Lehrer / Schüler Betrieb ????

pepper

User
Hallo !
Mich interessiert mal folgene Frage : Schön das es Lehrer/Schüler System gibt. Es haben schon viele Modellflieger das Fliegen damit erlernt.
Was passiert aber in einem Schadensfall , welche Versicherung greift die vom Schüler oder die vom Lehrer ?

MfG Detlef
 
Na ich denke mal die des Lehrers. Den meist ist es ja so, dass der Schüler deshalb Schüler ist, weil er noch keine eigenen Modelle besitzt bzw. fliegt. Sonst müsste er ja diesen "Service" nicht in Anspruch nehmen.
 

Flugass

User gesperrt
Der Lehrer!
Der Schüler muß ja nicht über eine Versicherung verfügen, daher heißt es ja Lehrer-Schüler Betrieb!

Zitat des DMFV:

"...der mitversicherte Lehrer-Schüler-Betrieb kann mittels eines L/S-Kabels betrieben werden - muss aber nicht. Ausreichend ist auch, dass der Lehrer in unmittelbarer Nähe des Schülers steht und jederzeit in die Flugbewegungen eingreifen kann.
Der Lehrer muß dem DMFV als Mitglied über den Verein gemeldet sein....."
 
Lehrer, aber...

Lehrer, aber...

Hallo Zusammen,

Was Flugass geschrieben hat ist ganz entscheidend:

Wenn der Lehrer über einen Verein beim DMFV versichert ist...

Wenn der Lehrer "nur" als Einzelmitglied beim DMFV versichert ist, dann greift die Versicherung nicht.

Klingt komisch, ist aber so.
Deshalb habe ich für 2014 meine Einzelmitgliedschaft aufgegeben und mich über den Verein versichert.

Viele Grüße aus FFB
Hanns
 
Auszug aus: http://dmfv.aero/files/DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz.pdf
Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer -/Schülerbetrieb mitversichert.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen
den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine
feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der
Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen
Modellflugvereins stattfinden.
Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter
bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das
Flugleiterbuch eingetragen werden.
Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der
ersten Einweisung an.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland eingetreten sind.
Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die
Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten
Mitgliedern prämienfrei enthalten. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen,
die keine Aufstiegserlaubnis nach § 16 LuftVO besitzen.

Ich lese da nirgends
Wenn der Lehrer über einen Verein beim DMFV versichert ist...

Hintergrund ist, wir haben sowohl Mitglieder die über den Verein beim DMFV als auch Mitglieder die als Einzelmitglied beim DMFV sind.
Bislang erkenne ich nur aus dem Text dass der Schulungsbetrieb im Vereinsrahmen und auf Vereinsgelände durchgeführt werden muss um versichert zu sein.
Auch die Halbjahresklausel und der Flugbucheintrag/Auflistung sind uns bekannt und werden so geführt.

@Flugass - gib mir bitte mal deine Quelle, damit ich das im Original nachlesen kann, soll ja vorkommen dass es verschiedene Angaben bei Versicherern gibt.
 
Hi Martin

Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten
Mitgliedern prämienfrei enthalten.

Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines
Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.

Man geht natürlich davon aus das wenn Vereinsmitglied dann auch über den Verein Versichert
Wenn ich Vereinsmitglied bin warum soll ich dann eine Einzelmitgliedschaft haben ?

Gruß,Herbert
 
Hallo Herbert,

ich suche nur den Text auf der DMFV Homepage/Unterlagen wo es steht dass es "über den Verein gemeldete/versicherte Mitglieder" sein müssen.

Wenn dem so wäre dürften versicherte Einzelmitglieder die dem Verein angehören aufgrund ihrer Einzelmitgliedschaft keinen L/S betreiben.
Das wäre doof und da ich das noch nicht gelesen hab zweifel ich daran.
Zumindest bis ich das im Original gelesen habe.
 
Hi Martin

Warum ist man als Vereinsmitglied beim DMFV Einzelmitglied ?
Gibt es da einen spezielen Grund ?
Es steht wörtlich nicht geschrieben das man über den Verein Versichert sein muss.
Aber man muss DMFV Mitglied sein.
Ich kann mir nicht vorstellen das der DMFV bezahlt wenn ich Mitglied beim DMO bin
Beim DMFV anrufen und fragen.



Gruß,Herbert
 
Warum ist man als Vereinsmitglied beim DMFV Einzelmitglied ?
Gibt es da einen spezielen Grund ?

Hi !
Bin zwar nicht der Martin , aber ich bin z.B. auch so einer der trotz Verein ein Einzelmitglied
beim DMFV ist .
Grund : Ich hatte die Versicherung schon vorher abgeschlossen gehabt , bevor ich in
den Verein kam .
Ich kenne auch viele die in mehreren Vereinen Mitglieder sind .
Dann hat man die Situation das man evtl. über den einen Verein die DMFV Mitgliedschaft hat ,
und mit der Versicherung von dort auf den anderen Plätzen im Verein mitfliegt .

Ansonsten interessiert mich das Thema auch .
Gibt es bei L/S-Betrieb unter Wildfliegern irgendwelche Bedenken wenn der Lehrer versichert ist ?

Liebe Grüße ,
Michael
 
Hi !
Bin zwar nicht der Martin , aber ich bin z.B. auch so einer der trotz Verein ein Einzelmitglied
beim DMFV ist .
Grund : Ich hatte die Versicherung schon vorher abgeschlossen gehabt , bevor ich in
den Verein kam .
Ich kenne auch viele die in mehreren Vereinen Mitglieder sind .
Dann hat man die Situation das man evtl. über den einen Verein die DMFV Mitgliedschaft hat ,
und mit der Versicherung von dort auf den anderen Plätzen im Verein mitfliegt .

Ansonsten interessiert mich das Thema auch .
Gibt es bei L/S-Betrieb unter Wildfliegern irgendwelche Bedenken wenn der Lehrer versichert ist ?

Liebe Grüße ,
Michael


Hi Michael
kannst das doch ummelden.

Für Wildflieger gibt es keinen Versicherungsschutz.
Lese oben die Bestimmungen.
Wenn du in mehreren Vereinen bist aber bei einem mit Mitgliedschaft beim DMFV ist doch alles in Ordnung.
Lehrer -Schüler geht nur auf einen DMFV Platz.

Gruß,Herbert:):)
 
Dass ein Lehrer-Schüler-Betrieb nur auf dem Vereinsgelände versichert ist, kann man doch nachvollziehen. Hier kann man im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Bedingungen für einen ordentlichen Betrieb gegeben sind und Gefährdungen so minimiert werden. Darüber kann man sich bestimmt streiten, aber die Regel ist klar und konsequent. Außerdem versucht der DMFV natürlich, Mitglieder zu binden bzw. zu gewinnen. Auch das ist natürlich verständlich, wenn auch nicht jedermann Hurra schreien wird. Bei uns im verein kann man z.B. auch nur Mitglied werden, wenn man im DMFV versichert ist/wird. Und das läuft dann grundsätzlich nur über den Verein. Für uns gibt es die Sicherheit, dass alle Mitglieder garantiert versichert sind und da gar nichts anbrennen kann. So ähnlich ist es eben auch mit dem Lehrer-Schüler-Betrieb zu sehen.

Gruß Mirko
 

Lars Wenckel

Moderator
Teammitglied
Für uns gibt es die Sicherheit, dass alle Mitglieder garantiert versichert sind und da gar nichts anbrennen kann. So ähnlich ist es eben auch mit dem Lehrer-Schüler-Betrieb zu sehen.

Gruß Mirko

ot:

und es hat den Vorteil, dass die quotenregelung bei einem rechtsstreit zu gunsten des mitgliedsvereins ausfällt. 100% dmfv mitglieder über den mitgliedsverein=100% kostenübernahme des dmfv.

ot ende:

ich verschiebe jetzt in unsere rechtsabteilung.
 
