Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

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Robinhood

Vereinsmitglied
Cool! Ich hoffe, daß sich diese "Kundenfreudliche" Art herumspricht. Also wenn ich es richtig verstehe, bietet sich der Verein als Vermittler des Touristenpasses an, ohne wirklich etwas davon zu haben. Kann ich davon ausgehen, daß auch ein Fliegen an Hängen, die kein Modellflugplatz (Vereinshütte, Rollbahn, etc) im engeren Sinn sind, damit abgedeckt ist? In der Karte der transponderfreien Flugplätze sind auch viele Hänge gelistet, denen ein Verein zugeordnet ist. Ich kenne das französische System nicht gut genug, deshalb meine vielleicht seltsame Frage.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Para,

super diese Info.
Kann ich diese Mitgliedschaft als "Gastflieger" nutzen und OHNE Mitgliedschaft in der FFAM in den Vogesen fliegen zu dürfen?
Dann ist der AC Brumath mein neuer Heimathafen.

LG obelix

Das verstehe ich nicht so. Als Vereinsmitglied darfst Du einen Monat lang ohne Zusatzkosten auf diesem (und NUR diesem) Vereinsgelände fliegen. Außerhalb des Vereins brauchst Du den kostenpflichtigen 30-Tage Ausländerpass, der nicht verlängerbar ist. Als grenznaher Vogesenflieger dürfte das - weil Du ja sicher über einen längeren Zeitraum von 30 Tagen dort fliegen möchtest - nicht ausreichend sein. Was mir nicht klar ist, kann man den 30-Tage-Pass nach Ablauf der 30 Tage immer wieder neu bekommen oder ist dann für ein Jahr Schluß?
 
Obelix: das ist doch genau das Thema "im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen" und die bestimmt jeder Staat für sich. Vielleicht konnten wir das nun verdeutlichen.
Nichts anderes als das von Obelix war meine Aussage.
Dass nur wirksam versichert ist wer sich an die jeweils gesetzlichen Bestimmungen hält brauch man nicht zu diskutieren - für mich stand das ohnehin fest. Ist bei jeder Versicherung so.

Was genau jetzt an dem DMFV Tarif Komfort jetzt in F. nicht ausreichend sein soll erschließt sich mir nicht?
Mir wurde die Auskunft gegeben dass (natürlich konformer) Modellbetrieb in F. (und mehr) versichert ist.
 

S_a_S

User
mir ging es in meinem Beitrag nicht darum, die Versicherung des DMFV schlecht zu machen oder in Frage zu stellen, sondern - das zeigt die Diskussion - wenn schon Muttersprachler nicht feststellen können, ob sie richtig versichert sind, wie soll das der ausländische Verband / Ordnungshüter?

Bei der nach deutschem Recht verlangten Flugzeughaftpflicht ist die Versicherung in den im Gesetz (LuftVG) angegebenen Haftungsgrenzen zur Regulierung verpflichtet. Auch wenn das Modell weit entfernt vom Modellfluggelände einschlägt oder oberhalb vom Höhendeckel auf ein Flugzeug trifft. Das ist die gesetzliche Anforderung, dass kein Geschädigter im Regen stehen bleibt. Wobei die gesetzlich geforderten 750.000 SZR nur knapp 900.000€ sind.

Bei DMFV, MFSD, DMO ist das über die Gruppenversicherung sichergestellt. Ich gehe mal auch davon aus, dass die aufgedruckte Deckungssumme für den Europa-weiten Betrieb von der Versicherung an die nationalen Anforderungen angepasst ist, Inwieweit die Versicherung hinterher den Versicherungsnehmer in Regress nimmt, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren. Als Versicherter lohnt es aber gerade deshalb, vor einem Auslandseinsatz die Bedingungen nochmals genau zu lesen und ggf. explizit bestätigen zu lassen.

Eine grüne Versicherungskarte für KFz (mehrsprachig, hat man bei der Versicherung anzufordern, wenn man ins Ausland fährt) wird in Europa durch die Harmonisierung ja zum Glück nicht mehr benötigt und im Zuge der EU-Regeln für den Flugbetrieb kann das für UAS ja auch noch kommen.

Grüße Stefan
 

udill

User
...

Restfragen: Wie finde ich heraus, ob ich an meinem Wunschhang fliegen kann? Wenn in der Karte https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html blaue Markierung sind, darf ich dann dort einfach aufkreuzen, die Leute nett fragen (sofern jemand anwesend) und rauswerfen? Wenn auf der "geoportail-Drone de loisir" eine rote Zone zu sehen ist, die andere Localisations-Karte aber einen blauen Punkt anzeigt, was ist dann? Ich bin langsam überfordert....

Hallo zusammen,

ich möchte auch mal meine "Verfahrensweise" vor Corona in Frankreich mitteilen ohne umständliche Verweise auf Vorschriften und Gesetze.

1. Ich habe die Prüfung für Modellflieger in Frankreich absolviert. Erst damit kann man seine Modelle auf "AlphaTango" registrieren.

