Müssen Hamburgs Modellsegler demnächst ihre Boote anmelden ?

:mad: Wie einigen Pressemitteilung zu entnehmen ist, plant Hamburg die Nutzung seiner Gewässer weiter zu reglementieren.

Wie vielen bekannt, ist das Befahren der Alster mit Motorbooten an eine Sondergenehmigung gebunden, Segelboote durften bislang genehmigungsfrei die Gewässer befahren. Der Senat plant nunmehr, ähnlich wie in anderen Bundesländern, auch für Segelboote eine Meldepflicht einzuführen. :eek: Auf Nachfrage war zu erfahren, das auch Modellsegelboote über 50 cm Rumpflänge von dieser Regelung betroffen sein werden. Für eine Nutzung größerer Modelle werde eine jährliche Gebühr von vorraussichtlich 50 EUR erhoben werden. :mad: :mad: :mad:
 

Yeti

User
Moin Joachim,

das schreit ja förmlich nach einem scale oder semi-scale Nachbau der "Yellow Pages Endeavour". Damit hätte man auch wenn kein Rumpf länger ist als 50cm ein Boot in einer ansprechenden Größe!

Yellow Pages Endeavour.

Außerdem würde solch ein Projekt auch das Miteinander von Multihull-Seglern und Minisailern fördern ;)

Gruß Yeti
 

Mooney

Vereinsmitglied
Lasst die Ruempfe doch einfach weg...
:rolleyes: nur Kiel und Besegelung...
;) neue Herausforderungen
:D :D :D :D
ganzschnellduckundwech
 

Yeti

User
Original erstellt von 22848joachim:
:D :D

Danke für die postings, aber...Tobi D. hat´s erkannt :

Wir schreiben Heute den 1. April !

:D :D
Echt? ;) :D

Aber weil ja jetzt schon der 2. April ist, noch eine (fast) ernst gemeinte Frage: Dürfte man denn mit einer semi-scale "YPE" in die Minisail? :rolleyes:

Gruß Yeti
 
@ Eric

Ganz korrekt ist deine Ausführung bezügl. der Senatsauskunft nicht. Hier der richtige, und vollständige Wortlaut:

" Es ist Seitens des Hamburger Senates geplant, das mit Beginn der Segelsaison - zum 1. April 2003 - für sämtliche Wasserfahrzeuge auf Hamburgs Binnengewässer eine Zulassungspflicht eingeführt wird. Diese Zulassungpflicht schließt nunmehr auch sämtl. windgetriebenen Wasserfahrzeuge über 0,50m Rumflänge ein. Unabhängig von dieser Regelung besteht ohne Ausnahme, ab obigen Datum, desweiteren der Zwang zum Mitführen eines Nachweises der Eignungprüfung zum Steuern eines Wasserfahrzeuges. Die Gebühr für die amtl. Zulassung wird sich auf 50 EUR jährlich belaufen. Die Zulassungsnummer ist in der Form eines amtl. Kennzeichens beidseitig, sowie am Heck, des Wasserfahrzeuges anzubringen. Die Lesbarkeit der Kennzeichen aus 100m Entfernung muß gewährleistet sein."

Mit anderen Worten: nun brauchen wir auch noch ´nen Sportboot- oder Segelschein, sonst dürfen wir nur noch in der Badewanne fahren. - Aber da hast Du mit der kleinen Rubin ja keine Probleme :D -

Mfg und nix für ungut
Joachim :D :D :D
 
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