Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Transponderpflicht

Transponderpflicht

Was ich (wohl aufgrund meines mäßigen Schulfranzösisch:rolleyes:) bei den verlinkten Texten noch nicht ganz verstehe:

..., keine Schande! - den ganzen Schwachsinn kann man auch mit Universitätskenntnissen oder gar als Muttersprachler nicht verstehen..

ist diese Verpflichtung zu Transponder und Signalbeleuchtung an allen Spots, die keine AIP haben, nun bereits Pflicht?
D.h. ohne diese Ausrüstung (die technisch noch gar nicht zu Verfügung steht) darf ich schon heute, außer an den Spots mit AIP, an keiner anderen Stelle in F Modelle über 800g fliegen?

Gruß
Eddie

hierzu ein eindeutiges "J....ein". Die Pflicht besteht in der Tat (s.# 181) und müsste eingehalten werden, auch wenn die Teile noch gar nicht existent sind (auch hier sieht man wieder, wie der franz. Verwaltungsapparat tickt). Aber durch Corona hat man eine Verschiebung auf den 1.1.21 vorgenommen. Ob dann die Dinge lieferbar sein werden...? Ich wage das, entsprechend meinen bereits getätigten Äußerungen, doch sehr in Zweifel zu ziehen.

Aber egal. Die Grenze ist erfreulicherweise seit Montag wieder offen. Der Hang und Platz in F. rufen. Ich werde ihn erhöhren...
Gruß Para
 
....Der Hang und Platz in F. rufen....

Ich höre es auch. Und zwar ziemlich laut. :D


... Verschiebung auf den 1.1.21 vorgenommen. ...

Dann werde ich die Chance nutzen und per Hike&Fly noch ein paar Spots erkunden, die ich in RC-SlopeS neu entdeckt habe und die keine AIP haben.

Bleibt die Hoffnung, dass aufgeschoben vieleicht in dem Fall auch mal aufgehoben ist.:rolleyes:

Gruß
Eddie
 
Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen

Von Finesse+ gibt es zu den gerade laufenden Überlegungen in F. ein paar Informationen (Gespräch organisiert am 11. Juni durch DAGC), die ich hier in gekürzter Fassung wiedergebe. In Klammern Anmerkungen / Kommentare von mir:
- die derzeitig gültige Höhe (außerhalb von Plätzen und Hängen) bleibt bei 150m. Es ist eine Änderung der vorgesehenen EU-Regeln, die eine Höhenbeschränkung auf 120m fixiert.
- die Vereine und Verbände werden für die Sicherheit zuständig werden. Ihnen wird dies Funktion 2023 übertragen. Hierzu gibt es noch keine konkreten Vorgaben, wie das Aussehen soll.
- die Mitglieder der Vereine und die Verbände, die diese Zuständigkeit besitzen, behalten ihre bisherigen Vorteile außerhalb der angemeldeten Plätze. Das erlaubt ihnen grundlsäztlich bis auf eine Höhe von 150m zu fliegen
- der (gegenwärtige) Kenntnisnachweis wird erneuert und an die neuen europäischen Maßstäbe angepasst. Er wird 40 Fragen umfassen. Aber wird mit einer Quote 75% richtiger Antworten bestanden werden, gegenüber momentan 100% bei 20 Fragen
(der letzte Punkt ist für uns Germanen wohl der Wichtigste. Danach kann man den Kenntnisnachweis in D ablegen und mit diesem u.a. auch in F. fliegen gehen, ohne da erneut einen Test machen zu müssen. Also das, was von vielen Seiten schon lange gefordert wurde)

(Darüber hinaus berichtet Finesse+ von einer anhängigen Klage eines einzelnen Modellfliegers gegen die Transponderpflicht. Die Klage wird mit dem Vorwurf einer Ungleichbehandlung begründet. Von Seiten Finesse+ wird das sehr kritisch gesehen und die Erfolgsaussichten als gering. Hierzu muss man das geänderte Rechtssystem in F. kurz anführen. Das Verwaltungsgericht dort hat nicht den Schutz vor Maßnahmen des Staates (Verwaltung) im Sinne, sondern die Durchsetzbarkeit der staatlichen Ziele. Ist also von der grundlegenden Ausrichtung anders ausgerichtet. Sofern sich hier Weiterungen ergeben, wird Finesse+ (und ich) berichten.
Para
 

Maggi

User
Hallo Para,
versteh ich dann das Richtig das am Schweissel wieder auf 150m rauf darfst? Bzw. hab ich das bisher so verstanden dass explizit dort nur 50m Erlaubt sein?!

Gruß
Markus
 
Hallo Para,

Bist Du den Rufen der französischen Hänge und Plätze nachgekommen?

Leider noch nicht. Ich werde noch zu sehr hier und im Forum gebraucht...

Gibt es Besonderheiten zu beachten?

In der Tat, die gibt es:

"Bonjour à tous,
Ci dessous le dernier communiqué de ce jour venant de la ministre des sports par le biais de la direction régionale de jeunesse et sports et de la cohésion sociale.
Il faudra jusqu'au 11 juillet 2020 respecter la distance entre chaque pratiquant ( 2m ), ne pas être plus de 10 personnes
sur les terrains ( lieu privé ou public ) et appliquer les gestes barrières.
Bonne lecture"

kurz: bis 11. Juli gilt: Abstand zwischen den Fliegern: 2m; nicht mehr als -10- Personen vor Ort (privat oder öffentlich); und Beachtung der Hygienevorschriften


oder für den, der es mag lang (Hervorhebung von mir):

-------- Message transféré --------
Sujet : Déconfinement 3 : les mesures pour le sport du 22 juin au 11 juillet 2020
Date : Mon, 22 Jun 2020 15:44:36 +0200
De : MAETZ Audrey - DDCS 67/VILLE - JEUNESSE - SPORTS/SPORTS <audrey.maetz@bas-rhin.gouv.fr>
Organisation : DDCS 67/VILLE - JEUNESSE - SPORTS/SPORTS
Pour : CD AEROMODELISME <remy.huckel@wanadoo.fr>, CD AERONAUTIQUE <henripayre@aol.com>,

Bonjour Mesdames, Messieurs les Président-e-s,

Veuillez trouver ci-dessous la dernière publication du Ministère, présentant les principales mesures concernant le secteur du sport, à partir du lundi 22 juin 2020 :
Je vous prie de bien vouloir diffuser cette information au clubs et partenaires qui vous sont affiliés.
Bien cordialement,

Dans le cadre de la stratégie de déconfinement progressif établie par le Gouvernement et dans le prolongement des annonces du 19 juin, la ministre des Sports Roxana MARACINEANU présente les principales mesures qui ont été actées en Conseil de défense et de sécurité nationale concernant le secteur du sport à partir du 22 juin 2020 :

Sport de haut niveau et sport professionnel

À partir du 22 juin, les sports collectifs et les sports de combat pourront reprendre un entrainement classique avec contact.
Après une période de 3 semaines durant laquelle ces disciplines ont eu la possibilité de recourir à un dépistage régulier afin d’identifier les sportifs qui auraient été touchés par le virus et isoler les athlètes éventuellement contagieux, une nouvelle ère s’ouvre donc pour ces sports à haut niveau qui vont pouvoir se ré-entrainer dans des conditions normales, toujours sous haute surveillance médicale.

Sport de loisir

Pour le sport amateur et le sport de loisir, le Gouvernement a décidé, après avis du Haut Conseil de la santé publique, d’autoriser la pratique des sports collectifs à partir du 22 juin.
Pour les sports de combat, une nouvelle décision sera prise lors d’une prochaine phase de déconfinement. Pour l’heure, la pratique de ces disciplines de corps à corps n’est pas possible sous leur forme codifiée et doit continuer de prendre la forme d’une pratique alternative.

Ouverture des établissements recevant du public (ERP)

A l’exception des territoires de Mayotte et de la Guyane, la France est désormais classée en zone verte. Aussi, en dehors de ces zones géographiques qui restent soumises aux règles de confinement, tous les équipements sportifs couverts ou de plein air ainsi que les bases de loisirs peuvent rouvrir au public dès lors que leurs gestionnaires ou propriétaires y sont prêts.

Pour l’heure, les stades sont ouverts uniquement pour la pratique sportive. Ils pourront accueillir du public dans la limite de la jauge de 5000 personnes à partir du 11 juillet, dans le respect des règles sanitaires applicables aux salles de spectacle. La situation sera réévaluée avant le 11 juillet pour une éventuelle augmentation de cette jauge, à partir de la mi-août. Un travail de concertation est actuellement en cours avec les organisateurs de compétitions et exploitants pour élaborer les protocoles sanitaires dans les stades en amont du 11 juillet.

Rappel des règles sanitaires générales :

Application des gestes barrières,
Pas de rassemblement de plus de 10 personnes dans l’espace public et privé sans accord préfectoral
Le respect de la distanciation physique spécifique aux activités sportives est recommandé : 2 mètres entre les pratiquants, 10m pour une activité linéaire comme la course ou le vélo et 5m pour une activité à intensité modérée

> Retrouvez tous les guides de reprise des activités sportives et un guide spécifique pour les équipements sportifs

Dernière mise à jour le 20 juin 2020



Hallo Para,
versteh ich dann das Richtig das am Schweissel wieder auf 150m rauf darfst? Bzw. hab ich das bisher so verstanden dass explizit dort nur 50m Erlaubt sein?!

Hallo Markus,
die neuen europäischen Regeln sind ja noch gar nicht in Kraft. Und wie die sich dann am Schweissel auswirken, weiß ich ehrlich gesagt noch gar nicht. Grundsätzlich gelten die "Befreiuungen" von 150m nur auf den anerkannten Plätzen. Ob der Schweissel ein solcher ist, weiß ich nicht. Müsste mal wieder hin.
Para
 
vergessen Hygienevorschriften

vergessen Hygienevorschriften

...hatte ich noch zu erläutern vergessen:

- Mundschutz
- kein Palaver
- keine persönlichen Kontakte (Handgeben, bissou-bissou u.ä.)
-manche Plätze erfordern eine vorherige Anmeldung (SMS, Mail...)
 
Maggi schrieb:
Hallo Para,
versteh ich dann das Richtig das am Schweissel wieder auf 150m rauf darfst? Bzw. hab ich das bisher so verstanden dass explizit dort nur 50m Erlaubt sein?!

Hallo Markus,
die neuen europäischen Regeln sind ja noch gar nicht in Kraft. Und wie die sich dann am Schweissel auswirken, weiß ich ehrlich gesagt noch gar nicht. Grundsätzlich gelten die "Befreiuungen" von 150m nur auf den anerkannten Plätzen. Ob der Schweissel ein solcher ist, weiß ich nicht. Müsste mal wieder hin.
Para

Die jeweils gültige Info bekommt man aus den AIP.
In RC-SlopeS findet man die Nr. der für den Schweisel relevanten AIP: #8084

Dort nachgeschaut:
Screenshot_20200624-140338~2.png


1000ft über Grund sind ca. 300m

Gruß
Eddie
 
obiger französischer Text übersetzt per www.deepl.com aus Deutschland, ganz ohne US-Datenkraken und auch qualitativ besser. Ohne Nachkorrektur:

----------------------------------------------
Guten Morgen, meine Damen und Herren,

Nachstehend finden Sie die jüngste Veröffentlichung des Ministeriums mit den wichtigsten Maßnahmen im Sportsektor mit Stand Montag, 22. Juni 2020:
Bitte verteilen Sie diese Informationen an Ihre angeschlossenen Clubs und Partner.
Mit freundlichen Grüßen

Im Rahmen der von der Regierung festgelegten Strategie der progressiven Entgrenzung und im Anschluss an die Ankündigungen vom 19. Juni stellt die Sportministerin Roxana MARACINEANU die wichtigsten Maßnahmen vor, die im Rat für Verteidigung und nationale Sicherheit in Bezug auf den Sportsektor ab 22. Juni 2020 vereinbart wurden:

Spitzen- und Profisport

Ab 22. Juni können Mannschafts- und Kampfsportarten das klassische Training mit Kontakt wieder aufnehmen.
Nach einer dreiwöchigen Periode, in der diese Disziplinen die Möglichkeit hatten, auf regelmässige Vorsorgeuntersuchungen zurückzugreifen, um Athleten zu identifizieren, die möglicherweise von dem Virus betroffen waren, und Athleten zu isolieren, die möglicherweise ansteckend sind, eröffnet sich somit eine neue Ära für diese Hochleistungssportarten, die unter normalen Bedingungen und stets unter hoher medizinischer Aufsicht wieder trainieren können.

Freizeitsport

Für den Amateur- und Freizeitsport beschloss die Regierung nach Anhörung des Hohen Rates für Volksgesundheit, die Ausübung von Mannschaftssportarten ab 22. Juni zu genehmigen.
Für den Kampfsport wird während einer bevorstehenden Dekonfinitionsphase eine neue Entscheidung getroffen werden. Die Ausübung dieser Hand-zu-Hand-Disziplinen ist in ihrer kodifizierten Form vorerst nicht möglich und muss weiterhin in Form einer alternativen Praxis erfolgen.

Öffnung von Einrichtungen für die Öffentlichkeit (ERP)

Mit Ausnahme der Gebiete Mayotte und Französisch-Guayana ist Frankreich nun als grüne Zone eingestuft. Auch außerhalb dieser geographischen Zonen, die weiterhin den Einschränkungsregeln unterliegen, können alle Sport- und Freizeitanlagen und -zentren in der Halle oder im Freien wieder für die Öffentlichkeit geöffnet werden, sobald ihre Leiter oder Eigentümer dazu bereit sind.

Vorläufig sind die Stadien nur für die Ausübung des Sports geöffnet. Ab dem 11. Juli sind sie unter Einhaltung der für Theater geltenden Gesundheitsvorschriften für die Öffentlichkeit bis zu einer maximalen Kapazität von 5.000 Personen zugänglich. Die Situation wird vor dem 11. Juli im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung dieser Kapazität ab Mitte August neu bewertet werden. Gegenwärtig finden Konsultationen mit den Wettbewerbsveranstaltern und -betreibern statt, um die Sanitärprotokolle in den Stadien vor dem 11. Juli auszuarbeiten.

Erinnerung an die allgemeinen Hygienevorschriften :

Anwendung von Barriere-Gesten,
Keine Versammlung von mehr als 10 Personen im öffentlichen und privaten Raum ohne Zustimmung des Präfekten.
Es wird empfohlen, den für sportliche Aktivitäten spezifischen physischen Abstand einzuhalten: 2 Meter zwischen den Teilnehmern, 10 Meter bei einer linearen Aktivität wie Laufen oder Radfahren und 5 Meter bei einer Aktivität mittlerer Intensität.

> Finden Sie alle Leitfäden für die Wiederaufnahme sportlicher Aktivitäten und einen spezifischen Leitfaden für Sportgeräte

Zuletzt aktualisiert am 20. Juni 2020
------------------------------------------
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Nur mal so interessehalber: Was soll der (angedrohte) Transponder genau können? Gibt es dazu irgendwelche Informationen von den Franzosen?
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Danke Para für die Links.
 
