Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

@Leopold / limabravo

Genau auf den Punkt gebracht! Do ist es unt das trifft auch viele andere alpine Startstellen in AT
 

Bostrom

User
Normalerweise dürfte sich kein Modellflieger für irgendwas anmelden da wir uns als Modellflieger in der sogenannten Drohnenverordnung nicht wiederfinden warum sollte ich mich als Modellflieger bei dieser DROHNENVERORDNUNG anmelden obwohl ich keine Drohne betreibe , ich mache auch einen Autoführerschein wenn ich ein Auto lenken will und einen Motorradführerschein wenn ich ein Motorrad lenken will , also wenn schon dann einen Antrag als Modellflieger und nicht Drohnenpilot , da müsste der Aeroclub Nachbessern sonst wird es zu Problemen kommen ,würde mich Interessieren was da ein Anwalt dazu sagt
Wolfram
 

S_a_S

User
es gibt auch fliegende Drohnen-Modelle, das dann immer noch ein Unmanned Aircraft System bleibt.

Nur wenn man von unbemannten Luftfahrzeugen spricht, sagen die meisten "Drohnen"-Fotografen, ich hab doch gar keins, ich hab nur ne fliegende Kamera. Und das Wort Drohne kommt weder in der 2019/947 noch in der 2019/945 vor.
 
Über die Bezeichnung UAS, Drohne, Modell, .... was wann wo wie ....... wurde seit 2013 und wahrscheinlich auch schon davor diskutiert und ist doch auch egal wie das Ganze schlussendlich heißt!

Da ich auch in der Grossfliegerei aktiv bin kenne ich die ACG, Ministerium, Aeroclub recht gut und ich kann dazu nur sagen das es ein so langes Verfahren wie die Drohnengeschichte in Österreich und wahrscheinlich auch in ganz Europa die Fliegerei betreffend noch nie gegeben hat.

Aus österreichischer Sicht ist nicht wirklich was schlimmes passiert, 150m hatten wir schon immer, gefährden durfte man auch niemanden und eine gewisse jetzt entstandene Sensibilität dem nun kommenden europaweiten Gesetz gegenüber schadet auch nicht!

Schade ist das die Aufsicht und Durchführung leider nicht beim Aeroclub gelandet ist, es wurde bis zuletzt darum gekämpft aber letztlich entscheidet das Ministerium.

Etwas komisch finde ich, das Gesetz gilt ab 31.12. 2020, aber die Registrierung und Online Test kann man erst im Jänner machen!

LG Leopold
 
Das die kostenpflichtige Registrierung bei der Aerocontrol gelandet ist , sowie die Aufsicht /Durchführung wundert mich nicht .
Es geht ja auch ums GELD , 13 000 Mitglieder (ca. in A ) mal 30,- und das alle 5 Jahre soviel ich mitbekommen habe......................
Naja , es werden sowieso weniger Mitglieder , die Jungen haben für Modellflug nicht mehr viel Interesse.
mfg
Werner
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Normalerweise dürfte sich kein Modellflieger für irgendwas anmelden da wir uns als Modellflieger in der sogenannten Drohnenverordnung nicht wiederfinden warum sollte ich mich als Modellflieger bei dieser DROHNENVERORDNUNG anmelden obwohl ich keine Drohne betreibe , ich mache auch einen Autoführerschein wenn ich ein Auto lenken will und einen Motorradführerschein wenn ich ein Motorrad lenken will , also wenn schon dann einen Antrag als Modellflieger und nicht Drohnenpilot , da müsste der Aeroclub Nachbessern sonst wird es zu Problemen kommen ,würde mich Interessieren was da ein Anwalt dazu sagt
Wolfram

Für's Nachbessern ist es jetzt Jahre zu spät. Die - zuerst nationalstaatlichen und später EU-weiten - Regulierungen waren in Fachkreisen schon sehr lange bekannt bzw. es war den informierten Kreisen bewußt, daß da was kommt. Die Ausgangsüberlegungen gingen tatsächlich von "Drohnen" aus, und zwar den zivilen Multikoptern und nicht den flugzeugähnlichen militärischen Dingern. An Modellflugzeuge hat seinerzeit noch niemand wirklich gedacht. Aus verschiedenden Gründen fühlte man sich bemüßigt, den unteren Luftraum zu regulieren, im Sprachgebrauch (und den ersten Entwürfen) hat man auch von "Drohnen" gesprochen. Irgendwann fiel dann auf, daß Modellflugzeuge im selben Luftraum bewegt werden und der Begriff "Drohnen" nicht passend ist und seitdem werden "Drohnen" und Modellflugzeuge als UAS zusammengefaßt. Damit werden individuelle Interpretationen eines unbemannten Luftfahrtgerätes und die damit verbundene Unschärfe unterbunden.

Das Geld für einen Anwalt kannst Du Dir sparen, als Modellflugzeugpilot bist Du exakt genauso gemeint wie ein Multikopterpilot.
 

Bostrom

User
Das hat unsere Regierung auch gedacht bei X Verordnungen die dann wieder gekippt wurden , und übrigens mein Anwalt kostet mir nix . Vielleicht sollte man einen Versuch starten
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Halte uns auf dem Laufenden, bitte. Interessiert mich, was der Anwalt dazu sagt.
 
Das hat unsere Regierung auch gedacht bei X Verordnungen die dann wieder gekippt wurden , und übrigens mein Anwalt kostet mir nix . Vielleicht sollte man einen Versuch starten

Dieses EU weite Gesetz wird kein Anwalt kippen können, wo soll er ansetzen?

Änderungen und Anpassungen sind aber durchaus möglich und auch üblich. „Anhang16“

Anwalt und nix kosten, na ja wie lange, Zeit ist für jeden Menschen kostbar!
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo,
ich denke das ding ist durch.
Anwalt kannst dir schenken. In dem EU Gesetz sind zu viele wirtschaftliche Interessen, die wir in dem kommenden 10 Jahren erst sehen werden.
Und unser Hobby wird da gaaanz hinten anstehen!
 
Und wie ist das mit den Wettbewerben ? Muss dann jeder Wettbewerb jetzt angemeldet werden ? Oder Trainingsflüge?

F3B/F3J ,F5J und F3G fliegen deutlich über 200 Meter,teilweise bei 300 bis 400 Meter ? Selbst F3K hat Starthöhen von mehr wie 120 Meter
 
Für unsere Modellflugplätze werden wir Anträge nach Artikel 16 stellen müssen und hoffentlich auch bekommen, da müssen die Wettbewerbspiloten in den Vereinen aktiv werden.
Veranstaltungen und Wettbewerbe über Notam‘s
 
Und wie ist das mit den Wettbewerben ? Muss dann jeder Wettbewerb jetzt angemeldet werden ? Oder Trainingsflüge?

F3B/F3J ,F5J und F3G fliegen deutlich über 200 Meter,teilweise bei 300 bis 400 Meter ? Selbst F3K hat Starthöhen von mehr wie 120 Meter
Ich verstehe die Frage irgendwie nicht, denn:
...
Aus österreichischer Sicht ist nicht wirklich was schlimmes passiert, 150m hatten wir schon immer, gefährden durfte man auch niemanden und eine gewisse jetzt entstandene Sensibilität dem nun kommenden europaweiten Gesetz gegenüber schadet auch nicht!
...
Wenn das bislang schon so war - hätte das über 150m etwa gar nicht sein dürfen?
 
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