Jan
Moderator
Hi,
welcher Eigentümer eines Synthi-Senders hat mal versucht, "Schwarze Kanäle" einzustellen?
Was das ist, könnt Ihr z.B. hier lesen:
DMFV-Nachrichten
Ich zitiere mal:
WER kann das mit seinem Synthi-Sender? Wenn es auch noch anderen so geht, dann mal Mail an mich. Dann müssen wir einen bestimmten Hersteller mal ein bissel warnen. Da könnte eine gewisse Rückrufaktion erforderlich werden...
Mich interessiert noch, ob meine Info stimmt, dass diese Kanäle demnächst zugelassen werden sollen. Was wird dann mit dem B-Band? Weiß da jemand was Genaueres?
Mich beschäftigt das, da ich gerade Ausweichquarze oder Synthi-Empfänger anschaffen will. Außerdem habe ich absolut keine Lust, mit einem illegalen Sender herumzulaufen.
welcher Eigentümer eines Synthi-Senders hat mal versucht, "Schwarze Kanäle" einzustellen?
Was das ist, könnt Ihr z.B. hier lesen:
DMFV-Nachrichten
Ich zitiere mal:
Es geht also z.B. um die Kanäle unter 61, also 60, 59, 58 usw. Diese sollen wohl mal 160, 159, 158 usw. heißen und stören jedenfalls erheblich das B-Band. Es ist möglich, mit manchen Software-Varianten einzelner Synthi-Sender diese Kanäle einzustellen...Illegaler Kanal
Mit der Einführung des B-Bandes im 35 MHz Bereich, wodurch 10 neue Frequenzkanäle zur Verfügung gestellt wurden, ist ein Problem aufgetaucht, welches es eigentlich nicht geben dürfte. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß es in der alltäglichen Modellflugpraxis auftreten könnte. Darum soll dieses Problem erklärt werden und allen, die es möglicherweise angeht, eine Warnung mitgegeben werden. Jeder Superhet-Empfänger besitzt einen internen Oscillator, erkennbar am auswechselbaren Kanalquarz, welcher auf einer Frequenz arbeitet, die um 0,455 Mhz unterhalb der Empfangsfrequenz liegt. Diese Frequenz wird benötigt, um die Empfängermischstufe zu versorgen, welche die Empfangsfrequenz in die Zwischenfrequenz umsetzt. Die in unseren Empfängern verwendeten Mischstufen haben prinzipbedingt die Eigenschaft, nicht nur diejenige Empfangsfrequenz in die Zwischenfrequenz umzusetzen, die um 0,455 MHz oberhalb der Empfängeroscillator Frequenz liegt, sondern auch diejenige, die um 0,455 MHz unterhalb der Empfängeroscillator Frequenz liegt. Diese unerwünschten Empfangsfrequenzen werden Spiegelfrequenzen genannt. Als Gleichung geschrieben sieht das so aus: FE = FOsc ± FZF mit FE = Empfangsfrequenz FOsc = Empfängeroscillator Frequenz FZF = Zwischenfrequenz 0,455 MHz Aus dieser Gleichung ersieht man sofort, daß es zwei Empfangsfrequenzen gibt: Die erwünschte Empfangsfrequenz: FE = FOsc + FZF sowie die unerwünschte Empfangsfrequenz FESpiegel = FOsc - FZF. Zwar wird die Spiegelfrequenz vom Empfänger Eingangsfilter direkt hinter der Antenne bedämpft. Jedoch ist bei der Einfachheit dieses Filters seine Wirksamkeit recht bescheiden, sodaß die Spiegelfrequenz durchaus zu Störungen führen kann, falls sie überhaupt vorhanden ist. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Störungen durch Spiegelfrequenzen im 35 MHz Band sind bisher nicht bekannt geworden, sodaß kein Grund zur Beunruhigung vorliegt. Trotzdem kann ein Problem auftauchen, wenn Modellflieger legal oder illegal sogenannte "schwarze Kanäle" oder Sonderkanäle im 35 MHz Band benutzen. Im Rahmen von zeitlich und örtlich begrenzten Sondergenehmigungen ist für Versuchszwecke die legale Benutzung von Sonderkanälen möglich. Dies sind Kanäle, die außerhalb des erlaubten Kanalrasters liegen. Im Ausland sind solche Quarzpaare für in Deutschland nicht erlaubte Kanäl-e ohne weiteres zu haben. Auch in Deutschland kann sich jeder bei den Herstellerfirmen von Quarzen jeden beliebigen Quarz schleifen lassen, wenn er den für Einzelstücke erforderlichen hohen Preis bezahlt. Ohne die oben erwähnte Sondergenehmigung sind solche "schwarzen Kanäle" in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz bei ihrer illegalen Verwendung. Welche Bedeutung eine Versicherung haben kann, sei anläßlich des tragischen Todesfalles während einer Schauflugveranstaltung im Jahr 1993 eindringlich ins Gedächtnis gerufen. Nun kann folgendes geschehen: Der Kanal 191 des neuen B-Bandes hat die Frequenz FE = 35,910 MHz. Die hierzu gehörende Spiegelfrequenz beträgt FESpiegel = 35,000 MHz. Dies ist genau der nicht erlaubte Kanal 60 des A-Bandes. Der erste erlaubte Kanal des A-Bandes ist bekanntlich der Kanal 61. Sollte also ein Modellflieger, aus welchen Gründen auch immer, den unerlaubten Kanal 60 besitzen, so sollte er wissen, daß er damit massiv den erlaubten Kanal 191 des neuen B-Bandes stört.
WER kann das mit seinem Synthi-Sender? Wenn es auch noch anderen so geht, dann mal Mail an mich. Dann müssen wir einen bestimmten Hersteller mal ein bissel warnen. Da könnte eine gewisse Rückrufaktion erforderlich werden...
Mich interessiert noch, ob meine Info stimmt, dass diese Kanäle demnächst zugelassen werden sollen. Was wird dann mit dem B-Band? Weiß da jemand was Genaueres?
Mich beschäftigt das, da ich gerade Ausweichquarze oder Synthi-Empfänger anschaffen will. Außerdem habe ich absolut keine Lust, mit einem illegalen Sender herumzulaufen.