Eddie the Eagle
User
Wo kann man diesen Mist denn eigentlich erwerben?...
Wer also nach F. gehen will und nicht auf einem Platz oder an einem Hang fliegen will, der keine AIP-Nummer hat, der braucht so einen Mist
....
Gruß
Eddie
Liebe RC-Network Benutzer: Bitte beachtet, dass im August 2020 alle Passwörter zurückgesetzt wurden. Mehr dazu in den News...
Wo kann man diesen Mist denn eigentlich erwerben?...
Wer also nach F. gehen will und nicht auf einem Platz oder an einem Hang fliegen will, der keine AIP-Nummer hat, der braucht so einen Mist
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Das ist leider nicht ganz richtig. Auf den Plätzen die dem Verband zugehörig sind, brauch man grundsätzlich keinen Transponder. Ausnahmen sind die genannten Plätze. Hier ist Transponderpflicht, trotz dass sie der FFAM zugehörig sind (Nähe zu Zivil- bzw. Militärflughäfen, Hospitäler, sonstige sog. "sensiblen Anlagen).nach meinem Kenntnisstand benötigt man nur auf 36 Plätzen diesen Transponder.
hier: https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html (s.a. #268+318+320)Wo kann ich nachsehen ob ein Hang solch eine AIP Nummer hat ?
Ganz einfach: Mitglied werden (s.o.)Wie man als nicht Franzose allerdings an die nötige FFAM-Lizenz kommt, kann ich nicht so einfach beantworten.
Es ist richtig, dass (auch) zur Ausübung des körperlich schwerst anstrengenden Modellflugs ein ärztliches Attest erforderlich ist. Auch hier wissen nur die Götter der ENA warum in aller Welt. Es ist aber falsch, dass es von einem französischen Arzt sein muss. Meines wurde von einem befreundeten deutschen Orthopäden ausgestellt und ist gültig.Als (E)rstes müsst ihr, meines Wissen(s), euren Urlaub damit beginnen, eine(n) französischen Arzt aufzusuchen. Braucht man unter anderem für eine solche Lizenz.
Es ist in der Tat dann tot, wenn die Schwarzseher über die Pragmatiker die Überhand gewinnen.Glaubt es doch bitte... Das Hobby ist tot, wie viel andere alte Freiheiten.
Ich auch.Ich gehöre zu denen die den Campingplatz Betreibern ihr Einkommen gesichert haben.
Die Gesetze werden in Frankreich eigentlich von den unendlich vielen Beamten "gemacht" (Quote >24%; zum Vergleich D: 14% (was auch schon hoch ist). Die müssen ihre Daseinsberechtigung nachweisen. Die Regierung übernimmt diese Vorlagen. Beschlossen werden sie dann von der Nationalversammlung und dem Senat. Dabei gilt leider nicht nur in den USA das "America first". Hier halt "La France d'abord". Aber das weiter auszuführen sprengt das Thema.Vermutlich hat da die Französische Regierung nicht so richtig nachgedacht, was das für folgen hat wenn man andere Regeln erlässt wie der Rest der EU und damit den Ruin von einigen besiegelt.
Na dann brauchen wir ja keine Angst zu haben. Pragmatismus ist bei der besagten Beamtenquote im Moment hoch beliebtEs ist in der Tat dann tot, wenn die Schwarzseher über die Pragmatiker die Überhand gewinnen.
Google mag das übersetzen können. Ich mit meinen bescheidenen Französisch-Kenntnissen leider nicht. Du hast hier die Seite mit den unterschiedlichen "Licences" (=Mitgliedschaft und Versicherungsnachweis) der FFAM angegeben. Die erste Darstellung entspricht den meisten Modellpiloten "Freizeitpiloten" (Licence Loisir); die zweite betrifft die Wettbewerbspiloten und die dritte ist eine reine FFAM-Mitgliedschaftslizenz ohne Flugberechtigung.Das Fliegen auf dem Schweisel oder Batteriekopf ist nur mit AIP möglich. Hierzu ist die Mitgliedschaft in der FFAM notwendig. Infos siehe hier https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-types-de-licences.html Die Seite kann google übersetzen.
Auch der "Petit" hat selbstverständlich eine AIP. Nur ist hier die Lage eine andere. Dieser Hang (wie im übrigen zahlreiche andere Hänge in F und auch Modellflugplätze) "gehört" der FFAM.Das Fliegen auf dem Petit Ballon ist ohne AIP möglich.
Seule la fédération est habilitée à émettre les licences fédérales mais elle délègue ses pouvoirs aux clubs pour leur délivrance.Leider ist mir noch nicht klar, ob ich nach Mitgliedschaft in der FFAM auch in einem Verein Mitglied sein MUSS? Ein Antragsformular zur Aufnahme in die FFAM habe ich nicht gefunden.
