Hallo Marlan,
Ebay hat absolut Recht, dass bei der genannten Verkaufszahl ein Gewerbe vorliegen kann. Die Frage ob ein Gewerbebetrieb im steuerlichen Sinne vorliegt bestimmt sich jedoch nach § 15 EStG.
Die umsatzsteuerliche Untereigenschaft folgt aus §§ 1 ff. UStG
Bei dem beschriebenen Sachverhalt, nämlich der reinen Auflösung einer privaten Sammlung würde ich ertragssteuerlich nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen.
Grüße
Joachim
Hallo Joachim!
Ich denke bei der Menge ist es schwierig zu sagen, ob der Erlös steuerfrei ist. Dazu gibt es einen schönen Beitrag von einem Steuerberater.
Dies ist nur ein kleine Auszug.
Ein Gewerbebetrieb entsteht aus Sicht der Finanzbeamten immer dann, wenn jemand nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig tätig ist. Bei eBay-Transaktionen schaut das Finanzamt daher besonders auf die Nachhaltigkeit. Ist feststellbar, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums sehr häufig Verkäufe stattfanden, ist das ein starkes Indiz für Nachhaltigkeit. Besonders das Punkte- und Bewertungssystem von eBay kann so schnell zur Stolperfalle werden. Wer viele Bewertungen hat, hat auch viele Transaktion durchgeführt, was das Interesse des Finanzamts weckt.
Ich will hier keinem Angst machen oder Verunsicherung schüren. Aber man sollte sich wenn man das wirklich in der Menge einzeln verkaufen will bei der richtigen Stelle z.B. Steuerberater nochmal informieren.
Quelle: http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/content_steuer/ebay-finanzamt-steuern.html