LiPo Gewährleistung-- Erfahrungen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
N´abend!
Ich habe da mal eine Frage in offener Runde;
Auf der Intermodellbau habe ich zwei 4s 5100 15c cont. Packs bei einem großen Händler aus dem Dortmunden Raum gekauft. Seit dem Kauf 4mm Goldies angelötet, mit Schulze Lader und Ladebalancer geladen, dann eingelagert. Vorgestern noch mal angehängt, vornehmlich um zu gucken, wie die Spannungslage ist. Alles i.o.
Danach auf den Flugplatz, ersten Akku geflogen (bei ca. 45A Vollstrom 3Minuten), alles gut. Zweiter Akku: Nach zwei Minuten runter, weil der Regler dichtgemacht hat. Ergebnis: Drei Zellen 2,9Volt, eine tot- so 0,1Volt!
Der Händler stellt sich quer was den Austausch betrifft.
Habt Ihr Erfahrungen gesetzlicher Natur, die mir weiterhelfen könnten? Habe noch nie echte Ausfälle bei den Akkus gehabt, weil die immer weit unter max. Spezifikationen betrieben wurden. So auch hier. Habe ich da irgendwelche Möglichkeiten?
Für Hilfe wäre ich dankbar- ohne Marken- oder Händlerdiskussionen lostreten zu wollen, bitte!

Bis dann,
Alex
 

TobiS

User
Habe gerade ein ähnliches Problem.

Bei meinem 5S4000 Pack hat nach ca. 6 Flügen eine Zelle schlapp gemacht während des Flugs. 0V Spannung. Zu allem übel noch ein mittlere Zelle so das der Ausbau richtig kompliziert wird.

Ich bin mal gespannt was passiert. Ich habe nämlich den Schrumpfschlauch und die Orginal Anschlußkabel entfernt, direkt 4mm Goldies auf die Platine gelötet.

Geladen wurde immer mit Orbit Lipo Balancer der also auch die Kapazität noch richtig gebalanced bekommt.

Morgen geht der Pack per Post raus.
 
Aller Erfahrung nach hast du keine Chance in irgendeiner Weise Ersatz zu bekommen.

Derkum und Staufenbiel hatten mal die Hypercell Lipos, die haben sich reihenweise aufgebläht, wenn du mit deinem geblähtem Lipo dahin bist, haste einen neuem bekommen oder ne Gutschrift. Hier hat aber auch der Lieferant/Hersteller der Zellen mehr oder weniger öffentlich bekannt, dass es sich um Produktionsfehler handelte.

In deinem Fall ist dies wahrscheinlich nicht der Fall...außerdem hast du denn Akku ja nun schon ca. ein halbes Jahr, oder? Dann sind die Aussichten auf Ersatz praktisch 0.


bis dann

Piotre225
 
xxx

xxx

piotre225 schrieb:
Aller Erfahrung nach hast du keine Chance in irgendeiner Weise Ersatz zu bekommen.

Derkum und Staufenbiel hatten mal die Hypercell Lipos, die haben sich reihenweise aufgebläht, wenn du mit deinem geblähtem Lipo dahin bist, haste einen neuem bekommen oder ne Gutschrift. Hier hat aber auch der Lieferant/Hersteller der Zellen mehr oder weniger öffentlich bekannt, dass es sich um Produktionsfehler handelte.

In deinem Fall ist dies wahrscheinlich nicht der Fall...außerdem hast du denn Akku ja nun schon ca. ein halbes Jahr, oder? Dann sind die Aussichten auf Ersatz praktisch 0.


bis dann


sehe ich auch so, ich hatte auch schon Lipos die sich auf dem Postweg aufgeblasen haben, solange noch kein Stecker angelötet wurde, hab ich kommentarlos Ersatz bekommen.
Schau mal in den AGB der grossen Akkuhändler: Akkus werden auch generell nicht umgetauscht.

Dieses Thema gabs hier schon...
 

Zisch

User
Schau mal in den AGB der grossen Akkuhändler: Akkus werden auch generell nicht umgetauscht.

