Information zur Verwendung von 433-MHz-Anlagen

Das DMFV-Fachreferat Funk informiert

Jüngst sind Anfragen zur Verwendung alter 433-MHz-Fernsteuersender mit Einzelfrequenzzuteilung beim DMFV-Fachreferat eingegangen. Dazu ist folgendes zu wissen: Das ISMFrequenzband (Industrial, Scientific, Medical) mit 433 MHz bis 434 MHz ist nach wie vor auch für Modellflugzwecke nutzbar. Wegen der Vielzahl anderer Funkdienste ist es jedoch nicht zu empfehlen. Nach alter Regelung mussten 433-MHz-Anlagen eine Einzelfrequenzzuteilung (früher Postzulassung genannt) haben. Diese Zulassung ist zeitlich befristet. Solange sie noch gültig ist, kann der 433-MHz-Sender benutzt werden. Wenn sie ausgelaufen ist, wird sie nicht mehr verlängert, weil sich die Bedingungen mittlerweile geändert haben. In der Vergangenheit durften 433-MHz-Fernsteuersender eine Ausgangsleistung von 500 mW haben. Das ist gigantisch viel bei dieser Frequenz. Seit November 2003 gibt es nur noch sogenannte SRD (Short Range Devices). Das sind zum Beispiel Funksprechgeräte, Garagentoröffner, KFZ-Schließanlagen mit maximal zehn mW Ausgangsleistung. Eventuell besteht die Möglichkeit, auf dieser Basis, einen 433-MHz-Fernsteuersender als Fernwirkanlage zuzulassen – mit einer Einzelfrequenzzuweisung und gebührenbehaftet mit 130,- Euro. Dies hängt davon ab, ob die zuständige Stelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Fernsteuerung für Zwecke der Modellsteuerung als Fernwirkanlage betrachtet oder nicht. Der DMFV-Fachreferent für Funk, Dieter Perkuhn, ist der Ansicht, dass sich diese Mühe nicht lohnt.
 
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