Ich nehme Dein Modell - wann kann ich es abholen?

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Ragnar

User
Und da war eine Verkaufsanzeige im RC-N für ein Flugzeug.
Kaum stand sie online war auch schon ein Interessent da und wollte das Modell kaufen.
Am besten sofort abholen, da wir im gleichen Ort wohnen.
Das ging leider nicht, also einen Termin vereinbart.
Kurz vor dem Termin kam die Nachricht - Hat sich erledigt.......

Ist Euch sowas auch schon passiert?
Eigentlich hat er ja mit seiner Nachricht mit mir einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.
Nur wie kommt man jetzt an denjenigen, der sich hier im Forum ja irgendwie anonym bewegt?

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt.
 

softail

User
hi ragnar,

jo, das ist doch heutzutage nix neues.... deshalb reserviere ich z.b. nichts mehr. es sei denn derjenige schickt nen screenshot der überweisung. bei paypal geht‘s ja schneller.

umgekehrt hatt ich es auch schon. abholtermin vereinbart, an dem tag dann die nachricht: ist anderweitig verkauft.
nicht ärgern, abhaken.

die landen dann auf meiner ignorliste.

gruß
ulli
 

Ragnar

User
z.b. den Kaufvertrag anwaltlich durchsetzen zu lassen.
 

Ragnar

User
Naja, zumindest ist mir ein Zeitaufwand entstanden.
Ich habe das Modell vom Dchboden geholt und es gereinigt.
Das hat immerhin eine Stunde gedauert.

Und ob sich das lohnt?
Nehmen wir an, ich verkaufe dieses Modell nun doch nicht, dann bekomme ich keinen Platz frei für Neues. ergo .........
 

Dix

User
Schau Dir mal den Streitwert an.
Da ist nur die kostenlose Erstberatung durch den Anwalt billiger.

Es sei denn, man hat ne Rechtsschutzversicherung und die passende Mentalität dazu...

Wenn Du das selbst bezahlen willst/musst, ist das Stirnrunzeln des Anwalts schon teurer als das Modell...
 

Eisvogel

User
Am besten sofort abholen, da wir im gleichen Ort wohnen....
Nur wie kommt man jetzt an denjenigen, der sich hier im Forum ja irgendwie anonym bewegt?
Gleicher Ort, gleiches Hobby, den müsste man mit Hilfe von Gleichgesinnten / Freunden / Kollegen doch finden können.

Naja, zumindest ist mir ein Zeitaufwand entstanden.
Ich habe das Modell vom Dchboden geholt und es gereinigt.
Das hat immerhin eine Stunde gedauert.
Da musst du ja nen mächtigen Stundenlohn haben, damit sich das rechnet :eek:

Nehmen wir an, ich verkaufe dieses Modell nun doch nicht, dann bekomme ich keinen Platz frei für Neues. ergo .........
Wenns sonst keiner will.............taugts eh nur für die Mülltonne ;). Dann ist auch wieder Platz.
 
Ist doch wie bei Kleinanzeigen, diejenigen die sich zuerst melden und es unbedingt haben wollen, zucken sich dann plötzlich nicht mehr.

Würde das einfach abhaken und gut sein lassen.

Was soll denn eine Fahndung nach dem ursprünglichen Interessenten überhaupt bringen?
 
Eigentlich hat er ja mit seiner Nachricht mit mir einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen.

Nicht böse sein, aber - nein, hat er nicht.
Wir reden hier von einem Geschäft von zwei Privatleuten unter sich, da ist der Vorgang eines Kaufsabschlusses etwas komplexer und dann gäbe es noch das Rücktrittsrecht etc.
Im B2B (unter zwei Kaufleuten) hättest Du recht, im Privaten würde ich es gut sein lassen.
 

