Lindinger - muß Händler liefern?

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gecu

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Hallo Leute,
nachdem mich zu meinem "Fall" eure persönliche Meinung interressiert poste ich das mal hier im Cafe.

Hier meine kleine Geschichte:
Am Montag 'ne Menge Zeug bei Lindinger bestellt (war meine zweite Bestellung).
Am Dienstag Bestellbestätigung bekommen, am Mittwoch dann die Versandbestätigung und am Freitag ausgepackt! Hervorrragend, so muß das sein! Die 4 kleinen Brushless Aussenläufer waren zwar nicht dabei, aber da stand auf der Rechnung:
Folgende Artikel werden nachgeliefert:
56526 4,0 ST X-POWER PRO TORQUE 2209/30-M 980 BRUSHLESS

Nicht so schlimm, der Rest ist eh noch nicht so weit.

Drei Tage später (also gestern) kam dann folgende Mail:
"Der Artikel mit der Nummer 56526 ist nur noch um 39,90 zu erhalten, da unsere Aktion ausgelaufen ist.
Wir bitten um Bekanntgabe ob der Artikel trotzdem geliefert werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Modellbau Lindinger"

Ich hatte die Motoren zum Stückpreis von 19€ bestellt!:eek:

Ich bin da jetzt ein bisschen sauer, weil die Regler und die Luftschrauben, die ich für die 4 Motoren bestellt habe, (waren zum normalen Listenpreis und wurden natürlich gleich geliefert) jetzt arbeitslos rumliegen und ich nicht einseh' 80€ mehr für die Motoren zu bezahlen, deren Nachlieferung mir noch vorher bestätigt wurde. Wenn der Lieferant schon weis das er keine Motoren mehr zu dem Aktionspreis liefern will, dann hätte er das doch schon bei der Bestellbestätigung sagen können, dann hätte ich die anderen Teile ja gar nicht erst bestellt!

Nun bin ich auf eure Meinung gespannt: Kann der Händler einfach im Nachhinein sagen: Ich liefer dir das nur wenn du mir den Normalpreis bezahlst, ansonsten schick ich dir nichts, oder muß er Artikel die zum Angebotspreis bestellt wurden auch zum Angebotspreis liefern?

Grüße
Georg
 
Hallo Georg,

bin zwar kein "Rechtswissenschaftler" würde die Motore aber als "integrierenden" Bestandteil der Gesamtbestellung sehen.

Also:
Entweder "ALLES" oder "NICHTS".

Bin mir aber sicher, dass einige Zeilen:

Z.Hd. Geschschäftsführung

diesen "Irrtum" aufklären würden.

LG

Bernhard
 

chip

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War den die Bestellung der billigen Motoren während der Aktion?
Denn dann ist Lindinger verpflichtet diese zu dem Preis auszuliefern auch wenn keine mehr Vorrätig sind und die Lieferung dann nach dem Aktionsende liegt.
Es ist erforderlich die Rechnung mit Bestelldatum an Lindinger zu senden.

Falls dies nicht klappen sollte hat man ein anrecht darauf.
Es gab einen beiderseitigen Vertrag und Willenserklärung.
Lindinger bleibt den Erfolg schuldig.

Das heißt Lindinger muss die billigen Motoren ausliefern.
Der "Alte" preis muss nicht bezahlt werden.

Hierzu mal genaues datum der Aktion und Datum der Bestellung.
 

udogigahertz

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chip schrieb:
War den die Bestellung der billigen Motoren während der Aktion?
Denn dann ist Lindinger verpflichtet diese zu dem Preis auszuliefern auch wenn keine mehr Vorrätig sind und die Lieferung dann nach dem Aktionsende liegt.
Es ist erforderlich die Rechnung mit Bestelldatum an Lindinger zu senden.

Falls dies nicht klappen sollte hat man ein anrecht darauf.
Es gab einen beiderseitigen Vertrag und Willenserklärung.
Lindinger bleibt den Erfolg schuldig.

Das heißt Lindinger muss die billigen Motoren ausliefern.
Der "Alte" preis muss nicht bezahlt werden.

Hierzu mal genaues datum der Aktion und Datum der Bestellung.
Das sehe ich genau so. Dass da was "probiert" werden soll seitens des Händlers, steht für mich fest (immer vorausgesetzt, alle Angaben des Themenerstellers treffen genau so zu, wie sie hier geschildert wurden). Wäre ich an der Stelle, würde ich einfach den ganzen bereits gelieferten Kram an den Händler zurücksenden und sämtliche Kosten zurückverlange. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf ist ein Zurücksenden sämtlicher Artikel ohne Angabe von Gründen möglich. Allerdings müssen die Artikel noch im Neuzustand sein, dürfen also keinerlei Gebrauchsspuren oder Einbauspuren aufweisen.

Tja, wenn der Händler nicht in Österreich sitzen würde.....Da weiß ich nicht, ob unser Recht (EU-Recht?) da auch so gilt, bzw. ob man das so durchsetzen kann.

Jednefalls ist dieser Fall (immer vorausgesetzt, alle Angaben stimmen so) nicht unbedingt eine Werbung für diesen Shop, denn ich kann nicht Dinge anpreisen, die ich dann nicht zu dem beworbenen Preis liefern will, zumal nach Bestellbestätigung!


Grüße
Udo
 

gecu

User
@ le concombre masqué:
versuch ich, inzwischen ist auch schon eine Antwort eingetroffen (Habe mir erlaubt die Lieferung der Motoren zum Aktionspreis zu verlangen):

Guten Tag
xxxxx FR 1.10

Mit freundlichen Grüßen
Modellbau Lindinger GmbH

Anmerkung von mir: Ampel stand bei Bestellung auf grün, in der Bestellbestätigung sind die Motoren auch noch aufgeführt!

@ udogigahertz
Zurückschicken der gesamten Lieferung geht leider nicht, das meiste von dem Zeug war für Freunde, (wenn man über 250€ kommt kostets keine Versandkosten, man ist ja schließlich Schwabe;) ) ; Könnte natürlich nur die Regler und die Luftschrauben zurückschicken, im Moment hoffe ich aber noch auf eine "Kulanz" Regelung des Händlers.

Grüße
Georg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

gecu

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Kapier ich nicht

Kapier ich nicht

Moin,
hab' gerade gesehen das der Modi meinen Beitrag 1. geändert und 2. verschoben hat. Würde mich jetzt mal interressieren warum?
Zu 1:
In dem Teil was er weggeschnitten hat stand nur drin das Lindinger der Meinung ist einen Aktionsartikel muß er nur solange zum Aktionspreis liefern solange die Aktion gilt. Wird während der Aktion bestellt und ist dann nichts mehr da (s.V.r.= solange Vorrat reicht) braucht Lindinger nicht mehr zum Aktionspreis zu liefern. Und dann stand da noch was das zum Zeitpunkt meiner Bestellung nicht mehr viele Teile da waren und man daß ja an der Ampel hätte ersehen können. Keine Ahnung was man an einer grünen Ampel ersehen kann außer daß die Teile am Lager sind und sofort geliefert werden können. Was verstösst jetzt daran gegen die Forenregel 1.10 ( kleiner Tip wo ich die Forenregel 1.10 finde? Hab' jetzt 10 Minuten lang gesucht und ....).
Zu 2:
Ich hab extra oben drüber geschrieben das mich die persönliche Meinung der Forumsmitglieder zum Verhalten der Fa. Lindinger interressiert. Wenn ich eine Rechtsauskunft haben wollte, hätte ich das auch gleich hier posten können! Ich denke nicht das ich wegen der 4 Motoren einen Rechtsstreit anfange (Obwohl, rechtsschutzversichert wär' ich ja...) Also wenn möglich bitte wieder zurück in's Cafe! Hier, bei den Rechtsfragen, liest das doch kein S......;-)

Grüße
Georg
 
Zuletzt bearbeitet:

gecu

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..danke Jürgen, damit wäre 1. ja geklärt. Ich mach's nicht mehr, versprochen!;)
..äh, Jürgen, wie siehts denn mit 2 aus? Nachdem der Themenstarter (also ich) ausdrücklich versichert hat keine Rechtsfragen geklärt haben zu wollen, könntest du da das Thema nicht wieder zurückstellen?
Gruß
Georg
 

Gast_12327

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Hallo Georg,

Hast Du eigentlich schon mal dort angerufen und Dein Problem geschildert, normalerweiser löst sich das schnell wieder auf ...

