Hakenkreuz auf Modellflugzeugen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo!

Dieses Thema wurde in diesem Thread schon andiskutiert, dort aber (unter anderem wegen des verfehlens des Forumsthemas) meines erachtens bei weitem nicht zufriedenstellend behandelt.

Deshalb hier folgende Frage: Auf welche rechtliche Risiken lässt man sich hier in Deutschland mit der Anbringung einer Swastika oder eines verwandten Symboles auf ein Semiscale- oder Scalemodell ein?

- Auf der einen Seite hat man jemanden, der in dem Bau von Scalemodellen vollständig aufgeht und sich nicht damit abfinden möchte, ausgerechnet dieses Detail des Flugzeuges nicht scalegerecht ausführen zu dürfen. Eine rechte Gesinnung ist bei dem Meschen nicht vorhanden und was soll denn dann schlimmes daran sein, etwas auf ein vorbildähnliches oder -getreues Modellflugzeug anzubringen, was z.B. in Museen oder Geschichtsbüchern ungestraft dargestellt werden darf?

- Auf der anderen Seite steht der Paragraph 86a, der die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ausdrücklich verbietet. Auch mit dem gespiegelten Hakenkreuz (in der Form dann Sonnekreuz) oder Abwandlungen (negativ) wird man (soweit ich mir das zusammengoogeln konnte) mit dem §86a kollidieren.

Kann mir jetzt jeder Staatsanwalt der sonntagsmorgens übellaunig durch die Landschaft stromert ohne größere Schwierigkeiten an den Karren fahren, bloß weil ich ein existierendes Vorbild möglichst exakt als Flugmodell wiedergeben mochte? Wenn nicht, warum darf ich dann nicht in SS-Uniform einschliesslich Totenkopf und Doppelsigrune die Dorfstraße herunterbummeln. Das replizieren von Uniformen kann ja ebenfalls in einem Interesse an der Historie begründet sein. Und warum soll sich Reenactment denn immer nur auf Wikinger oder Ritter beziehen?

[ 24. März 2003, 23:31: Beitrag editiert von: Christian Dombrowski ]
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Moin,

gerade weil Christian seine Frage sehr präzise gestellt hat, wäre ich dankbar, wenn man sich mal mit Meinungen und Kommentaren, ob das denn nun geschmackvoll, zeitgemäß oder irgendwie notwendig ist, zurückhalten könnte.

Ich kenne nämlich auch nur den §86 StGB. Der stellt die öffentliche Verwendung/ Verbreitung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen unter nicht eben geringe Strafe.
Dennoch kann man im Fernsehen tagtäglich in Filmen, Dokumentationen u.a. Hakenkreuze betrachten, und der Verbreitungsgrad dürfte hier die Möglichkeiten eines Scalemodells auf einem Modellflugplatz weit übersteigen.
Ähnliches gilt für Bücher, Museen usw.
Mir ist jedoch nicht bekannt, dass Intendanten oder Historiker deshalb einer Strafverfolgung ausgesetzt wären. Ist dies nur ein Widerspruch, oder gibt es Ausnahmen/Einschränkungen, die sich z.B. auf die Darstellung im historischen Kontext beziehen?

Diese Frage interessiert mich rein akademisch. Ob es tatsächlich möglich ist, über den rein rechtlichen Aspekt zu diskutieren, weiss ich nicht.. schau' mer mal ;)

Grüße, Ulrich Horn
 

jwl

User †
Original erstellt von TIBOS:

Diese Frage interessiert mich rein akademisch. Ob es tatsächlich möglich ist, über den rein rechtlichen Aspekt zu diskutieren, weiss ich nicht.. schau' mer mal ;)
warum rechtlich scheint es wohl klar zu sein.
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html

wenn ein modellflugzeug nach vorbild einen flugzeugens aus dem 2WK manchen nennen diese warbirds sind doch ganz normale kriegswaffen. diese aus dem kontext gerissen auf einem modellflugplatz stehen und ein besucher oder ein gastflieger aus israel diese sehen werden sich die wohl so ihre gedanken machen.

hier geht es nicht um recht sondern um gefühl.

wenn jemand für ein geschichtsmuseum so eine waffe nachbaut ist das was anderes. bei einem technischem museum verzichtet man darauf. ob jetzt alle kriegswaffenmodellbauer im geschichtlichem auftrag unterwegs sind bezweifle ich. aus welchen gründen will man die gefühle anderer verletzten.

