Gesetzliche Reglung zum FPV ?

tja, es tut sich was...aber nix gutes denk ich mal:

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/drohnen-im-luftverkehr-vorfaelle-auch-in-deutschland-a-1045885.html

Neuheit :

hmm, mal sehn wie es weiter geht...
grüssle, Christof ;)


Muss man als Fluggerät zu den Freifliegern zählen. So wie den kleinen Uhu oder ein knapp 5 Kg schwer Segler ohne Fernsteuerung den man in die Luft wirft. Das er durch ein Funksignal an der Leine liegt ist sicher ein Beitrag zur Sicherheit zu werten.
Vielleicht würde ein Luftfahrt Experte das Teil auch mehr den Fesselfliegern zuordnen, wäre sicher auch nicht verkehrt.

Nur FPV ist es mit Sicherheit nicht, man braucht also auch beim DMFV keinen Lehrer dabei haben.

Sigi
 

nuri_e

User
Nur FPV ist es mit Sicherheit nicht, man braucht also auch beim DMFV keinen Lehrer dabei haben.

nö das autonomer flug, ohne das der "steuerer" jederzeit aktiv eingreifen kann. in Deutschland verboten ;)
ich finde aber auch irgendwie sind da doch auch die händler in der pflicht auf sowas hinzuweisen oder?
 
nö das autonomer flug, ohne das der "steuerer" jederzeit aktiv eingreifen kann. in Deutschland verboten ;)
ich finde aber auch irgendwie sind da doch auch die händler in der pflicht auf sowas hinzuweisen oder?

Jein, auch Lily fliegt ja nicht autonom einen Kurs ab, sondern folgt lediglich dem Benutzer und bleibt stets in dessen Sichtbereich. Dieser kann jederzeit eingreifen, indem er das Fluggerät landet.

:) Jürgen
 

nilsnitrous25

User gesperrt
25MW

25MW

Hallo,

ich weiß nicht was die alle wollen, mit meinen 25MW (sogar mit den standard Stabantennen) können alle meine russischen Freunde (auf dem Boscam & Fatshark Band) mir beim fliegen zusehen.
 
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Paratwa

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Es ist nicht die Versicherung.....

Es ist nicht die Versicherung.....

...die den Spotter beim FPV Fliegen vorschreibt, sondern das Luftfahrtrecht. Da steht drin, dass alle ferngesteuerten Fluggeräte unter Sichtbedingungen des Piloten betrieben werden müssen, d.h. er muss sein Fluggerät jederzeit sicher optisch erkennen können.

Die Krücke mit dem Spotter im LS Betrieb ist damit die einzige Möglichkeit FPV in Deutschland legal zu betreiben, seid froh dass dieser Ausweg vom DMFV gefunden und erfolgreich verhandelt wurde.......

Das was z.B. Black Sheep macht ist zwar im höchsten Maße spektakulär aber auch im höchsten Maße illegal. In einem Video sieht man, wie Trappys Flugzeug aufgrund einer Störung auf einer Straße landet und von einem Passanten zur Seite gelegt wird. Glück gehabt.......der Nuri hätte auch in einem fahrenden Auto landen können.
 
...die den Spotter beim FPV Fliegen vorschreibt, sondern das Luftfahrtrecht. Da steht drin, dass alle ferngesteuerten Fluggeräte unter Sichtbedingungen des Piloten betrieben werden müssen, d.h. er muss sein Fluggerät jederzeit sicher optisch erkennen können.

Die Krücke mit dem Spotter im LS Betrieb ist damit die einzige Möglichkeit FPV in Deutschland legal zu betreiben, seid froh dass dieser Ausweg vom DMFV gefunden und erfolgreich verhandelt wurde.......
...

Es ging bei der Diskussion nicht um den "Spotter", sondern um den von der Versicherung geforderten L/S Betrieb:

Für den FPV-Flug besteht Versicherungsschutz auf und auch „außerhalb von Modellfluggeländen“.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern im Lehrer-Schüler-
Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle besteht.

http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

:) Jürgen
 

WonkotheSane

Vereinsmitglied
Wobei L/S Betrieb eigentlich auch Senderübergabe im Notfall einschliesst, nur hier leider nicht. Weiss auch nicht, warum hier die Hürde mit ZWEI Sendern bestehen muss.