Ragnar

User
@ Crashtestpilot..

danke für die Erklärung.
 

kioto

User
Hallo Ragnar,
Du musst auch mal die andere Seite betrachten. Ich habe auch schon über Kleinanzeigen verkauft. Die Kunden sind meist ziemlich schludrig. Termine werden nicht eingehalten, da wird um Bedenkzeit oder Reservierung gebeten und dann wars doch nichts. Ganz schlimm, wenn man Sachen kostenlos abgeben will. Ich schreibe immer dazu, keine Reservierung, wer zuerst mit dem Geld da ist, bekommt es. Ansonsten nur noch über Ebay.
Ist leider so.
Gruß Werner
 
Passt zwar nicht zum Thema RC, aber ich habe mal bei Kleinanzeigen ein Kinderfahrrad verkauft, wollte 120 Euro dafür haben. Es kamen dann die Eltern + Kind, was an diesem Tag auch noch zufällig Geburtstag hatte. Selbstverständlich war das Kind so sehr vom Fahrrad begeistert, dass es dieses Fahrrad unbedingt sein sollte. Die Überraschung folgte dann auch zugleich, die Eltern hatten nur 80 Euro dabei und zeigten mir noch zusätzlich ihr leeres Portemonnaie. Ob es die Masche war oder sie wirklich nur die 80 Euro hatten, keine Ahnung. Ich fand es einfach nur frech, man hätte es zumindest vorher andeuten können. Mir tat dann das Kind leid, es hatte ja Geburtstag, also nahm ich die 80 Euro. Im Bereich RC hatte ich bisher noch nie Probleme. Hab letztens meine Spektrum DX7 verkauft, die ersten 10 Interessenten haben sich alle nicht mehr gemeldet oder wollten zu wenig bezahlen, mit etwas Geduld meldete sich dann doch wieder davon einer und hat sie gekauft. Alle anderen Käufe bzw. Verkäufe alles wunderbar.
 
das ist hald einfach ein lebensrisiko - was ich nicht verstehe ist immer gleich mit Anwalt drohen - also ob das das magische wort ist mit dem alle Probleme gelöst werden. Das ist wirklich lächerlich
 

S_a_S

User
Ragnar,
stell Dir mal vor, Du verkaufst jetzt das Modell an den nächsten - und dann kommt der erste Schnarchzapfen hinterher und pocht auf Vertragserfüllung oder gar Schadenersatz? Kaufvertrag ist Kaufvertrag? Oder murmelt was von Rückgaberecht wegen Fernabsatz...

Bei solchen Geschäften gilt Ware gegen Bares bei der Übergabe - erst dann ist das Geschaft abgeschlossen.

Wenn natürlich auf Aunsch des Kunden aufwendig gereinigt/restauriert/nachgerüstet - dann lohnt sich eventuell der Rechtsweg.

Grüße Stefan
 
Im Grunde genommen sind Kaufvertrag und Eigentumübergabe zwei paar Schuhe. Ein Vertrag kommt zustande, wenn beide Parteien ihre Willenserklärungen abgegeben haben und sich einig sind. Wenn ein Interessent also meint, er nimmt den Flieger für die Summe X, dann ist dies rechtlich gesehen bereits ein Kaufvertrag. Natürlich spiegelt es nicht immer die Realität wieder und hier auf den Kaufvertrag zu pochen, macht keinen großen Sinn, auch wenn es hier einen Rechtsweg geben würde.
 
Nicht böse sein, aber - nein, hat er nicht.
Wir reden hier von einem Geschäft von zwei Privatleuten unter sich, da ist der Vorgang eines Kaufsabschlusses etwas komplexer und dann gäbe es noch das Rücktrittsrecht etc.
Im B2B (unter zwei Kaufleuten) hättest Du recht, im Privaten würde ich es gut sein lassen.

Hallo!

Sorry, aber das ist so leider nicht richtig, zumindest in der BRD gibt es bei Kaufvertägen kein automatisches Rücktrittsrecht.
Richtig ist, sobald der Kaufvertrag geschlossen ist (Einigung über Kaufpreis, wesentliche Eigenschaften der Kaufsache), ist er bindend und zu erfüllen. Das gilt bei Privatleuten genauso wie bei Kaufleuten.
Ein Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz geht hier auch nicht, da der Verkäufer kein Unternehmer ist (§ 312 c BGB).
Allerdings wäre mir der Aufwand einer Klage hier viel zu groß, ich würde den Käufer verfluchen (Scherz) und die Sache abhaken.

Viele Grüße

Magic-Herb
 

Ragnar

User
gesagt, getan..............

der Threat kann geshlossen werden.
 
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