Kenntnisnachweis/Kompetenznachweis/PPL

micbu

User
Hi Leute, ich war gestern etwas überrascht, als ich mal wieder etwas in den FAQ beim LBA rumgestöbert hatte.
Ich muss gestehen, dass ich als PPL Inhaber bisher wohl etwas blauäugig war.
Laut FAQ darf ich seit 4 Tagen keine Flugmodelle mehr steuern. Mir war völlig entgangen, dass ich als PPL Inhaber ab dem 01.01.2021 noch einen gesonderten EU-Kompetenznachweis benötige.
Andere Modell fliegende PPL Inhaber die ich gefragt hatten waren ebenso überrascht darüber. Ich möchte also einfach hier die Plattform nutzen und darauf aufmerksam machen, dass gemäß Info des LBA, diejenigen die "nur" ein PPL haben ohne EU-Kompetenznachweis keinen Modellflug mehr betreiben dürfen! Also natürlich >250g, denn darunter benötigt man den Kompetenznachweis ja nicht.
Sollte ich das falsch verstanden haben, dann klärt mich bitte auf.

Ich besitze eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer und durfte bisher auf dieser Grundlage eine Drohne betreiben. Darf ich das auch weiterhin?
Nein! Eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist nicht vergleichbar mit einem EU-Kompetenznachweis oder einem EU-Fernpiloten-Zeugnis im Sinne der EU-Gesetzgebung. Zwar wurde Luftfahrzeugführern aufgrund Ihrer Kenntnisse aus der bemannten Luftfahrt bisher das Recht zugestanden, Drohnen zu steuern, jedoch setzte der Gesetzgeber voraus, dass sich die Luftfahrzeugführer selbständig mit den gesetzlichen Forderungen für den Drohnenflug vertraut machen. Das EU-Drohnen-Recht kennt diese Möglichkeit nicht. Daher ist sowohl das weitere Steuern einer Drohne auf dieser Basis (ab dem 31.12.2020), als auch eine Umschreibung in EU-Kompetenznachweise oder EU-Fernpiloten-Zeugnisse nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß, liegst Du da richtig. Das hat mir heute auch ein Kollege bestätigt, der aus der Großfliegerei kommt
Du darfst als Verkehrspilot einen vollbesetzten Airbus steuern aber das qualifiziert Dich nicht dazu ein Modell in die Luft zu bringen.
Ob das Sinn macht..die Frage muss sich jeder selbst stellen.
 

micbu

User
Naja, bisher hatte es mich ja qualifiziert. Jetzt werde ich degradiert und meine bisherigen Rechte beschnitten. In der Fliegerei kenne ich das bisher nur so, dass alte Rechte vererbt wurden. Das ist jetzt das erste Mal in meiner über 35 jährigen Pilotenlaufbahn, dass man in Rechten beschnitten wird. Ich hoffe immer noch, dass ich da irgendetwas missverstanden habe, ansonsten werde ich halt leider noch einen Schein mehr machen müssen.
Das seltsame ist ja, dass der Kenntnisnachweis nach §21e LuftVo noch bis zum 31.12.2022 gilt und PPLer davon befreit waren.
Jetzt kommt dann das Statement vom LBA: Ätschbätsch, ab 1.1.2021 müssen PPLer aber einen EU-Kompetenznachweis haben.
Es wäre zumindest wünschenswert gewesen, dies deutlicher zu kommunizieren, denn so wie ich, waren auch andere der Meinung, dass PPLer sich mindestens bis Ende 2022 keine Gedanken über einen Kompetenznachweis machen brauchen.
Mehr Information von Seiten des LBA und der Modellflugverbände hätte ich mir da also schon gewünscht. Es war purer Zufall, dass ich das in den FAQ gelesen hatte.
 
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gbon

User
Hallo Leute,

der Aufwand für den "Fernpilotenschein" ist für jemanden aus der manntragenden Fliegerei ein Klacks.
Gefühlter Zeitrahmen am gestrigen Abend ca. 2 Stunden. Im Vergleich zum Aufwand für manntragende Lizenzen ist das locker machbar.
Man darf sich wundern, die Diskussion darüber dauert aber manchmal länger als der erforderliche Aufwand.
Versteht mich nicht falsch, keine Kritik an eurer Überlegung, inhaltlich bin ich weitestgehend bei euch.
Was soll die (Über)Regulierung? Zermürbungstaktik?

Gruß - Georg
 
Ok, dann muss ich jetzt einfügen dass das oben genannte nicht die ganze Wahrheit ist.
Hat man z.B. den Kenntnisnachweis so ändert sich vorerst (bis Ende 2022) nichts.
Der PPL ist dem Kenntnisnachweis gleichgestellt - hat sich daran etwas geändert? > Fragen beim LBA.
Für fliegen auf Modellfluggelände dürfte es keine (wenige) Einschränkungen für nur PPL Inhaber geben.
nächste doofe frage
der Kenntnisnachweis vom DMFV ist identisch mit dem europäischen ???
War er nie und wird er nie. (EU=Kompetenznachweis, D=Kenntnisnachweis)
Wer das fragt hat Grundsätzliches nicht verstanden, den Unterschied National zu International...
 
Ok, dann muss ich jetzt einfügen dass das oben genannte nicht die ganze Wahrheit ist.
Hat man z.B. den Kenntnisnachweis so ändert sich vorerst (bis Ende 2022) nichts.
Der PPL ist dem Kenntnisnachweis gleichgestellt - hat sich daran etwas geändert? > Fragen beim LBA.
Für fliegen auf Modellfluggelände dürfte es keine (wenige) Einschränkungen für nur PPL Inhaber geben.

War er nie und wird er nie. (EU=Kompetenznachweis, D=Kenntnisnachweis)
Wer das fragt hat Grundsätzliches nicht verstanden, den Unterschied National zu International...
na ja

ich wollte nur ne kurze knappe Antwort

Als Vorstands Mitglied in einem grenznahen Verein , kann das von Belang sein
 

micbu

User
@Stein,
Stimmt, ich blicke jetzt auch gerade nicht mehr durch. Ich habe gerade versucht rauszufinden was ich jetzt machen muss. Mein Ergebnis: Ich muss jetzt den Kenntnisnachweis machen, von dem ich eigentlich befreit bin. Korrekt?
Ich fliege privat innerhalb eines Verbands. Dieser Kenntnisnachweis wird dann Ende 2022 auslaufen und dann muss ich den Kompetenznachweis vom Verband machen, den es jetzt ja noch nicht gibt. Auch korrekt?

@ Georg,
Ist die Fernpilotenlizenz das was ich als Verbandspilot benötige? Die geht doch nur bis 4kg.... Ich blicke nicht mehr durch.........
Es ist einfach nur ärgerlich noch einen weiteren Nachweis erbringen zu müssen. Dass das kein Problem sein wird, davon bin ich überzeugt, ich unterrichte ja selbst manntragend die Theorie. Es ist halt nur noch ein Schein bei dem man aufpassen muss wann er wieder verfällt und erneuert werden muss..
Nicht falsch verstehen, ich bin schon lange absolut ein Befürworter eines solchen Drohnenführerscheins. Lediglich die Art und Weise wie dieses Problem "gelöst" wurde verursacht bei mir Kopfschütteln. Ich wehre mich auch nicht dagegen selbst noch einmal einen weiteren Schein machen zu müssen, aber ich stehe im Moment echt auf dem Schlauch und bin mir unsicher, WAS ich machen soll/muss.

@ Martin,
laut FAQ vom LBA hat sich da wohl etwas geändert. Das LBA schreibt klipp und klar, dass ich ab dem 1.1.2021 nicht mehr mit meinem PPL ein Modell steuern darf. Ich habe den Wortlaut bereits im ersten Post zitiert. Seit dem 31.12.2020 ist das Steuern einer Drohne mit einem PPL nicht mehr erlaubt
 
Zuletzt bearbeitet:
@Stein,
Stimmt, ich blicke jetzt auch gerade nicht mehr durch. Ich habe gerade versucht rauszufinden was ich jetzt machen muss. Mein Ergebnis: Ich muss jetzt den Kenntnisnachweis machen, von dem ich eigentlich befreit bin. Korrekt?
Ich fliege privat innerhalb eines Verbands. Dieser Kenntnisnachweis wird dann Ende 2022 auslaufen und dann muss ich den Kompetenznachweis vom Verband machen, den es jetzt ja noch nicht gibt. Auch korrekt?
Zu 1
Das ist meiner Meinung nach korrekt. Aber kein Ding, der Kenntnisnachweis ist in ein paar Minuten erledigt und koste nur ein paar EUR:

Zu 2)
Da fragst Du besser mal den Verband.

Das Ganze ist allerdings nicht immer einfach. Was gilt wann ? Gilt noch deutsches Recht bei bestimmten Dingen oder hat die EU schon die Herrschaft übernommen. Im Zweifelsfall LBA anrufen.
 
@micbu
Ok, soweit jetzt klar. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

a.) fliegen auf Modellfluggelände mit AE unter "Aufsichtsperson"
b.) Kenntnisnachweis machen und wie bisher bis Ende 2022 fliegen nach §21a.
c.) Kompetenznachweis machen und nach Open Category A1/A3 fliegen.

@novacuatro
Der DMFV (wie auch DAeC) Kenntnisnachweis hat außerhalb von Deutschland keine Gültigkeit.
Der Kompetenznachweis vom LBA/Austcontrol, etc. dagegen schon. (EU weit)
 

micbu

User
Wer das fragt hat Grundsätzliches nicht verstanden, den Unterschied National zu International...
Martin, Ich finde die Frage gar nicht so verkehrt. Darf ich nach 2022 als Modellpilot, der in einem Verband organisiert ist, mit dem zukünftigen Kenntnis-/Kompetenzausweis des DMFV (so nennt der DMFV das selbst: https://www.dmfv.aero/allgemein/kenntnisnachweis-kompetenznachweis-eu-fernpilotenlizenz/) auch im Ausland fliegen? Dort evtl. nur auf Gelände welches von einem Verbandsverein geführt wird oder dort auch auf der grünen Wiese? Von einer Beschränkung auf einen deutschen Verband kann ich nämlich nirgendwo etwas lesen. Es wird lediglich unterschieden Verband/nicht Verband.
Wie gesagt, bisher war ich etwas blauäugig und habe das ganze Thema nur rudimentär verfolgt........ betrifft mich ja nicht.........ja ich weiß, war blöd von mir, betrifft mich (und alle PPLer) jetzt doch.
 
ich habe deshalb so gefragt, weil wir ein deutscher Verein sind , wir aber auch holländische Piloten haben die im DMFV Versichert sind.
dürften die noch in Holland jetzt oder künftig fliegen??

Es lebe die vereinigte EU :-)
 

skytra

User
@micbu
Bist du im DAeC ? oder vielleicht sogar im DMFV?
Hast du dort bereits einmal einen Kenntnisnachweis nach §21e gemacht?
Dann ändert sich generell erst einmal nichts. Die Registrierung für deine e-ID übernimmt der Verband

solltest du keinen Kenntnisnachweis haben musst du jetzt den Kompetenznachweis für Open A1/A3 machen
(beim LBA registrieren und online Training/Prüfung machen(aktuell noch kostenlos) ..........darfst dann aber auch nur nach den Regeln/Vorgaben fliegen)

die AE durch den Verband wird ja noch ausgearbeitet. Ob man dann da auch mit PPL wieder als "kompetent" gillt steht ja noch nicht fest.
 
Wie gesagt, bisher war ich etwas blauäugig und habe das ganze Thema nur rudimentär verfolgt........ betrifft mich ja nicht....
...ging mir genauso.
Aber nun versuche ich schon mehrfach seit 2 Tagen die Registrierung zu machen, bekomme dann dies angezeigt:

"Registrierungsanfrage erfolgreich abgeschickt.
Sie erhalten in 5 bis 10 Minuten eine E-Mail mit einem Link, um Ihre Registrierung abzuschließen. "

Aber eine E-Mail habe ich bisher nicht erhalten (alle Ordner im E-Mail Programm habe ich gecheckt)
Habt Ihr das auch gehabt oder ging Eure Registrierung problemlos?
 

skytra

User
...ging mir genauso.
Aber nun versuche ich schon mehrfach seit 2 Tagen die Registrierung zu machen, bekomme dann dies angezeigt:

"Registrierungsanfrage erfolgreich abgeschickt.
Sie erhalten in 5 bis 10 Minuten eine E-Mail mit einem Link, um Ihre Registrierung abzuschließen. "

Aber eine E-Mail habe ich bisher nicht erhalten (alle Ordner im E-Mail Programm habe ich gecheckt)
Habt Ihr das auch gehabt oder ging Eure Registrierung problemlos?

Hast du dich zur Prüfung registriert (Schritte 1-3 und 6 mehr braucht man dafür nicht) oder

komplett (auch Schritte 4 und 5) um deine e-ID zu erhalten? (komplett mit Ausweis und Versicherungsdaten)

Zwischenablage02.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dich zur Prüfung registriert (Schritte 1-3 mehr braucht man dafür nicht) oder

komplett (ausch Schritte 4-6) um deine e-ID zu erhalten? (komplett mit Ausweis und Versicherungsdaten)

Ich habe den Trainingstest für den Nachweis für Fernpiloten gemacht, mich für die Prüfung qualifiziert und dann meine e-mail angegeben, um eine Registrierung für den Test abschließen zu können. Und das schon mehrfach. Da kam aber nichts...
 

micbu

User
@skytra, ich bin im DMFV und nein, da ich bisher keinen Kenntnisnachweis benötigt hatte, habe ich diesen auch nie gemacht.
Ich werde jetzt dann zuerst mal den Kenntnisnachweis machen und abwarten. Bin aber skeptisch was kommen wird, denn das LBA schreibt ja selbst, dass eine Anerkennung eines PPL nicht vorgesehen ist.


Bisher galt mein SPL doch auch als Kenntnisnachweis.
Tja, wie fangen alle Märchen an? "Es war einmal......"
Dir war also auch nicht bekannt, dass es nicht mehr so ist?
 
Tja, wie fangen alle Märchen an? "Es war einmal......"
Dir war also auch nicht bekannt, dass es nicht mehr so ist?

Großes Gelächtet und Kopfschütteln.
Dam mein SPL / dein PPL gleichgestellt ist dem in Deutschland gültigen Kentnissnachweis sehe ich mich bis Ende 22 nicht im Zugzwang solange ich nicht außerhalb Deutschlands fliegen will.
Weil da ja wiederum die Verlängerung greifen müsste.

Weil sonst dürfte niemand mehr ohne EU Kentnissnachweis mehr in Deutschland fliegen sobald 250g überschritten werden.
 
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