@All

Schon seit geraumer Zeit habe wir die "Lendenschurztribunale" abgeschafft und es gibt sogar Gerichte und Rechtsprechung in Österreich.

viele Grüsse

Ferdl
 

trodat

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Als Ex Schwabe zwei Sachen:
1. Warum bestellst du beim Lindinger ? Hier in Deutschland erhälst Du die Sachen meist deutlich günstiger und du hast im eigenem Land gekauft !
2. Wenn Lindinger Dir eine Auftragsbestätigung mit den Motoren gesendet hat, ist der Kaufvertrag zustande gekommen und er muss liefern. Suche dir notfalls nen Anwalt und boxe das durch, ist dein gutes Recht und eine Frechheit Dir überhaupt die Motoren für 20€ mehr noch anzubieten.
 

gecu

User
@ trodat:
Bin Kunde beim Staufenbiel, Bichler, KD-Modelltechnik, Himmlischer Höllein, Ellen Schwab, PAF, Wildflug, Thoma-Balsa,... denke die deutschen Firmen kommen bei mir nicht zu kurz!;) Der Lindinger hatte halt 'nen Flieger im Angebot den ein Freund von mir wollte, deshalb hab' ich da bestellt.

Scheinbar scheinen andre keine deratigen Erfahrungen beim Lindinger gemacht zu haben. Ich habe vor drei Jahren schon mal Probleme beim Lindinger mit nem ACT-Empfänger gehabt. War für 30€ im Angebot. Dauerte drei Monate bis das Teil eintraf und sollte dann 50€ kosten, da das Angebot ja schon lange rum war (und damals gab's nicht mal 'ne Nachfrage ob zum höheren Preis geliefert werden soll, sondern nur eine Abbuchung des höheren Preises!) Erst nach vehementen Protest ließ sich der Lindinger damals bewegen das Delta zurück zu überweisen! Deshalb hatte ich den Verdacht das der Lindinger das öfters so handhabt, scheint aber nicht der Fall zu sein.

Gruß
Georg
 
Hi,

wenn der Artikel zum Preis x angeboten wurde, du den bestellst und er dann erst später lieferbar ist, muss der ausgewiesene Preis zum Bestellungszeitraum berechnet werden.

Das kannst du jederzeit gerichtlich durchboxen - wahrscheinlich wird aber ein kurzer Anwaltsbrief auslangen....


Gruß, Ralf
 

trodat

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MarkusN schrieb:
Auch, wenn das eine Aktion "Solange Vorrat" war?
Ja ! Sobald der SHop dir eine Auftragsbestätigung zusendet ist der Vertrag zustande gekommen und er muss liefern. Kann oder will er das nicht kannst du das einklagen oder auch woanders kaufen und Lindinger die Differenz in Rechnung stellen. Wenn das öfter dort so gemacht wird hat das ganze anscheinend System. Erst die Kunden mit Sonderpreisen ködern und dann überteuert liefern. Ich würde mir soetwas nicht zwei mal gefallen lassen und die Sache einem Anwalt übergeben und darüber nachdenken das ganze an den Verbraucherschutz weiter zu geben !
 

udogigahertz

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trodat schrieb:
Ja ! Sobald der SHop dir eine Auftragsbestätigung zusendet ist der Vertrag zustande gekommen und er muss liefern. Kann oder will er das nicht kannst du das einklagen oder auch woanders kaufen und Lindinger die Differenz in Rechnung stellen. Wenn das öfter dort so gemacht wird hat das ganze anscheinend System. Erst die Kunden mit Sonderpreisen ködern und dann überteuert liefern. Ich würde mir soetwas nicht zwei mal gefallen lassen und die Sache einem Anwalt übergeben und darüber nachdenken das ganze an den Verbraucherschutz weiter zu geben !
Ja, so sehe ich das auch. Die Frage ist nur, wie setzt man sowas in Österreich als Deutscher durch? Klar, kann man das: Man nimmt sich hier einen Anwalt, dieser sucht sich einen Referenzanwalt in Österreich aus, mit dem dieser dann zusammenarbeitet und gemeinsam wird man schon zum Ziel kommen. Nur,....was wird das alles kosten? Und wer soll all diese Kosten tragen? Die Rechtsschutzversicherung? Lies mal genau das Kleingedruckte durch: Eventuell werden nur Rechtsfälle in Deutschland abgedeckt!

Allein aus solchen Gründen würde ich nicht bei einem Händler im Ausland bestellen.

Grüße
Udo
 

Gast_12327

User gesperrt
Hallo Leute,

Denkt Ihr wirklich, dass sich sowas am einfachsten durch einen Anwalt/Prozwss aus der Welt schaffen lässt.

Am einfachsten wäre doch einfach ein Telefonat, bei dem alles was den Themenstarter stört dem Gegenüber auch mitteilt wird:

z.B: "Hallo, ich finde es nicht in Ordnung, dass etwas zuerst 20 dann 40 Euro kostet ..."

Wenn sich da nicht eine Lösung findet, kann man immer noch andere Wege beschreiten.

Ehrlicherweise habe ich selbst schon sehr viel beim Lindinger bestellt und noch nie schlechte Erfahrungen gemacht, wenn etwas nicht passt schickt man es einfach zurück, und reden kann man mit denen immer. Bestelle aber sogar auch in Deutschland (obwohl im Ausland ist das immer gefährlich, denn da wartet höchstwahrscheinlich an jeder Ecke ein Betrüger).

Aber so cool wie mit Anwalt wird die Geschichte mit "einfach mal anrufen" dann natürlich nicht.

viele Grüsse Ferdl

P.S.: Oops, ich schreib ja in einem ausländischen Forum!
 
Hallo !

wenn Georg meinem Hinweis vom zweiten Beitrag :

Bin mir aber sicher, dass einige Zeilen:

Z.Hd. Geschschäftsführung

diesen "Irrtum" aufklären würden.

heute früh gefolgt wäre, wäre sein "Problem" vermutlich schon gelöst :D :confused: :D

LG

Bernhard

.
 

PW

User gesperrt
Hallo,

also bzgl. Kosten herrschen wohl falsche Vorstellungen:

Anwälte werden nach dem sog. Streitwert bezahlt; geregel alles im RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz):

Streitwert ist 2 x der Differenzpreis: = 2 x 20 EURO = 40 EURO

Nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz geht die erste Stufe von Null-300 EURO Streitwert;da fallen wir also rein:

Gibt für den Anwalt eine Geschäftsgebühr von 32,50 plus Auslagenpauschale von 6,50 EURO plus 7,41 Mehrwertsteuer = summa summarum für den Anwalt exakt 46,41 EURO.

Mit dem Korrespondenzanwalt in Österreich würde dann halbe/halbe gemacht = 23,21 EURO incl. (!!) Mehrwertsteuer.

Super Sache und super lohneswert als Anwalt !

Kann man besser die Beine auf den Tisch legen, denn die Akte kostet Geld, das Papier, Drucker,die Angestelle und Porto/Telefon/Fax etc. Und die Akte darf ich dann noch 10 Jahre für das Finanzamt lagern.



Also:

Lindiger anrufen und sich wie "unter Männern" gescheit unterhalten und dann glaube ich, hat sich die Sache geregelt.




Gruss

PW
 

gecu

User
Vielen Dank für die Ratschläge,

werde Anfang nächster Woche versuchen das ganze telefonisch zu klären. Meine Zwei Mails, in denen ich auf die Lieferung bestand, wurden relativ unfreundlich beantwortet, mal sehen was die mir am Telefon erzählen. Das ganze gerichtlich zu klären kommt für mich nicht in Frage, dafür ist mir meine Zeit einfach zu schaden (da geh' ich lieber fliegen:D ).

Grüße aus dem Donautal,
Georg
 
Status
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