Modellflug (Verbrenner weniger als 5kg) und Genehmigung

Hallo,
stimmt es, dass ich mit einem Verbrennermodell mit weniger als 5kg Gewicht auf der Wiese fleigen darf wenn ich:
- mehr als 1,5 km vom Flugahefn und
- mehr als 1,5 km vom Wohngebiet entfernt bin
- kein Landschfts- Naturschutzgebiet befliege,
- die Erlaubnis des Besitzers habe
- und kein Sonderflugraum vorliegt
??????
Ich finde und höre lauter unterschiedliche Meinungen aber genau kann das irgendwie keiner Klarstellen???
Viele Dank und viele Grüße
Christian Adolff
 

ombre

User
Was ist mit öffentlichem Gelände, darf man dort also immer fliegen, sofern die anderen Bedingungen erfüllt sind (z.B. 1,5 km zu Siedlungen) und das Betreten grundsätzlich erlaubt ist?
Darf man z.B. von einer öffentlichen Strasse (Feldweg) starten und dort landen, und dann privates Land überfliegen (Ackerland, Wiesen vom Bauern?), oder muss man sich in jedem Fall die Erlaubnis des Besitzers (Bauer) holen?

Grüsse,
J.
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
Hallo J.,

ein Grundbesitzer kann Dir untersagen, seinen Grund und Boden zu betreten, nicht aber darüber zu fliegen.
Dennoch gibt es sicher keinen Freibrief für Deine Konstellation, denn beim Starten und Landen auf öffentlichen Straßen kommst Du schnell in Konflikt mit der Verkehrssicherheit.

Dürfen darf man eigentlich sowieso nix; eher wäre zu fragen, was nicht verboten ist ;)

Es ist immer der bessere Weg, auf einem Grundstück zu fliegen und dafür die Erlaubnis des Besitzers zu haben. Meist muss man nur reden mit die Leut' ;)

Grüße, Ulrich Horn
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten