Gastpiloten und nicht-verbandszugehörige Piloten

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Ein weiterer Vortrag von Rechtsanwalt Christian Walther

von Frank Tofahrn.​

In einem zweiten Vortrag von Rechtsanwalt Christin Walther anlässlich der Messe in Friedrichshafen waren die Gastflugpilotinnen und Gastflugpiloten Thema. Grundlage auch hier die Verbandsbetriebserlaubnis gemäß Art. 16 DVO i.V.m. (in Verbindung mit) § 21g LuftVO (n.F.) und das „Verbandsinterne Verfahren“ gemäß § 21f Abs. 1 LuftVO (n.F.). Im MFSD werden diese Verfahren als „Standardisierte Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) bezeichnet.


Personenkreis

Zuerst sind die einzelnen Personenkreise zu definieren, die es zu berücksichtigen gilt, dass sind:

• Die Modellfliegerinnen und Modellflieger des Erlaubnisinhabers (MFSD)​
• Die Modellfliegerinnen und Modellflieger in einem anderen bundesweit tätigen Modellflugverband (= nicht-verbandszugehöriger Pilot)​
• und die Gastpiloteninnen und Gastpiloten z. B. aus dem Ausland.​

Die erste Gruppe sind die, die also im MFSD oder den Landesverbänden des DAeC organisiert sind. Diese sind außerdem direkt über den Verband registriert oder haben sich selbst gemäß Art. 14 DVO registriert (Registrierung bei Fluggerätemasse < 250 g nicht erforderlich). Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt und wird die Zulässigkeit des Modellflugbetriebs aus der Verbandsbetriebserlaubnis abgeleitet, kommen die StRfF komplett zur Anwendung.

Bei der zweiten Gruppe, Modellfliegerinnen und Modellflieger, die in einem anderen bundesweit tätigen Modellflugverband Mitglied sind (= nicht-verbandszugehöriger Pilotin oder Pilot), gilt erst einmal die oben beschriebene Verpflichtung zur Registrierung ebenso. Wollen diese nicht-verbandszugehörigen Pilotinnen und Piloten auf einem Modellfluggelände (nach Abschnitt 8 der StRfF) fliegen oder auf Wettbewerben (nach Abschnitt 9 der StRfF) teilnehmen, gelten für sie nach der Anmeldung beim Verband (MFSD) die StRfF räumlich beschränkt auf dem gewünschten Gelände (also keine Anwendung auf der sogenannten "grünen Wiese").

Für die dritte Gruppe, die auch heute schon als Gastpiloteninnen und Gastpiloten bezeichnet werden, kommt eine zeitlich auf maximal drei Monate beschränkte Anwendung der StRfF zum Tragen. Diese Gastpiloteninnen und Gastpiloten müssen für den Zeitraum ihres Urlaubs oder ihrer Wettbewerbstätigkeit beim Verband (MFSD) gemeldet sein. Natürlich gelten auch hier die Voraussetzungen der Registrierung gemäß Art. 14 DVO. Bei EU-Ländern ist das ja über den heimischen Verband oder auch direkt im Heimatland erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen leitet sich die Zulässigkeit des Modellflugbetriebs aus der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD ab.


Verbandsanmeldung

Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss eine Anmeldung auf der Internetseite des Verbands (MFSD) erfolgen. Dabei sind - Vor- und Familienname – Geburtsdatum – Anschrift - eMail-Adresse und Telefonnummer – Flugmodellhalterversicherung anzugeben.


Anerkennung von Kompetenzausweisen

Was natürlich sehr wichtig ist, es kann nur mit einem gültigen Schulungsnachweis unter den StRfF geflogen werden. Dazu gibt es einmal die Möglichkeit, dass der Nachweis eines anderen Verbands vom MFSD generell anerkannt ist. Der MFSD wird eine Liste führen, auf der man das nachprüfen kann. Sollte diese Anerkennung nicht vorliegen, dann gibt es eine Einzelfallprüfung, ob die Schulungen vergleichbar sind. Und wenn ja, dann erfolgt eine Einzelfall-Anerkennung.


Einweisung grundsätzlich

Vor Aufnahme des Flugbetriebs muss eine Einweisung in alle Regelungen erfolgen. Das sind insbesondere die örtlich geltende Flugbedingungen und -beschränkungen, die Regeln zum Schutz vor Fluglärm und zum Schutz der Umwelt und Natur. Dies kann von jeder Pilotin und jedem Pilot mit gültigem Schulungsnachweis nach den StRfF erfolgen.

Die grundsätzliche Einweisung entfällt selbstverständlich, wenn der Schulungsnachweis nach den StRfF erworben wird, was ja jederzeit online möglich ist. Sollte der erworbene Schulungsnachweis nach den StRfF aus dem Vorjahr noch gültig sein, kann entfällt die Einweisungspflicht ebenfalls.


Einweisung auf dem Fluggelände

Grundsätzlich besteht eine Einweisungspflicht auf Modellfluggeländen, bei allen ortsunkundigen Piloteninnen und Piloten. Im Zweifel ist die fehlende Ortskunde anzunehmen, wenn die Pilotin oder der Pilot keine dauerhafte Benutzungsbefugnis für Modellfluggelände hat.
Hier der Link zum dazugehörigen PDF-File

Holm & Rippenbruch!

Dazugehörige Präsentation
 

Anhänge

  • FN2021 - Gastpiloten u Piloten anderer Verband.pdf
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde schon, dass sich gravierend etwas ändert: Durch die geforderte Anmeldung des Gastfliegers beim Verband wird der Verein seiner bisherigen Selbstständigkeit beraubt. Was der Verein bisher selber, spontan, maximal einfach und vor Ort regeln durfte, regelt nun der Verband in einem internetbasierten formalisierten Verfahren, das geeignetes Equipment (www-Zugang, App) und entsprechenden Vorlauf erfordert. Zusätzlich muss sich der Verein vor Ort vergewissern, dass der Gastflieger sich auch tatsächlich beim Verband vorab angemeldet hat und die Gültigkeitfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wenn das nicht explizit vom Erteiler der Verbandserlaubnis so verlangt wird, halte ich das für überflüssige Bürokratie, die überdacht werden sollte. Dann sollte man diesen Punkt noch nachverhandeln. Keinesfalls sollten DMFV oder MFSD dieses Verfahren von sich aus dem Erlaubnisgeber vorschlagen. Hoffentlich ist es dafür nicht schon zu spät!

Grüße
Michael

Sehe ich genauso. Bisher brauchte der Verein nur den Gast als Tagesmitglied auf Papier aufnehmen, Kontrollieren ob er eine Versicherung hat, auf Besonderheiten des Platzes und ggf. Flugordnung hinweisen und das wars. Ob eine eID am Modell vorhanden ist, dass ist Sache des Gastes und muss bisher nicht vom Verein (Vorstand / Flugleiter) geprüft werden, natürlich trotzdem besser wenn man danach schaut / darauf hinweist.

Das was jetzt kommt ist eine ganz andere und bürokratische Neuregelung. Wie und ob das neue Verfahren einschränkt / die Sache erschwert ist ein völlig anderes Thema. Aber von meiner Seite ist einiges klarer geworden dank der Diskussion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

du unterliegst hier einigen Irrtümern

Das verstehe ich jetzt wirklich nicht. Nach meinem Verständnis haben auf der "grünen Wiese" weder der DMFV noch der MFSD etwas zu sagen, weshalb ich dort einfach fliegen darf (nach den Regeln meines Verbandes, mit A1/A3 oder nach OC und jeweils unter Beachtung der örtlichen Vorschriften einschl. Erlaubnis des Eigentümers). Da hat kein DMFV-/MFSD-Mitglied das Recht oder die Pflicht, mir eine vor-Ort-Einweisung zu verpassen oder meine Berechtigung zu kontrollieren. Wenn sich DMFV-/MFSD -Mitglieder entschieden haben, ebenfalls auf dieser "grünen Wiese" neben mir zu fliegen, ist das ihre persönliche, verbandsunabhängige Entscheidung.
Wenn du einen nach StRfF anerkannten Kompetenznachweis hast, entfällt die Einweisung auf der grünen Wiese. Auf Plätzen gibt es eine Einweisung, wenn du nicht ortskundig bist, also z.B. zum ersten mal dort fliegst. Das ist heute aber auch nicht anders.

Im Rahmen einer Betriebserlaubniss eines Verbandes gilt der A1 / A3 Nachweis nicht. Hier brauchst du die Schulung durch einen Verband.