gruss jwl

[ 26. März 2003, 17:11: Beitrag editiert von: jwl ]
 

jwl

User †
wer es nötig hat?

dass diese dinger damit voll waren scheint doch jedem klar zu sein.

wer unbeding 2wk flieger absolut scale fiegen möchte sollte doch dann bitte auf maschine der alliierten zurückgreifen bzw um wirklich zu polarisieren wie waere es mit einer yak.

bei uns auf dem platz fliegt jemand eine lightning in weis das flugbild ist herrlich.

ich glaube diese thema ist gerade zur jetztigen zeit ein vorzügliches dass uns mit den gedanken der mitmenschen vertraut macht.

dann mal los

gruss jwl
 
Hallöli??......

ich weiss, dass ich mich hier auf schwieriges Gelände begebe. Nur würde mich eine direkte Antwort auf die Frage von Christian auch interessieren, wobei mich die Anworten von JWL(warum nicht unter echtem Namen schteiben????) eher ärgern, da sie halt keine Antwort geben.

Zitat JWL
wer es nötig hat?
Wir bauen eben nicht alle nur Funflyer, F3B Segler und moderne Jets.

Wenn A eine FW190 bauen möchte ist ihm nicht mit dem Finish einer Spitfire gedient.

Gehörte die YAK nicht einer Kriegspartei, die Ihre Gegner in sibirischen Lagern umkommen liess?????

Im Ausland sind Scalenachbauten deutscher Maschinen des WW2 kein Thema, da gibts doch sicher auch Besucher aus Israel...

appropos Isreal, das ist doch das Land, das die Palästinenser dahinmetzelt......

Mich würde einfach mal die Gesetzeslage interessieren. Ich habe selbst ein Modell aus der Zeit und auf dem Leitwerk fehlt was.
bue05.jpg

Ansonsten möchte ich noch mitteilen, dass ich mit Rechtsradikalen NICHTS zu tun haben möchte, auch wenn ich gerne authentische Zeichen auf authentische Modelle machen möchte.

@ JWL: Mein Gefühl sagt mir, dass man wirklich endlich mal nen Schlussstrich ziehen sollte. Ich bin 1964 geboren, habe bis heute keinen Krieg geführt, keinen Ausländer oder Andersgläubigen verhauen oder seiner Abstammung wegen angegriffen.

Ich bin auch in keinem guten deutschen Schützenzug und paradiere in irgendeiner Uniform aus dem 100 oder 30-jährigem Krieg zu lustiger Marschmusik.

Warum darf ein Fussballverein Werbung von einem Pharmahersteller auf seinem Trikot tragen, der Kontagan hergestellt und verkauft hat. Schauen Kotagangeschädigte keinen Sport?
Baut Porsche nicht auch Waffen????
Macht Schwerter zu Pflugscharen, kein Problem, bei Porsche alles aus einer Hand.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Markus, guter Standpunkt.
Es sollte irgendwann mal Schluß sein.

Mit dem 86a mache ich dir einen Vorschlag:
Ich habe Kontakt zu einem Staatsanwalt und hole mir mal dessen Meinung ein.
Dafür kannst du dir zwar nichts kaufen, weil das eine Einzelmeinung ist. Vielleicht weiß der auch etwas, ob da schon eine Gerichtsentscheidung ergangen ist.
Das wäre dann mal was.
Allerdings verstehe ich nicht, dass sich hier keine Juristen zu Wort melden. Die Frage von dir ist nicht ganz uninteressant.
Es könnte etwas dauern, bis ich ein Ergebnis habe.
Aber ich habe noch was:
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Kommentar Dreher/Tröndle zum 86a.
Der BGH hat mal entschieden (BGH 25,33, 137): "Bei der kommerziellen Massenverbreitung von originalgetreuen, mit Hakenkreuz versehenen Modellflugzeugen" trifft 86a zu; "wegen des Gewöhnungseffektes für Jugendliche".
Nachvollziehbar, oder? Ergo: Wenn ein einzelnes Flugzeug von dir so ausgestaltet ist, dürfte das (nach meiner Meinung)86a nicht tangieren.
Vorschlag: Google dich durch zu der Fundstelle und lies selbst nach. Ich frage noch den Staatsanwalt.
 
Hallo,
wirklich interesantes Thema das einer sachlichen Klärung dringend bedarf, einfach um generelle Unsicherheiten zu vermeiden. Desshalb ist eine Meidung dieses Themas durch unsere Rechts- Fachleute meiner Meinung nach reines Gift.

