LOL: lange nicht mehr so gelacht.
hier besonders interessant ist Seite 10
Jain, ist so noch nicht vollständig, da gibt es noch weitere Optionen/Möglichkeiten.Um es abzukürzen .
Fliegt man auf einem zugelassenen Verbandsfluggelände benötigt man kein Ausweis.
Fliegt man auf der grünen Wiese, benötigt man den EU- Kompetenznachweis.
Der Kenntnisnachweis ist im Verbandsrahmen (auch auf der Wiese) weiter gültig, bis sein Gültigkeitsdatum (bei mir z.B. am 3.9.2022) abläuft, oder die Übergangsregelung für die Verbände Ende 2022 ausläuft oder durch einen neuen Nachweis für die der bis dahin (hoffentlich) erteilten BE zugrunde liegenden StRfF ersetzt wird.Der DMFV / DAEC Kenntnisnachweis ist nur noch bis Ende 2021 gültig.
Man kann ihn umschreiben lassen , kostet aber 50 Euro.
Der Kenntnisnachweis ist im Verbandsrahmen (auch auf der Wiese) weiter gültig, bis sein Gültigkeitsdatum (bei mir z.B. am 3.9.2022) abläuft, oder die Übergangsregelung für die Verbände Ende 2022 ausläuft oder durch einen neuen Nachweis für die der bis dahin (hoffentlich) erteilten BE zugrunde liegenden StRfF ersetzt wird.
Für ein Fliegen außerhalb des Verbandsrahmens kann er jetzt schon nicht benutzt werden, da er kein Nachweis nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 ist. (siehe https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/FAQ_Betrieb_UAS_12_2020/FAQ_node.html -> "Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?")
Und ein Umschreiben wird vom LBA explizit ausgeschlossen , weil das eine Bescheinigung nach LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 (steht auf PDF und Karte) ist, (detaillierte Begründung gleicher link-> "Kann ich eine Bescheinigung über eine Einweisung durch den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?").
Die Aussage zu Verbandsplätzen ist auch nur richtig, wenn sie eine Aufstiegserlaubnis haben und ein Flugleiter anwesend ist.
Grüße Stefan
Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise weiterhin nur in Deutschland gültig!Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?
Steuerer von Drohnen müssen ab dem 31.12.2020 in vielen Fällen über ein im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drohnenführerschein“ bezeichnetes Dokument verfügen, sofern sie eine Drohne in der Offenen Kategorie betreiben.
Es handelt sich dabei um eines der folgenden Dokumente:
- Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) – im Folgenden nur Kenntnisnachweis genannt,
- Nachweis für Fernpiloten über den Abschluss eines Onlinetrainings und einer Onlineprüfung ihrer Theoriekenntnisse nach den Punkten UAS.OPEN.020 und UAS.OPEN.040 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Kompetenznachweis genannt,
- Zeugnis über die Kompetenz von Fernpiloten nach Punkt UAS.OPEN.030 der Verordnung (EU) 2019/947 – im Folgenden EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt.
Kenntnisnachweise sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen Kategorie“. Es gelten jedoch Einschränkungen, wenn die Drohne nicht EU-Recht konform ist (Bestandsdrohnen). Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise weiterhin nur in Deutschland gültig!
Im Gegensatz zu einem umgeschriebenen EU-Kompetenznachweis, der nur für die Restdauer der Gültigkeit des Kenntnisnachweises erteilt wird, ist ein neu erworbener EU-Kompetenznachweis für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Zudem führt das Onlinetraining für den EU-Kompetenznachweis optimal in das neue EU-Drohnenrecht ein. Voraussichtlich wird das Umschreiben eines Kenntnisnachweises mit einer höheren Gebühr belegt sein, als der Erwerb eines EU-Kompetenznachweises. Die höhere Gebühr liegt in dem höheren administrativen Aufwand begründet.
Das Luftfahrt-Bundesamt wird Umschreibungen erst ab dem 4. Quartal 2021 vornehmen. Sie werden dann entsprechende Formulare auf den Seiten des LBA vorfinden.
Die e-ID Nummer, wie Uli sie einen Beitrag vorher beschrieben hatte ist nun relativ lang und sieht "besch..." aus, wenn sie außen als Kennung angebracht würde. Hoffentlich bekomme ich sie auch "sichtbar- lesbar" in kleinen schmalen Rümpfen. DEU-RP-0000xxx0xx - so sieht die deutsche Registrierung aus.
auch mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen, da der eine rein nationale Geltung hat.Als bisheriger Nicht-Inhaber eines alten Kenntnisnachweises kann man dann im Ausland ja gar nicht gesetzteskonform fliegen.
Stimmt. Hab bei Verbänden in Österreich nachgefragt. Die verlangen für eine Mitgliedschaft nun trotzdem einen Kenntnisnachweis bei der Austrocontrol und eine Versicherung beim OeAC, obwohl genau das nach der neuen EU-Verordnung ja nicht mehr erforderlich sein dürfte. Geht schon wieder los, dass jedes Land sein eigenes Süppchen kochen möchte.auch mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen, da der eine rein nationale Geltung hat.
Lies doch mal ganz entspannt meinen vorherigen Beitrag inkl Zitat.Wann hatte denn dein alter Kenntnisnachweis im Ausland eine Wirkung? > hatte er nie...wie kommt man zu der Aussage " mit dem alten Kenntnisnachweis darfst im Ausland nicht mehr fliegen"? Das war noch nie der Fall!
Das LBA nennt auch den aktuellen Nachweis für Fernpiloten "Kenntnisnachweis". https://lba-openuav.de/pruefung/ Weder in der 947, noch in der 945 ist explizit das Wort "Kenntnisnachweis" oder "Kompetenznachweis" erwähnt. Das auf dem Nachweis aufgedruckte "proof of completion" lässt sich in beide Richtungen übersetzen.Kenntnisnachweise gelten nur national. Kompetenznachweis dagegen EU weit, aber auch nur für "Open".