Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

nur gelistete Hänge sind sehr rar, mit Höhenerweiterung kenne ich keinen, wird es aber vielleicht irgendwo geben.

Hoffentlich nehmen sich Vereine den bekannten, guten, öffentlich zugänglichen Hängen an um eine Artikel16 Erweiterung zu erwirken.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Also noch mal die Beiträge von Martin und mir zusammengefasst:

- Als deutscher Staatsbürger und Gast in Österreich, genügt es den EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis beim deutschen LBA zu machen und die eID der deutschen Zulassung am Modell anzubringen.
- Als Verbandsmitglied beim DMFV oder DAEC (inkl. Unterorganisationen) wird die eID vom LBA im Mai 2020 zugeteilt.
- Vorher ist es möglich den EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis mit der Übermittlung des Personalausweises an das LBA zu machen.

- In Österreich ist dann Hangflug nach EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis möglich unter folgenden Auflagen:
120m über Pilot bis 10Kg
120m ü. Grund bis 25 Kg)
Eine Internationale Versicherung und die Kennzeichnung (e-ID) des Modells entsprechend den Vorschriften sind obligatorisch.
Der Kompetenznachweis ist mitzuführen.

- Hangflug auf gelisteten Plätzen (es sind auch Hänge darunter) wie bislang, befristet bis Ende 22, bzw. bis zur Neuregelung nach §16.


Kurz zur Erklärung warum ich so intensiv nachfrage.
Ich möchte das in einem angepinnten Beitrag hier in der Rubrik darstellen. Kein Mensch hat Lust die bald 650 Beiträge durchzulesen, um auf den Punkt zu kommen.
Deshalb muss das, was ich dort schreiben werde, korrekt sein. Es macht auch wenig Sinn zu verlinken. Nicht jeder hat die Zeit und den Hintergrund sich alle möglichen und unmöglichen Behördenschreiben zu Gemüte zu führen.
Kurz und knackig wird den Meisten lieber sein. ;)

Und jetzt bitte helft beim inhaltlichen korrigieren....

Edit grün
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Auch wenn noch keine eID über die Verbandsmeldung vorliegt?
 
dann soll man Namen und Anschrift auf den Flieger kleben. Ausweis ist für A2 erforderlich. E-ID kann man direkt anfordern, auch ohne Verband. Dann ist aber eine Ausweiskopie dafür erforderlich.

Gruß
 

sevenupi

User
Herzlich Willkommen in Österreich ... man trifft sich vielleicht an einem der Hänge
Lieber Gruß aus Graz
Volker
[/QUOTE]
Vielen Dank für die rasche Antwort, Gruß aus Ulm / BW / D 👍
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
dann soll man Namen und Anschrift auf den Flieger kleben. Ausweis ist für A2 erforderlich. E-ID kann man direkt anfordern, auch ohne Verband. Dann ist aber eine Ausweiskopie dafür erforderlich.

Gruß

Als verbandsfreier Modellflieger ist das klar.
Macht es aber Sinn als Modellflieger in einem Verband eine eID anzufordern, wenn man diese über die Meldung des Verbandes sowieso zugewiesen bekommt? Stichwort Doppelregistrierung
Zumal ja es in den nächsten Wochen schwierig wird in Österreich zu fliegen.
 
- In Österreich ist dann Hangflug nach EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis möglich unter folgenden Auflagen:
120m über Pilot bis 10Kg
120m ü. Grund bis 25 Kg)
Eine Internationale Versicherung und die Kennzeichnung (e-ID) des Modells sind obligatorisch.

- Hangflug auf gelisteten Plätzen (es sind auch Hänge darunter) wie bislang, befristet bis Ende 22, bzw. bis zur Neuregelung nach §16.
Ich würde noch ergänzen. A1/A3 ESA Kompetenznachweis ist vom Piloten , immer mitzuführen. Die Registrierungsnummer des Betreibers, kann aber muss nicht der Fernpilot sein. Muss am Modell angebracht (lesbar ,egal wie) sein.
 
Hallo, wenn ich das was unser Claus Eckert zusammengefasst hat erfülle bzw. habe, was muss ich dann noch am Modell machen?
Stichwort ACL

Denke das sollte da auch noch mit rein.
Gruß Michael
 
Hallo, wenn ich das was unser Claus Eckert zusammengefasst hat erfülle bzw. habe, was muss ich dann noch am Modell machen?
Stichwort ACL

Denke das sollte da auch noch mit rein.
Gruß Michael
Wenn du alle Vorschriften rein packen willst ist das Unsinn, weil dann kannst du gleich den Gesetzestext einfügen.
Claus geht es darum einen einfachen Überblick zu schaffen was man für den Modellflug in OE braucht, welche Richtlinien zu beachten sind.
Was du am Modell machen kannst/darfst/musst lernst du wenn du den A1/A3 machst, bzw. kannst du selbst entsprechend dessen was du machen willst nachlesen.
 
@marathonbiker

ACL brauchst du nur wenn du auf einen Modellfluggelände fliegst welches eine Höhenerweiterung über 300m hat, aber da gelten auch noch andere von der ACG mittels Bescheid geforderte Kriterien wie z. B. Mindestspannweite und Luftraumbeobachter, farblich markante Flügelspitzen.
Aber wie schon geschrieben, eine solche Ausnahmegenehmigung ist am Hang eher selten vorhanden sondern einige Modellflugplätze haben diese Höhenerweiterung
 
Zuletzt bearbeitet:

Wilf

User
Damit darf man bis 10kg in max. Höhe von 120m höchster Punkt der Umgebung, nicht höher als der Pilotenstandort, fliegen.
Richtig?
Das sehe ich anders, vgl. den von mir hinzugefügten grünen Ring auf der Skizze, die von @funkle95 in Beitrag #638 von dronespace.at herüber geholt wurde: Max. 120 m über Grund, ins Tal hinaus gilt "max 120 m höher als Pilotenstandort".

Zwischenablage01.jpg


Was wir hier in der Diskussion erleben, plagt auch die Legisten bei der Verfassung von Gesetzestexten. Eine Vorschrift klar und eindeutig zu formulieren, ist alles andere als einfach. Deshalb sind Fehlleistungen auch sehr verbreitet.

Deshalb frage ich mich auch, ob das mit einem roten Ring markierte Maß für die Klasse bis 20 kg zutreffend ist. Ich hätte hier nicht den Normalabstand, sondern den Vertikalabstand genommen.
(Am Ende ist mir die Darstellung ganz recht, der Normalabstand ist eh' größer als der Vertikalabstand.)
 
Wenn du alle Vorschriften rein packen willst ist das Unsinn, weil dann kannst du gleich den Gesetzestext einfügen.
Claus geht es darum einen einfachen Überblick zu schaffen was man für den Modellflug in OE braucht, welche Richtlinien zu beachten sind.
Was du am Modell machen kannst/darfst/musst lernst du wenn du den A1/A3 machst, bzw. kannst du selbst entsprechend dessen was du machen willst nachlesen.
Entschuldige Martin, ich setze mich dann in die dunkle Ecke des Hangars und denke über meinen Unsinn nach.;)
Hatte es nur gut gemeint:rolleyes:
 
@Wilf
Die Definition für den 120m Abstand zum Gelände ist bei der Austro Control wie folgt definiert:
"... Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten." Somit stimmt der von dir betitelte "Normalabstand".

Was manchen verwirrt ist der Bereich oberhalb des Piloten.
Hier zwei Beispiele:

Wenn der Pilot auf der höchsten Erhebung des Berges steht (z.B. Gerlitzen, Wöllaner Nock), dann darf er mit
- dem Modell <10kg über Berg & Tal 120m über seinem Standort fliegen
- dem Modell 25>10kg über dem Berg 120m über seinem Standort fliegen und muss talwärts maximal mit 120m den jeweils nächstgelegenden Punkt auf der Erdoberfläche folgen.

Wenn der Pilot auf dem aufsteigenden Hang oder einem Plateau unterhalb der Bergspitze steht (Rottenstein, Karawankenblick), dann darf er mit
- dem Modell <10kg über seinem Standort & talwärts 120m über seinem Standort fliegen und bergaufwärts mit 120m den jeweils nächstgelegenden Punkt auf der Erdoberfläche folgen.
- dem Modell 25>10kg über seinem Standort, tal- und bergaufwärts mit 120m den jeweils nächstgelegenden Punkt auf der Erdoberfläche folgen.
Bedeutet bergaufwärts sind die Höhenbeschränkungen für Modellegewichte <25kg identisch.

Und nun noch zur Flughöhe an Modellflugplätzen
- Modellflugplätze mit bestehender Aufstiegs-/Betriebserlaubnissen mit erweiterter Flughöhe (typisch 300m oder 500m) behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit (z.B. 500m beim Glocknerhof der Modellflugplatz, nicht aber der Hang Rottenstein). Dann muss neu beantragt werden.
- Modellflugplätze ohne Aufstiegs-/Betriebserlaubnis hatten bis 31.12.2020 eine maximale Flughöhe von 150m welche nun auf 120m reduziert ist.
Bei Modellflugplätzen mit max. Flughöhe >300m gibt es Zusatzbedingungen, wie schon in einem vorherigen Beitrag beispielhaft erwähnt, die unbedingt zu erfragen und einzuhalten sind.

Was keiner erwähnt ...
Die bisher geltende Limitierung des 500m Abstandes vom Piloten zum Flugmodell wurde nun auf Sichtweite geändert und ist vielerorts eine deutliche Verbesserung ... wenn nicht durch Wohngebiete oder Sonstiges eingeschränkt.

Lieber Gruß aus Graz ... man trifft sich am Hang
Volker
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Ich komme nochmal auf die e-ID Kennzeichnung zurück. Mein Plan ist, sofern es Corona zuläßt, Anfang Mai mit einem Auto voller Segler für eine Woche nach Österreich zu fahren. Die e-ID wird in Deutschland erst im Laufe des Mai mitgeteilt. Wenn's blöd läuft, bekomme ich meine ID nicht vor der Flugwoche. Damit wäre ich ohne ID in Austria modellfliegerisch unterwegs. Was tun für diese Zeitspanne "Österreich hat die Pflicht zur ID ---> In Deutschland gibt es die noch nicht"?
 

funkle95

User
Hallo Robin

Also ich an deiner Stelle würde mir da nicht all zu viele Gedanken machen. Auf den Flugplätzen bei uns ist auch eine Übergangsfrist bis 2023, darum sehe ich das am Hang auch nicht so schlimm.
Und nach diesem ''Corona Jahr'' ist glaube ich jeder Gastwirt froh um Gäste. Glaube nicht dass dich da so schnell wer verschickt ;)

schöne grüße aus tirol
simon
 
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