Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

swoop

User
Thx, also kein Problem, er fährt mit mir mit, hat ja noch keinen Führerschein.
 
Es geht doch in erster Linie immer um die Verantwortung sollte etwas passieren!

Die Frage was sich mir stellt wie man in Zukunft gesetzeskonform Wettbewerbe durchführen kann🤔 außer vielleicht bei F3k und F3f wird immer höher als 120/150m geflogen!
 
Immer wieder die selben Themen.☹☹☹😠
Diesen Umstand (10kg für Hangflug limitiert) habe ich bereits 2019 innerhalb des ÖAEC mehrmals angesprochen und hinterfragt, aber es wurde nicht zur Kenntnis genommen.
Es wäre schön wenn es einmal klappen würde, die realen Vorgänge in der Modellflugszene auch einmal in Richtung Gesetzgebung zu kommunizieren oder es wenigstens zu versuchen. Derzeit sieht es so aus, als ob einzelne Personen oder Klassen sich um ihre Anliegen bemühen und dabei auf den Rest der Modellflugwelt vergessen.
"Die Hoffnung stirbt zuletzt" ist eine schöne Redewendung,
Modellflug in Österreich hat bald keine Hoffnung Rechtssicherheit mehr.

Grüße Martin K.
 
Wir bekommen jetzt, bzw. in 2 Jahren ein EU weites Gesetz das aber wie es aussieht doch wieder nicht in allen Ländern gleich ist.
Schafft Verunsicherung, Planungsunsicherheit, Verzerrung bei Wettbewerben da die Trainingsmöglichkeiten aufgrund von unterschiedlichen Höhenlimits in manchen Ländern nicht gegeben sind.
 

pyp

User
Immer wieder die selben Themen.☹☹☹😠
Diesen Umstand (10kg für Hangflug limitiert) habe ich bereits 2019 innerhalb des ÖAEC mehrmals angesprochen und hinterfragt, aber es wurde nicht zur Kenntnis genommen.
Es wäre schön wenn es einmal klappen würde, die realen Vorgänge in der Modellflugszene auch einmal in Richtung Gesetzgebung zu kommunizieren oder es wenigstens zu versuchen. Derzeit sieht es so aus, als ob einzelne Personen oder Klassen sich um ihre Anliegen bemühen und dabei auf den Rest der Modellflugwelt vergessen.
"Die Hoffnung stirbt zuletzt" ist eine schöne Redewendung,
Modellflug in Österreich hat bald keine Hoffnung Rechtssicherheit mehr.

Grüße Martin K.

Nichts HINZUZUFÜGEN !!! 👍
 

swoop

User
Ich glaube nicht, dass das abseits von Flugplätzen so scharf kontrolliert wird. Ausserdem sind unsere Polizisten ohnehin eher lauffaul und beim wildfliegen passt man ohnehin auch vermehrt auf Manntragende auf.
 

attack

User
Habe etwas auf Google earth nachgeschaut und die Abstände gemessen:
Das mit dem Abstand wird dann auch echt interessant.
LG Hannes
 

Anhänge

  • Gerlitzen Abstand Pacheiner 25,4 Meter.JPG
    Gerlitzen Abstand Pacheiner 25,4 Meter.JPG
    94,5 KB · Aufrufe: 452
  • Gerlitzen Gipfelhaus Abstand 93 m.JPG
    Gerlitzen Gipfelhaus Abstand 93 m.JPG
    98,6 KB · Aufrufe: 482
  • Koralpe Walrast 9,21m.JPG
    Koralpe Walrast 9,21m.JPG
    173,8 KB · Aufrufe: 459
  • Tannenalm 112m.JPG
    Tannenalm 112m.JPG
    92 KB · Aufrufe: 457
Hallo,

am Schönjoch/Fiss muss man mehr oder weniger zwischen den Fussgängern landen. Manchmal hat es da bei der Seilbahnstation auch noch Kühe.

Gruss
Micha
 

Anhänge

  • PICT0229.JPG
    PICT0229.JPG
    272,4 KB · Aufrufe: 278
Gerlitzen-Koralpe-Tannenalm, da gehe ich davon aus dass diese eine Genehmigung beantragen auf 500m und darin auch der geringere Abstand abgehandelt wird. Schon alleine aus Geschäftsinteresse.
Sicher unbequem aber nicht unmöglich. Um größere touristische Orte mache ich mir da weniger Sorgen.
Schwierig wird es m.M.n. dort wo kein Grundstückseigner ein Interesse/Nutzen hat oder keine IG (oder was auch immer) besteht.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Wie in Deutschland wird es ein Thema für die „Wildflieger“ sein, die abseits der organisierten (bewirtschafteten) Gebiete fliegen möchten. Kommerzielle Anbieter wie z.B. der Glocknerhof jetzt schon werden die 500m kostenpflichtig beantragen.
Das mit der Sammelregistrierung ist in Deutschland über die Verbände recht angenehm gelöst, da haben die Österreicher nichts dergleichen? 😬
 

swoop

User
Das liegt wohl an den Verbinden/Interessensvertretungen.
Die Registrierung soll ja ohnehin EU weit gelten.
 

Milan

User
Au Backe.
Die schönen oversizten Segler dümpeln nach einem Ablasser aus 120m an der Kante lang; der Thermikpilot hat nach sechs Kreisen die zulässige Maximalhöhe erreicht und muss zusehen, wie er sein Modell schadlos da wieder runterkriegt.

Das ich auf meine alten Tage noch so einen Mist mitmachen "soll".

LG

Harry
 
... der Modellflug ist durch die EMFU vertreten, und der ÖAeC ist Mitglied in der EMFU, was man von anderen Verbänden Europas leider nicht behaupten kann und mehr Mitglieder würden die Stellung sicher stärken.
Zustimmung!
...
Generell hat man ja, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit, als Hangflugverein um eine Artikel 16 2 (b) Betriebsbewilligung anzusuchen, da ist alles möglich, auch Hangflug bis 150 kg MTOM und Flughöhen bis zu dem, was der örtliche Luftraum hergibt, wenn die zuständige Behörde zustimmt und die entsprechenden Bewilligungsinhalte eingehalten werden und durch den Bewilligungsinhaber überwacht werden.
Hallo Josef
warum kann eine solche Betriebserlaubnis nach Artikel 16 2 (b) mit SRfMF, spezifischer: den Hangflug- nicht auch in Österreich der Verband beantragen und damit seinen Mitgliedern die entsprechenden Regeln geben? Und dabei auf Basis des safety-records die Höhengrenze 120m über Pilot bis 25kg ansinnen?
 
In Bezug auf die Gerlitze

Die Frage ist erst mal wer diese Genehmigung beantragt!
Wir im Verein haben solch eine Genehmigung auf 500m und da sind jede Menge Vorschriften damit verbunden wie ACL, rote Flächenspitzen in einer vorgeschriebener Größe, mindestens 2,8m Spannweite, Luftraumbeobachter, Flugbuch, Flugzeiten und für das Ganze trägt natürlich jemand die Verantwortung.

Die Gerlitze ist 6263 ft hoch, in 6500 ft beginnt die TMA Klagenfurt Luftraum D, also nur 100 übern Gipfel.
Die Gerlitze Paragliding endet ebenfalls in 6500 ft.
So gesehen ist die derzeitige Situation auf der Gerlitze großzügig geduldet, aber für eine Luftraumerhöhung für den Modellflug sehe ich da eher schwarz aber vielleicht gehts.

wird spannend LG Leopold
 
Zuletzt bearbeitet:
Zustimmung!

Hallo Josef
warum kann eine solche Betriebserlaubnis nach Artikel 16 2 (b) mit SRfMF, spezifischer: den Hangflug- nicht auch in Österreich der Verband beantragen und damit seinen Mitgliedern die entsprechenden Regeln geben? Und dabei auf Basis des safety-records die Höhengrenze 120m über Pilot bis 25kg ansinnen?

Ich muss mich leider ausklinken, ich bin seit gestern nicht mehr in der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der VO in Österreich.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten