Die erste Gruppe sind die, die also im MFSD oder den Landesverbänden des DAeC organisiert sind. Diese sind außerdem direkt über den Verband registriert oder haben sich selbst gemäß Art. 14 DVO registriert (Registrierung bei Fluggerätemasse < 250 g nicht erforderlich). Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt und wird die Zulässigkeit des Modellflugbetriebs aus der Verbandsbetriebserlaubnis abgeleitet, kommen die StRfF komplett zur Anwendung.

Bei der zweiten Gruppe, Modellfliegerinnen und Modellflieger, die in einem anderen bundesweit tätigen Modellflugverband Mitglied sind (= nicht-verbandszugehöriger Pilotin oder Pilot), gilt erst einmal die oben beschriebene Verpflichtung zur Registrierung ebenso. Wollen diese nicht-verbandszugehörigen Pilotinnen und Piloten auf einem Modellfluggelände (nach Abschnitt 8 der StRfF) fliegen oder auf Wettbewerben (nach Abschnitt 9 der StRfF) teilnehmen, gelten für sie nach der Anmeldung beim Verband (MFSD) die StRfF räumlich beschränkt auf dem gewünschten Gelände (also keine Anwendung auf der sogenannten "grünen Wiese").

Für die dritte Gruppe, die auch heute schon als Gastpiloteninnen und Gastpiloten bezeichnet werden, kommt eine zeitlich auf maximal drei Monate beschränkte Anwendung der StRfF zum Tragen. Diese Gastpiloteninnen und Gastpiloten müssen für den Zeitraum ihres Urlaubs oder ihrer Wettbewerbstätigkeit beim Verband (MFSD) gemeldet sein. Natürlich gelten auch hier die Voraussetzungen der Registrierung gemäß Art. 14 DVO. Bei EU-Ländern ist das ja über den heimischen Verband oder auch direkt im Heimatland erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen leitet sich die Zulässigkeit des Modellflugbetriebs aus der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD ab.


Verbandsanmeldung

Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss eine Anmeldung auf der Internetseite des Verbands (MFSD) erfolgen. Dabei sind - Vor- und Familienname – Geburtsdatum – Anschrift - eMail-Adresse und Telefonnummer – Flugmodellhalterversicherung anzugeben.


Anerkennung von Kompetenzausweisen

Was natürlich sehr wichtig ist, es kann nur mit einem gültigen Schulungsnachweis unter den StRfF geflogen werden. Dazu gibt es einmal die Möglichkeit, dass der Nachweis eines anderen Verbands vom MFSD generell anerkannt ist. Der MFSD wird eine Liste führen, auf der man das nachprüfen kann. Sollte diese Anerkennung nicht vorliegen, dann gibt es eine Einzelfallprüfung, ob die Schulungen vergleichbar sind. Und wenn ja, dann erfolgt eine Einzelfall-Anerkennung.


Einweisung grundsätzlich

Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss eine Einweisung in alle Regelungen erfolgen. Das sind insbesondere die örtlich geltende Flugbedingungen und -beschränkungen, die Regeln zum Schutz vor Fluglärm und zum Schutz der Umwelt und Natur. Dies kann von jeder Pilotin und jedem Pilot mit gültigem Schulungsnachweis nach den StRfF erfolgen.

Die grundsätzliche Einweisung entfällt selbstverständlich, wenn der Schulungsnachweis nach den StRfF erworben wird, was ja jederzeit online möglich ist. Sollte der erworbene Schulungsnachweis nach den StRfF aus dem Vorjahr noch gültig sein, kann entfällt die Einweisungspflicht ebenfalls.


Einweisung auf dem Fluggelände

Grundsätzlich besteht eine Einweisungspflicht auf Modellfluggeländen, bei allen ortsunkundigen Piloteninnen und Piloten. Im Zweifel ist die fehlende Ortskunde anzunehmen, wenn die Pilotin oder der Pilot keine dauerhafte Benutzungsbefugnis für Modellfluggelände hat.
Hier der Link zum dazugehörigen PDF-File

Holm & Rippenbruch!

