gerade gesehen - auch nicht schlecht - Absturz mit bösen Folgen

Presseaussendung vom 02.10.2011, 15:42 Uhr:
Weichstetten, St,Marien /LL
Absturz eines Elektroseglers

Presseaussendung der Sicherheitsdirektion Oberösterreich

1 Elektrosegler (Spannweite 450 cm, 7 kg)
Ein 50-jähriger Angestellter ließ am 2. Oktober 2011, gegen 09.50 Uhr am Modellflugplatz Weichstetten, Gmd. 4502 St. Marien, Bez. Linz-Land, seinen Elektrosegler Marke Graupner Diamant fliegen. Aus unbekannter Ursache geriet der Elektrosegler außer Kontrolle des Bedieners. Der Elektrosegler stürzte einige hundert Meter südwestlich des Modellflugplatzes in ein Waldstück.
Ein 62 jährige Pensionist hielt sich zu diesem Zeitpunkt bei seinem Fischteich in der Nähe des Modellflugplatzes auf. Er bemerkte den fliegenden Segler und hörte unmittelbar darauf lautes Krachen von Ästen etc. Da er annahm, dass es sich um ein mit Personen besetztes Flugzeug (ev. Segelflugzeug) handelt, verständigte er sofort die Polizei. Aufgrund der Anzeige wurden von der Bezirksleitzentrale Traun und von der Polizeiinspektion Neuhofen/Krems die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Am Einsatz waren beteiligt.
Notarzthubschrauber Christopherus 10
Hubschrauber der Polizei (Libelle)
Drei Rettungswagen (Rettung Neuhofen, St.Florian und Sierning)
Feuerwehr Weichstetten, St. Marien und Schiedlberg
Außendienststreife Neuhofen
Außendienststreife Ansfelden
Streife Sierning
Die Suche nach dem angeblich abgestürzten Flugzeug verlief vorerst ohne Erfolg.
Erst nachdem Kontakt zum Verwender des Flugzeuges hergestellt werden konnte, konnte die Aktion um 10.24 Uhr abgebrochen werden.
Der Elektrosegler wurde anschließend noch von der FF St. Marien und Weichstetten aus dem Waldstück geborgen. Da der Elektrosegler nach dem Start bereits einige hundert Meter weiter in einem Waldstück zerschellte und es sich bei der Überflugstrecke nur um eine Wiese und um Wald handelte, waren zu keinem Zeitpunkt Personen oder sonstige Sachen gefährdet.
 
Hallo Hans,

magst recht haben - so war es auch nicht gemeint !

Mir ging eigentlich durch den Kopf - da machst einen schönen Flug und dann so...

Gruß Chris
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied

so war es auch nicht gemeint !
...
Dachte ich mir schon, Chris!
Aber manchmal juckt's mich halt. ;)

Die Info ist auf jeden Fall gut. Und es ist interessant, wie und wie schnell die Rettung mobilisiert wurde (ca. eine halbe Stunde).
Wobei das ganz schnell nicht mehr lustig ist, wenn die Retter anfangen würden Rechnungen zu schreiben. Wenn ich zusammenzähle, was da alles im Einsatz war, dann könnte das sogar fünfstellig werden.

Servus
Hans
 
In diesem Fall kann man wahrscheinlich niemanden in Regress nehmen. Der Rentner konnte die Situation nicht beurteilen und der Modellflieger musste nicht damit rechnen das sein Absturz einen solchen Rettungseinsatz provoziert (in der Regel passiert sowas ja nicht - wenn man bedenkt wieviele Modellflugzeuge pro Jahr abstürzen...).

Insofern hat keiner von beiden grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Rettungseinsatz ausgelöst.

Ich kann auch ein anderes Beispiel nennen:
Vor ein paar Jahren haben wir an der Feuerstelle unseres Vereinsheimes Grünschnitt verbrannt. Plötzlich kam eine Polizeistreife mit Blaulicht den Feldweg hochgerast. Ursache: Jemand hat den Qualm gesehen und die Feuerwehr alarmiert.
Da in der Gegend aber um die Jahreszeit von den Landwirten in der Gegend öfter was abgefackelt wird hat die Feuerwehr erst mal die Kollegen von der Polizei als Vorhut losgeschickt bevor der Löschzug rausrückte. Wäre es doch ein richtiges Feuer gewesen wären natürlich wertvolle Minuten verloren gegangen. Insofern ist es für die Rettungsleitstelle immer ein Zielkonflikt ob man "erst mal schaut" oder vorsichtshalber mal das volle Programm losschickt.


Wobei ich den Titel "Absturz mit bösen Folgen" hier unpassend finde. Es ist doch gut wenn Bürger aufmerksam sind und einen potenziellen Flugzeugabsturz melden und die Rettungsdienste das auch ernst nehmen.

Gruß
Thomas
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux Hans

Wobei das ganz schnell nicht mehr lustig ist, wenn die Retter anfangen würden Rechnungen zu schreiben. Wenn ich zusammenzähle, was da alles im Einsatz war, dann könnte das sogar fünfstellig werden.

Ich würde darauf wetten.
1989 hat bereits das "Triebwerk anlassen" vom Christoph 5 (LU) DM1200 etwa gekostet. Da isser aber noch nicht abgehoben gewesen...
Ein NAW waren damls auch rund DM 600.- oder so - plus die km...
 

Jan

Moderator
Nach deutschem Recht läge ein klassischer Versicherungsfall vor. Die Versicherung des Modellflugzeugpiloten zahlt. Obwohl das Modell mehr als 5 kg wog, lag wohl ein legaler Flug vor, da er von einem Modellflugplatz gestartet wurde.

Unangenehm wird's, wenn der Pilot keine Versicherung gehabt hätte. Etwa, weil er doch nicht Mitglied des Vereins ist. Denn dann haftet er mit seinem eigenen Geldbeutel.

Auch spannend wird's in einem hypothetischen Fall, wenn der Pilot zwar eine Versicherung hätte, die aber nichts zu zahlen braucht, weil der Pilot ein Wildflieger war.

Richtig kompliziet wird es, wenn der Pilot eine Versicherung hat, der Modellflugplatz aber nur eine Zulassung bis 25 kg hat und der Segler mehr wog und die Versicherung das herausbekommt.
 
Nach deutschem Recht läge ein klassischer Versicherungsfall vor. Die Versicherung des Modellflugzeugpiloten zahlt.

Hallo,

die Versicherung zahlt aber nur in dem Rahmen wie eine Haftung des Modellfliegers vorliegt. Im vorliegenden Fall kann man evtl. eine Haftung im Rahmen der Gefährdungshaftung http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung#Andere_Gef.C3.A4hrdungshaftungstatbest.C3.A4nde konstruieren.

Diese ist aber auch in jedem Fall durch die Versicherung abgedeckt.

Im vorliegenden Fall muss man natürlich die Frage stellen inwiefern man gleich zwei Hubschrauber, mehrere Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge einsetzen musste. Ein Überflug des fraglichen Gebietes durch z.B. einen Polizeihubschrauber hätte vielleicht auch gereicht. Desweiteren sollten den Behörden die Lage des Modellflugplatzes bekannt sein und man hätte parallel zur Suchaktion dort eine Streife hinschicken können um mal nachzufragen.

Würde mir in Deutschland als Mitglied eines im DMFV organisierten Vereins etwas ähnliches passieren würde ich umgehend den Verbandsjustiziar und die Versicherung informieren.

Gruß
Thomas
 
Im vorliegenden Fall muss man natürlich die Frage stellen inwiefern man gleich zwei Hubschrauber, mehrere Rettungsfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge einsetzen musste.
Dafür gibt es je nach Unfallmeldung festgelegte Abläufe.
 
niemand sollte eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden der in gutem Treu und Glauben gehandelt hat.
der Rentner hat es ja nur gut gemeint.
bei uns in CH muss niemand zahlen der auf diesem Grundsatz die Rettungskräfte alarmiert.
wenn nix los ist kommen die schon mit einem riesen Aufgebot wenn nur eine Katze auf dem Baum ist.lol
grüsse Guido
 

Steffen

User
Auch spannend wird's in einem hypothetischen Fall, wenn der Pilot zwar eine Versicherung hätte, die aber nichts zu zahlen braucht, weil der Pilot ein Wildflieger war.
Warum sollte die Frage um LuftVO §16 die Versicherung abschalten?

Eine KFZ-Haftpflicht tritt auch ein, wenn man eine Regel einer Verordnung verletzt hat.

Bitte mal einen Beleg, keine Vermutungen.

Gruss, Steffen
 
Warum sollte die Frage um LuftVO §16 die Versicherung abschalten?

Eine KFZ-Haftpflicht tritt auch ein, wenn man eine Regel einer Verordnung verletzt hat.

Bitte mal einen Beleg, keine Vermutungen.

Gruss, Steffen

Hi Steffen
Wenn der Pilot ein Wildflieger gewesen wäre würde die Versicherung nicht zahlen da der Flieger über 5kg gewogen hat und der Pilot das
mit Sicherheit gewusst hätte.
Wie in diesem Fall wird die Versicherung erstmal zahlen muss sie auch, nur ich könnte mir vorstellen das wenn der Betrag eine gewisse Höhe
erreicht wird die Versicherung prüfen ob sie aus der Pflicht herraus kommt ( Grobfahrlässig )

Gruß,Herbert
 
Hallo Jan...
... und Herbert,

definiert doch mal was ein... Wildflieger ...ist, anhand der LuftVO §XX... :eek:

Gruß Rolf

Hallo Rolf
ein Wildflieger ist für mich der keinem Verein angehört und seinen Sport auf der Wiese betreibt.
Er darf somit in der Regel nur Modelle bis 5Kg betreiben.
Wildflieger ist eben eine übliche Bezeichnung für diese Kollegen hat aber in der LuftVO keinen Niederschlag da es da solche Leute
nicht gibt.Sie unterliegen aber trotzdem der gültigen LuftVO wie auch die Kollegen die im Verein mit einem zugelassenen Platz fliegen.
Ich weis das der Name Wildflieger nicht gerne gehört wird, aber es gibt halt Kollegen die dieses Wort rechtfertigen.

Viele Grüße,Herbert:confused:
 
Herbert, ich kann dich beruhigen, er ein "zahm Flieger".
Falls das Gegenteil von Wildflieger so heisst.

markus

Hallo Markus
will man mich falsch verstehen.
Auch das liebe Hänschen schreibt ins Nirwana

Gruß,Herbert:cry:
 

Steffen

User
Hi Steffen
Wenn der Pilot ein Wildflieger gewesen wäre würde die Versicherung nicht zahlen da der Flieger über 5kg gewogen hat und der Pilot das
mit Sicherheit gewusst hätte.
Wie in diesem Fall wird die Versicherung erstmal zahlen muss sie auch, nur ich könnte mir vorstellen das wenn der Betrag eine gewisse Höhe
erreicht wird die Versicherung prüfen ob sie aus der Pflicht herraus kommt ( Grobfahrlässig )
Warum ist das grob fahrlässig?
Grobe Fahrlässigkeit entsteht nicht durch Ordnungswidrigkeit.

Oder glaubst Du, Deine KFZ-Versicherung tritt nicht ein, wenn Du jemandem die Vorfahrt genommen hast?

Wo kommt dieser Glaube her, dass fliegen mit mehr als 5kg das bewirkt?

Gruss, Steffen
 
...ein Wildflieger ist für mich der keinem Verein angehört und seinen Sport auf der Wiese betreibt...

Hallo Herbert,

ok, weder über die LuftVO noch über die (Haft) - pflichtversicherung lässt sich der Wildflieger definieren.

Was ist der Vereinspilot der außerhalb des Vereinsgeländes auf der Wiese (am Hang, < 5Kg) mit dort gültiger Versicherung fliegt?

Ich denke es ist klar das weder die Zugehörigkeit zu einem Verein, noch die Platzzulassung für diesen Fall bei der Definition eine Rolle spielt.
Der vereinslose Wiesenflieger (<5Kg) mit gültiger Versicherung fliegt absolut legal :p und nicht "wild" :D
Meiner Meinung nach wird der Begriff "Wildflieger" fast schon wie ein Schimpfwort gebraucht, weil viel zu wenig differenziert wird.

Wie denkst Du darüber?

Gruß Rolf
 
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