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Für's Nachbessern ist es jetzt Jahre zu spät. Die - zuerst nationalstaatlichen und später EU-weiten - Regulierungen waren in Fachkreisen schon sehr lange bekannt bzw. es war den informierten Kreisen bewußt, daß da was kommt. Die Ausgangsüberlegungen gingen tatsächlich von "Drohnen" aus, und zwar den zivilen Multikoptern und nicht den flugzeugähnlichen militärischen Dingern. An Modellflugzeuge hat seinerzeit noch niemand wirklich gedacht. Aus verschiedenden Gründen fühlte man sich bemüßigt, den unteren Luftraum zu regulieren, im Sprachgebrauch (und den ersten Entwürfen) hat man auch von "Drohnen" gesprochen. Irgendwann fiel dann auf, daß Modellflugzeuge im selben Luftraum bewegt werden und der Begriff "Drohnen" nicht passend ist und seitdem werden "Drohnen" und Modellflugzeuge als UAS zusammengefaßt. Damit werden individuelle Interpretationen eines unbemannten Luftfahrtgerätes und die damit verbundene Unschärfe unterbunden.Normalerweise dürfte sich kein Modellflieger für irgendwas anmelden da wir uns als Modellflieger in der sogenannten Drohnenverordnung nicht wiederfinden warum sollte ich mich als Modellflieger bei dieser DROHNENVERORDNUNG anmelden obwohl ich keine Drohne betreibe , ich mache auch einen Autoführerschein wenn ich ein Auto lenken will und einen Motorradführerschein wenn ich ein Motorrad lenken will , also wenn schon dann einen Antrag als Modellflieger und nicht Drohnenpilot , da müsste der Aeroclub Nachbessern sonst wird es zu Problemen kommen ,würde mich Interessieren was da ein Anwalt dazu sagt
Wolfram
Dieses EU weite Gesetz wird kein Anwalt kippen können, wo soll er ansetzen?Das hat unsere Regierung auch gedacht bei X Verordnungen die dann wieder gekippt wurden , und übrigens mein Anwalt kostet mir nix . Vielleicht sollte man einen Versuch starten
Ich verstehe die Frage irgendwie nicht, denn:Und wie ist das mit den Wettbewerben ? Muss dann jeder Wettbewerb jetzt angemeldet werden ? Oder Trainingsflüge?
F3B/F3J ,F5J und F3G fliegen deutlich über 200 Meter,teilweise bei 300 bis 400 Meter ? Selbst F3K hat Starthöhen von mehr wie 120 Meter
Wenn das bislang schon so war - hätte das über 150m etwa gar nicht sein dürfen?...
Aus österreichischer Sicht ist nicht wirklich was schlimmes passiert, 150m hatten wir schon immer, gefährden durfte man auch niemanden und eine gewisse jetzt entstandene Sensibilität dem nun kommenden europaweiten Gesetz gegenüber schadet auch nicht!
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