2. Seit Ende letzten Jahres müssen die registrierten Flugmodelle mit einem elektronischen "Identifikationssystem" ausgerüstet werden. Beim "wilden Fliegen" kann bei der Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld in Höhe von 135 € erhoben werden und nach Aussage von frz. Modellflugkollegen werden dann auch i. d. R. die Modelle konfisziert.

3. Jetzt habe ich auf der o. g. Liste gesehen, dass es eine Menge an "Flugplätzen" in Frankreich gibt, bei denen dieses "elektronische Modul = dispositif de signalement électronique ou numérique" nicht erforderlich is (exemptée = freigestellt). Für die Bretagne um den Menze-Hom kann ich sagen, dass es sich um zugelassene Modellflugplätze (Hänge) oder offizielle Paraglieder-Hänge handelt. An diesen Hängen herrscht in der Regel ein gemeinsames Fliegen von Gleitschirmfliegern und Modellbaupiloten.

4. An Küstenabschnitten, wo kein offizieller Platz existiert, aber der Modellflug grundsätzlich auch nicht verboten ist (Naturschutz pp), muss dann ein funktionierendes Kontrollgerät im in der Luft befindlichen Modell vorhanden sein. Dabei gibt es 4 Gruppen von Modellen, die auch bei der Registrierung eingetragen sein müssen. Für mich von Relevanz sind a) Segelflugzeuge ohne und b) Segelflugzeuge mit Motor. Eingetragen werden Modelle ab einem Gesamtgewicht von 800g. Eine Erleichterung für das Vorhalten von diesen Kontrollgeräten (balise der signalement), die je nach Ausführung zwischen 120,- und 200,- € kosten, ist, dass man 1 Gerät für mehrere Modell verwenden kann. Allerdings muss es sich dabei um 1.) die gleiche Gruppe und 2.) um die gleiche Gewichtsklasse handeln. Dann muss sich das Gerät in dem Modell befinden, das gerade in der Luft ist.

Gruß Udo
 
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super diese Info. Kann ich diese Mitgliedschaft als "Gastflieger" nutzen und OHNE Mitgliedschaft in der FFAM in den Vogesen fliegen zu dürfen? Dann ist der AC Brumath mein neuer Heimathafen.

Hallo Obelix,
hatte gerade ein längeres Telefonat mit dem Präsidenten des ACB. Er hat mir nochmals bestätigt, dass er für deutsche/schweizer/xxx... Modellfliegerkollegen den "passport loisir" für 15,-€ ausstellen kann und würde. Details kann man von mir per PN erfahren. Eine Mitlgiedschaft in einem Verein sei damit definitiv nicht verbunden. Er hat mir zudem eine noch bessere Information gegeben: jeder FFAM-Verein müsse diesen passport zu diesem Preis ausstellen. Auf Zusatzgebühren etc. ausdrücklich angesprochen gab er zu erkennen, dass diese nicht zulässig wären. Ich gebe das jetzt mal so weiter. Wie sich das in der Praxis dann darstellt, müssen wir sehen

mir ging es in meinem Beitrag nicht darum, die Versicherung des DMFV schlecht zu machen oder infrage zu stellen, sondern - das zeigt die Diskussion - wenn schon Muttersprachler nicht feststellen können, ob sie richtig versichert sind, wie soll das der ausländische Verband / Ordnungshüter?

Richtig Stefan. So sehe ich das auch. Es geht darum u n s im Falle, den keiner erleben will, zu schützen. Und, um dafür Klarheit zu sorgen, das ist die Aufgabe des DMFV, DAeC..., als Dachverbände. Das können wir gar nicht leisten. Hintergrund dieses passport war wohl ein Unfall, bei dem es hinterher zu einer persönlichen Haftung und Strafverfolgung eines französischen Vereinspräsidenten kam. Aber Details dazu habe ich nicht. Als ein weiterer Vorgang hat wohl auch noch der fast Absturz eines Motorseglers am "Petit" vor zwei Jahren beigetragen. Als, so wurde es mir von kompetenter Stelle berichtet, wohl eine 4m Alpina in dessen Seitenleitwerk einschlug. Die in solchen Fällen üblichen Untersuchungen hätte dabei auch bestimmte Unklarheiten, wohl auch was die Haftungsfragen und den Versicherungsschutz betrafen, zutage gebracht.

Als Versicherter lohnt es aber gerade deshalb, vor einem Auslandseinsatz die Bedingungen nochmals genau zu lesen und ggf. explizit bestätigen zu lassen. Eine grüne Versicherungskarte für KFz (mehrsprachig, hat man bei der Versicherung anzufordern, wenn man ins Ausland fährt) und im Zuge der EU-Regeln für den Flugbetrieb kann das für UAS ja auch noch kommen.

Auch wenn eine grüne Versicherungskarte sicher tradiert wäre, ist doch die Idee, die dahinter steht genau die Richtige und das, was unbedingt kommen muss. Im Rahmen der UAS sehe ich das nicht kommen. Das Thema hatte ich mit Frank Tofahn auch diskutiert und hatte diesbezüglich den für unsere Interessen bereits tätig gewordene Europaabgeordneten Knut Fleckenstein versucht ins Boot zu holen. Leider hat der noch nicht einmal auf meinen Brief geantwortet.

Dass nur wirksam versichert ist wer sich an die jeweils gesetzlichen Bestimmungen hält brauch man nicht zu diskutieren

Hierin liegt ja die Krux. Woher weißt Du in einem anderen Land ob Deine Versicherung "wirksam" ist, d.h., den dortigen maßgeblichen i n ländischen Gesetzen entspricht? Hast Du von Deiner Versicherung für das von Dir vorgesehene Land eine entsprechende Konformitätserklärung oder für den Fall, dass die Versicherung den Regeln dort nicht entspricht und Du einen Schaden anrichtest auch dann eine Deckungszusage, wenn Dein Fliegen dadurch möglicherweise illegal wäre? Wenn Du diese Dokumente hättest, wären wir Dir alle sehr verbunden, wenn Du sie uns auch zur Verfügung stellen würdest. Denn dann wurden diese Zusagen auch für andere gelten und die Diskussionen hier erledigen.

Was genau jetzt an dem DMFV Tarif Komfort jetzt in F. nicht ausreichend sein soll erschließt sich mir nicht?

Das musst Du die Franzosen fragen. Denn die werden es im Zweifel sein, die Dir das Fell über die Ohren ziehen. Das kann Dir Deine Versicherung auch nicht beantworten. Da wiederhole ich mich: die kennen die Regeln in F im Zweifel auch nicht (so genau). Nochmals, Du hast doch sicher die Stellungnahme des Reg.Präs KA gelesen? Da steht doch für die FFAM-Versicherung drin, was denen nicht gefällt und deshalb in Deutschland nicht anerkannt wird.
Mir wurde die Auskunft gegeben dass (natürlich konformer) Modellbetrieb in F. (und mehr) versichert ist.
s.o. -> Konformitätserklärung, Deckungszusage falls nicht erfüllt
Para
 
Cool! Ich hoffe, daß sich diese "Kundenfreudliche" Art herumspricht. Also wenn ich es richtig verstehe, bietet sich der Verein als Vermittler des Touristenpasses an, ohne wirklich etwas davon zu haben. Kann ich davon ausgehen, daß auch ein Fliegen an Hängen, die kein Modellflugplatz (Vereinshütte, Rollbahn, etc) im engeren Sinn sind, damit abgedeckt ist? In der Karte der transponderfreien Flugplätze sind auch viele Hänge gelistet, denen ein Verein zugeordnet ist. Ich kenne das französische System nicht gut genug, deshalb meine vielleicht seltsame Frage.

Hallo Robinhood
hatte Dich leider vergessen. Aber hier kommt das, was ich dazu noch sagen kann. Das Fliegen an den Hängen, die mit dem blauen Täfelchen gekennzeichnet sind, wird damit im Rahmen der Bedingungen des "passport loisir" umfasst. Was dort ggf. noch erforderlich wäre, könnte eine möglicherweise erforderliche Erlaubnis des "Platzhirsches" sein (wenn es ein Verein oder so etwas wäre). Aber auf alle Fälle ist fragen Vorort nie verkehrt und führt meist direkt zu weiterer Kommunikation.
Das französische System unterscheidet sich wesentlich von unserem: oben sitzt die FFAM, dann kommen die Ligues und danach die Clubs. Es ist ein, wie kann es anders in F sein, zentralistisch ausgerichtetes, hierarchisches System.
Para
 
Nichts anderes als das von Obelix war meine Aussage.
Dass nur wirksam versichert ist wer sich an die jeweils gesetzlichen Bestimmungen hält brauch man nicht zu diskutieren - für mich stand das ohnehin fest. Ist bei jeder Versicherung so.

Was genau jetzt an dem DMFV Tarif Komfort jetzt in F. nicht ausreichend sein soll erschließt sich mir nicht?
Mir wurde die Auskunft gegeben dass (natürlich konformer) Modellbetrieb in F. (und mehr) versichert ist.
Das kann so pauschal nicht richtig sein. Damit die Versicherung in Regress gehen ksnn muss schon mindestens grob fahrlässig gehandelt worden sein. Deine Kfz haftpflicht Versicherung zahlt ja auch bei einem Unfall wenn du zu schnell warst - solange eben nicht s. o.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Schade, ich hätte gern den Flic gesehen, der versucht, ein deutsches ärztliches Attest zu entschlüsseln 🙈
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Mit meinem Sarkasmus kommt nicht jeder zurecht, merke ich gerade. Darfst nicht alles wortwörtlich nehmen, deshalb auch die Emojis. Natürlich bin ich froh, daß die Attestpflicht nicht kommt! Und das meine ich amtlich!!
 

Robinhood

Vereinsmitglied
🍻
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
🤔🤔🤔Grüne Versicherungskarte??
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hi Obelix

NÖÖÖÖ kann ich nicht. Aber Englisch kann ich auch nicht.

Ich für mich habe beschlossen in solche Länder die immer wieder Extrawürste, trotz " gemeinsamer Europäischer" Gesetze, zu meiden. Bei uns in Deutschland sind wir mit Hinblick auf eben solche Länder viel zu human. Gilt insbesondere auch im Straßenverkehr.
 
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