Hallo Micha,
wenn es klar ist, dass den Hersteller es zu verantworten hat, wäre das kein Problem.
Bei der Sekundenkleberspur auf der Fläche kann man hinterher schwer beweisen, wer das verbockt hat. Ich habe das Modell im Karton gesehen und da alles sonst unberührt war, bin ich fest überzeugt dass Peter nichts dran gemacht hat, die Fläche also so aus dem Karton kam. Ein Beweis ist das aber nicht, da ich beim Auspacken selbst nicht dabei war.
Das Modell war übrigens gut verpackt. Die Beschädigung kam durch eine Gewalteinwirkung von aussen zustande. Gut sichtbar und vom Transporteur ja wohl auch anerkannt.
Das Problem ist wohl, dass zwei Dinge zueinanderkommen. Die Beschädigung (muss ja der Transporteur bzw. seine Versicherung übernehmen) und der Rückgabeanspruch von Peter aufgrund Fernabsatzgesetz. Hinzukommt dass Peter das Modell zwar für sich privat bestellt hat, aber ja auch selbst Händler/Hersteller ist.
Eigentlich war es ein Glückstreffer für den Verkäufer. Er hat eine Fläche versandt, die wohl jeder Käufer eines Modells der 1.000-Euro-Klasse so nicht akzeptiert hätte. Dann tritt ein Transportschaden auf und er kann von der Versicherung kassieren. Mit ein bisschen Nacharbeit ist das Modell immer noch als 2-te Wahl zu einem guten Preis zu veräussern, wenn es die Versicherung nicht einkassiert, aber dann muss sie es auch voll ersetzen. Eventuell hätte Peter es sogar mit Nachlass behalten. Eigentlich auf neudeutsch eine typische Win-Win-Situation. Durch sein Verhalten wurde daraus jetzt aber das Gegenteil.
Was lernen wir:
1. Modell immer unter Zeugen auspacken, am besten im Beisein des Ausfahrers (er wird uns dafür lieben
)
2. Beim Bestellen klar angegeben , dass man Privatperson ist, falls dies strittig sein könnte
Ich denke jetzt ist genug über den Fall diskutiert worden. Wer von Peter wissen will, wer Verkäufer war kann direkt bei ihm nachfragen.
Hans
P.S. Peter kann uns ja noch sagen, wie es ausgegangen ist.
[ 19. November 2004, 08:54: Beitrag editiert von: Hans Rupp ]