Dazugehörige Präsentation
 

Anhänge

  • FN2021 - Gastpiloten u Piloten anderer Verband.pdf
    798,2 KB · Aufrufe: 1.321
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch wenn es OT ist, erlaube ich mir eine Kritik:
Meint der Autor wirklich, irgend jemandem persönlich einen Gefallen tun zu müssen mit diesem extensiven Gendern? Dass das im amtlichen Sprachgebrauch, dem sich Politiker meistens aus purem Opportunismus angepasst haben, so gehandhabt wird, ist in entsprechenden Sprachvorschriften der Ministerien begründet und missachtet bewusst die deutsche Grammatik. Aber im privaten Gebrauch? Es wirkt lächerlich und als vorauseilender Gehorsam, zudem leidet die Lesbarkeit nicht unerheblich.
Ich schreibe das auch deshalb, weil hier im Forum inzwischen selbsternannte "Sprachpolizisten" auftreten, die Usern vorschreiben wollen, welche Wörter gebraucht und welche nicht gebraucht werden dürfen und allgemein eine "politisch korrekte" Sprachanwendung verlangen wollen. Sie werden sich durch solch einen politisch überkorrekten Vortragsstil bestätigt fühlen.

Grüße
Michael
 
...mit diesem extensiven Gendern?

Gendern wäre "Modellfliegende, Gastfliegende und Pilotierende".
Alles andere ist reine Höflichkeit die weibliche Form zu erwähnen. Denn es gibt auch Modellfliegerinnen und denen wollen wir nicht ernsthaft das Recht absprechen, angesprochen zu werden?

Zum Thema:
Als Verein im "anderen" Verband und inmitten eines hochfrequentierten Urlaubsgebietes, werden wir auch weiterhin die Gastfreundschaft pflegen.
Wobei nach meiner Kenntnis noch kein Gastpilot, der beim MFSD registriert ist, bei uns fliegen wollte. Aber gut zu wissen, dass wir auf solche Dinge künftig achten müssen. Sofern das beim DMFV ähnlich gehandhabt werden wird.

Irgendwann werden Vereinsvorstände nur noch aus Menschen mit juristischem Sachverstand bestehen und unser Hobby nur noch mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durchführbar sein....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Claus noch ist das ja noch Zukunftsmusik der Antrag liegt ja noch beim LBA zur Genehmigung.
Ich finde die Regelungen zum Gastfliegen logisch und richtig. Wenn sich andere EU Länder zu ähnlichen Regeln hinreißen ließen währe das ein großer Wurf für den Modellflug in der EU.
Gruß
Martin
 
weil wir den Quatsch nicht verstehen und auch nicht verständlich verkaufen können fliegt bei uns einfach niemand vereinsfremdes mehr.
Punkt und aus die Maus
 
Ich finde die Regelungen zum Gastfliegen logisch und richtig.

Das bleibt Dir unbenommen. Nur ist das „Gast“ im Gastfliegen zu vermeiden. Denn eigentlich ist es für „verbandsfremde“ dann eher ein „Fremdfliegen“.
Gäste werden bei uns anders behandelt. ;)

Und wie soll das im Ausland funktionieren, wenn es im Inland schon nicht funktioniert?

Ich sag mal so, DMFV-Mitglieder sind halt in der glücklichen Lage wesentlich mehr Vereine ihres Verbandes zu finden, um dort als Gast fliegen zu können.….
 
Es hört sich etwas nach Bürokratiemonster an.
Ich hoffe, dass das etwas praktikabler gestaltet wird als es sich gerade liest. :(

Ob das im Ausland überhaupt ein Thema werden wird muss man sehen, denn das Verbandsgebilde schaut ja nicht in jedem Land wie in Deutschland aus - möglicherweise gibt es so auch Länder die diese Thematik auch nicht haben. :confused:
weil wir den Quatsch nicht verstehen und auch nicht verständlich verkaufen können fliegt bei uns einfach niemand vereinsfremdes mehr.
Punkt und aus die Maus
Sicher gibt es auch welche die gerade auf diesen Vorwand gewartet haben. ;)
 
In Zeiten wo man uns mehr oder weniger, durch lauter neue, nicht verständliche oder in der Praxis nicht umsetzbare Regelungen das Modellfliegen legal verbieten will, finde ich es immer wieder "befremdlich" das die Modellbauverbände nicht an einem Strang ziehen.
 
Wenn ich das richtig verstehe müsste man einen vereinsfremden Modellflieger(in) eines anderen Verbandes erst beim MFSD anmelden? Was bitte ist das für bürokratischer Unsinn. Wenn eine(r) kurzentschlossen am Nachmittag mal mit "Freunden" fliegen möchte wäre das so nicht mehr möglich. Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
Wenn ich das richtig verstehe müsste man einen vereinsfremden Modellflieger(in) eines anderen Verbandes erst beim MFSD anmelden? Was bitte ist das für bürokratischer Unsinn. Wenn eine(r) kurzentschlossen am Nachmittag mal mit "Freunden" fliegen möchte wäre das so nicht mehr möglich. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Siehe:
Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss eine Anmeldung auf der Internetseite des Verbands (MFSD) erfolgen. Dabei sind - Vor- und Familienname – Geburtsdatum – Anschrift - eMail-Adresse und Telefonnummer – Flugmodellhalterversicherung anzugeben.
Vermutlich hast du das überlesen, hätte deine Frage doch beantwortet?
 
Es gibt nur zwei Verbände in Deutschland, die eine Betriebserlaubnis beantragen. Warum der DAeC/MFSD dabei permanent vom "anderen bundesweit tätigen Modellflugverband" spricht und nicht einfach DMFV schreibt, finde ich etwas merkwürdig. Tatsächlich werden in der nun veröffentlichten Beschreibung bürokratische Hürden erschaffen, die das gemeinsame Fliegen eindeutig erschweren. Wenn dies ein Hinweis darauf ist, wie die sog. StRfF ausgestaltet sind, dann viel Spaß damit. Ich hoffe doch sehr, dass es dem DMFV gelingt, uns nicht gleichermaßen ein solches Bürokratiemonster vorzusetzen. Die alte Kritik, dass Modellflieger, die bereits seit zig Jahren fliegen, jetzt wie kleine Schuljungen behandelt werden, greift auch hier.
Zudem möchte ich noch anmerken, dass hier so getan wird, als seien die von Christian Walther zusammengefassten Regeln bereits die künftig gültigen. Was tatsächlich Geltung erlangt, wissen wir erst nach Zustimmung des BMDV bzw. LBA.
 
Siehe:

Vermutlich hast du das überlesen, hätte deine Frage doch beantwortet?

Nein habe ich nicht. Aber was soll so ein bürokratischer Unsinn. Als wenn die Flieger und Fliegerinnen des DMFV nicht wüssten was sie tun. Absoluter Quatsch. Ich hoffe für uns alle das man sich gegenseitig anerkennt und so einen bürokratischen Unsinn nicht wirklich betreiben will.

Nachtrag: schließe mich Aue an. Ich hoffe dass das LBA hier "vernünftig" eingreift.
 
Naja, du schriebst "nicht mehr möglich", was faktisch falsch ist.
In einer Zeit, wo jeder mit einem Smartphone unterwegs ist könnte ich mir das praktikabel vorstellen - im worst case.
Wobei ich ebenfalls hoffe dass der vermieden wird...
 
Klasse Idee mit dem Handy. Leider ist bei unserem Modellfluggelände der Mobilempfang so miserable das es reine Glückssache ist im Internet was machen zu können. Das wird gerne bei solchen Aktionen vergessen.
 
Hallo,

derzeitig gibt es nur den DMFV und DAeC/MFSD, aber da zukünftig einen weiteren Verband eine Betriebserlaubnis beantragen könnte wählt ein Jurist die Form, die diesen Fall schon einschließt. Für Juristen eine völlig natürliche Formulierung, man kann ja im Geist oder wer will für das Leseexemplar im Verein als exemplarische Aufzählung jeweils den anderen Verband mit aufnehmen.

Eventuell kann es eine Regelung von Behördenseite aus geben, wenn beide betreiebserlauibnisse vorliegen und hoffentlich inhaltsgelcuih sinjd, um nicht nich mher Verwirrung zu stiften. Andernfalls bleibt für mich als persönlich akzeptable Lösung die Doppelmitgliedschaft.