Das hilft dir im Zweifel nicht viel weiter. In Frankreich gilt nun mal französisches Recht. Und wie die ticken, haben wir hier ja schon ausführlich dargestellt: nicht immer logisch und nachvollzierbar.An das ärztliche Attest komme ich, die Mitgliedschaft im DMFV und die Versicherung kann ich nachweisen.
Noch immer gilt: der französische Kenntnisnachweis und die AlphaTango-Registrieung der einzelnen Modelle. Die EU.Maßnahmen haben bislang noch keinen Einzug erfahren. Dies wird mit Corona begründet. Aber es ist auch auch viiiil wichtiger die nationalen Gesetze und den Transponder durchzusetzen. Das wärmt in dieser kalten Jahreszeit das französische Beamtenherz mehr. La raison d'Etat erfordert und rechtfertigt es...Was muss ich weiter beachten?.
gernevielen Dank für Deine Übersetzung.
das ist das generelle Problem bei Google-ÜbersetzungenDie Bedeutung der AIP habe ich dann falsch verstanden.
Auf die Antwort warte ich. Bin selbst gespannt und werde selbstverständlich berichten.Weiter habe ich verstanden, dass die Mitgliedschaft in der FFAM auch mit der Mitgliedschaft in einem Verein einhergeht. Aber das wäre ja noch mehr Steine die man wegräumen müsste. Es wäre schön, wenn Du hier die Antwort(en) auf Deine Frage einstellen würdest.
Natürlich. Da sind wir schon zu zweit..Ja bitte Para. Mittlerweile habe ich den Überblick verloren.
Bisher hat sich insoweit noch nichts geändert. Ausnahme: Transponderpflicht, wenn du an einem Hang fliegen willst, der kein blaues Fähnchen hat.Was brauche ich, um problemlos fliegen zu können? Den französischen Kenntnisnachweis habe ich und ein paar Flieger haben bereits eine Registrierungsnummer.
Da muss ich mich jetzt sehr vorsichtig ausdrücken. Ich würde mal frei nach Radio Eriwan sagen: im Prinzip ja, aber... Ich würde als Pragmatiker einfach hingehen und dort die "Einheimischen" anquatschen. Ich habe noch immer eine freundliche Antwort erhalten. Ob sie allerdings richtig war, vermag ich in jedem Einzelfall, mangels Auftauchen von Kontrollettis, nicht zu beantworten. Ich gehe einfach, und um mein Gewissen zu beruhigen, von einem gesetzeskonformen Handeln aus.Restfragen: Wie finde ich heraus, ob ich an meinem Wunschhang fliegen kann? Wenn in der Karte https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html blaue Markierung sind, darf ich dann dort einfach aufkreuzen, die Leute nett fragen (sofern jemand anwesend) und rauswerfen? Wenn auf der "geoportail-Drone de loisir" eine rote Zone zu sehen ist, die andere Localisations-Karte aber einen blauen Punkt anzeigt, was ist dann? Ich bin langsam überfordert....
Das wäre ein Verstoß gegen europäisches Recht weil es andere europäische Bürger schlechterstellen würde. Ähnlich sind u. a. Dobrindts Mautpläne gescheitert. Hier wäre es aussichtsreich für die EMFU, eine entsprechende Europarechtsklage einzulegen... Imho. Wodurch u. U. die gesamte Verordnung nochmal auf den Prüfstand gehoben werden könnte...Auch auf Gelände die keine Wanze (für Franzosen) benötigen ist eine Wanze für Ausländer erforderlich...ich lache mich tot
Asterix
Mit Google:
Ausländische Flugmodelle, die in das Inland kommen, müssen mit einem Meldesystem ausgestattet sein, einschließlich... wenn sie auf einem freigestellten Gelände fliegen, es sei denn,...
Les aéromodélistes étrangers qui viennent sur le territoire national doivent s’équiper d’un dispositif de signalement y compris si ils volent...
Das wäre eine Möglichkeit. Aber eine mit sehr ungewissem und langem Ausgang. Das Gesetz wird als "Sicherheitsgesetz" tituliert. Und damit spaßen die Gallier nicht. Da müsste auch jemand bereit sein, den Klageweg zu beschreiten. Ich weiß nicht, ob die EMFU aktiv legitimiert ist. Daneben gibt es auch noch andere Risiken, die zu berücksichtigen wären. Z.B. die des Ausgangs des Verfahrens und auch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko. Ob man sich seitens des EMFU ggf. so etwas antun würde? Ein einzelner Betroffener kann aber auf jeden Fall das Verfahren, unter Beachtung der gleichen Risiken, angehen.Das wäre ein Verstoß gegen europäisches Recht weil es andere europäische Bürger schlechterstellen würde. Ähnlich sind u. a. Dobrindts Mautpläne gescheitert. Hier wäre es aussichtsreich für die EMFU, eine entsprechende Europarechtsklage einzulegen... Imho. Wodurch u. U. die gesamte Verordnung nochmal auf den Prüfstand gehoben werden könnte...