die erworbene GoPro drauf montieren, dh. ein leichte aber dennoch leistungsstarke Drohne wenn es unter 250g nicht geht ist auch nicht schlimm, dann kommt eben die Plakette drauf.
2009/48/EG ist die Spielzeugrichtlinie - aber da taugen die verbauten Kameras meist auch nicht viel.(5) UAS-Betreiber registrieren sich selbst,
a) wenn sie in der „offenen“ Kategorie eines der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge betreiben:
i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,
ii) ein mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstetes Luftfahrzeug, sofern es nicht der Richtlinie 2009/48/EG genügt.
...
(8) UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an.
Am Anfang, habe ich es auch aufs Handy Übertragen/gespeichert. Mit 5G WIFI. 128GB Card Class10. Aber die Bildqualität war im Copter direkt gespeichert besser. Die Speicherkarte war die gleiche. Daher bin ich der Ansicht, durch WIFI Übertragung leidet die Bildqualität.Rückübertragung per WiFi hat nur sehr begrenzte Reichweite.
5G = 5 GHz ?Am Anfang, habe ich es auch aufs Handy Übertragen/gespeichert. Mit 5G WIFI. 128GB Card Class10. Aber die Bildqualität war im Copter direkt gespeichert besser. Die Speicherkarte war die gleiche. Daher bin ich der Ansicht, durch WIFI Übertragung leidet die Bildqualität.
Gut 2.4 GHz ist ja vollkommen OK.Hallo Frank. Ist von mir falsch erklärt/geschrieben. Ist lt Manual WIFI5, ist WLAN-Frequenz 2.4 GHz . Da habe ich das Manual von Amazon falsch gelesen. Und damit verwechselt das mein Handy ein 5 G Handy ist.
Du beziehst dich hier auf die Frequenzplan der BnetzA. Dieser ist für uns nicht relevant,bei den drei Einträgen steht nichts von nur in Innenräumen
332002 / 333001 / 334003 (1W EIRP!)
D446A Die Nutzung der Frequenzbereiche 5 150 – 5 350 MHz und 5 470 – 5 725 MHz durch den Mobilfunkdienst, außer durch den mobilen Flugfunkdienst, ist begrenzt auf die Nutzung durch Funkanlagen zur breitbandigen Datenübertragung (WAS/WLAN).
Für die Kamera möglicherweise noch erlaubte Nutzung (Kanal96 - 136?), aber nicht zur Datenübertagung aus dem Modell/Copter - weil dann wäre das ein Flugfunkdienst???
Grüße Stefan
danke für die Aufklärung, Frank.Besonderes Augenmerk sollte der Fussnote 7 gelten
nur der Vollständigkeit halber: als SRD schon,Und Kamera als analoges System ist schon mal garnicht.
Die SRD bei 5.8 GHz sind nicht in den WLAN Bändern. Anderes Band, andere Zuweisung.nur der Vollständigkeit halber: als SRD schon,
2,400 - 2,4835 GHz 3) 10 mW EIRP
5,725 - 5,875 GHz 3) 25 mW EIRP
aber halt auch nur mit sehr begrenzter Reichweite.
(was aber einige deutsche Händler nicht davon abhält, auf ihren Seiten 25mW/200mW/600mW-Sender ohne CE anzubieten).
Grüße Stefan