Luftfahrtverordnung Neu / Österreich

Hallo alle Freiflieger,
Seit 1.1. 21 gelten die neuen Regeln für "unbemannte Luftfahrzeuge" ... und bei der Erstellung hat man offensichtlich an nichts andres gedacht als die ferngesteuerten Multicopter (aka Drohnen).
Auf meine Rückfrage bei Austrocontrol (hierzulande zuständig) wurde ich auf die 3-jährige Übergangsfrist vetröstet - wenig hilfreich.
Mein Problem ist folgendes: Wir "Sport"-Freiflieger fallen meist in die Klasse 250-900g (Modelle der Klassen F1A, F1C, F1E, F1Q, möglicherweise auch leicht übergewichtige F1B und F1H), und dort sind generell Transponder, Höhenmesser und Geosensibilisierung vorgesehen. Ausgenommen sin "Eigenbau". Was ist das genau? Es werden ja heute sehr viele Modelle aus verschiedenen Quellen, meist ehemaliger Ostblock, bezogen - wieviel Arbeit muß dort investiert werden damit es als Eigenbau gilt?

Mich persönlich trifft das wenig, weil ich nie ein Modell gekauft habe. Ich habe wohl aber alte Modelle verschenkt und verkauft - bin ich jetzt "Hersteller" der haftet, wenn diese Dinge nicht drin sind (auch wenn sie - siehe GPS-Steuerung - von der FAI ausdrücklich verboten sind)?

Die 16-stellige Nummer in 10mm Schriftgröße auf meine Modelle zu picken ist das geringste Problem. Angst habe ich, falls tatsächlich mal ein Schaden auftritt. Denn in den Versicherungsbestimmungen steht ausdrücklich, dass meine "Drohne" den technischen Regeln entsprechen muss ... reicht da, dass sie schon alt und von mir gebaut ist? Bei einem größeren Schaden wird doch jeder vernünftige Schadensabwickler feststellen, dass hier was fehlt.

PS: dem ÖAeC habe ich auch schon geschrieben - bis heute keine Antwort
 

Nordic

User
Hallo Klaus.
Betreff Eigenbau.
Wenn ich das bislang richtig Verstanden habe ist es so, das alles Eigenbau ist soweit es nicht von einer Firma als Rtf. auf den Markt gebracht wird. Mit CE Kennzeichen und dem üblichen gedöns welches einer Firma durchlaufen muss um es auf den Markt zu bringen. Sobald noch zusätzliche Arbeiten am Modell gemacht werden müssen fällt es unter Eigenbau. Und was im Bereich Freiflug aus dem Osten kommt ist ja auch Eigenbau, keine Firma steckt dahinter.

Gruß Bernd
 

Anhänge

  • FAI Markings.jpg
    FAI Markings.jpg
    262,3 KB · Aufrufe: 138

OE-0485

User
Hr. Heilig ! - das stimmt so nicht - (in Österreich gilt) :

wortwörtlich steht im Prop: "z.B. 5 mm Höhe mit Filzstift oder ähnlich, kein feuerfestes Schild."

Es ist weder Schrifthöhe, Strichstärke noch Schriftbild und auch kein Anbringungsort vorgeschrieben

vg hans
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen,

selbstredend dürft Ihr hier über die Gesetze und Verordnungen diskutieren, die speziell die Freiflieger betreffen. Die kommen andernorts meistens zu kurz.

Für allgemeine Fragen zu diesen Vorgaben haben wir aber schon eine ausreichende Anzahl von Themen.
Ich meine, wir tun uns nix Gutes, wenn wir in jeder Rubrik erneut versuchen, Grundsatzfragen zu klären.
Die europäischen Regelungen gibt es hier.
Und die Diskussion zu den spezifisch österreichische Regelungen findet Ihr hier.

Servus
Hans
 
Sorry mit der Schrifthöhe, war nur als "Beispiel für überbordende Vorschrift" gemeint.

Aber in jedem Fall HIER weiterdiskutieren über
a) österreichische
b) Freiflug betreffende
Regelungen und wie damit umgegangen werden kann.

In z.B. dem verlinkten thread geht es um DE und - nur? - um RC
 
Bevor ich es verteilte habe ich nochmal rückgefragt. Anfang Januar wurde das in einer Besprechung wieder auf 5mm geändert ... schriftlich gibt es das aber (noch?) nicht.
 

Ungustl

User
Ihr braucht doch gar keine Registrierung oder sonst was, da Eure Modell wohl sicher unter 250 Gramm wiegen.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten