Manche Synthi-Sender und "Schwarze Kanäle"...

Jan

Moderator
Hi,
welcher Eigentümer eines Synthi-Senders hat mal versucht, "Schwarze Kanäle" einzustellen?

Was das ist, könnt Ihr z.B. hier lesen:
DMFV-Nachrichten

Ich zitiere mal:

Illegaler Kanal
Mit der Einführung des B-Bandes im 35 MHz Bereich, wodurch 10 neue Frequenzkanäle zur Verfügung gestellt wurden, ist ein Problem aufgetaucht, welches es eigentlich nicht geben dürfte. Trotzdem ist nicht auszuschließen, daß es in der alltäglichen Modellflugpraxis auftreten könnte. Darum soll dieses Problem erklärt werden und allen, die es möglicherweise angeht, eine Warnung mitgegeben werden. Jeder Superhet-Empfänger besitzt einen internen Oscillator, erkennbar am auswechselbaren Kanalquarz, welcher auf einer Frequenz arbeitet, die um 0,455 Mhz unterhalb der Empfangsfrequenz liegt. Diese Frequenz wird benötigt, um die Empfängermischstufe zu versorgen, welche die Empfangsfrequenz in die Zwischenfrequenz umsetzt. Die in unseren Empfängern verwendeten Mischstufen haben prinzipbedingt die Eigenschaft, nicht nur diejenige Empfangsfrequenz in die Zwischenfrequenz umzusetzen, die um 0,455 MHz oberhalb der Empfängeroscillator Frequenz liegt, sondern auch diejenige, die um 0,455 MHz unterhalb der Empfängeroscillator Frequenz liegt. Diese unerwünschten Empfangsfrequenzen werden Spiegelfrequenzen genannt. Als Gleichung geschrieben sieht das so aus: FE = FOsc ± FZF mit FE = Empfangsfrequenz FOsc = Empfängeroscillator Frequenz FZF = Zwischenfrequenz 0,455 MHz Aus dieser Gleichung ersieht man sofort, daß es zwei Empfangsfrequenzen gibt: Die erwünschte Empfangsfrequenz: FE = FOsc + FZF sowie die unerwünschte Empfangsfrequenz FESpiegel = FOsc - FZF. Zwar wird die Spiegelfrequenz vom Empfänger Eingangsfilter direkt hinter der Antenne bedämpft. Jedoch ist bei der Einfachheit dieses Filters seine Wirksamkeit recht bescheiden, sodaß die Spiegelfrequenz durchaus zu Störungen führen kann, falls sie überhaupt vorhanden ist. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Störungen durch Spiegelfrequenzen im 35 MHz Band sind bisher nicht bekannt geworden, sodaß kein Grund zur Beunruhigung vorliegt. Trotzdem kann ein Problem auftauchen, wenn Modellflieger legal oder illegal sogenannte "schwarze Kanäle" oder Sonderkanäle im 35 MHz Band benutzen. Im Rahmen von zeitlich und örtlich begrenzten Sondergenehmigungen ist für Versuchszwecke die legale Benutzung von Sonderkanälen möglich. Dies sind Kanäle, die außerhalb des erlaubten Kanalrasters liegen. Im Ausland sind solche Quarzpaare für in Deutschland nicht erlaubte Kanäl-e ohne weiteres zu haben. Auch in Deutschland kann sich jeder bei den Herstellerfirmen von Quarzen jeden beliebigen Quarz schleifen lassen, wenn er den für Einzelstücke erforderlichen hohen Preis bezahlt. Ohne die oben erwähnte Sondergenehmigung sind solche "schwarzen Kanäle" in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht dann natürlich auch kein Versicherungsschutz bei ihrer illegalen Verwendung. Welche Bedeutung eine Versicherung haben kann, sei anläßlich des tragischen Todesfalles während einer Schauflugveranstaltung im Jahr 1993 eindringlich ins Gedächtnis gerufen. Nun kann folgendes geschehen: Der Kanal 191 des neuen B-Bandes hat die Frequenz FE = 35,910 MHz. Die hierzu gehörende Spiegelfrequenz beträgt FESpiegel = 35,000 MHz. Dies ist genau der nicht erlaubte Kanal 60 des A-Bandes. Der erste erlaubte Kanal des A-Bandes ist bekanntlich der Kanal 61. Sollte also ein Modellflieger, aus welchen Gründen auch immer, den unerlaubten Kanal 60 besitzen, so sollte er wissen, daß er damit massiv den erlaubten Kanal 191 des neuen B-Bandes stört.
Es geht also z.B. um die Kanäle unter 61, also 60, 59, 58 usw. Diese sollen wohl mal 160, 159, 158 usw. heißen und stören jedenfalls erheblich das B-Band. Es ist möglich, mit manchen Software-Varianten einzelner Synthi-Sender diese Kanäle einzustellen...