Hi Martin
Warum ist man als Vereinsmitglied beim DMFV Einzelmitglied ?
Gibt es da einen spezielen Grund ?
Es steht wörtlich nicht geschrieben das man über den Verein Versichert sein muss.
Aber man muss DMFV Mitglied sein.
Ich kann mir nicht vorstellen das der DMFV bezahlt wenn ich Mitglied beim DMO bin
Beim DMFV anrufen und fragen.

Warum hat "Painless Potter" schon treffend erklärt.
Der Grund ist simpel und ich kann mir vorstellen dass das viele Vereine betrifft.
Von DMO, etc. ist gar nicht die Rede.

Es geht darum ob bei Vereinsmitgliedern mit Einzelmitgliedschaft DMFV ein Unterschied ist oder nicht.

Es ist unstrittig, dass natürlich sämtliche anderen Vorgaben erfüllt sein müssen.

Sicher ist, dass ich mit meinen Fragen dazu mich nun an den DMFV wenden werde, eben weil ich es sicher wissen will.;)
 

micbu

User
Bitte poste das Ergebnis hier. Ich bin mir zwar sicher, dass auch ein Einzelmitglied (Ich) auf dem Vereingelände eines DMFV Vereines (mein Verein) LS Betrieb durchführen darf und versichert ist, aber eine Bestätigung von Seiten der Versicherung kann bestimmt nicht schaden.
Warum ist man Einzelmitglied? Ganz einfach: Der Verein ist bei jeglichen Querelen aussen vor. Man ist völlig unabhängig wenn es mal um einen Vereinswechsel gehen sollte und braucht dann absolut gar nichts zubeachten.
Umgekehrte Frage: Welche Vorteile hat man denn wenn man über den Verein versichert ist?

Michael
 
Du hast da gar keine wirklichen Vorteile, der Verein hat sie!
Der Verein weiß garantiert, dass du versichert bist, da er den Versicherungsbeitrag überwiesen hat. Und Lars hat es schon geschrieben: Je mehr Vereinsmitglieder im DMFV versichert sind, desto höher ist die Quote bei einer Schadensregulierung für den Verein.
Andererseits hat niemand einen Nachteil, über den Verein versichert zu sein. Und wer den Verein verlässt, steht doch im nächsten Jahr nicht mehr auf der Meldeliste des Vereins und macht das eben allein oder über einen neuen Verein. Das ist nicht schwieriger, als den Stromanbieter zu wechseln...

Gruß Mirko
 
Hi!

Richtig - aber noch einfacher ist es den Verein zu wechseln wenn man bereits Einzelmitglied ist. (bin ich aber nicht:))
Wenn man über den Verein versichert ist hat man zumindest die Ummeldung auf Einzelmitglied oder in einen anderen Verein selbst zu tätigen - das brauchst du nicht tun wenn du bereits Einzelmitglied bist.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Hallo Martin, stimmt so pauschal nicht.
Wir haben satzungsmäßig die DMFV-Mitgliedschaft verankert (aus den bereits hier dargelegten Gründen). Wir nahmen natürlich auch schon Einzelmitglieder auf - die Ummeldung zum Jahreswechsel nahm dann der Schatzmeister vor. Völlig unproblematisch.
Ich kann auch in dem Ummeldeprocedere, da genügte ein Brief oder Fax bzw. Ergänzung der Frakturationsliste - auch wenn du das selbst vornimmst - keine großen Nachteil erkennen.
 

klausk

User gesperrt
Ein Vereinswechsel eines Vereinsmitglieds läuft in der Regel so ab:
Der neue Verein sendet das bekannte Formular "Sammelanmeldung" mit den Daten des Mitglieds an die Geschäftsstelle. Im Feld Bemerkungen wird eingetragen: "Ummeldung, bisherige Mitglieds-Nr. xx/xxxx/xxxx" und der Rest läuft automatisch. Beim "alten" Verein taucht in der nächsten Vorfaktura-Liste das Mitglied nicht mehr auf, dafür in der Liste des neuen Vereins. Der alte Verein kriegt also eigentlich gar nichts davon mit und muss auch nichts veranlassen.
 
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