LG Holger
 
Wobei L/S Betrieb eigentlich auch Senderübergabe im Notfall einschliesst, nur hier leider nicht. Weiss auch nicht, warum hier die Hürde mit ZWEI Sendern bestehen muss.

LG Holger

Ist doch ganz einfach, weil Sender Übergabe länger dauert.Der Spotter kann viel schneller eingreifen, da er nicht warten muss bis der Kollege erkennt
das was nicht stimmt
 
Hi
Hier mal ein Auszug aus Österreich.

FPV-Flug und seine Gefahren
Die meisten unserer Leser interessieren sich wohl für die Kategorie der Flugmodelle. Deswegen sei hierzu noch ein kurzer Überblick über die möglichen Gefahren des FPV-Flugs gegeben, der vielleicht beim Verstehen hilft, warum die Vorschriften auch wirklich einzuhalten sind.

Neu geregelt ist, wie oben beschrieben, die Verwendung von Funkkameraequipment, mit dessen Hilfe das Flugmodell aus der Egoperspektive geflogen werden kann. Dieses ist ausdrücklich erlaubt, unter der Prämisse, dass trotzdem immer eine Sichtverbindung (zumindest vom mitanwesenden Spotter) zum Modell besteht und die Entfernung 500m nie übersteigt. Viele FPV-Piloten mögen das jetzt vielleicht als ungerecht empfinden, allerdings gibt es etliche technische Gegebenheiten, welche solch eine Beschränkung rechtfertigen. Die heute gängigen Fernsteuerungen im 2,4 GHz Industrieband gibt es in „europäischen“ und „amerikanischen“ Versionen, wobei die amerikanischen mit 100mW gleich über die 10-fache Sendeleistung verfügen. Das Problem bei digitaler Übertragung mit hohen Frequenzen ist allerdings, dass das Signal sehr abrupt aufhört und selbst mit den bei uns nicht erlaubten 100mW (bei Einsatz von Frequenzhopping sind 100mW auch bei uns erlaubt) und Spezialantennen in realen Tests bei minimal erhöhter Luftfeuchtigkeit lediglich Durchschnittsreichweiten von 600m-700m erzielt werden. Dabei sprechen wir hier aber von Markenware! Wir sehen also, dass 500m bereits sehr großzügig gewählt sind. Die ausdrückliche Beschränkung auf Sichtverbindung ist auch insofern relevant, als die Reichweite bei hohen Frequenzen auf (Daumenregel) 1/10 zurückgeht, sobald sich ein Hindernis zwischen Sender und Empfänger befindet. Fliegt man also nicht auf Sicht, ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass man überhaupt in der Lage ist, das Modell noch weiterhin zu steuern. Gleiches gilt für die Videoübertragung, welche sich immer mehr im 5,8 GHz Industrieband etabliert und dadurch ähnliches Verhalten wie bei 2,4 GHz aufweist, mit der Ausnahme, dass die Luftfeuchtigkeit sich noch viel stärker auswirkt. Außerdem sollte man sich einmal geistig vor Augen halten, wie groß so ein Modell in 500m Entfernung überhaupt noch zu sehen ist. Ein gängiger Quadrocopter hat eine „Spannweite“ (Motornabe zu Motornabe) von 0,5m. Selbst Weitsichtigen fällt es da nicht leicht, überhaupt noch zu erkennen, wo sich das Modell befindet. Wer an dieser Stelle also Kritik an den Behörden übt, sollte erst einmal seine eigene Risikobereitschaft überdenken.

Selbst eine “return to home” Failsave muss nicht zwangsläufig Sicherheit bieten, da diese relativ “dumm” sind. Fällt die Funkverbindung aus, steigt der Multicopter auf eine vorprogrammierte Höhe und fliegt den kürzesten Weg zurück. Befindet sich zufällig ein Kirchturm oder Stromleitung dazwischen, ist dies dem Modell relativ egal.