Ich hatte mit meiner ME 262 jedenfalls bereits das Vergnügen mich mit dem Thema auseinandersetzen zu müssen. Damals wurde ich ebenfalls mit gegensätzlichen und kontroversen Meinungen regelrecht erschlagen. Wobei jede Partei für sich in Anspruch genommen hat die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.

Auch eine Rechtsberatung durch den damaligen Firmenanwalt, ergab nur, daaas könnte man so und so sehen.
Also Auslegungssache !
Damit hatte ich dann wirklich den Kanal voll und dachte mir, mehr als ein Telefongespräch und ne Abfuhr kanns ja nicht geben, und rief den zuständigen Staatsanwalt einfach an.
Ergebniss, eindeutige Antwort.

Wenn das Modell erkennbar zur Demonstration von NS-Symbolen gebaut und verwendet wird ist das Verboten.
Wenn das Modell jedoch ein Scale oder Semiscale -Nachbau eines Flugzeuges dieser Zeit ist, dann ist das erlaubt. Einschränkung, soweit es kein Massenprodukt ist.

So jetzt bin ich nur auf die Auskunft des nächsten Staatsanwaltes gespannt, ob der das genau so sieht.
Übrigens hatte ich nach der Auskunft das Modell auf einer Ausstellung mit H.. ausgestellt, keiner hat sich darüber beschwert. Nicht mal nachdem ein Artikel in der Zeitung mit Bild und erkennbarem H.. erschienen ist.

So, dann gibts auch noch einen Dritten Blickwinkel, der DMFV möchte auf seinen Veranstaltungen derartige Symbole nicht sehen.
Hierzu gabs mal ein eindeutiges Statement und entsprechende Empfehlungen für Veranstaltungen.

Im Ausland gibts allerdings bei der Bewertung von Scalemodellen Punktabzüge wenn an den entsprechenden Stellen was fehlt.

Meine persönliche Meinung ist, man solte einen Strich ziehen unter die damaligen Ereignisse nicht indem man das vergisst, verdrängt oder gar leugnet, sondern indem man in Deutschland damit genau so ungezwungen umgeht wie in den meisten anderen Ländern. Ich für meinen Teil lasse mir in der Hinsicht jedenfals kein schlechtes Gewissen mehr einreden.
Allerdings gehöre ich aber auch zu denen, die Rechtsradikales (Extremistisches) Gedankengut oder gar Handlungen zutiefst verabscheuen.

Gruß
Eberhard Mauk
 
Guten Morgen !

Ich kann mich Markus und Eberhard´s Meinung nur anschliesen.

Fünzig Jahre nach dem Krieg lebt fast kein Verantwortlicher mehr und die noch leben haben zum Glück keinen Einfluß auf die Politik. Für mich persönlich ist das Hakenkreuz eher ein Warnsymbol, welches mich an die grausamen Szenarien eines menschenunwürdigen Krieges erinnert, den ich nur aus den Erzählungen meiner Eltern bzw. Großeltern und aus den Medien kenne. Hoffen wir das niemand auf der Welt jemals wieder solches Leid erfahren muß.

Deutschland hat meiner Ansicht nach auch oft genug, wie auch im derzeitigen Krisenfall, bewiesen, das die Regierung und die Bevölkerung sich genauso friedlich verhält wie die meißten europäischen Länder. Auch damals war der Großteil der deutschen Bevölkerung gegen die Machthaber, aber man hatte so gut wie keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren.

In meiner Firma arbeiten Menschen aus weit über zwanzig Ländern und mit den verschiedensten Hautfarben, Religionen und Vorgeschichten im friedlichen beisammensein. Es sollte kein Mensch nach seiner Vergangenheit beurteilt werden, sondern wie er sich heute und jetzt verhält. Das Hakenkreuz ist ein Symbol aus einer vergangenen Zeit, das nichts mehr mit dem hier und heute zu tun hat. Es passieren nicht mehr oder weniger Verbrechen in Deutschland als in anderen europäischen Ländern. Leider ist immer noch eine verquere Sichtweise vorhanden... überfällt ein Deutscher einen Ausländer, wird dies direkt als ausländerfeindlich dargestellt... überfällt eine Deutscher einen Deutschen oder wenn im Ausland ein Deutscher überfallen wird, dann ist das ein normaler Überfall... Das wird leider von den Medien heute immer noch so verkauft.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
So, ich habe den Staatsanwalt erreicht.
Er würde diese Delikte bearbeiten und äußert sich wie folgt (für seinen Zuständigkeitsbereich):
- § 86a verweist im Absatz III auf den § 86, III und IV.
- Es gibt Ausnahmetatbestände (Sozialadäquatsklausel), bei denen 86a nicht zutrifft: Z.B bei Ausstellungen, wenn so ein Modell zu Dokumentationszwecken ausgestellt wird.
- Konkret auf ein einzelnes Modell angesprochen, dass mit Hakenkreuz durch die Luft kutschiert wird, äußert er sich so:
Diese Handlung ist vor dem Schutzweck der Norm zu sehen. Diese stellt das Verbreiten dieser Dinge unter Strafe.
Es ist ein einzelnes Modell (also kein Massenprodukt). Im Vordergrund steht das Fliegen mit einem Scale gebauten Modell. Der Eigentümer hat nicht die Absicht, dadurch für die Weiterverbreitung des Hakenkreuzes zu sorgen (subjektive Komponenente).
Wenn er eine solche Anzeige auf den Tisch bekäme, würde er das einstellen.

Ich denke, dass das schon mal eine Auskunft ist, mit der die Richtung vorgegeben ist.
Es ist immer eine Einzelfallbeurteilung, aber die Unsicherheit bezüglich dieser Thematik dürfte etwas gemildert sein. Wen das interssiert, der möge bitte im Dreher/Tröndle in der Kommentierung zu §86a nachlesen. Unter der Randnummer 12 und 13 ist einiges erklärt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Vielleicht mal eine ganz andere Sichtweise.

Was ist denn Scale. Nach m.E. ist das: Der Nachbau eines Vorbildes, in unserem Fall in verkleinertem Masstab, während eines bestimmten Zustandes. Dieser wird auch durch einen bestimmten Zeitpunkt definiert.
Beulen, Nieten und Abzeichen etc. gehören zu einem Scale-Modell dazu, um den vorbildgetreuen Charakter zu unterstreichen.

Folgender Gedankengang:
Wir bilden eine Beule (könnten auch Ölspuren sein) nach, weil die zu einem bestimmten Zeitpunkt am Original vorhanden war. Damit haben wir einen Zeitpunkt definiert, dem unserer Modell entsprechen soll.
Nun gab es beim Lackieren oder sogar Nachlackieren eines Originals einen Zeitpunkt, bei dem die rote und weiße Hintergrundfarbe trocken war, das Hakenkreuz aber noch nicht lackiert war. Wenn sich der Scale-Modellbauer auf diesem Zeitpunkt einigt, dann gibt es in Deutschland keine rechtlichen Probleme.

Es gibt für mich keinen nachvollziehbaren Grund gegen geltende Gesetze zu verstoßen - das gilt besonders für dieses sensible Thema - wenn es der Vernunft entsprechende Alternativen gibt. Wie gesagt meine Meinung.
 
Hallo Claus,

Wenn es dir dann noch geling für den Bewertungsrichter im Wettbewerb noch ein Foto von genau dem Bauzustand zu beschaffen, dann isses bestimmt ein Weg

Ansonsten verwehre ich mich aber doch sehr gegen den Vorwurf gegen geltendes Recht zu verstoßen, genau das versuchen wir durch die GENAUE Abhandlung dieses Themas zu vermeiden.
Ich denke als Fachmann solltest du das doch bitte etwas genauer deffinieren und bitte ohne weitere Unterstellungen und ohne den Versuch anderen ein schlechtes Gewissen einreden zu wollen.
Persönliche Anschauungen und Überzeugungen sollte mann dann auch als solche Formulieren.
Gegen persönliche Empfehlungen ist dann auch nichts einzuwenden.

Ansonsten bleibt es dann jedem einzelnen überlassen wie er sich in der Praxis entscheidet.

Aber diese Entscheidung hat in VOLLER Kenntniss der Tatsachen zu erfolgen und eben nicht mit Halbwissen.

Also bitte nimm hierzu sachlich und umfassend Stellung.
Im voraus vielen Dank

Eberhard

[ 26. März 2003, 13:49: Beitrag editiert von: Eberhard Mauk ]
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eberhard,

vollkommen richtig Deine Meinung. Deshalb habe ich ja auch folgendes geschrieben:

Es gibt für MICH keinen nachvollziehbaren Grund gegen geltende Gesetze zu verstoßen - das gilt besonders für dieses sensible Thema - wenn es der Vernunft entsprechende Alternativen gibt. Wie gesagt MEINE Meinung.

Warum ich zu dieser Auffassung komme:
Der Paragraph 86a ist das Gesetz.