Unsere Akkus werden von unseren Antrieben meist weit über ihrer technischen Spezifikation betrieben, klar, dafür will kein Händler die Verantwortung übernehmen. Das fängt bei der Verbindungstechnik an (Stichwort Löten!) und hört beim Laden und Entladen noch lange nicht auf. Sollte der Fehler nicht schon von vorn herein bekannt sein (siehe Rücknahmeaktionen div. Händler) kriegst du die Zellen bestimmt nicht umgetauscht. Warum auch....?
 

jstremmler

User gesperrt
AGB

AGB

Die Frage ist hier, ob ein Händler durch eine AGB die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann?

Wenn ich bei Aldi einen DVD Player kaufe, dann hat der ja auch die gesetzliche Gewährleistung/Garantie!

In dieser Branche mogelt man sich gern daran vorbei. Z.B. bietet Webra uf seine 35 MHZ Empfänger eine stolze Grantie von "Monaten".

Bei Akkus gar keine Garantie zu geben ist m.E. rechtswidrig. Bei Engriffen in den Lipo (Ausnahme íst m.E. das Anlöten von Rundsteckern, da man den Lipo nicht benutzen kann) erlischt die Garantie natürlich sofort.

Andererseits kann es nicht angehen, dass man unser Geld nimmt und uns dafür fehlerbehaftete Ware unterschiebt.

mfg

Jürgen
 
jstremmler schrieb:
Die Frage ist hier, ob ein Händler durch eine AGB die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann?

Wenn ich bei Aldi einen DVD Player kaufe, dann hat der ja auch die gesetzliche Gewährleistung/Garantie!

In dieser Branche mogelt man sich gern daran vorbei. Z.B. bietet Webra uf seine 35 MHZ Empfänger eine stolze Grantie von "Monaten".

Bei Akkus gar keine Garantie zu geben ist m.E. rechtswidrig. Bei Engriffen in den Lipo (Ausnahme íst m.E. das Anlöten von Rundsteckern, da man den Lipo nicht benutzen kann) erlischt die Garantie natürlich sofort.

Andererseits kann es nicht angehen, dass man unser Geld nimmt und uns dafür fehlerbehaftete Ware unterschiebt.

mfg

Jürgen


s.o.: schon mal diskutiert, noch garnicht lange her...
 

udogigahertz

User gesperrt
jstremmler schrieb:
Die Frage ist hier, ob ein Händler durch eine AGB die gesetzliche Gewährleistung ausschließen kann?
In dieser Branche mogelt man sich gern daran vorbei. Z.B. bietet Webra uf seine 35 MHZ Empfänger eine stolze Grantie von "Monaten".
Jürgen
Es werden leider immer wieder die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie" verwechselt bzw. nicht richtig zugeordnet:

- Garantie: Die gibt der Hersteller/Großhändler/Vertreiber/Importeur eines Artikels und sie ist freiwillig und vom Gesetzgeber nicht in der Länge vorgeschrieben, im Gegensatz zur

- Gewährleistung: Die gibt der Händler an seinen Kunden weiter und ist EU-weit für alle technischen Artikel vorgeschrieben, die Dauer beträgt 2 Jahre und der Händler kann diese nicht einschränken. Auch sind die Bedingungen genau vorgeschrieben:

- während der ersten 6 Monate nach dem Kauf geht der Gesetzgeber bei einem Defekt an dem Teil davon aus, dass dieser Defekt schon beim Kauf vorhanden war und daher der Händler Ersatz leisten muss. Will der Händler das nicht, so muss er beweisen, dass der vorliegende Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden gewesen war.

- Nach Ablauf von 6 Monaten liegt diese Beweislast beim Kunden.

Gibt ein Hersteller von sich aus Garantie, so kann man während der Garantiezeit sich damit als Kunde direkt an diesen Hersteller wenden, muss sich nicht an den Händler wenden, bei dem man ursprünglich gekauft hat.
Die Regularien, wann was vom Hersteller als garantiewürdig angesehen wird und wie die Abhilfe aussieht, liegt allein beim Hersteller.

Will man die Gewährleistung in Anspruch nehmen, so muss man sich in jedem Fall an den verkaufenden Händler wenden.
Während der ersten 6 Monate nach dem Kauf hat dieser Ersatz für defekte Ware zu leisten, es sei denn, er kann beweisen, dass der Defekt nicht schon beim kauf, also im Neuzustand, vorhanden war und z. B. durch unsachgemäße Behandlung oder falsche Pflege usw. verursacht worden ist.