WER kann das mit seinem Synthi-Sender? Wenn es auch noch anderen so geht, dann mal Mail an mich. Dann müssen wir einen bestimmten Hersteller mal ein bissel warnen. Da könnte eine gewisse Rückrufaktion erforderlich werden...

Mich interessiert noch, ob meine Info stimmt, dass diese Kanäle demnächst zugelassen werden sollen. Was wird dann mit dem B-Band? Weiß da jemand was Genaueres?

Mich beschäftigt das, da ich gerade Ausweichquarze oder Synthi-Empfänger anschaffen will. Außerdem habe ich absolut keine Lust, mit einem illegalen Sender herumzulaufen.
 
Hallo Jan,
also bei der MPX EVO-Serie kannst Du alle bekannten Kanäle vom A-Band, das B-Band und die Kanäle 281-290 einstellen.
Diese Kanäle liegen jedoch nicht unterhalb, sondern zwischen A- und B-Band und sind in anderen Ländern im 35er Band zugelassen.

Mehr geht einfach nicht.

Gruß Markus
 

Jan

Moderator
Welche Software-Version hast Du?
 
Und Kanal 60 ist hochoffiziell in der Schweiz zugelassen. Aber nicht das B-Band.
Sollen nun noch länderspezifische Synt.-Module hergestellt werden? Wer soll das bezahlen? Und was hindert jemanden, sein "Frankreich-Urlaubsmodul" in einem anderen Land zu benutzen?
Wer "illegal" senden will, kann dies nach wie vor!
Also, vergiss es!
Gruss Jürgen

[ 01. Juni 2004, 18:11: Beitrag editiert von: Jürgen N. ]
 

Jan

Moderator
Original erstellt von Jürgen N.:
Und Kanal 60 ist hochoffiziell in der Schweiz zugelassen. Aber nicht das B-Band.
Das war mir neu. Wie sieht es mit den Kanälen darunter aus? Also 59, 58 usw. bzw. 159, 158...

Original erstellt von Jürgen N.:

Sollen nun noch länderspezifische Synt.-Module hergestellt werden? Wer soll das bezahlen?
Es handelt sich wohl um Softwareeinstellungen. Also keine Aufregung wg. Kosten.

Original erstellt von Jürgen N.:

Und was hindert jemanden, sein "Frankreich-Urlaubsmodul" in einem anderen Land zu benutzen?
Wer "illegal" senden will, kann dies nach wie vor!
Diese Bemerkungen verstehe ich nicht.

Mir geht es um den Verlust des Versicherungsschutzes in D-Land, wenn und so weit ein Gerät außerhalb seiner Spezifikation sendet. Es gibt ja mittlerweile auch Synthi-Empfänger. Ich wüsste in diesem Zusammenhang gerne, was passiert, wenn man einen Synthi-Empfänger auf einen im illegalen Bereich sendenden Sender einstellt - ob wirklich ALLE sich verweigern.

Original erstellt von Jürgen N.:

Also, vergiss es!
Verstehe ich auch nicht.
 
Hallo Jan,
wenn ich dich recht verstehe ist ein Sender der in D-Land nicht zugelassene Frquenzen einstellen kann Ilegal und der Vers.-Schutz erlischt.

Oder erlischt der nur wenn der Illegale Kanal auch genutzt also eingestellt wird?

Im Schadensfall ist aber alleine die Möglichkeit illegal zu Senden wohl schon ein weites Feld für Unterstellungen!

Gruß
Eberhard
 

Jan

Moderator
Original erstellt von Eberhard Mauk:
Hallo Jan,
wenn ich dich recht verstehe ist ein Sender der in D-Land nicht zugelassene Frquenzen einstellen kann Ilegal und der Vers.-Schutz erlischt.
NEIN! So möchte ich nicht verstanden werden. Nach meiner Kenntnis ist der Versicherungsschutz nur gefährdet, wenn wirklich im problematischen Bereich gesendet und legale B-Band Flieger vom Himmel geholt werden. Mit allen Folgen, also ggf. Verlust des Versicherungsschutzes, Strafbarkeit wg. Sachbeschädigung bis hin zu Fahrlässiger Körperverletzung bzw. Fahrlässiger Tötung.

Original erstellt von Eberhard Mauk:

Oder erlischt der nur wenn der Illegale Kanal auch genutzt also eingestellt wird?
...so sehe ich das.

Original erstellt von Eberhard Mauk:

Im Schadensfall ist aber alleine die Möglichkeit illegal zu Senden wohl schon ein weites Feld für Unterstellungen!
Ganz genau.

[ 01. Juni 2004, 19:53: Beitrag editiert von: Jan ]
 
Als absolut keine Ahnung-habender frage ich: Gibt es auch störende Spiegelfrequenzen im 40/41-Mhz-Band? In der Schweiz ist nämlich das 41Mhz-Band auch illegal, das 40er legal (noch).
 

Roland Schmitt

Vereinsmitglied
Wenn irgendwo Tempo 60 vorgeschrieben ist, dann mußt du dich daran halten, auch wenn dein Auto 200 fahren kann.
Der Besitz von Quarzen außerhalb der zulässigen ist nicht verboten, rein aus dem Besitz geht ja nicht hervor wofür du sie verwenden willst, oder anders gesagt, ein Modellautofahrer kann soviele 35 Mhz Fernsteuerungen und Quarze haben wie er will, er darf sie sogar benutzen, aber nicht zum Autofahren.

Im Prinzip wären ja alle Fernsteuerungen illegal, den in jede kannst du einen schwarzen Kanal reinstecken und hast somit jederzeit die Möglichkeit illegal zu senden, gell Eberhard.

Gruß
Roland
 

Jan

Moderator
Mich würde vor allen Dingen interessieren, wer mit seinem Synthi-Sender die "Schwarzen Kanäle" kann....
 

Snoopy

User
Ohne über die Gesetzeslage diskutieren zu wollen, meine EVO hat die Kanäle 255 bis 260, die von 34.950 bis 35.000 MHz gehen, aber mein SCAN7 kennt diese Kanäle nicht.
 

Spunki

User
Was mir viel mehr Bauchweh bereitet als allfällige "schwarze" Kanäle ist bei den immer mehr in Mode kommenden Synth-Sendern die zugegeben verschwindend geringe Gefahr eines uns nicht wohl gesonnenen "Nachbarns" der sich zb. durch Lärm oder was auch immer belästigt fühlt ...

Ein Synth-Empfäger+Palm plus einen Synth-Sender und Ruhe ist den ganzen Tag am Flugplatz ... !

Grüße Spunki
 
Wichtig ist doch nur, die EVO kann mit dem 35Mhz Synthi-Modul nur die zugelassenen Frequenzen.

Dort ist es per Software abgesichert.
Ich glaube bei Graupner geht´s Durch die DIP-Schalter auch nicht.
 

Jan

Moderator
Original erstellt von Markus_Gloekler:
Wichtig ist doch nur, die EVO kann mit dem 35Mhz Synthi-Modul nur die zugelassenen Frequenzen.
...genau das ist die Frage, nämlich ob das bei allen EVOs mit dem 35Mhz Synthi-Modul so ist. Die Frage ist offen...
 
Hallo zusammen

Ich bin ja aus Sicherheitsgründen eher gegen Sender, bei denen man ohne grossen Aufwand und ohne Kostenfolge die Frequenz ändern kann. Dennoch muss ich mich doch ernsthaft fragen, welche Probleme ihr hier heraufbeschwört. Einen Sender zu besitzen, mit dem man auch Frequenzen einstellen kann, die im eigenen Land nicht freigegeben sind ist doch überhaupt kein Grund zu Klage. Es liegt doch – wie Roland Schmitt sinngemäss schreibt – am mündigen User, ob er die Regeln seines Landes respektiert oder nicht. So viel Eigenverantwortung sollte man jedem Modellfliegerschifflerautofahrer zutrauen.
Das Thema ist meines Erachtens absolut müssig.

Gruss

Kurt
 
Hallo Jan,
wieso ist diese Frage offen ?

Ich habe Sie doch eindeutig beantwortet, indem ich Dir die verfügbaren Kanäle aufgezählt habe.
Oder etwa nicht ?
 
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