Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

attack

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"""Ab dem 01.01.2021 gilt beim Hangfliegen mit Flugmodellen der Standort des Piloten als Bezugspunkt für die erlaubte Flughöhe von 120 Meter.
Diese Ausnahme gilt aber nur für Segelflugmodelle mit einer maximalen Abflugmasse von 10 kg, wobei ein Hilfsantrieb möglich ist.

Genauere Vorgaben für Österreich: Die Durchführungsverordnung VO947_2019_ Teil 1.pdf (aonf.at) """

Das bedeutet das Aus für echte Großmodelle am Hang!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

attack

User
Der Messpunkt vom Piloten ist jetzt besser.
Die Höhe nicht.
Früher hättest Du nie über dem Tal fliegen dürfen.
Höchstens unter Dir, wenn Du die Topographie beachtest hättest.
Aber alle anderen Regeln sind jetzt wesentlich schlechter.
Abstand zu Leute, Abstand zu Häuser,... zb. Gerlitzen,....
Und die Gewichtsbeschränkung zwingt einen fast in die Illegalität.
Denn mit der abgeschlossenen Registrierung ,
bestätigst Du Dein Wissen von allen Regeln.
Hier kann es dann natürlich großen Probleme geben.
Am Beispiel Versicherungsschutz:
Sachschaden am Hang mit Modell über 10kg.
Im schlimmsten Fall Aufnahme durch Behörde.
Versicherung wird sich dann aus der Haftung zurückziehen.
Oder Du fliegst mit einem Modell über 10kg.
Schlimmster Fall: Unfall mit Personenschaden.
Hier kommt dann der Punkt Vorsatz oder Fahrlässigkeit dazu.
 

haki

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Der Punkt mit dem Versicherungsschutz ist das grösste Problem.
An einigen freien Hängen in D gehen da einige auch grosse persönliche Risiken ein.

Gruss Hannes
 

Bostrom

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Diese Verordnung gilt für die gesamte EU (EU Drohnenverordnung)
und bei 120 Meter hört sich Modellfliegen ÜBERHAUPT auf ,nicht nur am Hang
 
Ich hoffe das es in Östreich, Verbände giebt die sich der Sache annehmen. Auch denen steht der §16 zur Verfügung.
In Östreich giebt es nach den jetzt und bekannten geltenden Regeln auch schon erhebliche Enschränkungen in der Flughöhe.
Das hat nur keine Sau interresiert. Viele und besonders die Turis sind nach dem 11´ten Gebot geflogen.
Gruß
Martin
 

swoop

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Das hat nur keine Sau interresiert. Viele und besonders die Turis sind nach dem 11´ten Gebot geflogen.
Das ist jetzt mit der EU weiten Verordnung, Kenntnisnachweis usw. Geschichte. Ohne Kenntnisnachweis halt nur mehr DLG, ist aber am Hang bei 30knt Wind nicht soooo prickelnd.
 
Hallo,

ja es gibt bei uns einen „Verband“ nämlich den Aeroclub, dieser vertritt den gesamten Flugsport in Österreich, die überwiegende Mehrheit der Mitglieder sind Modellflieger!
Die Funktionäre sind alle Ehrenamtlich ich glaub nur drei Personen sind Hauptberuflich angestellt, dabei übernimmt der Oeac auch eine Menge Behördenaufgaben und ist somit optimal ausgelastet.

Es wird seit 2013 als es mit den Drohnen losging löwenhaft für den Modellflug gekämpft, viel abgewendet wie max. Flughöhe 90m und Pilotenabstand 50m inlusive anderen Menschen und vielen anderen Gemeinheiten die da anfangs geplant waren.
Die max. 150m Flughöhe gibt es seit ewigen Zeiten und wir konnten damit ganz gut leben😉, da es auf Ansuchen und Bezahlung einer saftigen Gebühr für Modellflugplätze, wenn vom Luftraum möglich, eine Höhenerweiterung bis auf 500m möglich war, diese laufen nun vorerst sehr wahrscheinlich mal aus.

Der Oeac wird auf Grund seiner Kleinheit die ganze Misere für ganz Europa wohl nicht richten können, wobei der Zug nun schon abgefahren ist, da hätte ruhig mehr von den „Großen“ EU Ländern mit seinen Verbänden kommen sollen.

Zu den tollen Hängen wie Gerlitze, Gaugen, Braunsberg, Sommeralm,.... besteht meiner Meinung nur die Möglichkeit im Rahmen der Verordnung nach §16 eine Höhenerweiterung zu erwirken wozu aber es jemanden geben muss der dafür verantwortlich ist, z.B. ein Verein.

LG Leopold
 

swoop

User
Braunsberg eher unwahrscheinlich, da gleich daneben bei den Spitzerbergen die Manntragenden einen Platz haben. Das war schon einmal Thema im Verein (1.HMS), ja auch am Braunsberg pflegend aktiv ist.
 
Viele und besonders die Turis sind nach dem 11´ten Gebot geflogen.
Stellt sich die Frage wie oft und wie lange du dort warst.
Ich habe in vielen Jahren einen anderen Eindruck gewonnen.
Erlebt habe ich dabei dass oft mit 2-erlei Maß gemessen wird und die Regeln nicht für alle gelten.
Überhaupt sind Regeln eher eine Diskussionsgrundlage und je nach Person wird anders bewertet.

Dass Turis jetzt in besonderem Maße über die Stränge geschlagen hätten ist mir nicht bekannt.
Ich sehe das als unbelegte Behauptung und man müsste dazu auch wissen was einem die Einheimischen denn zuvor erzählt hatten.
Das ist nämlich sehr oft, eben nach Nasenfaktor, komplett anders als die Rechtslage.

Wegen der 120m Flughöhe, die Veränderung als Bezugspunkt "Pilot" ist schon eine Verbesserung der Einschätzungsmöglichkeit.
Die zuvor geltende der Topographie folgende Einschätzung eher ein Ding der Unmöglichkeit.
Die Waku hat 100m Limit - geht auch. Abweichend davon gehe ich davon aus dass die bekannten und frequentierten Hangfluggelände eine Genehmigung beantragen und bekommen wie z.B. die 500m auf dem Glocknerhof Flugplatz.
Das ist, wenn das so kommt, recht komfortabel meine ich.

Klar, keiner ist glücklich mit immer mehr Restriktionen...
 

S_a_S

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Offene Klasse
Segeln <10kg 120m über Pilot, sonst <25kg 120m über Grund.

Aber in A3 nur über menschenleerem Fluggelände bzw. mit ausdrücklicher Zustimmung der Anwesenden (auch andere Piloten) im Fluggebiet.
Für Café-/Almgäste oder Wanderer darf man die Zustimmung nicht voraussetzen.

Und wenn einer reinwatschelt, ist der Flug zu beenden.

Könnte man auch mit Absperrungen und Schildern regeln, aber dann muss sich der Pilot vor dem Flugbetrieb versichern, dass die alle noch da und lesbar sind.

Für Hotspots (mit Lift und Zufahrt) also nicht wirklich anwendbar, am einsamen Hang (nur zu Fuß erreichbar) vielleicht noch praktikabel.

Grüße Stefan
 
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