Kommt 2020 europaweit die 120m Höhengrenze für Hangflug?

Vielleicht sollte man aus der Überschrift die Jahreszahl "2020" entfernen, dass ist zumindest irreführend...:confused:

Die Jahreshauptversammlung des DMFV ist morgen: 23.03.2019..., vielleicht geht einer der Interessenten hin...
 

UweHD

User
...Egal, wie man es begründet, wir dürfen uns nicht in dieser Form beschneiden und regulieren lassen....
Hier möchte ich nochmal auf meine Frage von weiter oben zurückkommen... Wo und wie genau wurde der Modellflug mit den neuen EU-Regularien beschnitten?

Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber nach meiner Interpretation ist die Lage doch so:

1. "Im Verbandsrahmen" ausgeübter Modellflug unterliegt weiterhin den Regeln des Verbandes. Also beispielhaft für D-Land wären das dann wohl die bekannten 5kg genehmigungsfrei /25kg genehmigungspflichtig /150 zulassungspflichtig und Flughöhe gemäß ICAO bzw. Aufstiegsgenehmigung (sofern vorhanden bzw. notwendig). Die Ausübung "im Verbandsrahmen" ist nicht auf zugelassene Modellfluggelände beschränkt, d.h. man kann auch an einem nicht zugelassenen Hang als Verbandsmitglied weiterhin nach den bekannten Regeln (s.o.) fliegen. Wenn es so kommt, sehe ich zumindest im Inland keine Änderung ggü. heute, sofern man sich einem Verband anschließt.

2. Der Modellflug "im Verbandsrahmen" könnte auch international möglich sein, sofern die einzelnen Verbände ihre Regularien gegenseitig anerkennen. Dazu gibt es wohl schon erste Gespräche, ist aber noch "work in progress". Hier muss man am Ball bleiben.

3. Wer sich keinem Verband anschließen will oder kann, der darf nach der Maßgabe der "open category" innerhalb der gesamten EU fliegen. Das bedeutet dann max. 10kg außerhalb zugelassener Gelände und max 120m über Steuerer.

Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber eine grundlegende Beschneidung sehe ich erstmal nicht. Zumindest nicht, wenn ich in den Punkten 1 und 2 alles richtig interpretiert habe.
Eure Meinung dazu?
 

Milan

User
Ist der Typ, der hinter Dir steht ............, ein harmloser Zuschauer oder ein Behördenfuzzi

Solche Ängste sind in meinem Leben unbegründet; werden uns aber von klein auf anerzogen.

Seit ich modellfliege habe ich stets allerlei Papierkram zum Nachweis meiner Legitimation dessen was ich den da gerade mache, dabei.

Da ich für den Erhalt dieser "Nachweise" immer zur Kasse gebeten werde, leite ich natürlich ein Anrecht für mich ab, auch von einem "Behördenfuzzi" kontrolliert zu werden.

Kontrolliert worden bin ich nun schon häufig, jedoch niemals von einem Behördenfuzzi !!:confused:

Ich erwarte also das ein Nichtbehördenfuzzi darüber wacht, das ich mich an die bestehenden Regeln zu halten habe.
Die Behörden wird es freuen, für solche Aufgaben keine zusätzlichen Mitarbeiter abstellen zu müssen - das machen wir Modellflieger schon untereinander.

LG

Harry
 
Noch einmal kurz: 120m würden beim Hangfliegen quasi grundsätzlich gelten, denn an welchen Hängen ist denn der Modellflug organisiert, sprich der Modellflug durch einen Verein geregelt? Die Wasserkuppe und die Teck lassen wir mal außen vor.
Die Mitgliedschaft in einem Verband als Voraussetzung das Hobby ausüben zu können ist nicht in Ordnung. Wer fände es ok, nur als Mitglied das ADAC auf die Autobahn fahren zu dürfen?
Wem dienen diese neuen Gesetze? Ist eine Frage, die man langfristig mit Sicherheit so beantworten kann: Uns nicht! Deshalb müssen wir jetzt handeln.
 

CG-Willi

User
Hallo zusammen,

für mich bedeute diese Regelung für alle Segelflieger außerhalb eines gehnehmigten Modellflugplatzes, das man nur noch mit einem HLG fliegen kann, alles andere ist nicht mehr sinnvoll.
Selbst ein F3B Hochstart geht schon auf 300m, auf was hat man sich hier geeinigt?
Das ist eine bedeutende Änderung für alle Hangflieger die auf nicht genehmigten Hängen fliegen.

Das ist nur meine Meinung zu dem Thema.

VG

Claus
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hier möchte ich nochmal auf meine Frage von weiter oben zurückkommen... Wo und wie genau wurde der Modellflug mit den neuen EU-Regularien beschnitten?

Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber nach meiner Interpretation ist die Lage doch so:

1. "Im Verbandsrahmen" ausgeübter Modellflug unterliegt weiterhin den Regeln des Verbandes. Also beispielhaft für D-Land wären das dann wohl die bekannten 5kg genehmigungsfrei /25kg genehmigungspflichtig /150 zulassungspflichtig und Flughöhe gemäß ICAO bzw. Aufstiegsgenehmigung (sofern vorhanden bzw. notwendig). Die Ausübung "im Verbandsrahmen" ist nicht auf zugelassene Modellfluggelände beschränkt, d.h. man kann auch an einem nicht zugelassenen Hang als Verbandsmitglied weiterhin nach den bekannten Regeln (s.o.) fliegen. Wenn es so kommt, sehe ich zumindest im Inland keine Änderung ggü. heute, sofern man sich einem Verband anschließt.

2. Der Modellflug "im Verbandsrahmen" könnte auch international möglich sein, sofern die einzelnen Verbände ihre Regularien gegenseitig anerkennen. Dazu gibt es wohl schon erste Gespräche, ist aber noch "work in progress". Hier muss man am Ball bleiben.

3. Wer sich keinem Verband anschließen will oder kann, der darf nach der Maßgabe der "open category" innerhalb der gesamten EU fliegen. Das bedeutet dann max. 10kg außerhalb zugelassener Gelände und max 120m über Steuerer.

Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber eine grundlegende Beschneidung sehe ich erstmal nicht. Zumindest nicht, wenn ich in den Punkten 1 und 2 alles richtig interpretiert habe.
Eure Meinung dazu?

Hallo,
das fasst es ganz gut zusammen.

Hinsichtlich des Verbandsrahmens gibt es noch die beiden Varianten, dass entweder das bisherige, nationale Recht weitergilt oder ein durch einen Verband vorgeschlagenes Regelwerk übernommen wird. Die 2. Möglichkeit eröffnet dem Modellflug natürlich mehr Einflussmöglichkeiten auf die anzuwendenden Regeln.
Und der Verbandsrahmen wird sicherlich Gastfliegerregelungen enthalten, so wie heute auch schon.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hinsichtlich des Verbandsrahmens gibt es noch die beiden Varianten, dass entweder das bisherige, nationale Recht weitergilt oder ein durch einen Verband vorgeschlagenes Regelwerk übernommen wird. Die 2. Möglichkeit eröffnet dem Modellflug natürlich mehr Einflussmöglichkeiten auf die anzuwendenden Regeln. Und der Verbandsrahmen wird sicherlich Gastfliegerregelungen enthalten, so wie heute auch schon.

Dein Wort in Gottes Gehörgang, daß die Politiker, Verbandsfunktionäre und Juristen das in unserem Sinne zum Wohle aller schon richten.
 

UweHD

User
Noch einmal kurz: 120m würden beim Hangfliegen quasi grundsätzlich gelten, denn an welchen Hängen ist denn der Modellflug organisiert, sprich der Modellflug durch einen Verein geregelt? Die Wasserkuppe und die Teck lassen wir mal außen vor..
Nochmal: Der Passus "im Verbandsrahmen" bedeutet nicht "auf einem zugelassenen Modellfluggelände". Man fliegt - sofern die neue Regelung richtig interpretiert wurde - auch auf der Grünen Wiese bzw. am Hang stets "im Verbandsrahmen", sofern man einem Verband angehört.

Und einem der bekannten Verbände beizutreten, um der 120m Restriktion zu entgehen, wäre doch sicherlich das kleinste Problem, denke ich mal. Die meisten sind doch eh jetzt schon in einem Verband organisiert - was zur Stärkung der Position des Modellflugs sicher auch kein Nachteil ist.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dein Wort in Gottes Gehörgang, daß die Politiker, Verbandsfunktionäre und Juristen das in unserem Sinne zum Wohle aller schon richten.

Wie den Veröffentlichung der Verbände leicht zu entnehmen ist, befassen sich diese schon seit geraumer Zeit mit dem Thema. Und beim Ministerium ist das Thema auch angekommen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nochmal: Der Passus "im Verbandsrahmen" bedeutet nicht "auf einem zugelassenen Modellfluggelände". Man fliegt - sofern die neue Regelung richtig interpretiert wurde - auch auf der Grünen Wiese bzw. am Hang stets "im Verbandsrahmen", sofern man einem Verband angehört.

Und einem der bekannten Verbände beizutreten, um der 120m Restriktion zu entgehen, wäre doch sicherlich das kleinste Problem, denke ich mal. Die meisten sind doch eh jetzt schon in einem Verband organisiert - was zur Stärkung der Position des Modellflugs sicher auch kein Nachteil ist.

Im Rahmen der Implementing Rules gibt es keine "zugelassenen Modellfluggelände". Im Rahmen nationaler Regelungen könnten diese aber weiterexistieren. Personenbezogene Aufstiegserlaubnisse nach nationalem Recht wird es in Zukunft nebenbei nicht mehr geben. Das ist dann nur noch nach den EASA-Rules möglich. Ist allerdings etwas aufwändig. Aber der Dachdecker oder Fotograph, der nicht mit der Open Category leben kann (und das werden viele sein), muss den Aufwand als Einzelperson dann auch leisten.
 

Rüdi-K

User
Ich komme mit diesem Paragraphenchinesisch auch nicht weiter.....deswegen hole ich dieses Thema noch mal ans Licht....

Wie ist denn nun der Stand für den DMFV angehörigen Wildflieger auf der grünen Wiese mit seinem 2 Meter E- Seglerchen ?
 

S_a_S

User
Hallo Rüdi,

in der Übergangszeit bis Ende 2022 gilt das alte Recht weiter. 2m E darf, solange unter 5kg, dort geflogen werden, wo es nicht verboten ist (LuftVO von 2015 §§21ff / Luftraum beachten). Über 100m / 2kg ist Kenntnisnachweis (DMFV / DAec) erforderlich. Und dann bitte noch prüfen, ob Du eine DMFV-Versicherung mit 1000g Limit hast und Dein Modell darüber ist.

Grüße Stefan
 
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