Jetzt zu dem speziellen Fall Antriebsakku LiPo:

- In diesem konkreten Fall wurde wohl die Halbjahresfrist eindeutig überschritten, so dass die Beweislast nun beim Kunden liegt. Daher mein Rat: Vergiss es! (Was man tun könnte: Bei nächster Gelegenheit zu dem betreffenden Händler persönlich vorbeischauen, ihm die Sachlage in einem freundlichen Ton erläutern, zugestehen, dass man wohl die schlechteren Karten hat und darauf hoffen, dass der Händler einsichtig ist und eventuell Ersatz leistet)

Um es nochmal ganz deutlich zu widerholen:

- In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf hat der Händler bei einer defekten Akkuzelle Ersatz zu leisten! (Es sei denn, er kann beweisen, dass der Defekt erst später durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde!)

Wem diese Bestimmung nicht passt (da er Händler ist), der wende sich vertrauensvoll an seinen zuständigen Europa-Abgeordneten, denn nur der könnte da eine Änderung herbeiführen.

Grüße
Udo
 
Udo,
wie könnte ich als Verkäufer beweisen, dass ein Akku beim Verkauf OK ist/war?
Vor Zeugen vermessen?
Geht mir nur so durch den Kopf...
Gruss Jürgen
 

udogigahertz

User gesperrt
Jürgen N. schrieb:
Udo,
wie könnte ich als Verkäufer beweisen, dass ein Akku beim Verkauf OK ist/war?
Vor Zeugen vermessen?
Geht mir nur so durch den Kopf...
Gruss Jürgen
Das weiß ich auch nicht. Da ich jedoch diese teils unsinnigen Gesetze nicht gemacht habe, darfst Du mich nicht danach fragen. Übrigens gilt das EU-Recht nicht für die Schweiz, da die Schweiz bekanntermaßen nicht der EU-beigetreten ist (war vielleicht doch gar keine schlechte Idee?). Wie die Regelungen in der Schweiz aussehen, ist mir nicht bekannt.

Fakt ist, dass in der EU eben diese Gesetze gelten, ob einem das gefällt oder nicht.

Grüße
Udo
 
Hallo,

ich in der Meinung dass die 6 Monatsfrist der Garantie auch für Akkus gilt, etwas anderes ist gesetzlich auch nicht möglich. Sollte sich ein Verkäufer nicht daran halten würde ich dort nicht kaufen. Also immer vorher fragen! Wenn er dann seiner Qualität nicht traut, Finger weg!

Ich habe hier beste Erfahrungen mit Kokam Akkus von EMCOTEC gemacht. Es gab da mal ein Problem und ich habe sofort Ersatz erhalten!

Wie überall: Du kaufst billig, Du kaufst 2mal.

Wie billig muss eigentlich ein Akku sein damit man sich das leisten kann?
 

udogigahertz

User gesperrt
BennyB.Good schrieb:
Hallo,
.....ich in der Meinung dass die 6 Monatsfrist der Garantie auch für Akkus gilt, ....
Nein, so ist das nicht. Garantie gibt nur der Hersteller, der Händler leistet Gewährleistung und die kann er auch nicht "geben" oder "nicht geben", wie es ihm passt. Er hat die Gewährleistung zu geben, ob es ihm passt oder nicht! Diese beträgt volle 2 Jahre.

Lediglich die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten seit dem Kauf beim Händler, danach beim Kunden.
In der Praxis heißt dass, dass während der ersten 6 Monate nach dem Kauf bei einem Händler in EU-Land der Kunde bei einem Mangel an dem technischen Gegenstand diesen ersetzt bekommen muss, da der Händler praktisch kaum beweisen kann, dass genau dieser Mangel nicht schon beim Kauf vorgelegen hat!

Dieses gilt für absolut jeden Händler in der EU! Da hat er gar keine Wahl.

Aber anscheinend können oder wollen weder die Kunden noch die Händler diese nun schon einige Zeit geltende Neuregelung verstehen. Komisch, beim Autohandel war das sofort von allen begriffen worden. (nur bei gebrauchten Produkten darf der Händler mit der Gewährleistung bis auf 1 Jahr runtergehen und das machen auch alle Händler. Seit dem kann man praktisch keine Autos vom Händler mehr kaufen für nur noch 1000,--€ oder nur noch als nicht fahrbereite Bastlerkarossen, nur um die Gewährleistung zu umgehen).

Grüße
Udo
 
Hallo,

OK dann ist es Gewährleistung...

In jedem Fall sollte man sich seinen Lieferanten ansehen da ich sage mal 80% nicht tauschen wollen, schon garnicht die reisenden Kaufleute bei Messen wo fast alles ohne Quittung über den Tisch geht... damit entlässt man den Händler aus der Verantwortung. Ohne Beleg würde ich da auch nichts machen wollen...

Daher sage ich jetzt: Wer billig oder beim falschen Händler kauft der kauft 2 mal... ist wohl richtiger so?
 
habt Ihr eigentlich das Thema gelesen?
Es geht hier um Erfahrungen...
 

udogigahertz

User gesperrt
BennyB.Good schrieb:
Hallo,
Daher sage ich jetzt: Wer billig oder beim falschen Händler kauft der kauft 2 mal... ist wohl richtiger so?
Ja, damit hast du natürlich Recht: Wer auf Messen bei ihm unbekannten, weit entfernt ansässigen Händlern und dazu noch ohne Quittung kauft, der wird seine Gewährleistungsansprüche nicht durchsetzen können.

Ähnlich ist es, wenn der Händler sein Geschäft aufgibt oder insolvent wird, dann hat man halt Pech gehabt.

Meine Empfehlung: Nur beim lokalen und bekannt solventen Händler kaufen, den es auch morgen noch geben wird.

Ein solcher Händler hat auch meist gute Preise, nicht der allerbilligste, aber auch nicht der teuerste.

Grüße
Udo
 
Ich denke dass nicht nur der ortsansässige Händler eine gute aber zumeist etwas zu teure Quelle ist sondern auch der etablierte Versender mit Top Ratings wie z.B. Der-Schweighofer etc. /@ Hänschen: Das sind auch alles Erfahrungen!

Vorschlag: Der Moderator sollte eine Datenbank öffnen mit Akku Gewährleistungsfällen und den Namen der Händler sowie deren Kulanz dann könnte man irgendwann ein Rating zu Händlern und Akkus erstellen... ich denke das wird aber an den Eintragern und nicht an den Händlern scheitern :-)) eventuell noch an manchen Akkutypen :-((
 
Hi,

meine Erfahrung :

In D gekaufte teure Lipos blähten innerhalb eines Monates - der Händler quittierte das mit Schulterzucken^^ = Kein Austausch

In HK direkt gekaufte Lipos - Akku hatte eine tote Zelle = Austausch ohne maulen und meckern....

Udo hat das ja schon recht schön aufgezeigt - ich kann nur jedem raten geblähte Lipos oder wenn beim laden was auffällt ( unüblicher hoher RI, viel drift, etc. ) sofort zu reklamieren - auch bei Lipos kann sich der Händler nicht gegen die Gewährleistung wehren.

Gruß, Ralf
 
Danke für Euren Erfahrungsaustausch!
Mir ging es insgesamt ganz ähnlich. Vor Ort bei meinem Stammhändler kaufe ich seit mehr als 20 Jahren ein. Wenn dann mal ein Umtausch nötig wurde, so war das nie ein Problem. Ich habe gute billige und zumeist bessere teure Akkus gekauft. Allerdings war die Gewährleistung in Übersee (west UND ost) nie ein Thema. Im Gegensatz zu vielen deutschsprachigen Händlern haben die immer anstandslos Ersatz geleistet!
Deshalb bedanke ich mich umso mehr über die Aufklärung über Gewährleistung bei Akkus o.ä.
Mir war nicht bewußt, daß die Schwierigkeit des Nachweises auch dort beim Händler verbleibt. Da die Intermodellbau erst weniger als ein halbes Jahr zurückliegt, werde ich mein Glück (sorry: mein Recht) versuchen.
Ich werde nicht öffentlich machen, um wen und welche Zellen es geht. Wer spezielle Info will, soll mich einfach anmailen!

Danke Euch!

Alex
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten