Namhafte Modellbaufirma weigert sich Garantie zu leisten

Hallo,
ich hab vor kurzen einen ARFT Holzflieger im Vetrieb von einer Modellbaufirma über den guten Fachhandel gekauft. Der Flieger war mit Servos und Elektrischen Störklappen ausgestattet. Der Flieger selber in Super Qualität.
Nur leider war eine Elektrische Störklappe defekt. Die fuhr nicht mehr ein.
Ich hab die Klappen an die Herstellerfirma eingesendet. Heute bekam ich nach 2 Wochen die Störklappen mit der Begründung zurück:

Kundeninformation: Fremdgeräte oder Fremdanlagenteile können nicht bearbeitet werden. Sonst keinen Kommentar oder sonstiges.
Den Flieger gibt es nicht mehr bzw. ist nicht mehr im Vertrieb.

und der Clou an der ganzen Sache: Die Klappen wurden zurückgesendet und bei der defekten Klappe wurde sogar noch der Schwarze Arm für die Störklappe abgerissen:mad:

So was hab ich bis jetzt noch nicht erlebt.
Frage: Ist das wirklich so dass die Modellbaufirma wenn in der Anleitung steht "im Vertrieb von " keine Garantie leisten muss!

Danke!
Grüße
Werner
 

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rkopka

User
ich hab vor kurzen einen ARFT Holzflieger im Vetrieb von einer Modellbaufirma über den guten Fachhandel gekauft.
Hier muß man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Garantie kann die der Hersteller oder der Händler gewähren, muß er aber nicht. Und immer nach seinen Bedingungen.
Gewährleistung durch den Händler (nicht durch den Hersteller) ist Pflicht. Bis 6 Monate einfach, danach mußt du den Fehler bei Kauf nachweisen, also nur realistisch möglich, wenn Händler oder Hersteller mitspielen.

Ich hab die Klappen an die Herstellerfirma eingesendet. Heute bekam ich nach 2 Wochen die Störklappen mit der Begründung zurück:

Kundeninformation: Fremdgeräte oder Fremdanlagenteile können nicht bearbeitet werden. Sonst keinen Kommentar oder sonstiges.
Den Flieger gibt es nicht mehr bzw. ist nicht mehr im Vertrieb.
Welche ist die Herstellerfirma ? Die des Fliegers ? Für die ist es wahrscheinlich sogar ein Fremdteil. Wenn er nicht mehr im Vertrieb ist, lag er dann schon länger beim Händler ? Falls er günstiger war, steht oft auf der Rechnung in etwa: "wegen Sonderpreis keine Gewährleistung" . Inwieweit das juristisch paßt ???

und der Clou an der ganzen Sache: Die Klappen wurden zurückgesendet und bei der defekten Klappe wurde sogar noch der Schwarze Arm für die Störklappe abgerissen:mad:
Das darf natürlich nicht sein.

Frage: Ist das wirklich so dass die Modellbaufirma wenn in der Anleitung steht "im Vertrieb von " keine Garantie leisten muss!
Garantie ist keine Pflicht. Der Händler ist dein Ansprechpartner.

RK
 
man wendet sich doch immer zuerst an den Händler....

Stefan

DAs stimmt so nicht generell:
Gewährleistung ist was ganz anderes als Garantie, die i.d.R. viel umfassender vertraglich geregelt ist ( Garantieversprechen ).
Im Falle Modellflugzeug hatte ich allerdings bei einem Herstellerfehler auch mal versucht, das bei meinem Händler zu monieren, der hat mich vollkommen abblitzen lassen, gar nichts gemacht, der Hersteller hat mir gegen Fotodokumentation ( weil es bei ihm ein bekannter Mangel war bei diesem Flieger) einen kpl. neuen Bausatz zugestellt.
Vorliegend kann der Händler für den Schaden nichts, er hätte innerhalb der ersten 6 Monate zwar den Schaden aufnehmen und regeln müssen, der Weg ist aber umständlicher als direkt. Die meisten Hersteller ( Importeure) sind da sowieso die fachlichen Begutachter ggü. Händler oder Endkunden.+
Flach ist allerdings die EInlassung des Herstellers, das von ihm eingebaute Fremdteil gehe ihn nichts an.
Gegenfrage: Hat er eigene Folienwerke, Kleberwerke und Balsaplantagen? Oder sind das aller Fremdprodukte? Er hat sich selbst zu vergewissern, daß sein Lieferant ordentliche Ware zuliefert, die er dann verbauen und komplettieren lässt. Oder er sollte einen Fachsubbetrieb haben, der sich dann drum kümmert ( Im Wohnwagenbereich macht z.B. Truma hier einen hervorragenden Job, trotzdem man dort nicht Direktkunde ist kann man hinfahren und bekommt den besten Service auch in der Gewährleistungszeit, bei manchen Hausgerätefirmen ist es deutlich umgekehrt).
Aber kurz:
Modellbaufirma hat kein Garantieversprechen hergegeben, also Essig
Gewährleistung ( 6 Monate Händlerbeweispflicht, danach Kunde) beim Händler=Verkäufer=Vertragspartner
 
Gewährleistung ist was ganz anderes als Garantie, die i.d.R. viel umfassender vertraglich geregelt ist ( Garantieversprechen ).

Genau umgekehrt: Gewährleistung ist etwas ganz anderes als Garantie, nämlich viel umfassender GESETZTLICH geregelt.
Auch wenn das mal ein Händler abstreiten will, da kommt er nicht raus. Wenn es ernst wird, hilft ein Wink mit dem Anwalt.

