Haftpflichtversicherung für Open Category

Vultra

User
Ab kommenden Jahr gelten ja die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug. In diesem Regelwerk ist ja neben dem Fliegen in den Verbänden auch der Betrieb in der Open Category mit den entsprechenden Vorgaben möglich.

Neben anderen Voraussetzungen ist beim Betrieb in der Open Category jedoch auch eine Versicherung vorgeschrieben. Da dann der Betrieb nicht mehr unter der "Hoheit" der Verbände stattfindet wird auch die jeweilige Versicherung der einzelnen Verbände (DAeC bzw. DMFV) sich hierfür nicht mehr zuständig fühlen. Es ist ja auch heute so, dass z.B. ein Segelflugmodell über 5 kg betrieben an einem nicht zugelassenen Hang nicht von der Versicherung abgedeckt ist.

Meine Frage ist nun, welche Versicherungen decken nun den Betrieb in der „Open Category A3 -Privat hergestellt“ ab.

Wenn ich die Versicherungspolice des DMO richtig interpretiere müßte dort eine solcher Betrieb versicherungstechnisch abgesichert sein.

Im Internet habe ich noch weitere Versicherungen gefunden:
https://www.drohnen.de/vergleich-quadrocopter-und-multicopter-versicherungen/

Da ich mich bis dato als „Verbandsflieger“ mit diesem Thema eigentlich nicht weiter beschäftigt hatte nun meine Frage an Euch:
Hab Ihr Erfahrung mit solchen Versicherungen?
Welche Versicherung würdet Ihr empfehlen?

Vorab besten Dank für ein paar Rückinfos.
 
War es nicht vielmehr so dass alles was gesetzlich erlaubt ist auch in der Versicherung (DAeC/MFSD/DMFV) inkludiert ist?
Mir ist auch keine Einschränkung bekannt bezüglich Abfluggewicht im Ausland, wo es durchaus mehr als 5Kg sind, geschweige denn USA...?

Von da her sehe ich kein Problem und falls doch wird es schon im jeweiligen Verbandsblättle thematisiert werden.
So machen das seriöse Institutionen...
 

Vultra

User
Hallo Martin,

interessante Sichtweise.
Ich bin mir da aber etwas unsicher, weil man sein Modell dann zwar innerhalb der Vorschriften und Bestimmungen des Landes, aber nicht mehr im Rahmen eines Verbandes betreibt.
Habe jetzt einmal den DMFV angeschrieben. Bin gespannt, welche Rückantwort hier kommt.
 
Hallo Gerhard,
wie gesagt, die Liste der Länder in denen Versicherungsschutz besteht ist bekannt.
Weitere Einschränkungen habe ich noch nirgends gefunden und das obwohl die Länder schon immer sehr abweichende Regeln und Limits hatten.

Bin gespannt welche Antwort du bekommst, an wen hast du geschrieben?
 

Vultra

User
Hallo Martin,
es schaut so aus, dass Du recht hast.
Ich habe heute die Antwort von der Geschäftsstelle des DMFV bekommen.

Meine Frage war konkret "ob Versicherungsschutz beim Betrieb in der „Open Category A3 -Privat hergestellt“ unter den dort vorgegebenen Regeln besteht."
Die Antwort der Geschäftsstelle des DMFV im Wortlaut:
"Auch in Zukunft behält die Versicherung ihre gültigkeit."
 

S_a_S

User
naja, Basismitgliedschaft beim DMFV ist bis 1000g außerhalb von Modellfluggeländen.

Damit gilt sie auch für Betriebsart Open, aber nach den Versicherungsbedingungen nur bis zu diesem Gewichtslimit.

Grüße Stefan
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

schnell für mich nachgeschaut (versichert über MFSD):
  • Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, Besitz oder Betrieb von Flugmodellen bis zu einer Startmasse von maximal 150 kg.
  • Die Versicherung gilt auf allen Geländen. Soweit auf nicht genehmigungspflichtigem Gelände geflogen wird, besteht Versicherungsschutz nur, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Geltungsbereich weltweit. Ausnahme: In den USA, US-Territorien und Kanada gilt bis zu 4 Wochen/ Jahr eine Versicherungssummer von US$ 1.000.000, nachdem der Aufenthalt an den MFSD gemeldet wurde (nur privat).
Quelle: https://www.mfsd.de/wp-content/uploads/2019/05/Versicherungsbedingungen_2019.pdf

Pferdefuss ist somit die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf nicht genehmigungspflichtigen Geländen, was ja nicht immer ganz einfach zu erkennen ist.

Hans
 

Vultra

User
Hallo Stefan,
Da hast Du allerdings recht. Hier muß man dann genau aufpassen, welchen Tarif man hat. Der DMFV hat in seinen Tarifen unterschiedliche Gewichtslimits.
 
Wobei sich mir immer schon folgende Frage stellt:
Wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung gar nicht das abdeckt, was man per Gesetz darf,
ist die Versicherung dann überhaupt gesetzeskonform und rechtlich haltbar? (hier zB 1kg<|>5kg)

Ich kenne zB keine Kfz-Versicherung, die nur einen Anteil des zulässigen Gesamtgewichtes meines Autos versichert.
Wenn ich 80% des zGG überschreite, habe ich keinen Versicherungsschutz?

Da ich mir kaum vorstellen kann, dass bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen die Vertragsfreiheit überwiegt,
ist das imho Augenwischerei, Beutelschneiderei und Drückermethode, um eine bessere "Form" zu verkaufen.

Just my 2 €-Cent...

CU Eddy
 

micbu

User
Es ist ja auch heute so, dass z.B. ein Segelflugmodell über 5 kg betrieben an einem nicht zugelassenen Hang nicht von der Versicherung abgedeckt ist.
Wie kommst du zu dieser irrigen Ansicht? Es besteht eine HaftPFLICHT Versicherung. Diese zahlt dann auch. In bestimmten Fällen kann es einen Regress an den Halter geben, aber hier wäre die Regressumme dann doch auch noch gedeckelt.

weil man sein Modell dann zwar innerhalb der Vorschriften und Bestimmungen des Landes, aber nicht mehr im Rahmen eines Verbandes betreibt.
Es zählen die gesetzlichen Bestimmungen. Es ist eine Pflichtversicherung, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten muss um als Pflichtversicherer zu gelten.

ch kenne zB keine Kfz-Versicherung, die nur einen Anteil des zulässigen Gesamtgewichtes meines Autos versichert.
Ein Auto wird einzeln versichert, Flugmodelle nicht. Bei Flugmodellen bekommst du quasi einen "Freifahrtschein" für bestimmte Modelle. Welche Modell, das steht dann in der Police.

Da ich mir kaum vorstellen kann, dass bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen die Vertragsfreiheit überwiegt,
ist das imho Augenwischerei, Beutelschneiderei und Drückermethode, um eine bessere "Form" zu verkaufen.
Nein. Du selbst bist derjenige, der bestimmt was er versichern möchte. Natürlich kann eine Versicherung auch einfach nur "alles" in einer einzigen Versicherung anbieten, diese wäre dann aber wohl sehr teuer, da nicht nur das Risiko abgesichert wäre, was man selbst möchte, sondern eben "alles".
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Wobei sich mir immer schon folgende Frage stellt:
Wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht-Versicherung gar nicht das abdeckt, was man per Gesetz darf,
ist die Versicherung dann überhaupt gesetzeskonform und rechtlich haltbar? (hier zB 1kg<|>5kg)
Du musst schon korrkete Analogien bilden, um zu den passende Schlußfolgerungen zu kommen.

