Eferdinger
User
Guten Morgen!Also ich an deiner Stelle würde mir da nicht all zu viele Gedanken machen. Auf den Flugplätzen bei uns ist auch eine Übergangsfrist bis 2023, darum sehe ich das am Hang auch nicht so schlimm.
Diese Aussage stimmt, was die Registrierung betrifft, eindeutig nicht!
Und der der Kompetenznachweis ist nur auf gemeldeten Modellflugplätzen bis 31.12.2022 entbehrlich!
Und:
Bei einer Modellhaftpflichtversicherung im Zuge einer Mitgliedschaft beim ÖAeC ist Versicherungsbedingung die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wonach bei Fehlen von Registrierung und/oder Kompetenznachweis kein Versicherungsschutz besteht!
Wie das bei den Versicherungen ist, die im Rahmen des DMFV oder DAeC angeboten werden, kann ich nicht beurteilen.
Lg
Josef
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