Hangflug ohne Bewilligung des Eigentümers.

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...Der freie Modellflug ist dem DMFV sowieso ein Dorn im Auge, von daher ist die Haltung des DMFV weder verwunderlich, noch wird sie sich je aendern.

Gruss
Peter
Und genau deswegen wird von Anhängern des DMFV immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt,
dass man von einen Grundstückseigentümer/-besitzer für erlaubnisfreien Modellflug eine "Aufstiegserlaubnis" benötige.

Eine Quelle aus einem Gesetz kann aber niemand angeben (LuftVG, LuftVO).

In dem einzigen in Frage kommenden Paragraphen, der sehr selektiv gelesen wird steht > Erlaubnis der Luftaufsichtsbehörde UND ....
Dieses "und" wird aber immer geflissentlich ausgeblendet.

Auch lesen will gelernt sein...

CU Eddy
 

haki

User
Hallo,

der §21a, Abs. 5, Nr. 1 : den Nachweis, dass der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte dem Aufstieg zugestimmt hat,

bezieht sich (meiner Meinung nach) auf die Erteilung einer Erlaubnis für Modelle über 5kg.

Hat also mit dem erlaubnisfreien Modellflug, im entsprechendem Rahmen, nichts zu tun.

Ob man die Wiese oder den Weg betreten darf, ob mit oder ohne Modell, ist wieder ein anderes Thema. Hat dann jedoch nichts mit Luftrecht zu tun.

Gruss Hannes
 

haki

User
OK, das sollte dann aber für alle klar sein, dass das getrennt zu betrachten ist und dann nichts mit dem zu tun hat was ich dann auf der Wiese mache.
 
Gras darf ohne Erlaubnis niedergetrampelt werden, wenn es sich um solches in der "freien Flur" handelt, dh. in uneingezäuntem, nicht landwirtschaftlich genutztem Gelände außerhalb des Ortes.

Vorsicht: Heuwiesen!
Die sind wohl der einzig problematische Fall für den Stadtbewohner, weil er sie nicht leicht erkennt.
Im übrigen sind aber auch dann Hundebesitzer den Landwirten viel mehr ein Dorn im Auge, weil Hundekot im Heuballen das Heu fast wertlos macht, da ziemlich infektös ....
 
Natürlich nicht! Aber da gibt es nicht landwirtschaftlich genutzte Wiesen ;-)

Dort dürfte man hin und zusammen bauen, nur halt nicht fliegen... :-/
 

cap-1

User
Natürlich nicht! Aber da gibt es nicht landwirtschaftlich genutzte Wiesen ;-)

Dort dürfte man hin und zusammen bauen, nur halt nicht fliegen... :-/

Ganz falsch, erstmal darfst du gar nichts ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten, auch nicht zum Modell zusammenbauen, wo du drüber fliegst ist deine Sache,
außer Naturschutzgebiete, da geht schon mal gar nichts.
Ob und wie ich zum Beispiel meine Wiesen nutze spielt keine Rolle.
Ich kann sie sogar ausblühen und nur zweimal im Jahr mähen, das ist keine Landwirtschaftliche Nutzung,
trotzdem darfst du die in der Vegetationszeit nicht betreten, nach dem Gesetz nicht mal ein Hund.

Gruß Günther
 

cap-1

User
Sarkasmus? (Bitte kennzeichnen!) Dichtestress?

@Günther: Thread gelesen?

Natürlich, nur das Gelaber das nichts bringt nicht vollständig: "dieses ich weiß es besser und immer drauffolgende gerechterei ging mir auf den S....."
und als Wald und Wiesenbesitzer weiß ich schon von was ich spreche im Gegensatz zu vielen hier.
Ich kenne meine Pflichten, die gibt's nämlich auch, aber auch meine Rechte ziemlich genau.

Gruß Günther
 
Mit der Vegetationszeit hab ich ein Problem bei dem für uns doch entscheidenden Fall der Nicht-Heu-"Wiese":
Wann ist die Vegetationszeit einer solchen Wiese?

Ich glaube, es gibt keine, also keine geschützte, hier Absatz 2:

https://dejure.org/gesetze/NatSchG/44.html

Ganz abgesehen davon:
Es schon schwer ist, für einen Laien, eine Heuwiese zu erkennen.
Woran erkennt man die?
 
Was der Laie erkennen kann oder will, liegt Gott-sei-Dank in der Macht des Einzelnen.

Wir bräuchten auch kein Internetforum ..... wir können ja herumtelefonieren, Bücher kaufen, Briefe an "Fachleute" schreiben, am besten sogar den Eigentümer fragen, die unsere Fragen trotz ihrer Expertise gnädig kostenlos und ohne eigene Interessen, also selbstlos, beantworten .... etc. alles so, wie zu der Zeit als es noch kein Internet gab. #Neuland

Vernunft ist die Fähigkeit sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.
 

Eisvogel

User
Vernunft ist die Fähigkeit sich seines eigenen Verstandes zu bedienen.

Dann bedien dich mal und denk drüber nach, wie sich der Bauer freut wenn auf seiner Arbeit bzw. dem Futter seiner Tiere rumgetrampelt wird.
Sollte es da nicht selbstverständlich sein zu fragen oder entschädigen, oder am besten beides?
 

HPR40

User
Dann bedien dich mal und denk drüber nach, wie sich der Bauer freut wenn auf seiner Arbeit bzw. dem Futter seiner Tiere rumgetrampelt wird.

Der Bauer wird sich noch weniger freuen wenn ne Rotte Wildschweine, Rehe oder sonst was drübergetrampelt ist. Dafür bekommt er auch keinen Schadenersatz und hat es hinzunehmen.

Das man Schaden ( soweit der überhaupt entsteht bei ner Heuwiese, Gras stellt sich meist wieder auf ) so weit möglich vermeidet gebietet sich, nennt man auch Anstand.


Bügerrechte finanziellen Interessen, höchstwarscheinlich im Centbereich, weniger unterordnen?
Also ich persönlich will das nicht und ich nehme mal ganz Stark an Du auch nicht.
Manchmal muss man halt das Ein oder Andere hinnehmen, geht uns allen so. Wobei hier ja auch noch jedem Grundstückseigentümer die Option des Einzäunens zur Verfügung steht, wenn er das nicht hinnehmen möchte.


Gruß Horst
 
Der Bauer wird sich noch weniger freuen wenn ne Rotte Wildschweine, Rehe oder sonst was drübergetrampelt ist. Dafür bekommt er auch keinen Schadenersatz und hat es hinzunehmen.

Das man Schaden ( soweit der überhaupt entsteht bei ner Heuwiese, Gras stellt sich meist wieder auf ) so weit möglich vermeidet gebietet sich, nennt man auch Anstand.


Bügerrechte finanziellen Interessen, höchstwarscheinlich im Centbereich, weniger unterordnen?
Also ich persönlich will das nicht und ich nehme mal ganz Stark an Du auch nicht.
Manchmal muss man halt das Ein oder Andere hinnehmen, geht uns allen so. Wobei hier ja auch noch jedem Grundstückseigentümer die Option des Einzäunens zur Verfügung steht, wenn er das nicht hinnehmen möchte.


Gruß Horst

Na da kennt sich einer aber gut aus.:rolleyes:
Wenn man es nicht weiß sollte man sich nach Nuhr verhalten und nicht Zeugs verzapfen dass dann andere für bare Münze nehmen und wiederum weiterverbreiten.
Hättest du Ahnung wovon du schreibst wüsstest du dass hierfür sehr wohl Entschädigungen gezahlt werden müssen!
Am Golfplatz schaut das wieder anders aus, da muss nicht.

So wie du schreibst gehörst du scheinbar der Klientel an die selbst nur Rechte, die Anderen nur Pflichten hat, liege ich da richtig?;)
 
Dann bedien dich mal und denk drüber nach, wie sich der Bauer freut wenn auf seiner Arbeit bzw. dem Futter seiner Tiere rumgetrampelt wird.
Sollte es da nicht selbstverständlich sein zu fragen oder entschädigen, oder am besten beides?

Selbstverständlich!
WENN es so ist/geschieht.
Das versuche ich hier herauszufinden.

Vor folgendem, wie gesagt, Hintergrund:

Das Eigentum umfasst von vornherein NICHT das Recht, Dritte von der Freizeitnutzung auszuschließen, wenn es sich um die "freie Flur" handelt.
Da bedarf es keines Nachfragens beim Eigentümer.
Das ist gesetzlich so in jedem Landesnaturschutzgesetz in Deutschland (und wohl auch in vielen anderen Ländern) so festgelegt.

Diskutieren sollten wir deshalb nur noch, WANN es sich um freie Flur im Sinne der Naturschutzgesetze handelt und wann um landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Bei den sogenannten umfriedeten Flächen gibt es kein Problem, die kann auch der landwirtschaftliche Laie erkennen: Er stolpert drüber. Es muss ja eine irgendwie geartete Umfriedung vorhanden sein (Zaun oder ähnliches).
Kein Problem machen auch die offensichtlich landwirtschaftlich genutzten Flächen: Einen bestellten Acker erkennt auch der der Natur völlig entfremdete Großstädter.

Problematisch aber wohl - für mich, wie gesagt - das Erkennen von Heuwiesen, denn diese gelten wohl als "landwirtschaftlich genutzte Flächen".
Ob das ganzjährig so gilt, sollte man auch noch mal diskutieren, sicher bin ich mir da nur bzgl. 24 h vor der Heuernte oder wenn großflächig bzw. intensiv das Gras niedergetrampelt oder gar mit Autos befahren wird.
 
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