Kenntnisnachweis/Kompetenznachweis/PPL

so, fertig, das geht ja geschmeidig.
 

micbu

User
Vom LBA ist immer noch keine Antwort gekommen. Extrem schade. Für mich gilt dann zunächst also das, was auf deren Webseite in den FAQ steht und Pilotenlizenzen sind nicht mehr geeignet um Modellflug ausüben zu dürfen. Ich kümmere mich dann mal um entsprechende Dokumente.........
 
Hab den EU- Kompetenznachweis gemacht,

da er kostenlos ist.

Der DMFV / DAEC Kenntnisnachweis ist nur noch bis Ende 2021 gültig.
Man kann ihn umschreiben lassen , kostet aber 50 Euro.

Gleichzeitig benötige ich den EU- Kompetenznachweis auch um im Ausland fliegen zu dürfen.

Für das Fliegen im Verbandsrahmen benötige ich den Ausweis nicht.

Um es abzukürzen .
Fliegt man auf einem zugelassenen Verbandsfluggelände benötigt man kein Ausweis.
Fliegt man auf der grünen Wiese, benötigt man den EU- Kompetenznachweis.
 
Um es abzukürzen .
Fliegt man auf einem zugelassenen Verbandsfluggelände benötigt man kein Ausweis.
Fliegt man auf der grünen Wiese, benötigt man den EU- Kompetenznachweis.
Jain, ist so noch nicht vollständig, da gibt es noch weitere Optionen/Möglichkeiten.
Vielleicht sollte man alle Optionen zusammenfassen anstelle immer nur ein halbes Bild? ;)
Ich meine, wenn man schon auflistet/abkürzt/zusammenfasst.
 

S_a_S

User
Der DMFV / DAEC Kenntnisnachweis ist nur noch bis Ende 2021 gültig.
Man kann ihn umschreiben lassen , kostet aber 50 Euro.
Der Kenntnisnachweis ist im Verbandsrahmen (auch auf der Wiese) weiter gültig, bis sein Gültigkeitsdatum (bei mir z.B. am 3.9.2022) abläuft, oder die Übergangsregelung für die Verbände Ende 2022 ausläuft oder durch einen neuen Nachweis für die der bis dahin (hoffentlich) erteilten BE zugrunde liegenden StRfF ersetzt wird.

Für ein Fliegen außerhalb des Verbandsrahmens kann er jetzt schon nicht benutzt werden, da er kein Nachweis nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 ist. (siehe https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html -> "Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?")

Und ein Umschreiben wird vom LBA explizit ausgeschlossen , weil das eine Bescheinigung nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 (steht auf PDF und Karte) ist, (detaillierte Begründung gleicher link-> "Kann ich eine Bescheinigung über eine Einweisung durch den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?").

Die Aussage zu Verbandsplätzen ist auch nur richtig, wenn sie eine Aufstiegserlaubnis haben und ein Flugleiter anwesend ist.

Grüße Stefan
 
Der Kenntnisnachweis ist im Verbandsrahmen (auch auf der Wiese) weiter gültig, bis sein Gültigkeitsdatum (bei mir z.B. am 3.9.2022) abläuft, oder die Übergangsregelung für die Verbände Ende 2022 ausläuft oder durch einen neuen Nachweis für die der bis dahin (hoffentlich) erteilten BE zugrunde liegenden StRfF ersetzt wird.

Für ein Fliegen außerhalb des Verbandsrahmens kann er jetzt schon nicht benutzt werden, da er kein Nachweis nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 ist. (siehe https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html -> "Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?")

Und ein Umschreiben wird vom LBA explizit ausgeschlossen , weil das eine Bescheinigung nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 (steht auf PDF und Karte) ist, (detaillierte Begründung gleicher link-> "Kann ich eine Bescheinigung über eine Einweisung durch den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?").

Die Aussage zu Verbandsplätzen ist auch nur richtig, wenn sie eine Aufstiegserlaubnis haben und ein Flugleiter anwesend ist.

Grüße Stefan

Ich hab mich nur nach diesen Angaben gerichtet


Ab dem 01.01.2021 benötige ich zum Hangfliegen( Wildfliegen) den EU-Kompetenznachweis .
Steht da klar drin
Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?

Steuerer von Drohnen müssen ab dem 31.12.2020 in vielen Fällen über ein im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drohnenführerschein“ bezeichnetes Dokument verfügen, sofern sie eine Drohne in der Offenen Kategorie betreiben.
Es handelt sich dabei um eines der folgenden Dokumente:
  • Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – im Folgenden nur Kenntnisnachweis genannt,
  • Nachweis für Fernpiloten über den Abschluss eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung ihrer Theoriekenntnisse nach den Punkten UAS.OPEN.020 und UAS.OPEN.040 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Kompetenznachweis genannt,
  • Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt.
Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise weiterhin nur in Deutschland gültig!
Kenntnisnachweise sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen Kategorie“. Es gelten jedoch Einschränkungen, wenn die Drohne nicht EU-Recht konform ist (Bestandsdrohnen). Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise weiterhin nur in Deutschland gültig!

Im Gegensatz zu einem umgeschriebenen EU-Kompetenznachweis, der nur für die Restdauer der Gültigkeit des Kenntnisnachweises erteilt wird, ist ein neu erworbener EU-Kompetenznachweis für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Zudem führt das Onlinetraining für den EU-Kompetenznachweis optimal in das neue EU-Drohnenrecht ein. Voraussichtlich wird das Umschreiben eines Kenntnisnachweises mit einer höheren Gebühr belegt sein, als der Erwerb eines EU-Kompetenznachweises. Die höhere Gebühr liegt in dem höheren administrativen Aufwand begründet.
Das Luftfahrt-Bundesamt wird Umschreibungen erst ab dem 4. Quartal 2021 vornehmen. Sie werden dann entsprechende Formulare auf den Seiten des LBA vorfinden.

Ab dem 1. Januar 2022 muss jeder Steuerer einer Drohne im Besitz eines EU-Kompetenznachweises oder eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses sein .

UAS / Drohne Definition
UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung.


Laut LBA Seite muss ich mich ausweisen können. Da ich kein Kentnisnachweis vom Verband bisher benötig habe, und dieser nur noch dieses Jahr gilt, habe ich mich entschlossen den EU-Kompetenznachweises anzulegen.
Der gilt jetzt 5 Jahre und soll laut Gebührenordnung mal 25 Euro kosten. Zur Zeit ist er kostenlos.

Was mich sehr freut
Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meiner Drohne anbringen?

Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich z.B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.
Achtung! Auch wenn die e-ID in die Fernidentifikationsfunktion der Drohne eingegeben wurde, muss diese zusätzlich auch physisch an der Drohne selbst angebracht sein.


Gruß Uli
 

Jörg123

User
Hallo zusammen,
ich habe heute ebenfalls den EU- Kompetenznachweis A1/A3 erhalten per Mail (PDF Gültigkeit bis 01.2026), trotzdem mein Kenntnisnachweis (§21a) national noch bis 01.2023 (vermtl. nur bis Ende 2021) gültig wäre. Das Trainingsprogramm 2mal durchlaufen a 20 Fragen und anschließend registriert. Die Registrierung dauerte keine 5 Minuten. Lichtbild vom Ausweis hochgeladen und anschließend die Prüfung mit meinem Login abgelegt. 40 Fragen, leicht anders formuliert als bei den Übungsfragen aber dennoch relativ einfach und vieles selbsterklärend. Anschließend erhält man seine Identifizierungsnummer mit der Prüfungsbestätigung. Den Ausdruck habe ich auch in klein ausgedruckt zum Einlaminieren für unterwegs, Größe wie Kenntnisnachweis, so passt er im Geldbeutel. Ich kann jedem nur empfehlen in einer stillen Stunde die Prüfung abzulegen, da sie bislang noch kostenfrei ist. Wer weiß wie lange noch ???
Die e-ID Nummer, wie Uli sie einen Beitrag vorher beschrieben hatte ist nun relativ lang und sieht "besch..." aus, wenn sie außen als Kennung angebracht würde. Hoffentlich bekomme ich sie auch "sichtbar- lesbar" in kleinen schmalen Rümpfen. DEU-RP-0000xxx0xx - so sieht die deutsche Registrierung aus.

Grüße
Jörg
 
Zuletzt bearbeitet:

graefi

User
Die e-ID Nummer, wie Uli sie einen Beitrag vorher beschrieben hatte ist nun relativ lang und sieht "besch..." aus, wenn sie außen als Kennung angebracht würde. Hoffentlich bekomme ich sie auch "sichtbar- lesbar" in kleinen schmalen Rümpfen. DEU-RP-0000xxx0xx - so sieht die deutsche Registrierung aus.