Ich finde schon, dass sich gravierend etwas ändert: Durch die geforderte Anmeldung des Gastfliegers beim Verband wird der Verein seiner bisherigen Selbstständigkeit beraubt. Was der Verein bisher selber, spontan, maximal einfach und vor Ort regeln durfte, regelt nun der Verband in einem internetbasierten formalisierten Verfahren, das geeignetes Equipment (www-Zugang, App) und entsprechenden Vorlauf erfordert. Zusätzlich muss sich der Verein vor Ort vergewissern, dass der Gastflieger sich auch tatsächlich beim Verband vorab angemeldet hat und die Gültigkeitfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Selbstständigkeit des lokalen Vereins bleibt unangetastet. Er muss nach wie vor die Verfahren seiner Flugordnung für Gastflieger anwenden. Wenn er die Verbandsanmeldung kontrolliert, stellt der eine Blick auf einen Zettel ja wohl kaum einen grossartigen Mehraufwand dar. Es muss ja noch einiges anderes kontrolliert werden. Für DMFV-Mitglieder erfolgt die Anmeldung zudem einmalig und durch das Mitglied.

Wenn das nicht explizit vom Erteiler der Verbandserlaubnis so verlangt wird, halte ich das für überflüssige Bürokratie, die überdacht werden sollte. Dann sollte man diesen Punkt noch nachverhandeln. Keinesfalls sollten DMFV oder MFSD dieses Verfahren von sich aus dem Erlaubnisgeber vorschlagen. Hoffentlich ist es dafür nicht schon zu spät!

Die Verbandsregistrierung entspringt einer rechtlichen Notwendigkeit. Das hat sich nicht der MFSD ausgedacht. Ohne diese Regelung gäbe es keinen Gastflugbetrieb.
 
@ DD8ED:
Vielleicht verstehen wir unter "grüne Wiese" nicht das Gleiche!?
Nach meinem Verständnis ist mit der "grünen Wiese" jedes x-beliebige Gelände in Gottes freier Natur gemeint, auf dem ein Bürger diese Landes (ich) sein Flugmodell aufsteigen lassen will, ohne dass dieses Gelände etwas mit organisiertem Modellflug (AE, Verein o.ä.) zu tun hat. So dürften es die meisten Modellflieger auch verstehen.
Wenn ich also hier fliegen möchte, ist für mein Vorhaben die LVO maßgeblich, die mir sagt, ob und unter welchen Bedingungen/Auflagen ich hier mein Vorhaben umsetzen darf. Da steht in der LVO etwas drin zu Gewichten, Flughöhen, Antrieben, Abständen, Kompetenz-/Befähigungsnachweisen, neuerdings evtl. etwas zu ersatzweise maßgeblichen Verbandsregeln, zur Beachtung kritischer Infrastruktur und regionalen Vorschriften bzgl. Natur- und Landschaftsschutz usw. usw. (Aufzählung nicht vollständig). Außerdem muss ich die Eigentumsrechte an Grund und Boden gem. BGB beachten.
Von Einweisung durch wen auch immer steht da gewiss nichts drin. Wer sollte das auch machen, wenn ich spontan an dieser Stelle, die u.U. außer mir niemand kennt, mein Modell auspacke?
Fazit: Ich denke, Dein Verständnis von "grüne Wiese" ist ein anderes. Vielleicht kannst Du das klären, damit wir nicht aneinander vorbei reden. Alle sollten das gleiche Verständnis von hier verwendeten Begriffen haben. Ich lasse mich gerne belehren, wenn es nachvollziehbar ist.

Grüße
Michael
 
Och nö,
hast du gelesen was ich geschrieben habe?
Irgendwas muss ja an:
"Wenn du einen nach StRfF anerkannten Kompetenznachweis hast, entfällt die Einweisung auf der grünen Wiese."
unverständlich gewesen sein.
Der Kompetenznachweis bzw. Schulungsnachweis ist für den Betrieb nach LuftVo §21f gefordert. Ferner ist dort festgelegt, dass der Betrieb nach dem Regelwerk des Verbandes (beim MFSD die StRfF) erfolgt.
Du kannst auf der "grünen Wiese", also ausserhalb von Plätzen mit AE nach der Regeln des Verbandes fliegen und die Vorteile nutzen oder bist auf die OC eingeschränkt. Ausserdem gelten im Falle der OC die Einschränkungen des §21h. Ein Teil dieser Regeln gelten nicht für den Betrieb unter einer BE sondern werden in dieser separat festgelegt.