Der DMFV kann die Gesetzesvorgaben nicht beliebig interpretieren, d.h. andersherum wird das nicht auch anders handbhabbar sein. Das macht der DAeC/MFSD nicht mit böswilliger Absicht, sondern versucht durch eine Onlineanmeldung eine unaufwändige Regsieteriungsmöglichkeit zu schaffen. Ich würde mir da eine Melde-App wünschen, Handy hat ja heute in der Regel ein Flugleiter dabei.

Ich freue mich mehr darüber, wie wenig einschränkend die Umsetzung bei uns im Gegensatz zu Österreich oder Frankreich gelungen ist, als mich über so eine "Kleinigkeit" zu ärgern. Und ich wünsche mir, dass wir uns alle, egal ob und zu welchem Verband wir zugehörig sind , uns als Freunde begegnen und nicht die anderen an die Ausübung unseres Hobbys ermöglichen statt sie zu behindern.

Ich wünsche allen ein schönes Modellflugjahr 2022.
Hans
 
Hallo zusammen,
ich habe so das Gefühl, dass hier einiges der Gastfliegerregelung hinsichtlich der DMFV-Mitglieder nicht verstanden wurde.

1.: Anmeldung beim MFSD:
Die Anmeldung erfolgt EINMALIG! Nicht vor jedem Tag des Betriebs. Der MFSD hat sich das mit der Anmeldung auch nicht ausgedacht. Diese ist aus rechtlichen Gründen notwendig.
Für die Anmeldung wird es ein Online-Tool geben, das eine kurzfristige Anmeldung auch direkt vor dem Flugbetrieb ermöglicht.

2.: Änderung gegenüber der bisherigen Situation:
Tja nun, es ändert sich eigentlich nichts.
Der Status Quo ist erhalten geblieben. Als Gastflieger auf einem "fremden" Platz ist auch jetzt eine Anmeldung beim lokalen Verein notwendig und eine Einweisung gibt es dort auch. Wo also ist bitte der Unterscheid?

Es gibt kein fälschlicherweise immer wieder heraufbeschworenes "Bürokratiemonster". Das ganze Verfahren ist so gestaltet, das es für DMFV-Mitglieder möglichst einfach ist. Ich hoffe, dass man das von den kommenden DMFV-Regeln dann auch behaupten kann.
 
Klasse Idee mit dem Handy. Leider ist bei unserem Modellfluggelände der Mobilempfang so miserable das es reine Glückssache ist im Internet was machen zu können. Das wird gerne bei solchen Aktionen vergessen.
Dann schaffen wir alle Internetangebote für den Modellflug ab. Es könnte ja irgendwo einer im Funkloch stehen.
 
Vielen Dank Frank für die Aufklärung. Warum formuliert man das im Beitrag nicht gleich so. Mit "EINMALIG" kann man leben finde ich.

Bisher war es wie Du sagst eine Tagesmitgliedschaft im Verein die man "jedesmal" machen musste. Aber (jedenfalls bei uns) formlos auf einem Blatt Papier im Flugbuch wo der Flugleiter / Vorstand gegengezeichnet hat und der jeweilige Name und Versicherungsnummer eingetragen wurde.
Dieses Verfahren hätte man meiner Meinung nach auch einfach weiter beibehalten können, aber das ein anderes Thema.
 
Vielen Dank Frank für die Aufklärung. Warum formuliert man das im Beitrag nicht gleich so. Mit "EINMALIG" kann man leben finde ich.

Bisher war es wie Du sagst eine Tagesmitgliedschaft im Verein die man "jedesmal" machen musste. Aber (jedenfalls bei uns) formlos auf einem Blatt Papier im Flugbuch wo der Flugleiter / Vorstand gegengezeichnet hat und der jeweilige Name und Versicherungsnummer eingetragen wurde.
Dieses Verfahren hätte man meiner Meinung nach auch einfach weiter beibehalten können, aber das ein anderes Thema.
Hast du dir mal das dem Beitrag angehängte PDF angeschaut?
 
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