Das ist aber nicht die e-ID sondern die Fernpiloten-ID (DEU-RP....) ! 😉
Die e-ID hab ich noch gar nicht obwohl ich die Prüfung am 6.1.2021 gemacht hab. Das dauert anscheinend noch bis April bis die e-ID hinterlegt ist :rolleyes:
 

Jörg123

User
Ah okay sry, das wusste ich nicht. Bin von ausgegangen dass das auch die Kennung ist. Dann müsste ich die Kennung auch noch bekommen. Meine Versicherung will sie mir wenn es dann soweit ist mitteilen.
 

Jörg123

User
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es wurde vom LBA bei der Bestätigungmail eindeutig beschrieben.
"Die auf dem Ihrem Nachweis abgedruckte Identifizierungsnummer ist nicht die e-ID und wird somit nicht am Fluggerät angebracht."
 
Dann verteilt das LBA wohl unterschiedliche Bestätigungs-Mails? Wer hat denn schon eine e-ID? Das Feld in meinem Benutzerkonto ist immer noch leer. Als bisheriger Nicht-Inhaber eines alten Kenntnisnachweises kann man dann im Ausland ja gar nicht gesetzteskonform fliegen. Im Inland gilt dann die Allgemeinverfügung: https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgmeinverfuegung_B5.html
Sehr absurd alles. Neue Vorschriften und ein nationales Luftfahrtamt kann sie selbst nicht einhalten. Mit meinem Fernpilotenzeugnis habe ich lediglich erhalten:
Sehr geehrte/r Kandidat/in,

Glückwunsch zum Bestehen der Prüfung zum Nachweis für Fernpiloten.
Anbei finden Sie im Anhang dieser E-Mail Ihr Zertifikat.

Mit freundlichen Grüßen
OpenUAV - LBA
 
ich habe beim LBA nachgefragt wann mit der e-ID zu rechnen sei:
sinngemässe Antwort: durch völlige Überlastung wird das noch einige Zeit dauern.
(die machen die Prsonalienprüfung anscheinend händisch)

Als bisheriger Nicht-Inhaber eines alten Kenntnisnachweises kann man dann im Ausland ja gar nicht gesetzteskonform fliegen.
auch mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen, da der eine rein nationale Geltung hat.
 
auch mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen, da der eine rein nationale Geltung hat.
Stimmt. Hab bei Verbänden in Österreich nachgefragt. Die verlangen für eine Mitgliedschaft nun trotzdem einen Kenntnisnachweis bei der Austrocontrol und eine Versicherung beim OeAC, obwohl genau das nach der neuen EU-Verordnung ja nicht mehr erforderlich sein dürfte. Geht schon wieder los, dass jedes Land sein eigenes Süppchen kochen möchte.
 
Wann hatte denn dein alter Kenntnisnachweis im Ausland eine Wirkung? > hatte er nie...wie kommt man zu der Aussage " mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen"? Das war noch nie der Fall!
Kenntnisnachweise gelten nur national. Kompetenznachweis dagegen EU weit, aber auch nur für "Open".
Während Open EU weit geregelt ist, sind die nationalen Betriebserlaubnisse weiterhin je Land unterschiedlich.
 
Wann hatte denn dein alter Kenntnisnachweis im Ausland eine Wirkung? > hatte er nie...wie kommt man zu der Aussage " mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen"? Das war noch nie der Fall!
Lies doch mal ganz entspannt meinen vorherigen Beitrag inkl Zitat.
Kenntnisnachweise gelten nur national. Kompetenznachweis dagegen EU weit, aber auch nur für "Open".
Das LBA nennt auch den aktuellen Nachweis für Fernpiloten "Kenntnisnachweis". https://lba-openuav.de/pruefung/ Weder in der 947, noch in der 945 ist explizit das Wort "Kenntnisnachweis" oder "Kompetenznachweis" erwähnt. Das auf dem Nachweis aufgedruckte "proof of completion" lässt sich in beide Richtungen übersetzen.
 
Hammer . Der "alte" Kenntnisnachweis DMFV/DAEC, für mich am Beispiel Daec, kann gegen ein paar Fragen und erneute Zahlung von
"
Die Kosten für den Kenntnisnachweis belaufen sich auf 26,75 EUR (inkl. MwSt.).
Der Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. "

verlängert werden.

Uahh, ... ich glaub´das mach ich jetzt mal nicht ...
 
Habe mich auch beim LBA registriert und die Prüfung abgelegt.
Meiner Meinung nach ... na ja, zum Glück zählt die ja nicht :)
Leider taucht in den Test Frage auf, wann ich den Nachweiß benötige >>>>> Nur wenn ich eine Kamera mitführe :confused::eek::mad::cool::D
Also alles nur ne Lachnummer für die Fernpiloten der alten Garde !
Gruß Martin
 
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