Neue EU-Regeln für 2,4-GHz-Geräte?

Ich habe einen Hinweis erhalten, wonach sich die Vorgaben der EU für 2,4-GHz-Geräte vergangene Woche geändert haben:

In dem Amtsblatt vom 2. Dezember 2009 (Download: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2009:293:SOM:DE:HTML) soll auf Seite 8 ein Sternchen hinzugekommen sein. Da steht

EN 300 328 V1.7.1 (*)
Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM)
- Breitband-Übertragungssysteme - Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Breitband-Modulationstechniken verwenden - Harmonisierte EN, die wesentliche Anforderungen nach R&TTE-Richtlinie Artikel 3 Absatz 2 enthält

Das Sternchen wird auf Seite 32 des Amtsblatts erläutert:

(*) Bei Einhaltung dieser Fassung der Norm ist von der Konformität mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG auszugehen, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Anlagen müssen einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Frequenzspektrums enthalten, wie z. B. LBT ("Listen Before Talk"), DAA ("Detect And Avoid") o. Ä., damit die Anforderung von Abschnitt 4.3.5 dieser Fassung erfüllt ist. Ein derartiger Mechanismus soll eine gemeinsame Nutzung durch die verschiedenen technischen Systeme und Anwendungen ermöglichen, die es derzeit gibt, und den Nutzern bei Überlastung einheitlichen Zugang sichern (so dass die Störung des Funkdienstes für alle Nutzer gleich ausfällt). Einheitliche Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung des Frequenzspektrums werden derzeit vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) im Rahmen eines Entwurfs der Norm EN 300 328 (Fassung 1.8.1) entwickelt.

Die Geräte dürfen demnach zukünftig erst dann senden, wenn sie überprüft haben, dass der Funkkanal frei ist. Für die meisten Produkte am Markt bedeutet das wohl eine erhebliche technische Änderung, die womöglich zur Inkompatibilität mit der aktuell verkauften Version führt.

Über die fällige Präzisierung des Begriffs Medium Access Protocol wird ja schon länger diskutiert. Kommt das jetzt auf uns zu? Ich bin im Normendschungel nicht bewandert und kann die Bedeutung dieses Hinweises, der aber von einem Profi stammt, nicht zuverlässig einschätzen. Deshalb vermisse ich Stellungnahmen aus berufenem Mund.

Frank, was ist davon zu halten?
 

Julez

User
Ein derartiger Mechanismus soll eine gemeinsame Nutzung durch die verschiedenen technischen Systeme und Anwendungen ermöglichen, die es derzeit gibt, und den Nutzern bei Überlastung einheitlichen Zugang sichern (so dass die Störung des Funkdienstes für alle Nutzer gleich ausfällt).

Wäre nicht FHSS schon so ein Mechanismus? Immerhin stört das schön gleichmäßig übers ganze Band, und somit alle Nutzer.:)
 
...

Die Geräte dürfen demnach zukünftig erst dann senden, wenn sie überprüft haben, dass der Funkkanal frei ist. Für die meisten Produkte am Markt bedeutet das wohl eine erhebliche technische Änderung, die womöglich zur Inkompatibilität mit der aktuell verkauften Version führt.

....

Das einizge System das dieser Forderung heute nachkommt scheint mir Spektrum zu sein. In wieweit da aber Konflikte dann zu anderen Bestimmungen der neuen Fassung EU Verordnung vorliegen kann ich gar nicht einschätzen.
 

PW

User gesperrt
Hallo Stevie,

aber läuft nicht gerade das BNA Verfahren gegen Spektrum in der Rechtsmittelinstanz ?

Tja... EU und Normen.. wer blickt da noch durch, aber unsere Bürokraten in der EU müssen sich ja immer wieder was neues einfallen lassen, damit sie von unseren Steuergeldern schön bezahlt werden . Echt nicht mehr zum Aushalten und niemand blickt mehr durch.

Aber vielleicht kann Frank T. uns aufklären.


Gruss

PW
 

PW

User gesperrt
Hallo,

Popcorn macht aber dick..... und beantwortet nicht die vom Themenstarter gestellte Frage.

zu Kurt:

es gibt gewisse "Verschwiegenheitspflichten"...,frage doch bitte die BNA dazu oder die Fachreferenten der Verbände. Auch Dein Beitrag beantwortet nicht die Themenfrage.

Gruss

PW
 
was soll denn überhaupt diese Diskussion?
Ist doch egal was da neues beschlossen wird/wurde, hält sich doch keiner der User dran die heute ein System im Einsatz haben. Wie lange die BNA braucht für den Spektrumfall zeigt doch, dass das Thema keine Dringlichkeit besitzt. So sehen ich auch diese Geschichte hier, nett auf dem Laufenden zu seine was da in Brüssel passiert, aber belanglos für den Alltag von uns Modellfliegern. Trotzdem Danke für die Info, zeigt sie doch, dass auf dem 2,4 Band in Zukunft noch mehr los sein wird und die Verantwortlich sich weiterhin Gedanken machen wie diese Geräte "nett" miteinander umgehen sollten.
 
Drücken wir es doch mal einfach aus, der Sender muß fragen ob schon besetzt ist, wie wir auf der Toilette :D:D:D
Das sagt mir, ich bleibe noch lange bei der guten alten MPX 3030
 

Nice

User
Das geile finde ich
DAS IST TYPISCH DEUTSCHLAND.

erst warten bis die Geräte aufm Markt sind und Probleme machen und dann schnell irgend eine sch... Regel raus schmeißen die alles nur schlimmer macht, damit ja schnell was gemacht wurde, aber was danach kommt ist ja eine andere Sache, sch.... [FR1.1]... Leute die, bloß nie nicht an morgen denken.
Da bekomm ich gleich Herz rasen,
Sorry aber so ich das.

Kann nur gut sein, wenn sich die Hersteller mal zusammen tun und DE auf die Füße treten, damit die mal wach werden.:mad::mad:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Nice

User
Ups Sorry
dann hat Deutschland die EU schon damit angesteckt :rolleyes:


Aber wie schon gesagt oder angedeutet wurde.
Verkauf der jetzigen gebrauchten 2,4er wird wohl etwas schwieriger, aber ich denke mal, dem Käufer ist das eher egal, ob er erst Scannt und dann die Freigabe macht oder sofort Sendet.
Der Hersteller hat mehr zu tun das zu ändern.

PS: es gibt auch Funkkameras in DE in 2,4er die mehr als 100mW haben und so einige KM schaffen, auf Festkanal.
 

Cabona

User
So lang nicht klar ist was in der endgültigen Fassung 1.8.1 drinsteht
sack_reis.jpg
 
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