Um es einfach auszudrücken:
Auf der grünen Wiese brauchst du keine Einweisung wenn du einen gültigen Kompetenznachweis für Betrieb und BE oder einen A1/A3-Schein für Betrieb in der OC hast. Das mit dem Kompetenznachweis steht auch im Beitrag explzit so drin. Ich kann nicht nachvollziehen, woher du deinen Standpunkt nimmst. Kannst das mir dann mal erklären?
Aus dem Bereich, in dem ich unterwegs bin, ist eine solche Forderung nie gekommen. Aus anderen Bereich mag dieses Gerücht ja gekommen sein. Es ist aber irrelevant und falsch.
 
Hi Frank,

"Wenn du einen nach StRfF anerkannten Kompetenznachweis hast, entfällt die Einweisung auf der grünen Wiese."

Jetzt sind wir zusammen! Nach §21f (2) S.2 ist der Schulungsnachweis ( = Kompetenznachweis oder wie auch immer das Ding zukünftig heißt) zwingend bei MTOW 2 - 12 kg. Oder eben A1/A3 oder Flugbetrieb nach OC. Bei MTOW < 2 kg entfällt der Kompetenznachweis (o.ä.) auf der "grünen Wiese" und es genügt die Mitgliedschaft in einem der Verbände, damit nach deren Regeln (DAeC: StRfF) geflogen werden darf. Alles das kann aber nach meinem Verständnis der LVO auch eine Einweisung vor Ort auf der "grünen Wiese" (wer soll dazu befähigt/berechtigt sein?) nicht ersetzen.

Hab ich's jetzt?
Noch 'ne persönliche Anmerkung: Die Materie ist nicht trivial und man (Du) sollte Verständnis dafür haben, dass es Leute gibt, die nicht einfach glauben, was unbestritten kompetente Vertreter der Verbände ihnen erzählen, sondern das Erzählte auch verstehen und nachvollziehen wollen. Bei dem Versuch trifft man auf (scheinbare?) Widersprüche und bittet um Klärung. Mehr ist es nicht - kein persönlicher Angriff und kein Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Schreiber.
Nix für Ungut!
Michael
 
Noch 'ne persönliche Anmerkung: Die Materie ist nicht trivial und man (Du) sollte Verständnis dafür haben, dass es Leute gibt, die nicht einfach glauben, was unbestritten kompetente Vertreter der Verbände ihnen erzählen, sondern das Erzählte auch verstehen und nachvollziehen wollen. Bei dem Versuch trifft man auf (scheinbare?) Widersprüche und bittet um Klärung. Mehr ist es nicht - kein persönlicher Angriff und kein Zweifel an der fachlichen Kompetenz der Schreiber.

Ich kann das nur unterstreichen. Viele der auf den ersten Blick schrägen Fragen werden ja gestellt, weil der Fragende seine bisherige Erfahrungswelt mit den neuen Anforderungen abgleicht. Bitte unterstellt ernsthaftes Interesse es richtig machen zu wollen. Dazu gehört aber genau das von Malmedy beschriebene verstehen und nachvollziehen.

Betrachtet die Fragen doch als Szenarien, die eine aus den neuen Regeln widerspruchsfrei herleitbare Handlungsempfehlung für diejenigen, die es richtig machen wollen, ergeben müssen. Warum diese Fragen nicht mit einer soliden Herleitung der Handlungsempfehlung in einer FAQ zusammenfassen?
 
Gibt es die 2Kg Grenze künftig überhaupt noch?
Ich dachte es gäbe nur 2 Optionen zukünftig:
a.) BE Betrieb (mit Kompetenznachweis)
b.) OC, A1/A3
Fliegen ohne eine der beiden Optionen über 250G ist doch nicht mehr vorgesehen, oder:confused:
 
Kompetenznachweis oder wie auch immer das Ding zukünftig heißt zwingend bei MTOW 2 - 12 kg. Oder eben A1/A3 oder Flugbetrieb nach OC.

Hier (rote Markierung) muss es UND heißen, wenn ich den Satz richtig deute....

Das Frank (entschuldige das ich den Namen nenne, das ist allgemein gemeint, nur zum besseren Verständnis hier angegeben) für den zukünftigen "Kenntnisnachweis" jetzt den Begriff "Kompetenznachweis" verwendet hat bring das ganze Verständnis meiner Meinung nach durcheinander, weil man jetzt den gleichen Begriff für 2 unterschiedliche Dinge verwendet hat.

Fakt ist das es 2 Möglichkeiten gibt (mal davon ausgehend das MTOM über 249 Gramm ist):
a) Flugbetrieb nach OC (Open Categorie) -> hier ist zwingend der Kompetanznachweis A1/A3 vom LBA notwendig (hier gibt es keine 2kg Grenze bzgl. des Nachweises)

b) Flugbetrieb nach §21f Luft-VO -> BE eines Verbandes, und hier wird man dann den bisher genannten NEUEN KOMMENDEN Kenntnisnachweis des Verbandes brauchen.

