Noch mal zur Gesetzeslage:
Alles mit Motorantrieb (E und V) ist genehmigungspflichtig in Bayern. Segelboot also nicht.
Das Gesetz haben wir schon ausführlich in einem verblichenen Forum diskutiert
Sicher ist die Regelung, insb. für E-Antrieb, nicht sehr gelungen. Aber -und das wird oft übersehen- ist der Regelungscharakter für Segelboote m. E. in Bayern besser, als in den übrigen Bundesländern, denn Segelboote unterliegen dem Gemeingebrauch, so dass dieser nur in ganz engen Grenzen verboten werden kann.
Im Übrigen wird, wenn die Behörden von der Genehmigungserlaubnis Gebrauch machen, für "gemehmigte" Gewässer eine Rechtssicherheit hergestellt.
Für die nichtbayerischen Bundesländer: Ob der Herr mit der Silberlocke sich evtl. nach dem 22. 09. vorrangig der Neuregelung des Wasserrechts annimmt, kann ich nicht beurteilen. Aber eins zeigt meine Erfahrung, ohne dass ich bayerische Regelungen grundsätzlich gut finde: Es wird auch in anderen Bundesländern kurz über lang eine Regelung zum Modellbootfahren in den Landeswassergesetzen geben und die wird UNTER GARANTIE mal wieder deutlich einschränkender, als die bayerische Regelung.
Ein Bsp. aus einem anderen Freizeitbereich: Klettern im Mittelgebirge: Vor 15 Jahren gab es in ganz Deutschland dazu fast keine Regelung. Dann fing es an. Die Bayern waren die ersten die den Klettersport eingschränkt haben. Alle haben auf die Regelungswut der Bayern geschimpft. Heute: In Bayern darf bis auf temporäre Ausnahmen fast überall noch ohne Probleme und Einschränkungen legal geklettert werden. Die Regelungen wurden nicht verschärft und es wird eine starke Abwägung zwischen Interessen des Naturschutzes und den Interessen der Freizeitnutzung durchgeführt, der i. d. R. einen für die Naturnutzer akzeptablen Kompromiss zur Folge hat.
Wie sieht es in anderen Bundesländern aus: BW: Klettern nur noch an einzelnen WENIGEN und uninteressantem Felsen, für die es Sondergenehmigungen gibt; Rest auf Dauer verboten; Hessen: Klettern grundsätzlich verboten, fast keine Ausnahmen; Pfalz: Eifel vollständig gesperrt; Dahner Felsenland rd. 60% der Felsen genz oder temporär gesperrt usw.;
Auch MTB-Fahren ist bundesweit außer in Bayern (Gemeingebrauch) stark eingeschränkt (2 m Mindestwegebreite usw.) oder ganz verboten.
Also sprechen wir über diese Thema der bayerischen Verbotswut noch mal in 5 Jahren.
Es ist nicht alles Gold, was in Bayern glänzt, aber die Naturnutzung wurde hier bisher fühzeitig geregelt, aber dann im Vergleich zu anderen Bundesländern recht liberal.
Zum Angeln: Dass Fische einen Herzinfarkt bekommen, wenn mit dem Boot rungefahren wird, halte ich für Quatsch. Allerings ist auch hier wieder eine gegenseitige Rücksichtnahme angesagt, denn Jungfische werden aus den seichten Aufwuchszonen schnell durch Boote vertrieben. Auch dürfte ein Angler, der seinen Ansitz seit Tagen durch Anfüttern vorbereitet hat, wenig erbaut sein, wenn dort immer mit dem Boot rumgedonnert wird.
Wenn man miteinader redet, könnte man auch miteinander auskommen.
Ich werfe mein Fliege auch nicht in die Fahrbahn eines Bottes, erwarte aber auch, dass um meine Fliege kein Bootrennen veranstaltet wird.
Noch ein kleiner Hinweis: Bootfahren (Modell oder groß) stört die Fische (wissenschaftlich belegt); interessanterweise ist die Störung durch E-Motoren größer. Störungen erfolgen auch durch Schlittschuhfahren (sauschlimm für die Fische!!!) und Sonnenölgaben durch Badegäste.
Angeln stört auch die Fische, nur dass diese Störung meist lebensbeendend ist
Olli