Ich bin wirklich kein Jurist, sondern nur Bürger. Und als solcher habe ich zunächst mal die Gesetze einzuhalten. Dafür sind die ja da. Wenn ich das nicht mache, sei es aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz, stellt sich die Frage der Strafverfolgung. Entsprechend natürlich der Verteidigung.

Wenn es Staatsanwälte und Richter geben sollte, die eine andere Rechtsauffassung, Rechtsauslegung vertreten und Verfahren einstellen oder wie auch immer im juristischen Sinne die Sache anders sehen, so ist das ein anderer Aspekt. Darauf kann man sich aber nicht verlassen. Der Rechtsweg ist in so einem Fall immer offen.
Letztendlich kann ein bis in letzter Konsequenz durchgezogenes Verfahren dazu führen, dass der Gesetzgeber, ggf. höchstrichterlich, gebeten wird ein Gesetz zu ändern.

Dennoch halte ICH die momentane Ausgangssituation für einen Verstoß gegen ein Gesetz.

Deshalb mein Versuch die Dinge anders zu sehen, um der Konfrontation mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen. Nebenbei, es gibt auch Prototypen ohne diese Kennzeichnung und auch Museumsvorbilder.

Jetzt sind wohl mal die Juristen dran.

Übrigens, Eberhard. Ich bin mir sicher, dass ich tagtäglich beim Autofahren gegen einige Gesetze verstoße. ;) Insofern sehe ich das insgesamt gelassen. Grundsätzlich wäre das aber richtig, wenn ich dafür zur Rechenschaft gezogen würde.
 

jwl

User †
Original erstellt von Markus Capelle:
JWL(warum nicht unter echtem Namen schteiben????) eher ärgern, da sie halt keine Antwort geben.

Gehörte die YAK nicht einer Kriegspartei, die Ihre Gegner in sibirischen Lagern umkommen liess?????

weil ich der aufassung bin dass die kürzel auch reichen, zweites ist meine name so lang und drittens es keine verwechslung mit meiner person hier gibt.

YAKs sind die huftiere bzw ein kriegsflugzeug der aufgehenden sonne.

jwl.gif

zur einpraegung meiner fisage
ein kleines bildchen

http://www.weener-online.de/rechtgegenrechts.htm

gruss johannes w. leinauer

[ 26. März 2003, 17:28: Beitrag editiert von: jwl ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
...ein kriegsflugzeug der aufgehenden sonne...
Möglicherweise hatten die eine, vielleicht. Aber eigentlich waren das in erster Linie Flugzeuge der Roter-Stern-Fraktion... ;)

Zum Beispiel die hier:

1048697371.jpg


Moderne YAKs gibt's natürlich auch:

1048698056.jpg


...und das ist ein Muster ohne Typen-Nummer:

1048698098.jpg


[ 26. März 2003, 18:04: Beitrag editiert von: Eckart Müller ]
 

Stöps

User
Ich glaub, ich muss mal wieder jwl etwas den Rücken stärken!
Ich halte die Schlussstrichparolen für sehr bedenklich und gefährlich!
Nur weil andere Völker zu bequem sind um sich darüber Gedanken zu machen, dass ihr Wohlstand auf der Ausrottung von Ureinwohnern beruht oder dass sie entsetzliche menschenverachtende Kriege geführt haben, heißt das noch lange nicht, dass wir auch so unvernünftig sein dürfen. Im Gegenteil, wir müssen uns immer vor Augen halten, wie und warum unsere Großväter diese Verbrechen begangen haben. Wehret den Anfängen, man hört schon wieder viel zu viele blöde Parolen auf Stammtrischen und anderswo!
Und mal etwas provozierend ausgedrückt an alle Scale-Fanatiker:
Baut doch kleine Maschinengewehre in Eure Warbirds ein und schießt damit auf Bauern oder Fahrradfahrer oder werft Phosphorbrandbomben auf die Vereinshütte, das ist dann mal wirklich super scale und genausowenig erlaubt!
Der Vergleich ist sicherlich ziemlich überzogen, Hakenkreuze töten natürlich niemanden, können aber sehrwohl die Gefühle anderer verletzen! Man kann es doch auch übertreiben, und so ein Hakenkreuz sieht doch echt eklig aus! Ich würde jedenfalls meinen Flieger eher verbrennen, als ein so widerliches Symbol draufzupinseln.
Natürlichen haben Waffen eine gewisse Faszination und einer Me 262 kann man eine gewisse Ästhetik sicherlich nicht absprechen, aber die Dinger wurden schließlich gebaut und konstruiert, um Menschen zu töten.
Sollen die Amerikaner oder sonst wer anders mit dem Thema umgehen, ich mach da jedenfalls nicht mit!
Übrigens bin ich keinesfalls so ein law and order Typ der Verbote toll findet, es gibt durchaus Gesetze die man hinterfragen darf, aber die Hakenkreuzsache verbietet doch ganz einfach schon der gute Geschmack, oder nicht?
Ich find Hakenkreuzflugzeuge abartig hässlich!

Stöps, der Stefan Göpper heißt

[ 27. März 2003, 12:14: Beitrag editiert von: Stöps ]
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Ulrich,
dein letzter Satz ist der wichtigste. Wir wollen doch ein Thema sachlich abhandeln.
Schutzweck der Norm ist das Verbreiten dieser Symbole. Das will man verhindern.
Das ist ja auch vollkommen okay und richtig.
Und ich denke, man kann einem Modellflieger, der solch ein Flugzeug baut, nicht den Verbreitungsvorsatz unterstellen. Und genau das kam bei dem Gespräch mit dem Staatsanwalt raus.
Ich selbst bin 1960 geboren und wünsche mir auch mal einen normalen Umgang mit dieser Thematik.
Arbeite übrigens im Bereich der Strafverfolgung. Daher gewisse Kenntnisse auf diesem Sektor.
 

ombre

User
Schwierige Frage, ich möchte aber noch auf andere Aspekte hinweisen:
Was ist, wenn das Modell ein Nachbau der finnischen Luftwaffe ist, die in der Zeit auch ein Hakenkreuz verwendet haben, aber mit blau-weiss.
Zweitens, soweit ich weiss, ist das Hakenkreuz, das Original, ein Symbol des hinduistischen Glaubens, sogar in schwarz-weiss-rot. Die Nazis haben es damals geklaut.
Da bei uns Religionsfreiheit herrscht, müsste das Hakenkreuz somit erlaubt sein, genauso wie das Jesuskreuz.
 

Mooney

Vereinsmitglied
Anscheinend habe ihr alle Langeweile (ueberspitzt formuliert, ja,ja haut mich) aber ich wuerde mal sagen:
Lasst doch jeden draufpappen was er will, schliesslich muss er sich ja auch mit denen vor Ort auseinandersetzen die anderer Meinung sind. So bleibt dies immer ein Diskussionspunkt und das ganze drumherum kommt nicht in Vergessenheit.

Wenn das gesetzlich geregelt waere koennte es ja auch sein, rein fiktiv jetzt,
das sich der Modellbauer eines so gekennzeichneten Flugmodelles auf einem Flugtag oder sonst wo auf Paragraph "haumichnichtot"
beruft, wenn er von einem Aussenstehenden darauf angesprochen wird.
So nach dem Motto: Ich darf das nach Paragraph "schnulli" und jetzt schleich dich.
Na, welchen Eindruck hinterlaesst das dann von unserer Zunft??....
Schliesslich gibt es genug Artgenossen die unserem Hobby nachgehen, solche Modell bauen und sich ueberhaupt keinen Kopf machen ueber die wirkliche Historie und den daraus erfolgten Konsequenzen. Denen wuerde ein solches Gesetz so richtig passen.....

Deswegen (Offtopic on) bin ich zufrieden das eine bekannte rechte Partei NICHT per Gerichtsbeschluss verboten, sprich in die Illegalitaet verbannt wurde. Denn so bleibt sie oeffentlich und hoffentlich besser kontrollierbar.
Meine Meinung!
(Offtopic Ende)

das wars dazu
 

Stöps

User
Wenn ich es richtig verstehe, geht es hier um die rein juristische Sachlage und nicht um den emotionalen Aspekt von Hakenkreuzen.
Da mir die Rechtslage wie oben erwähnt ziemlich wurst ist und eher langweilt, halt ich mich da raus.
Zum hinduistischen Hintergrund: Mein Bruder hat mal Streichhölzer aus Nepal mitgebracht, die Schachtel hatte ein großes Hakenkreuz vorne drauf (ich glaub aber spiegelverkehrt), das bedeutet da angeblich so viel wie Glück.
Deswegen würde ich aber trotzdem nicht meine schönen Flugzeuge mit Hakenreuzen verschandeln!

Stöps

[ 27. März 2003, 12:12: Beitrag editiert von: Stöps ]
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten