Hangflug in Österreich Was ist zu beachten?

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Claus Eckert

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Als deutscher Staatsbürger und Gast in Österreich, genügt es den EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis beim deutschen LBA zu machen und die eID der deutschen Zulassung am Modell anzubringen.
- Als Verbandsmitglied beim DMFV oder DAEC (inkl. Unterorganisationen) wird die eID vom LBA im Mai 2021 zugeteilt.
- Vorher ist es möglich den EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis mit einer separarten Registrierung beim LBA zu machen. Das gilt auch für verbandsfreie Modellflieger.

- In Österreich ist dann Hangflug nach EU-Open mit A1/A3 Kompetenznachweis möglich unter folgenden Auflagen:
120m über Pilot bis 10Kg
120m ü. Grund bis 25 Kg
Eine internationale Versicherung und die Kennzeichnung (e-ID) des Modells entsprechend den Vorschriften sind obligatorisch.
Der Kompetenznachweis ist mitzuführen.

Dieser Beitrag klärt weitere Fragen zu den Flughöhen.

Zur Abgrenzung:
Der Kenntnisnachweis der bei den deutschen Verbänden gemacht wurde, ist in Österreich nicht gültig!
 
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Claus Eckert

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Hallo,

weitere Informationen zum Hangfliegen in Österreich.

Inzwischen haben die ersten Hangfluggebiete einen Bescheid nach §16 erhalten.
Ob Dein Hangflug-Reiseziel dabei ist findest Du auf dieser Karte:
https://maps.austrocontrol.at/mapstore/#/viewer/openlayers/121 (mit einem Smartphone leider etwas schlecht zu bedienen)

Grundsätzlich gelten auf Plätzen mit einem Bescheid nach §16 die Regel auch für Gastpiloten.
Deshalb ist es ratsam sich vor dem Urlaubsantritt damit zu befassen.

Auf diesen Geländen mit einem §16 Bescheid ist eine Erstflug-Checkliste Pflicht.
Diese ist für jedes Modell, welches erstmalig auf diesem Gelände fliegt, vor dem ersten Flug auszufüllen.
Das entsprechende PDF befindet sich im Anhang (für Modelle bis 25kg). Stand März/2023
Das PDF ausfüllen und entweder ausdrucken und mitnehmen oder einscannen/fotografieren und in digitaler Form mitnehmen. Das Dokument verbleibt beim Betreiber des Modells.

Weitere Informationen findet man auf dieser Seite des ÖAeC unter den FAQ:

Selbstverständlich sollte man sich bei den Betreibern der Hangfluggelände vor Reiseantritt informieren, ob es weitergehende Regelungen vor Ort gibt.
 

Anhänge

  • Erstflug-Checkliste für Modelle bis 25kg befüllbar-1.pdf
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