Hoffe nun ist es klarer.

Open_Categorie.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
.. wenn ein Gastpilot auf dem Flugplatz erscheint und ich den dann, wenn auch einmalig zuerst über Internet bei xxxx anmelden muss ...

hat sich das mit den Gastfliegern, ganz einfach und versteht jeder, auch ohne Jurastudium ...

wenn der Gastpilot mir dann die Welt erklärt und wie es richtig geht oder so ...
erkläre ich ihm als Flugleiter wer Hausrecht auf dem Flugplatz hat und das er doch schnell bitte fahren möge bevor ich die Polizei rufe,
aus die Maus ...

Dein erster Beitrag war schon völlig daneben.
Aber der zweite ist völlig weltfremd!

Nur weil Du anscheinend zu blöd bist, ein Text zu verstehen, muss du Gastpiloten nicht unfreundlich begegnen.
Kannst du uns verraten im welchen Verein du fliegst und Gastpiloten nicht mehr erwünscht sind?
Das würde Dir ein Menge Unfreundlichkeit ersparen und Dein Hausrecht würde nicht verletzt werden.
 
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Warum diese Fragen nicht mit einer soliden Herleitung der Handlungsempfehlung in einer FAQ zusammenfassen?
Tja, warum (kurzfristig) nicht ?

Weil es nur sehr wenige Leute gibt, die das machen können.
Weile diese Leute einen Job haben und regelmässig arbeiten müssen.
Weil diese Leute auch mal schlafen müssen.
Weil diese Leute Familie und Kinder haben.
Weil diese Leute auch was von Weihnachten haben wollen.
Weil diese Leute sich im Bereich Modellflug auch mit anderen Themen befassen müssen.
Weil es für diese Leute auch ein Leben ausserhalb des Modellflugs gibt.
Weil diese Leute ihr Hobby auch mal ausüben wollen und nicht nur drüber reden.

Hab ich was vergessen?
 
Tja, warum (kurzfristig) nicht ?

Weil es nur sehr wenige Leute gibt, die das machen können.
Weile diese Leute einen Job haben und regelmässig arbeiten müssen.
Weil diese Leute auch mal schlafen müssen.
Weil diese Leute Familie und Kinder haben.
Weil diese Leute auch was von Weihnachten haben wollen.
Weil diese Leute sich im Bereich Modellflug auch mit anderen Themen befassen müssen.
Weil es für diese Leute auch ein Leben ausserhalb des Modellflugs gibt.
Weil diese Leute ihr Hobby auch mal ausüben wollen und nicht nur drüber reden.

Hab ich was vergessen?

Was in Deiner Antwort nicht enthalten ist, dass es ein doofer und sinnloser Vorschlag war. Ich gehe davon aus, dass Du zustimmst, dass das kein schlechter Vorschlag ist. Kurzfristig war gar keine Anforderung. Mittelfristig (bis Ende 2022) schon.

Du fühlst Dich direkt angesprochen? Warum? Ich meine den RA oder die bemitleidenswerten Menschen, die im Verband oder den Landesverbänden das Telefon abnehmen. Der Verband und/oder die Landesverbände werden diese Fragen wahrscheinlich spätestens Ende 2022 ohnehin für die Mitglieder und Mitgliedsvereine klären müssen. Und das wahrscheinlich x-mal in Einzelemails oder Telefongesprächen. Wäre ineffizient, oder?

Ich bin auch sicher, dass Du mit Deinem unbestreitbaren know-how und Informationsvorsprung helfen kannst. Dagegenrechnen könntest Du die Zeit, die Du hier mit Einzel- und Teilantworten verbringst.
 
Ja, du hast vergessen zu erwähnen dass "fordern einfacher ist als machen".
Eine Tatsache die Forderer gern vergessen.

Keine Bange, ich weiß was ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet. Aufwand minimieren hilft.