Hallo Robin,
ich wurde von Asterix auf einen Fehler aufmerksam gemacht. Die 2. o.a. Adresse führt zu einem Fehler.
https://www.finesseplus.org/notes-techniques; dann hier die: joe_20191101_0255_0021 und die technischen Details stehen da: joe_20191229_0302_0039. Einfach mal suchen. Dann müsste es klappen.
Ich bitte um Nachsicht.
Para
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Robin,
ich wurde von Asterix auf einen Fehler aufmerksam gemacht. Die 2. o.a. Adresse führt zu einem Fehler.
https://www.finesseplus.org/notes-techniques; dann hier die: joe_20191101_0255_0021 und die technischen Details stehen da: joe_20191229_0302_0039. Einfach mal suchen. Dann müsste es klappen.
Ich bitte um Nachsicht.
Para

Ich hatte die Infos trotz fehlerhaftem Link gefunden, bin einfach über die Startpage und Suchfunktion zur gewünschten Information gelangt.
 
Hallo
Eine kurze, zusammenfassende Frage weil ich nicht mehr durchsteige: Ich habe bereits den Kenntnisnachweis abgelegt und meine Modelle registriert. (letztes Jahr) Darf ich jetzt fliegen auch außerhalb der zugelassenen Fluggelände z.B. Petit und Schweissel, also zB in den Alpen ? Der Transponder steht ja noch nicght zur Verfügung .
LG Jörg
 
Hallo Glücksbärli,
das mit dem Durchblick ist halt so eine Sache, wenn fleißige Beamte, hier die Franzosen, am Werk sind.
Wenn Du auch noch versichert bist (!!!) und diese Versicherung auch in F. gültig ist, dann guckst Du mal da: https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-pour-drones-de-loisir
Hier kannst Du sehen, wo und wie geflogen werden darf.
Para

Danke. Dann ist mein schon oft besuchter Sehnsuchtsort noch im Spiel :-)
Uns das gilt also zunächst bis November soweit ich das verfolgt habe oder bis der Transmitter kommt ? Ich kann meinen "alten" Kenntnisnachweis auch weiter verwenden und brauche nicht auf den Europäischen ubgraden ? Neue Flieger kann ich nachregistrieren? Sorry aber bis auf Guten Tag und ein Baguette / Rotwein . ist mein Französisch sehr schlecht ....
Kenne zwar Leute die fliegen trotzdem und in den Alpen gibt es eine sehr übersichtliche Polizeifrequenz, aber ich möchte nichts falsch machen ….
 
Wieso November? Bis 01.01.21 gilt die Regel. Ob der Transponder dann kommt?????
Wo kann man heute schon einen europäischen Kenntnisnachweis machen und wie sieht der denn aus? Das würde mich schon sehr interessieren?! Neue Flugzeuge (nicht Flieger) kannst Du nicht, musst Du registrieren und auf dem Modell kenntlich machen.
 
Also ich war gerade zwei Monate in den französischen Alpen an ca. 10 bis 15 verschiedenen Spots unterwegs.
Außer mir habe ich nur einen einzigen Kollegen gesehen, der die Registrierungsnummer auf seinem Modell hatte. Die Kommentare der französischen Kollegen dazu enthalte ich Euch an dieser Stelle lieber vor.😁 Höhenbeschränkungen...nun ja, nach Augemmaß sind wir alle immer genau einen Meter darunter geblieben😇.
In Gesprächen über gute Spots wurden wiederholt Orte genannt, bei denen ich meinte, auf der Dronemap eine rötliche Färbung erkennnen zu können. Aber vielleicht habe ich doch auch eine Sehschwäche dahingehend.🤔
Kontrolle von Versicherungsnachweis und Kenntnisnachweis? 😅🙃🤣
Oder irgendwelche kontrollierenden Staatsorgane am Hang?
Nope. Die habe ich maximal im Strassenverkehr gesehen.

Also: Keine Panik. Da wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wer Versicherung, Kenntnisnachweis und Registrierung hat: Fliegen gehen, Spaß haben.

Allerdings: ich war überwiegend (aber nicht nur) an Hängen, die keine prominenten Topspots sind und zu denen man ein Stück laufen muß.

Gruß
Eddie
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten