Gewußt wie...

Dix

User
DAS ist ja eigentlich ganz schön frech. Aber wer's bezahlt...

Eieiei...

Am besten gefällt mir der dritte der sog. Herstellungstipps!!

[ 05. Juli 2004, 15:39: Beitrag editiert von: Dix ]
 

Christian Abeln

Moderator
Teammitglied
Wenn da eins dran frech ist, dann ists die Rechtschreibung :D
Die tut meinen Augen weh... Ob ich ihn auf Schmerzensgeld verklagen sollte?

Oder hab ich was verpasst und es gibt mittlerweile "Messerklinken" statt -klingen.

Schneidet eine Türklinke besser als mein Skalpell?

Wunder über Wunder :D
 

Andreas Fürhofer

Vereinsmitglied
hm er hätte auch "Bausatz für 70 Silikonringe" schreiben können - dann wärs wohl klarer was er da verscherbelt...
 

Steffen

User
Und wenn schon.

Die Leute kaufen, bewerten positiv und gut ist.
Ich finde das einen ehrlichen und sauberen Deal.
Da laufen ja hier im Forum deutlich unverschämtere Sachen (nach meinem Empfinden)

Da hatte ich vor kurzem einen besseren Fall, als ich eine Minolta Z1 kaufen wollte.
Glücklicherweise habe ich im letzten Moment gerafft, was da abgeht.

eBay ist da aber inzwischen drauf aufmerksam geworden und eine weitere Auktion dieser Art wurde abgebrochen.

Ciao, Steffen
 

plinse

User
Moin Steffen,

was hast du denn dagegen, steht genau beschrieben, worum es geht, die Betrugsmöglichkeit dabei ist wunderbar, sie brauchen nur einen mitsteigern lassen, der auch "gewinnt", der bekommt die Kamera und kann bestätigen, dass der "Hauptgewinn" ausgeschüttet wurde und die anderen bekommen Gerümpel für viel Geld ;) . Auf die Weise kannst du mit einem Bietphantom den Preis von 5 Artikeln treiben, 4 werden dann schon verkauft...

Wer auf sowas bietet, hat offensichtlich den Text nicht gelesen oder interpretiert mehr hinein, als da effektiv steht. Natürlich, die Aufmachung ist dreist.

Dix, fällt dir jetzt erst auf, dass im Hobbybereich oft aus Scheisse Bonbon gemacht wird und dass derjenige, der Massenware in kleine Blisterpackungen umpacken lässt und "Modellbau" drauf schreibt, den grössten Reibach macht? Wenn du das mit dem Schlauch schon frech findest, was sagst du denn zu den ganzen Großanbietern, wie sie doch alle ihre Schrauben 5stückweise verkaufen ;) ?

Will man sich nicht kümmern, geht man zur Apotheke und kauft 5 Schrauben, ups ich brauche ja 6, also noch ne zweite Packung.

Schaut man sich mal etwas um, ist eventuell des Lesens mächtig ;) (Gelbe Seiten) und hat so viel Vorstellungsvermögen, in welchen Brangen derartiges Material verwendet werden könnte: "Wie sie wollen nur so wenig? :D :D :D Modellbauer?" Entweder man bekommt auf Kaffeekassenbasis eine Kleinmenge (die trotzdem reichlich ist, die fiktiven 6 Schrauben zählt da keiner ab ;) )oder muss einen Modellbauer-Lebensvorrat abnehmen, der effektiv aber kaum mehr kostet und dann kann man plötzlich beispielsweise 210mm-weise Silikonschlauch bei ebay verticken ;) .
 

Steffen

User
Moin Eike,

ja nun, der Text kann genauso gut bedeuten, dass jeder 5 Kartons kriegt und in einem dieser 5 halt die Kamera ist. Tja, auch aufmerksames Lesen hilft nicht, wenn man da nicht sehr genau liest.

Es handelt sich aber klar um einen Verstoß gegen die Regeln des Hauses eBay.
Mal sehen, wie eBay jetzt weiter handelt.

Ciao, Steffen
 

plinse

User
Moin Steffen,

tja, da kommt der Jäger und Sammler in dir durch ;) .

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Das finde ich doch sehr eindeutig, sie schreiben was von einer Kamera und davon, dass sie keinen Einfluss haben, wer sie bekommt und dass sie zu 100% raus geht, wenn alle 5 Kisten ihren Dummen finden. Wer da noch erhofft, 5 Kisten zu bekommen, muss schon auf 5 Kisten bieten, was an anderer Stelle auch noch steht: Man könne seine Chancen steigern, indem man auf mehrere Kisten bietet.

Dass dies eine unseriöse Geschäftspraktik ist, ist ganz klar, man schaue sich nur die Bewertungen an, die "erfolgreichen" Bieter haben offensichtlich mehr in den Text hineininterpretiert als dort stand, sonst könnten sie ja nicht maulen.

So genau kenne ich die ebaybedingungen nicht, als dass ich jetzt wüsste, gegen welchen Punkt das verstösst. Haben die sowas wie Glücksspiel verboten?
 

Steffen

User
Ich mache normalerweise nicht umsonst einen Bogen um Auktionen mit Bleiwüste als Auktionsbeschreibung, aber da hatte ich halt nicht aufgepaßt :eek:
Aber glücklicherweise habe ich es rechtzeitig gemerkt :rolleyes: (die Endkontrolle hat getragen)

Nun schicke ich Ihnen gelegentlich eine Mail, dass ich Vertragserfüllung fordere, aber irgendwie reagieren sie gar nicht :D
Und eBay melde ich die alle, macht auch mal Spaß :p

Ach ja, Der Verstoß ist eindeutig hiergegen

Ahc ja: Lotterien sind eh verboten bei eBay.

Die armen Schweine, die dann gezahlt haben...

Ciao, Steffen
 
Hmm. Hast Du denn das Geld gezahlt, Steffen?
:( Sonst ist ja schlecht was drin, mit Vertragserfüllung :confused:
 

Steffen

User
Nö, glücklicherweise habe ich es rechtzeitig erkannt.
Ich lese immer zur endgültigen Kontrolle nochmal die Beschreibung durch, für den Fall, dass ich vorher was überlesen habe und wenn dann was fragwürdig ist, kläre ich das, bevor ich überweise.

Aber da die Regel heisst, dass der Gegenstand an der Überschrift erkennbar sein soll, habe ich um Bestätigung gebeten, dass eine Minolta da drin ist und die habe ich natürlich nicht bekommen.

Unter dem Hinweis auf die Regel forder ich gelegentlich Erfüllung, aber mehr zu meiner Belustigung.

Bleibt mal wieder die Frage, ob man eine negative Bewertung abgibt oder lieber nicht, denn die Retourkutsche ist dann klar.
Da es aber genügend Bewertungen gibt, an denen man rafft, was da abgeht, spare ich mir das lieber.

Aber man sieht wieder, das eBay nur sich selbst schützt und die Regelverstöße nicht wirklich verfolgt.
 

plinse

User
Original erstellt von Steffen:
Nö, glücklicherweise habe ich es rechtzeitig erkannt.
...
Tja, das ist so die Frage. Sicher hast du dir die Entsorgung von einer Menge Schrott gespart (und das Geld), aber mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtest du dich eigentlich erst mal, deinen Part des Vertrages einzuhalten, was die Überweisung wäre.

Was erwartest du von ebay ;) - das einzige, was einen wirklich schützt, ist Vorsicht und genaues Lesen vor Abgabe eines Gebotes, ein gewisses Risiko bleibt aber trotzdem. Ausserdem bei der Vielzahl der Angebote muss es schon ein sehr ausgefallener Artikel sein, damit man nicht davon ausgehen kann, dass das Angebot bald reproduzierbar ist.
Dementsprechend neige ich dazu, zu sagen, dass man immer genug Zeit hat, eine Auktion komplett durchzulesen, bevor man bietet, denn wer jetzt welche Ansprüche hat, möchte ich nicht beurteilen.

Deine Argumentation mit der Ebaybestimmung ist nämlich auch nicht waschfest, schliesslich kann man in einer Zeile nur andeuten worum es geht, ob das dann eindeutig ist - wenn ja, kann man sich ja sonst die Beschreibung sparen. Sogesehen sind beide Verhaltensweisen unseriös. Keine Frage, wenn ich vor der Überweisung auf ein mal kalte Füße bekäme (beispielsweise eine Ergänzung im Auktionstext nach dem Gebot - damit wären für mich vorherige Gebote nicht mehr bindend), würde ich das Geld auch erst mal einbehalten, wenn aber was von Anfang an offen im Text steht - tja .
 

Steffen

User
aber mit der Abgabe eines Gebotes verpflichtest du dich eigentlich erst mal, deinen Part des Vertrages einzuhalten, was die Überweisung wäre.
Nein, die Statuten von eBay lassen eine Rücknahme des Gebotes zu, wenn es sich um eine nicht zulässige Auktion handelt.

War zumindest in den ersten Regeln drin, wer weiß, ob die das eventuell schon geändert haben.

Jedenfalls hat eBay letztendlich zugestimmt, dass das Angebot nicht zulässig ist, weil es eben je nur ein fünftel des beschriebenen Gutes war.

Andere haben weniger Glück gehabt als ich.

Ciao, Steffen
 

plinse

User
Moin,

du hast also von ebay offiziell, dass eben diese Auktion unzulässig war?

Dann ist es doch eigentlich ein dickes Ding, dass du dir überlegen musst, ob du eine miese Bewertung abgibst oder nicht, weil du dir damit eine Retourkutsche einfangen kannst - zumindestens vor der müsste ebay einen dann ja schützen.
 
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