Ebenfalls als ungerecht empfunden wird teilweise die Beschränkung auf 150m über dem Boden. An dieser Stelle soll aber das Bewusstsein geschärft werden, dass ein Zusammenstoß mit einem manntragenden Flugzeug (Ja, die dürfen auch so niedrig fliegen!) für den Modellbauer lediglich einen kleinen Materialschaden bedeutet, aber sowohl die Besatzung des Flugzeuges als auch Unbeteiligte am Boden unter Umständen allerdings das Leben kosten kann. Bereits die geringste Unwucht an einem Propeller bedeutet, dass der Motor abgeschaltet werden muss und damit ist zwangsläufig eine Notlandung und im schlimmsten Fall ein Absturz verbunden. Selbst eine noch relativ glimpfliche Delle im Vorflügel verschlechtert die Flugeigenschaften bereits massiv und kann auch zu blockierten Rudern führen. Man findet hierzu genug, wenn man unter „Vogelschlag“ sucht.

Ähnlich ist es mit Flügen in bebautem Gebiet. Ein gängiger Quadrocopter der 500er Klasse hat ein Abfluggewicht von 1,5kg und Reisegeschwindigkeiten von 70 bis 100 km/h. Selbst wenn bloß ein einzelner Motor ausfällt und der Quadrocopter dadurch senkrecht herunterfällt, entspricht dies in etwa 1,5 vollen Weinflaschen, die einem mit viel Schwung über den Kopf gezogen werden. So ein Schlag ist unter normalen Umständen potentiell tödlich. Bei vollem Reiseflug ist die kinetische Energie sogar noch höher und auch im Schwebeflug können die messerscharfen Propeller problemlos tiefe Wunden hinterlassen. Man sieht also, dass ein Modell kein Spielzeug ist und auch für bloßen Sachschaden rentiert es sich, über die ohnehin verpflichtende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Viele Startups wollen Lieferungen per UAV anbieten, machen sich aber keine Gedanken darüber, was passiert, wenn ein UAV einen Menschen tötet. So etwas ist im militärischen Bereich bereits mehrfach vorgekommen, wenn UAV´s im Landeanflug befindlich den Operator anvisiert und gerammt haben. Spätestens nach dem dritten zivilen Vorfall wären die Versicherungsprämien weltweit so hoch, dass sich das Problem von selbst lösen würde.

Kurz eingangen sei hier noch auf das Thema Sicherheit. Viele Leute glauben, dass mehr Propeller gleich mehr Sicherheit bedeuten. Da ein Multikopter allerdings immer eine bestimmte Zahl X/Y von funktionierenden Antrieben versus Antrieben insgesamt benötigt (3/3, 4/4, 5/6, 6/8, usw.), vervielfacht sich das Absturzrisiko sogar bis zu einer gewissen Anzahl. Vor kurzem wurde ein innovativer Motor für gewerbliche UAV mit zigfacher Ausfallsicherheit gegenüber allen früheren und anderen Motoren für Multicopter vorgestellt. Der Hersteller gibt dabei eine durchschnittliche Ausfallsdauer (MTBF) von “alle 160 Stunden” an. Da dieser Motor ungefähr das fünffache von Konkurrenzprodukten kostet, kann man sich leicht vorstellen wie lange man mit einem durchschnittlichen Modell unfallfrei unterwegs sein kann (noch dazu wenn man dazu vier von vier funktionierenden Motoren benötigt).

Trotz all dieser Bedenken ist FPV-Flug nichts Schlimmes, was verboten gehört. Man kann auch mit jedem Auto Menschen töten, wenn man es missbraucht oder verantwortungslos rast. Das Gleiche gilt für den FPV-Flug und es liegt in der Hand jedes einzelnen, sich selbst an gewisse Mindeststandards zu halten. Youtube-Videos, die „Aggresive Flying“ bereits im Titel tragen, gehören definitiv nicht dazu. Alle, die sich fragen mögen, warum die Behörden solche Spielverderber sind, sollten sich einmal fragen, ob sie sich gern in ein Taxi setzen würden, das der Besitzer selbst aus Bastelzubehör zusammengeschweißt hat.
 

Paratwa

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LS Betrieb

LS Betrieb

Der Gesetzgeber hatte vorbereitet, das FPV Fliegen in Deutschland ganz zu verbieten weil es nicht den Bedingungen des Luftfahrtrechtes in Einklang zu bringen ist. Der DMFV hat erfolgreich den Ausweg mit dem LS Betrieb verhandelt. Die Versicherung setzen dieses Ergebnis um. Was gibt es daran eigentlich noch zu diskutieren? Wem das nicht passt muss es lassen oder die Konsequenzen tragen......

Wenn man gegen die Bedingungen seines Versicherers handelt, fliegt man eben ohne Haftpflicht und muss den ganzen Schaden, wenn er dann eintritt, aus der eigenen Tasche bezahlen. Fangt schon mal an kräftig zu sparen.

Wenn man ohne LS Betrieb fliegt, verstößt man auch noch gegen die ausgehandelte Auflage und damit gegen das Luftfahrtrecht. Viel Vergnügen im Prozess....das ist nämlich keine Ordnungswidrigkeit.....

@Herbert: Klasse Beitrag der alles sagt was gesagt werden muss....
 

Paratwa

User
Vergebene Liebesmüh....

Vergebene Liebesmüh....

Ich gebe es auf. Wer Tatsachen nicht akzeptieren kann nur weil sie ihm nicht in den Kram passen, dem ist nicht zu helfen.....

"Ein Verwaltungsakt ist die Maßnahme einer Behörde, zur Regelung, im Einzelfall, mit Aussenwirkung!"

Um nichts anderes handelt es sich bei der verhandelten und durch eine Behörde (Luftffahrtbundesamt) erlassenen Richtlinien zum Betrieb von FPV Modellen durch Privatpersonen bei der nicht kommerziellen Nutzung.

Mach was du willst, ich hoffe es passiert nichts. Wenn doch: Viel Glück........

Thomas
 
Du hast nicht über deine Worte nachgedacht ...

Aber ich frage mal direkt. Wer hat hier was mit wem ausgehandelt und damit neues Luftfahrtrecht geschaffen.

Sigi
 
@Thomas & Sigi

Ihr redet evtl. aneinander vorbei!?!

Thomas meint die Dinge, die uA der DMFV mit dem Gesetzgeber ausgehandelt hat.

Sigi fragt nach den Dingen, die der Versicherungsgeber mit dem Vesicherungsnehmer ausgehandelt hat.

Denkanstoss:
Die Luftfahrtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung mit vom Gesetzgeber
genau beschriebenem Haftpflichtversicherungsumfang.

Wie können dann zwei (oder mehr) Versicherungsgeber ihren Versicherungsnehmern unterschiedliche,
angeblich "gesetzlich vorgeschriebene" Pflichten im Rahmen eines gesetzlich beschriebenen
Haftpflichtversicherungsumfanges ab- oder aushandeln? (Egal, ob FPV, Frequenz oder Modellgewicht)
Das Gesetz beschreibt nicht, dass Versicherung A einen anderen Versicherungsumfang als Versicherung B
anbieten und versichern darf/kann/soll.

Oder habe ich da etwas übersehen?
Dann bitte ich um sachdienliche Hinweise...

CU Eddy

PS: Der DMFV ist kein Versicherungsgeber, nur Vermittler einer Kollektivversicherung!
 

nuri_e

User
Jein, auch Lily fliegt ja nicht autonom einen Kurs ab, sondern folgt lediglich dem Benutzer und bleibt stets in dessen Sichtbereich. Dieser kann jederzeit eingreifen, indem er das Fluggerät landet.

:) Jürgen

das sieht der Gesetzgeber anders. Steuerung mit "kompletter kontrolle" und Sicht Kontakt muss ständig da sein.
aber du bist sicher so gut das du beim radfahren und beim skifahren ohne probleme eingreifen kannst und vor allem immer nach hinten schaust?
 
das sieht der Gesetzgeber anders. Steuerung mit "kompletter kontrolle" und Sicht Kontakt muss ständig da sein.
aber du bist sicher so gut das du beim radfahren und beim skifahren ohne probleme eingreifen kannst und vor allem immer nach hinten schaust?

Wo fordert der Gesetzgeber "komplette Kontrolle"? Wenn ich z.B. weiß, dass "die Lily" immer 5m schräg hinter mir ist, dann ist das kein autonomer Flug, da ich ja permanent den Kurs und die Höhe vorgebe. Wenn ich anhalte, hält "die Lily" auch an. Diese Art von Fluggeräten gab es zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch nicht. Daher die "Grauzone" und darum habe ich ein klares "Jein" ausgesprochen.

Wenn die komplette Kontrolle gefordert wäre, dürfte man keinen Freiflug betreiben, keine Fallschirmspringer steuern, keine Gleitschirme fliegen und RC-Ballonfahren wäre dann wohl auch nicht legal möglich. ;)

:) Jürgen
 
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