Gesetzgebung für Modellflug in Frankreich

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
station sol heißt schon Bodenstation. Nur, ist das in dem von uns ausgeübten Modellflugkontext unbeachtlich. Wie schon oben beschrieben, betrifft das die "echten" Drohnen. Soweit ich die Technik verstehe, fliegen wir nicht nach dem ANSI/CTA/2063-A (PSN) Standard. (https://webstore.ansi.org/preview-pages/ANSI/preview_ANSI+CTA+2063-2017.pdf). Folglich betrifft uns das auch nicht. Ich habe mal bei der FFAM nachgefragt. Da hatte man für die Frage nur Staunen übrig. Will heißen, die konnten damit gar nichts anfangen (s.o.).
 
Hallo,

auf der Seite Alphatango finde ich bei der Registration des Piloten eine neue Situation vor.
Ich WAR registriert - jetzt nicht mehr. Warum? Jetzt wird wird dort die Verbandszugehörigkeit und der Eintrag der Mitgliedsnummer gefordert?!
Es bleibt zur Zeit somit nur der Weg sich bei der FFAM oder DGNA anzumelden?

Weis wer etwas Konkretes?

LG obelix
 

Chris

Vereinsmitglied
Hi Hubert,

bei mir ist alles wie vorher.
Fast ;-) Bei der Liste der Modelle ist eine Reporting ID dazugekommen mit dem Status "Missing"

lg
Chris
 
Hallo Chris,
dann schau mal hier:
My accout
Affiliation to an approved model aircraft federation

Dort kannst Du nicht den DMFV oder den DAEC eintragen.
Nur die französischen Verbände FFAM und UFOLEP (nicht die DGNA, wie oben geschrieben) können gewählt werden. Daher kannst Du dort auch keine Licence number eintragen.

Wie wichtig das ist? Ich lass mich überraschen und habe die Mitgliedschaft in der FFAM beantragt.

Das Missing bei den registrierten Modellen kann man schnell editieren. Auf dem Petit, Schweisel und Batteriekopf benötigst Du KEINEN Transponder oder Balise.

LG obelix
 
Als Gallier, und mit Affiliation an der FFAM steht auch bei mir - bei der ID > Manquant < // Missing.
Das ist für mich OK da ich keine Wanze registriert habe.
Und wird auch laaaaannnngggeee so bleiben 😂

Asterix


BD7DB844-B688-465A-95C8-9070A9F5EEB2.jpeg
 
So, möchte auch noch meinen Senf nach Rücksprache mit den französischen Verbänden dazu abgeben.

Der eine Verband schrieb: Man muss sich nicht neu registrieren. Lediglich in die Datei reingehen und das Kästchen "je n'ai pas de balise car je ne vole que sur les terrains déclarés" (Nein, ich habe keinen Tranponder und ich fliege nur auf den genehmigten Geländen).

Ein anderer Verband wurde noch deutlicher: "....das ist noch so eine Dummheit des Services Alpha Tango. Wenn Du Deine Modelle schon registriert hast, hast Du das Erforderliche getan. Der Rest und seine Arbeit hat endlich der DGAC zu machen"

Also kein Aktionismus erforderlich; Entspannung ist angesagt.

Schönen Tag noch bei diesem "tollen" Maiwetter und vergesst nicht die Schneeschute und ein heißes Getränk mit an den Hang zu nehmen
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich habe auf Alphatango nachgeschaut und es sind meine vor 2 Jahren registrierten Modelle noch drin. Bei Electronic Reporting habe ich für jedes Modell "nein" angeklickt und dann den ersten Punkt bestätigt (Modell wir nur in genehmigten Gebieten betrieben). Schaut soweit alles ganz gut aus.
 

RayX

User
Wenn ich das richtig verstanden habe, wenn ich z.b am Petit oder Schweisel fliegen möchte, brauche ich den Französischen Kenntnisnachweis den ich seit ein paar Jahren habe und muss in einem Französischem Verband sein ?
Meine Modelle sind bei Alpa Tango auch seit ein paar Jahren registriert.
 
Ich erhielt soeben die inzwischen auf digital umgestellte Verbandsgazette. Darin fanden sich zwei Beiträge (wie folgt), die für uns (Hang)flieger, die auch in Frankreich weiterhin unterwegs sein wollen, von Bedeutung sind.
Für die, die der "gallischen" Sprache m#chtig sind, hier schon mal die Texte zum Genuss. Wenn ich Zeit und Muße finde, mache ich auch eine Übersetzung davon.