Oliver
 

rkopka

User
Genau umgekehrt: Gewährleistung ist etwas ganz anderes als Garantie, nämlich viel umfassender GESETZTLICH geregelt.
Nicht umgekehrt nur anders. Gewährleistung ist etwas gesetzlich geregeltes, das daher nicht in einem Vertrag vorkommt, weil schon in den Gesetzen abgehandelt, Garantie kommt durch den Vertrag (manchmal auch nur Dokumente, die auf der Website stehen), wo dann drin steht, was wie abgedeckt ist. Garantie kann dir jeder nach seinen Bedingungen anbieten.

Generell ist die ersten 6 Monate die Gewährleistung der bessere Weg, danach eher eine evt. vorhandene Garantie.

RK
 
Mir is da einiges nicht klar.

Ich finde folgende Beteuligte:

a) den Hersteller des Flugzeugs.

b) die Modellbaufirma, welche den Flieger von a) vertreibt

c) den Modellbaufachhändler, der den Flieger von b) bezieht und an den Endkunden Verkauft.

An wen hast du jetzt die kaputte Klappe gesendet, an a) oder b) und wer verweigert die Garantie

Sigi
 
Mir is da einiges nicht klar.

Ich finde folgende Beteuligte:

a) den Hersteller des Flugzeugs.

b) die Modellbaufirma, welche den Flieger von a) vertreibt

c) den Modellbaufachhändler, der den Flieger von b) bezieht und an den Endkunden Verkauft.

An wen hast du jetzt die kaputte Klappe gesendet, an a) oder b) und wer verweigert die Garantie

Sigi
Solange der Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung jemandem nicht klar ist, so sollte dieser sich vielleicht aus dem Funkverkehr raushalten.:cry:
 
Genau umgekehrt: Gewährleistung ist etwas ganz anderes als Garantie, nämlich viel umfassender GESETZTLICH geregelt.
Auch wenn das mal ein Händler abstreiten will, da kommt er nicht raus. Wenn es ernst wird, hilft ein Wink mit dem Anwalt.

Oliver

genau darum bieten gewisse Autohersteller bzw. deren Importeure eine bis zu 7jährige G___________________________. an.....
Bitte Lückentext selbst so füllen wie es gerade Wissensstand ist. Falsches, verdrehtes zu verzapfen und dann nicht mal Sorry zu posten ist schon mal was.
 
Solange der Unterschied zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung jemandem nicht klar ist, so sollte dieser sich vielleicht aus dem Funkverkehr raushalten.:cry:

Mann oh mann, watt hast du denn, ich möchte doch nur wissen wo er die defekte Klappe hin geschickt hat, weil mir das nicht klar ist.
Und Gewährleistung kann es doch nur von c) dem Händler geben, von dem er es gekauft hat und von sonst keinem.
Da must du es doch nicht kompliziert machen.

Sigi
 
genau darum bieten gewisse Autohersteller bzw. deren Importeure eine bis zu 7jährige G___________________________. an.....
Bitte Lückentext selbst so füllen wie es gerade Wissensstand ist. Falsches, verdrehtes zu verzapfen und dann nicht mal Sorry zu posten ist schon mal was.

Du willst es nicht verstehen...

Gewährleistung ist etwas per Gesetz festgeschriebenes. Da kommt kein Händler dran vorbei, und die Handhabung kennt jeder Anwalt und auch jeder Richter. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die es gaben kann, aber nicht muß (wie der Threadhersteller leidvoll erfahren hat). Zudem kann die an die unmöglichsten Bedingungen geknüpft sein (was du spätestens dann merkst, wenn du die 7-Jahres Garantie beim Autohersteller einfordern willst, und der die mit dem Argument ablehnt, daß da einmal eine Inspektion ein paar wenige Tage zu spät durchgeführt wurde.)

Was jetzt das wertvollere von beiden ist, kannst du halten, wie du willst. Ich setzt auf die Gewährleistung.

Oliver
 
Hallo,
nach 8 anrufversuchen habe ich dann doch jemanden vom Service erreicht. Der Garantiefall wurde von jemanden bearbeitet der sich nicht auskennt:eek: Aber keine Entschuldigung deswegen.
Da diese Klappen nicht mehr im Programm sind haben wir uns auf einen Warengutschein von 40 Euro geeinigt (oder ich sollte das ganze Modell zurücksenden) und da musste ich auch noch verhandeln.
In der heutigen Zeit ist es nicht einfach seine Garantieansprüche durchzusetzen bzw. sollte man sich auch genau überlegen wo man kauft und welchen Service die Firma hat.
Bei Graupner, Hacker Topp Service!

Danke!
Grüße Werner
 

micbu

User
In der heutigen Zeit ist es nicht einfach seine Garantieansprüche durchzusetzen
Das mag daran liegen, dass viele Verbraucher immer noch fälschlicherweise glauben, dass überhaupt ein Garantieversprechen des Herstellers existiert.
Dem überwiegenden Teil der Verbraucher ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie völlig unklar. Die meisten denken sogar, es sei das gleiche.
Bruchvogel, da dein Vorgehen völlig falsch war hast du dir diese ganzen Umstände selbst eingebrockt, das kannst du auf niemand anderen schieben. Im Endeffekt hast du freiwillig eine Kulanzleistung erhalten.

Michael
 

Dix

User
Wahrscheinlich ist es einfacher, den Sachverhalt zur Zufriedenheit aller zu klären, anstatt dem Kunden am Telefon den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung auseinanderzudröseln...
 
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