Ad 1) keine Forderung, Anregung
Ad 2) deine Fragen zu beantworten kostet ebenfalls Zeit und sie nur Dir ohne Kontext in einem Forumspost zu beantworten den hinterher keiner mehr findet ist ineffizient
Ad 3) Forderung ohne Gegenleistung ist unfair, richtig. Wird wirklich niemand, auch der RA nicht, vom Verband entlohnt? Wo gehen die Beiträge hin?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ad 3) Forderung ohne Gegenleistung ist unfair, richtig. Wird wirklich niemand, auch der RA nicht, vom Verband entlohnt? Wo gehen die Beiträge hin?
Darf ich mal fragen, welchen RA du meinst und wie du zu der Vermutung kommst, dass der "Verband" ehrenamtlich tätige Modellflieger und Vorstandsmitglieder entlohnt was nebenbei satzungswidrig wäre?
 
Darf ich mal fragen, welchen RA du meinst und wie du zu der Vermutung kommst, dass der "Verband" ehrenamtlich tätige Modellflieger und Vorstandsmitglieder entlohnt was nebenbei satzungswidrig wäre?

Chris Walther
Fachausschuss Recht
Bundeskommission Modellflug im DAeC

Ist er kein Rechtsanwalt? Wenn nicht, gibt es einen?

Und wie muss ich §13, Abs. 2 der DAeC Satzung interpretieren?

2. Bei Bedarf können einzelne Organ- oder Verbandsfunktionen im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten des Verbandes entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwands-entschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

Nicht falsch verstehen. Dein Job, Familie, Hobby Argument ist valide. Ich weiss, dass die Arbeit an der Umsetzung der EU Richtlinien mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Einmalaufwand über 2-3 Jahre, der es rechtfertigt sich in der Hochphase bezahlte (z.B. studentische) Hilfe - und wenn es nur für das Zusammenfassen und Aufbereiten von Informationen ist - zu holen. Neben den Versicherungsbeiträgen zahlen Vereine eine Verbandspauschale, die Mitglieder ebenfalls. Das Geld sollte für Entlastung eingesetzt werden. Euer know-how sollte den Mitgliedsvereinen und Mitgliedern nicht nur auf Fragen in einem Forum zur Verfügung stehen.
 
Gibt es die 2Kg Grenze künftig überhaupt noch?
Ich dachte es gäbe nur 2 Optionen zukünftig:
a.) BE Betrieb (mit Kompetenznachweis)
b.) OC, A1/A3
Fliegen ohne eine der beiden Optionen über 250G ist doch nicht mehr vorgesehen, oder:confused:
Ich wiederhole meine Frage die mit dem Nebenkriegsschauplatz wieder unterzugehen droht.
@mha - geh bitte auf eine HV des Verbands und kläre das dort. Gehört hier definitiv nicht hin.
 
Chris Walther
Fachausschuss Recht
Bundeskommission Modellflug im DAeC

Ist er kein Rechtsanwalt? Wenn nicht, gibt es einen?

Und wie muss ich §13, Abs. 2 der DAeC Satzung interpretieren?



Nicht falsch verstehen. Dein Job, Familie, Hobby Argument ist valide. Ich weiss, dass die Arbeit an der Umsetzung der EU Richtlinien mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Einmalaufwand über 2-3 Jahre, der es rechtfertigt sich in der Hochphase bezahlte (z.B. studentische) Hilfe - und wenn es nur für das Zusammenfassen und Aufbereiten von Informationen ist - zu holen. Neben den Versicherungsbeiträgen zahlen Vereine eine Verbandspauschale, die Mitglieder ebenfalls. Das Geld sollte für Entlastung eingesetzt werden. Euer know-how sollte den Mitgliedsvereinen und Mitgliedern nicht nur auf Fragen in einem Forum zur Verfügung stehen.

Jetzt höre mal sehr gut zu, mein Freund.
Weder Chris noch ich haben je eine müde Mark für die Erarbeitung der StRfF bekommen. und da stecken 3 Jahre Arbeit und beliebig viel Nerven und Freizeit drin. Ich werde mich hier nicht für nie erfolgte Vergütungen für meine Arbeit rechtfertigen und Chris wird das wohl noch deutlich drastischer sehen. Eine Diskussion darüber werde ich nicht führen, da damit zumindest für mich eine tiefrote Linie (auch des Anstands) überschritten ist. Solche Anwürfe, auch wenn sie nur implizit sind, werden zu einer Beendigung meines Engagements bei RCN führen.
 
Da hast Du mich missverstanden. Ich habe nie unterstellt, dass Du oder andere Geld bekommen haben. Ich hätte es Euch gegönnt und denke dass es fair gewesen wäre den Aufwand zu vergüten oder dass Euch der Verband jemand zur Seite (das war mein einziger Punkt oben, siehe studentische Hile) gestellt hätte.
 
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