Aus: FFAM Lettre aux clubs Mai 2021 Club’infos 013

Exemption du signalement électronique
pour les personnes résidant à l’étranger

Rappel des 2 conditions pour être exempté de signalement :
Être membre d’une association affiliée soit à une fédération reconnue au niveau national pour l’aéromodélisme (code aviation civile) soit à une fédération multisports incluant l’aéromodélisme agréée par le ministère chargé des sports (code du sport) donc soit à la FFAM soit à l’UFOLEP.
Pratiquer sur un site de vol déclaré et exempté (voir carte des localisations d’activité d’aéromodélisme sur site FFAM).
Ces conditions s’appliquent également pour la participation aux manifestations (publiques ou privées) et compétitions.
Afin de permettre aux résidents étrangers de bénéficier de la possibilité de voler en étant exemptés de signalement, la FFAM a mis en place le passeport résidant à l’étranger.
Ce passeport s’adresse donc aux personnes de nationalité française ou étrangère qui ont une adresse à l’étranger et qui y résident au moins 6 mois de l’année et qui souhaitent venir participer à une manifestation organisée par un club FFAM en France.
Les manifestations et les compétitions devront être inscrites au calendrier fédéral.
Ce passeport ne remplace pas le passeport loisir non résidant qui lui est utilisé en général pour les séjours touristiques en France.
Nota : les personnes résidant à l’étranger et qui souhaitent voler sur des sites déclarés à l’AIP en dehors du cadre des manifestations et compétitions FFAM, ne sont pas exemptés de signalement électronique. En effet, elles devront soit s’équiper d’une balise de signalement, soit prendre une licence fédérale.<

Conditions de délivrance :
Résider et avoir une adresse à l’étranger plus de 6 mois dans l’année ;
Validité 1 an ;
Renouvelable (dans le club ou dans un autre club sans notion de transfert) ;
Tarif = 8 € (assurances comprises) ;
Pas de création d’espace licencié, le club devra télécharger et transmettre le passeport à la personne concernée.
Le passeport est saisi par le club dans l’extranet des dirigeants :
Sophie Dellac

Point sur la réglementation
Le guide Association d’aéromodélisme a été mis à jour par la DGAC récemment et apporte quelques précisions suite à des remontées que la fédération avait formulées.
En effet, est considérée comme couverte par l’arrêté aéromodélisme la pratique par un licencié y compris en dehors des sites référencés.
Cela signifie qu’un adhérent d’un club peut pratiquer en particulier le vol de pente sur un site qui ne serait pas déclaré sans les contraintes de la catégorie ouverte de la règlementation européenne (marquage modèle, signalement européen, etc.) à condition toutefois d’être à plus de 150 m de zones résidentielles.
Les discussions sont actuellement en cours avec la DGAC pour préciser les autorisations d’exploitation qui seront délivrées d’ici quelques mois aux clubs et associations d’aéromodélisme afin de pouvoir continuer à pratiquer suivant les règles nationales au-delà du 31 décembre 2022. Nous reviendrons vers vous sur le sujet prochainement.
Concernant le signalement électronique, une revue de la liste des sites nouvellement créés à l’AIP est en cours par les différents ministères afin d’avoir une mise à jour du décret d’exemption durant l’été.
Les sites des territoires ultramarins seront intégrés et certains bénéficieront donc de l’exemption.
D’ici là, la fédération a mis à disposition en prêt un certain nombre de balises de signalement pour ces sites nouvellement créés.
Il convient de mentionner que la fabrication de balises souffre actuellement d’un problème d’approvisionnement de certains composants qui ne permet pas d’en mettre à disposition comme prévu. Nous espérons que cela se résoudra rapidement.<
Laurent Henry
 

heikop

User
Hier mal die Übersetzung per DeepL:

FFAM Brief an Clubs Mai 2021 Club'infos 013

Befreiung vom elektronischen Melden
für im Ausland lebende Menschen

Erinnerung an die 2 Bedingungen, um von der Meldepflicht befreit zu werden:
Mitglied eines Verbandes sein, der entweder einem national anerkannten Verband für Modellflug (Zivilluftfahrtgesetz) oder einem vom Sportministerium anerkannten Multisportverband einschließlich Modellflug (Sportgesetz) angehört, also entweder der FFAM oder der UFOLEP.
Üben Sie auf einem deklarierten und freigestellten Fluggelände (siehe Karte der Flugplatzstandorte auf der FFAM-Website).
Diese Bedingungen gelten auch für die Teilnahme an Veranstaltungen (öffentlich oder privat) und Wettbewerben.
Um Ausländern die Möglichkeit zu geben, zu fliegen und gleichzeitig von der Meldepflicht befreit zu sein, hat das FFAM den Ausländerpass eingeführt.
Dieser Pass ist für Personen mit französischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit gedacht, die eine Adresse im Ausland haben und dort mindestens 6 Monate im Jahr leben und die an einer von einem FFAM-Club in Frankreich organisierten Veranstaltung teilnehmen möchten.
Die Veranstaltungen und Wettbewerbe müssen im Bundeskalender eingetragen sein.
Dieser Pass ersetzt nicht den Freizeitpass für Nichtansässige, der in der Regel für touristische Aufenthalte in Frankreich verwendet wird.
Hinweis: Im Ausland lebende Personen, die außerhalb von FFAM-Veranstaltungen und -Wettbewerben auf den bei der AIP gemeldeten Plätzen fliegen wollen, sind nicht von der elektronischen Meldung befreit. Sie müssen sich nämlich entweder mit einer Bake ausrüsten oder eine Bundeslizenz machen.<

Bedingungen für die Ausgabe.
Wohnsitz und Adresse im Ausland mehr als 6 Monate im Jahr haben;
Gültigkeit 1 Jahr ;
Verlängerbar (im Verein oder in einem anderen Verein, ohne dass ein Transfer in Frage kommt);
Preis = 8 € (inklusive Versicherung);
Kein Anlegen eines Lizenzplatzes, der Verein muss den Pass herunterladen und an die betreffende Person übermitteln.
Der Pass wird vom Verein in das Extranet der Führer eingetragen:
Sophie Dellac

Punkt zur Regelung
Der Leitfaden der Aeromodelling Association wurde kürzlich von der DGAC aktualisiert und enthält einige Klarstellungen nach Rückmeldungen des Verbandes.
In der Tat, gilt als von der Verordnung abgedeckt Flugmodellbau Praxis durch einen Lizenznehmer auch außerhalb der referenzierten Standorten.
Das bedeutet, dass ein Vereinsmitglied Hangflug auf einem Gelände betreiben kann, das ohne die Einschränkungen der offenen Kategorie der europäischen Vorschriften (Modellkennzeichnung, europäisches Meldewesen, etc.) nicht deklariert werden würde, sofern es mehr als 150 m von Wohngebieten entfernt ist.
Derzeit laufen Gespräche mit der DGAC, um die Betriebsgenehmigungen zu spezifizieren, die in einigen Monaten an Modellflugvereine und -verbände vergeben werden, um auch über den 31. Dezember 2022 hinaus nach nationalen Regeln zu praktizieren. Wir werden uns in Kürze wieder bei Ihnen zu diesem Thema melden.
Was die elektronische Berichterstattung betrifft, so ist eine Überprüfung der Liste der neu geschaffenen AIP-Standorte durch die verschiedenen Ministerien im Gange, um im Laufe des Sommers eine Aktualisierung des Freistellungserlasses zu erhalten.
Die Standorte der Überseegebiete werden integriert und einige werden somit von der Befreiung profitieren.
Bis dahin stellt der Bund leihweise eine bestimmte Anzahl von Reporting-Tags für diese neu geschaffenen Standorte zur Verfügung.
Es ist zu erwähnen, dass die Herstellung von Beacons derzeit unter einem Problem bei der Versorgung mit bestimmten Komponenten leidet, wodurch diese nicht wie geplant zur Verfügung gestellt werden können. Wir hoffen, dass dies bald behoben wird.<
Laurent Henry

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
 

Robinhood

Vereinsmitglied
So wie ich das lese, bringt einem Nicht-Franzosen die Mitgliedschaft in einem französischen Verein so gut wie nichts, weil man nur von der Transponderpflicht befreit ist, wenn man an Veranstaltungen von FFAM-Vereinen teilnimmt. Dies ist wohl vor allem für die Wettbewerbspiloten gedacht, die an offiziellen Wettkämpfen teilnehmen.

Für alle anderen gilt:
Nota : les personnes résidant à l’étranger et qui souhaitent voler sur des sites déclarés à l’AIP en dehors du cadre des manifestations et compétitions FFAM, ne sont pas exemptés de signalement électronique. En effet, elles devront soit s’équiper d’une balise de signalement, soit prendre une licence fédérale.
Hinweis: Im Ausland lebende Personen, die außerhalb von FFAM-Veranstaltungen und -Wettbewerben auf den bei der AIP gemeldeten Plätzen fliegen wollen, sind nicht von der elektronischen Meldung befreit. Sie müssen sich nämlich entweder mit einer Bake ausrüsten oder eine Bundeslizenz machen.

Aber was bitte ist eine "Bundeslizenz"?
 
So wie ich das lese, bringt einem Nicht-Franzosen die Mitgliedschaft in einem französischen Verein so gut wie nichts,

So reduziert würde ich das nicht sehen. Immerhin ist auch die französische Modellhaftpflichtversicherung darin enthalten. Damit bist Du, jenseits aller Fragen, ob die deutsche Versicherung gilt oder nicht, auf der sicheren Seite.

weil man nur von der Transponderpflicht befreit ist, wenn man an Veranstaltungen von FFAM-Vereinen teilnimmt. Dies ist wohl vor allem für die Wettbewerbspiloten gedacht

Das ist nicht so. Du bist damit auf allen zugelassenen Plätzen (bis auf die schon skizzierten 36) von der Transponderpflicht befreit.

Aber was bitte ist eine "Bundeslizenz"?

Das ist das Kernproblem der emotionslosen und unlogisch übersetzenden Programmen - sie können nicht denken und Bezüge herstellen. Deshalb lehne ich die Dinger auch ab. Ich hätte die obige Veröffentlichung auch mit so etwas "schnell" machen können. Aber dann darf man sich halt nicht über Ungereimtheiten wundern.

Eine Bundeslizenz kann es in Frankreich logischerweise nicht geben. Frankreich ist kein Bundes- sondern ein extremer Zentralstaat. Und gemeint ist hier die offizielle Jahreslizenz (=Mitgliedschaft in der FFAM) für derzeit € 44,--
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Para,

dann verstehe ich das hier:

Afin de permettre aux résidents étrangers de bénéficier de la possibilité de voler en étant exemptés de signalement, la FFAM a mis en place le passeport résidant à l’étranger.
Ce passeport s’adresse donc aux personnes de nationalité française ou étrangère qui ont une adresse à l’étranger et qui y résident au moins 6 mois de l’année et qui souhaitent venir participer à une manifestation organisée par un club FFAM en France.
Les manifestations et les compétitions devront être inscrites au calendrier fédéral.

falsch? Da steht doch, daß der "passeport résident à l'étranger" nur für Menschen gilt, die eine ausländische Wohnandresse haben und dort mehr als 6 Monate leben. Und daß er dafür gedacht ist, daß dieser Personenkreis an einer FFAM-Veranstaltung teilnehmen kann. Um als Ausländer transponderfrei in Frankreich fliegen zu können muß man 2 Dinge erfüllen: Mitglied in einem Verein sein und den "Ausländerpaß" haben (der aber nur für bestimmte Veranstaltungen gilt)...
 
Hättest ja schlicht mal drübergucken können und Korrekturen vornehmen.
Es ist natürlich bequemer sich das zu sparen und anschließend rumzumosern.👎
Wenn du die Übersetzung selbst mal kritisch durchliest, wirst Du kaum einen richtig übersetzten (= korrektes Deutsch) Satz finden. D.h. mit mal kurz "drübergucken" ist es nicht getan. Dann kannst Du das gleich selbst übersetzen. Und was heißt hier kurz? Ich habe den Eindruck, Du verkennst die erforderliche Zeit, um ordentlich zu arbeiten. Und da ich die im Moment nicht habe, hatte ich das auch so formuliert. Du hättest das auch in eine ordentliche Sprache umsetzen können. Hätte Dich niemand daran gehindert. Deine Kritik geht deshalb absolut fehl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten