Modellfliegen in Grünanlage innerorts

Thommy

User †
Hallo,
konnte gestern 2 Jugendliche beobachten, die mit ihren Schockflyern in einer städtischen Grünanlage geflogen sind, wie das dort schon jahrelang praktiziert wird.
Dank der Temperaturen war außer den Jungs niemand unterwegs. Außer einem Streifenwagen der Polizei. Dieser hat dann angehalten und der Streifenbeamte hat die Personalien der Jugendlichen aufgenommen und diesen das Fliegen untersagt.
Der Grünstreifen befindet sich zwischen Häuserblocks mit Baumreihe und Straße rechts und links. Er ist sicher min. 30m breit und bestimmt 100m lang.
Wie sieht es mit dem Fliegen innerorts aus, kann der Beamte einfach das Fliegen untersagen ?
Gruß
Thommy
 

Mooney

Vereinsmitglied
Hi Thommy,

im Paralleluniversum laeuft gerade ein Fred mit gleichem Inhalt. Ist es der identische Fall?
 
Hallo Thommy,

der Beitrag ist bei DMFV/Rechtsfragen.

Da sie sicher keine Erlaubnis der Stadtverwaltung/Ordnungsamt gehabt haben, bin ich der Ansicht, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Beamte eingeschritten ist. Das Fliegen ist dann erst einmal beendet, und die Rechtslage wird anschließend geklärt.

Grüße von
Werner
 
@DW
Das war mal, zwar nur bei 35 MHz, aber vor langer, langer Zeit.
Daran kanns nicht liegen.
Slowflyerhallen liegen übrigens auch meist im Ort.
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Original erstellt von Werner Wöhlecke:
Da sie sicher keine Erlaubnis der Stadtverwaltung/Ordnungsamt gehabt haben, bin ich der Ansicht, dass zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Beamte eingeschritten ist.
Hallo Werner,

§16 LuftVO besagt doch, daß es bei solchen Modellen keiner Erlaubnis bedarf (Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.).
Da es sich um ein öffentliches Gelände handelt würde ich das so interpretieren, daß Modellfliegen dort erlaubt ist, bis es der Grundstückseigentümer (die Stadt) explizit verbieten würde. Das Ganze natürlich immer unter der Voraussetzung, daß die Sicherheit gewährleistet ist.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß Kai
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Gibt nur 2 Möglickeiten:

1.
Generalklausel hier:
http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/pdf/luftvo.pdf
Dann muss aber eine Gefahr gesehen worden sein, die von dem Shockflyerfliegen ausgegangen ist....
Kenne die Details nicht, also Spekulation

2.
Irgendeine Ortssatzung, die in den Grünanlagen nur gewisse Dinge erlaubt.
Ist gar nicht so abwegig. So ist laut unserer Stadtsatzung das Saufen in Grünanlagen verboten...

[ 17. Dezember 2004, 13:53: Beitrag editiert von: DW ]
 
Hallo Kai,

Du siehst das schon, auch nach meiner Ansicht , ganz richtig. Allerdings sollte man bei allen Überlegungen nie den § 16a LuftVO vergessen, obwohl er in diesem Fall sicher nicht zutrifft.
Deshalb habe ich meine Antwort auch nur auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgestellt.
So wie Thommy das Gelände beschrieben hat, bin ich auch der Ansicht, dass eine Gefährdung des laufenden Verkehrs, und falls ein Weg durch das Gelände führt, von Fußgängern gegeben ist. Der Pilot wird doch wohl nicht behaupten, dass er Verkehr, Fußgänger und Modell immer beobachten kann. Deshalb bin ich der Ansicht, dass der Beamte aus diesem Grund eingeschritten ist. Luftverkehrsrechtliche Bestimmungen wird er wahrscheinlich nicht angeführt haben.
Bisher bestand ja keine Notwendigkeit das Fliegen in Grünanlagen zu verbieten, aber in absehbarer Zeit werden Städte und Gemeinden ihrer Grünanlagenverordnung sicher positiv oder negativ ergänzen.

@ Daniel,
das Schreiben ist sehr ausführlich, aber Julian sollte es dringend um den § 16a LuftVO ergänzen, sonst könnte es passieren, dass Leute eine Ordnungwidrigkeit begehen oder sogar mit einem Strafverfahren rechnen müssen.

Be a Tiger, fly safe!

Grüße von
Werner
 

Thommy

User †
Hallo,
das Gelände ist recht weiträumig und eine akute Gefaährdung bestand in keinster Weise, es war schlicht außer den beiden Piloten niemand unterwegs. Der Beamte war schlicht schlechter Laune, was auch ich , der als Zuschauer dazu kam deutlich zu spüren bekam.
Vielleicht ist es solchen Leuten lieber wenn die Jugendlichen dann in die Kneipe gehen und sich die Hucke zusaufen :mad:
statt sich mit Indoorfliegern vor der eigenen Haustüre zu beschäftigen.
Gruß
Thommy
 

Jan

Moderator
Den Frust - auch des Betrachters - kann ich nachvollziehen.

Bei der rechtlichen Betrachtung ist (aber) immer zu berücksichtigen, ob auch der Grundstückseigentümer einverstanden ist. Das könnte hier aus Sicht der Cops problematisch gewesen sein. Ob zu Recht, ist egal.
 
Ich stelle mal in frage ob der Polizist aehnlich vorgegangen waere wenn es sich nicht um 2 Jugendliche gehandelt haette.
Wenn in der Stadt/ parkverordnung der Gemeinde ein Flugverbot nicht grundsaetzlich eingeschlossen ist, duerften da von seiten einer informieten Polizei keine einwaende kommen.
Aber wer kennt sich in dem ganzen Paragraphendschungel schon genau aus?
Neider und schlecht gelaunte Cops gibt's leider ueberall.

Gruss
Thomas
der auch oefters mal in Wohngebieten fliegt.
1103410327.JPG
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Thommy:
ich , der als Zuschauer dazu kam
Womit das Problem gelöst wurde :D
Du warst derjenige, der aus Sicht der Polizei gefährdet wurde.
Wenn ich das noch weitertreibe:
Wenn du nicht gekommen wärest, hätten die Jungs weiter fliegen können ;)

Bist du gegen Modellflug ? :eek:
 

WeMoTec

User
Hast Du den Polizisten denn mal gefragt, was die rechtliche Grundlage seines Handelns ist?

Ich bin immer wieder verblüfft, wie oft diese Frage nett aber verbindlich formuliert Polizisten plötzlich in die Flucht schlägt. :D

Die Nervosität des Polizisten läßt sich meist noch gezielt steigern, wenn man nach dessen Namen fragt. :D

Denn wenn der Polizist weiß, was er da tut, dann wird er das auch mehr oder weniger souverän in wenigen Worten erklären können.

Oliver
 
Betrifft: Öffentliche Anlagen

Unsere Fußball- und Außensportanlagen sind städtisch. Habe ich seiner Zeit mal bei der Stadt nachgefragt, ob ich die auch für den Modellsport nutzen darf. Kam ein Okay, und danach habe ich im Stadion mit meinen Raketen trainiert ;)
 

funduz

User
Hallo......

also erst mal finde ich es große Klasse, wenn sich ein Erwachsener in so einer Situation für Jugendliche einsetzt. Jugendliche haben nur selten eine Lobby.

Ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter wäre nicht schlecht, die Sache schildern und vielleicht klärt sich das ja zum Positiven, denn das „Verbot“ gilt ja nun für alle.

Gruß
funduz
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Original erstellt von funduz:

Ein Gespräch mit dem Dienststellenleiter wäre nicht schlecht, die Sache schildern und vielleicht klärt sich das ja zum Positiven, denn das „Verbot“ gilt ja nun für alle.

Hi Funduz,

leider haben sich die Jungs nicht den Namen des "Ordnungshüters" geben lassen, damit ist auch der Dienststellenleiter schwer ausfindig zu machen ;)
Daß das Verbot für alle gilt sehe ich so nicht, ganz im Gegenteil: Es gilt eine Erlaubnis in Form von §16 LuftVO, welche ich immer beim Fliegen dabei habe (liegt bei mir im Sendergehäuse). Ob die Stadt als Grundstückseigentümer dort ein Modellflugverbot ausgesprochen hat wird im Augenblick gerade in Erfahrung gebracht, ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Und einen Shockflyer halte ich auch nicht wirklich für ein Sicherheitsrisiko, schon garnicht, wenn niemand sonst unterwegs ist.

Ich habe einem dieser Jugendlichen empfohlen dort weiterzufliegen, natürlich immer mit dem §16 LuftVO in der Tasche. Sollte der Polizist nochmal kommen, kann man ihm mitteilen, daß man sich erkundigt habe und man kann ihm eine gesetzliche Erlaubnis unter die Nase halten. Wenn er es dann immer noch verbieten will, dann soll er dafür die gesetzliche Grundlage nennen und seinen Namen abdrücken.

Sobald es abends hell genug ist, werde ich dort auch wieder fliegen und vielleicht habe ich dann ja auch mal das "Vergnügen" ;) .

Gruß Kai
 

bie

Vereinsmitglied
Hi,

das Revier, von dem die Polizisten stammen, sollte sich doch ausfindig machen lassen - schließlich "wildern" Polizisten ja nicht im Revier anderer...insofern kann man dann sicher auch - falls noch nötig - das Gespräch mit der Dienststelle suchen.
 
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