Angenommem Du kauft Dir ein Serienmodel mit 150kw Leistung und lässt dies auf 250kw tunen, alles gesetzeskonform, vom TÜV abgenommen und eingetragen. Aber Du teilst das deiner Versicherung nicht mit. Dann kommt es zum Unfall, bei dem die Geschwindigkeit eine Rolle spielt.

Was meinst Du schreibt Dir deine Versicherung?

Hans
 
Nein. Du selbst bist derjenige, der bestimmt was er versichern möchte.
Hmm, ich denke schon, dass der Versicherungsumfang bei eine Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung per Gesetz geregelt ist.
Da erscheint im LuftVG kein Spielraum.

Du musst schon korrkete Analogien bilden, um zu den passende Schlußfolgerungen zu kommen.
Ist ein Luftfahrzeug nach PS/kW versichert?
Ansonsten s.o.

Ich kanns auch raussuchen, falls ihr damit nicht so um könnt...
Es gibt einfach per Gesetz keine Gefährdungeinstufungen wie beim Kfz.
Bei einer willkürlichen Ab- oder Gefährdungseinstufung durch einen Versicherungsgeber entspricht die Versicherung
imho nicht mehr vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen, die eben diese Möglichkeit nicht vorsieht.

Das hat mit einer Analogie, die ich nur als grobes Denkbeispiel angeführt hatte, wenig zu tun.
Kann man sich natürlich drauf konzentrieren und dran festbeissen. Ist mir ziemlich Hupe.

Ich habe eine Versicherung, die sicher mindestens den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

CU Eddy
 

S_a_S

User
Eddy,
die Deckungssumme ist vorgegeben, sowohl bei KFz als auch nach LuftVG. Und das muss sie in jedem Fall leisten.

Die Prämie richtet sich nach dem Risiko.
Und Risikobewertung liegt alleine bei der Versicherung. Schadensfreiheitsklassen, Beamtenbonus, Garage, Sicherheitstraining, Fahrerbewertung über Fahrzeugdaten - Versicherungen sind da sehr kreativ. Und wenn im Schadensfall herauskommt, dass der Fahrer zu jung, die Laufleistung zu hoch... dann holt sie sich rückwirkend Beiträge und stuft entsprechend hoch.

Wenn einer nur Schäumlinge fliegt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die volle Deckungssumme benötigt wird, eben deutlich kleiner als bei einem, der zulassungspflichtige Modelle fliegt.

Grüße Stefan
 

micbu

User
Hmm, ich denke schon, dass der Versicherungsumfang bei eine Luftfahrzeughalterhaftpflichtversicherung per Gesetz geregelt ist.
Da erscheint im LuftVG kein Spielraum.
Doch.
Die Mindestversicherungssummen sind gesetzlich geregelt, aber nicht, ob eine Versicherung für Modelle <250g und gleichzeitig für Modelle >20kg gelten muss. Das kann der Versicherer frei definieren. Er kann auch bestimmen, dass solch eine Versicherung nur für ein einziges, bestimmtes Modell gelten soll, so wie es z.B. bei PKW üblich ist. All das wären mögliche Konstellationen, die der Versicherer frei bestimmen kann..

Es gibt einfach per Gesetz keine Gefährdungeinstufungen wie beim Kfz.
Die gibt es auch beim Kfz nicht per Gesetz vorgegeben. Das sind Beurteilungen der Versicherer.

Ich habe eine Versicherung, die sicher mindestens den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Das müssen alle Versicherer, da führt kein Weg daran vorbei. Worin siehst du hier denn eine Verletzung dieser Versicherungspflicht? Wenn deine Versicherung also dein Modell versichert, dann müssen die gesetzlichen Deckungssummen auch versichert sein. Das ist hier der Fall. Es gibt andersrum aber keine Pflicht für eine Versicherung, alle Arten von Modellen versichern zu müssen!
Es ist deine eigene Verantwortung sicher zu stellen, dass du die notwendige Versicherung hast wenn du mit einem Modell am Luftverkehr teilnehmen möchtest.
 
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