Hier möchte ich nochmal auf meine Frage von weiter oben zurückkommen... Wo und wie genau wurde der Modellflug mit den neuen EU-Regularien beschnitten?...Egal, wie man es begründet, wir dürfen uns nicht in dieser Form beschneiden und regulieren lassen....
Ist der Typ, der hinter Dir steht ............, ein harmloser Zuschauer oder ein Behördenfuzzi
Hier möchte ich nochmal auf meine Frage von weiter oben zurückkommen... Wo und wie genau wurde der Modellflug mit den neuen EU-Regularien beschnitten?
Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber nach meiner Interpretation ist die Lage doch so:
1. "Im Verbandsrahmen" ausgeübter Modellflug unterliegt weiterhin den Regeln des Verbandes. Also beispielhaft für D-Land wären das dann wohl die bekannten 5kg genehmigungsfrei /25kg genehmigungspflichtig /150 zulassungspflichtig und Flughöhe gemäß ICAO bzw. Aufstiegsgenehmigung (sofern vorhanden bzw. notwendig). Die Ausübung "im Verbandsrahmen" ist nicht auf zugelassene Modellfluggelände beschränkt, d.h. man kann auch an einem nicht zugelassenen Hang als Verbandsmitglied weiterhin nach den bekannten Regeln (s.o.) fliegen. Wenn es so kommt, sehe ich zumindest im Inland keine Änderung ggü. heute, sofern man sich einem Verband anschließt.
2. Der Modellflug "im Verbandsrahmen" könnte auch international möglich sein, sofern die einzelnen Verbände ihre Regularien gegenseitig anerkennen. Dazu gibt es wohl schon erste Gespräche, ist aber noch "work in progress". Hier muss man am Ball bleiben.
3. Wer sich keinem Verband anschließen will oder kann, der darf nach der Maßgabe der "open category" innerhalb der gesamten EU fliegen. Das bedeutet dann max. 10kg außerhalb zugelassener Gelände und max 120m über Steuerer.
Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber eine grundlegende Beschneidung sehe ich erstmal nicht. Zumindest nicht, wenn ich in den Punkten 1 und 2 alles richtig interpretiert habe.
Eure Meinung dazu?
Hinsichtlich des Verbandsrahmens gibt es noch die beiden Varianten, dass entweder das bisherige, nationale Recht weitergilt oder ein durch einen Verband vorgeschlagenes Regelwerk übernommen wird. Die 2. Möglichkeit eröffnet dem Modellflug natürlich mehr Einflussmöglichkeiten auf die anzuwendenden Regeln. Und der Verbandsrahmen wird sicherlich Gastfliegerregelungen enthalten, so wie heute auch schon.
Nochmal: Der Passus "im Verbandsrahmen" bedeutet nicht "auf einem zugelassenen Modellfluggelände". Man fliegt - sofern die neue Regelung richtig interpretiert wurde - auch auf der Grünen Wiese bzw. am Hang stets "im Verbandsrahmen", sofern man einem Verband angehört.Noch einmal kurz: 120m würden beim Hangfliegen quasi grundsätzlich gelten, denn an welchen Hängen ist denn der Modellflug organisiert, sprich der Modellflug durch einen Verein geregelt? Die Wasserkuppe und die Teck lassen wir mal außen vor..
Dein Wort in Gottes Gehörgang, daß die Politiker, Verbandsfunktionäre und Juristen das in unserem Sinne zum Wohle aller schon richten.
Nochmal: Der Passus "im Verbandsrahmen" bedeutet nicht "auf einem zugelassenen Modellfluggelände". Man fliegt - sofern die neue Regelung richtig interpretiert wurde - auch auf der Grünen Wiese bzw. am Hang stets "im Verbandsrahmen", sofern man einem Verband angehört.
Und einem der bekannten Verbände beizutreten, um der 120m Restriktion zu entgehen, wäre doch sicherlich das kleinste Problem, denke ich mal. Die meisten sind doch eh jetzt schon in einem Verband organisiert - was zur Stärkung der Position des Modellflugs sicher auch kein Nachteil ist.