Oberfranken kein Modellflug möglich !

Rechtsstreit noch lange nicht beigelegt

Modellfluggruppe „Phoenix“ gibt im Entscheid um Zufahrts-Sondergenehmigung nicht auf / Gemeinderatssitzung

HOCHSTADT - Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels e.V. wird die Gemeinde Hochstadt wohl noch länger beschäftigen. In der ersten Ratssitzung des neuen Jahres informierte Erster Bürgermeister Thomas Kneipp, dass die Vereinsverantwortlichen die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth beantragt hätten.

Im September vergangenen Jahres entschieden die dortigen Richter nach einem Prozess, eine Klage der Fluggruppe abzuweisen. Da wohl vor allem der Dachverband des Vereins diese Entscheidung nicht akzeptieren will, streben die Hochstadter Modellflieger nun in gleicher Sache einen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an.

Rathauschef Kneipp rief die Hintergründe des Verfahrens in Erinnerung. So habe die Modellfluggruppe nach Angaben des Bürgermeisters im August 2009 eine Aufstiegserlaubnis von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren im Altenkunstadter Stadtteil Zeublitz beantragt und später auch genehmigt bekommen.

Die Zufahrt zu dem Grundstück sollte jedoch unter anderem über nicht öffentliche Feld- und Waldwege im Bereich der Gemeinde Hochstadt erfolgen.

Die Hochstadter Verwaltung sei im Anschluss vom Luftamt Nordbayern um eine Stellungnahme gebeten worden, fuhr Kneipp fort. Eine Umfrage hatte schließlich ergeben, dass die Jagdgenossen sowie die Bürger des Ortsteils Wolfsloch weder mit dem Flugbetrieb noch mit der Zufahrt über die gemeindlichen Wege einverstanden seien. Der Verein sei deshalb vor die Bayreuther Richter gezogen, um für die Zufahrt über Hochstadter Grund eine Sondererlaubnis zu erstreiten.

In den kommenden Monaten

Im Urteil, hätten die Richter, legte der Erste Bürgermeister dar, dieses Begehren jedoch abgelehnt. Deren Begründung unter anderem: Eine Ausnahmegenehmigung könnte nur für den Abbau von Bodenerträgen (wie landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Steinen) erteilt werden. Eine Entscheidung, ob die Berufung zugelassen wird, werde wohl erst in den kommenden Monaten fallen.
 
Hallo,
vor Jahren habe ich in einer Modellbauzeitschrift ( FMT /Modell/MFI ich weiß nicht mehr welche)gelesen , daß ein Verein bei der Benutzung der Feldwege nicht schlechter gestellt sein darf, wie ein landwirtschaftlicher Eigentümer/ Pächter eines Grundstücks im Außenbereich.
Da wollte eine Gemeinde die Zufahrt zum Gründstück of direktem Weg verbieten, der Verein solle einen Umweg von 4 Km fahren.
dagegen wurde geklagt. Und der Richter hat Grundstückseigentümer , ob Verein oder Landwirt auf gleiche Ebene gestellt.

Wenn ich mich recht erinnere war das irgentwo in Bayern

Vielleicht hat noch jemand das Heft und kann das Aktenzeichen bekannt geben.

Gruß Uli
 

Termnak

User
Hallo,
@Uli: Vor ca. 7 Jahren war in der DMFV ein Beitrag und Gerichtsurteil zu dem Thema. Habe vor längerer Zeit hier im Forum auch einmal die Ausgabe der Zeitschrift gepostet. Frag mich aber nicht mehr wo. Ein Anruf bei Herrn Ra. Sonnenschein ist die schnellere Variante und man hat eine klare Aussage ;)
http://dmfv.aero/

Gruß Jürgen
 
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