Rechtsstreit noch lange nicht beigelegt
Modellfluggruppe „Phoenix“ gibt im Entscheid um Zufahrts-Sondergenehmigung nicht auf / Gemeinderatssitzung
HOCHSTADT - Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels e.V. wird die Gemeinde Hochstadt wohl noch länger beschäftigen. In der ersten Ratssitzung des neuen Jahres informierte Erster Bürgermeister Thomas Kneipp, dass die Vereinsverantwortlichen die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth beantragt hätten.
Im September vergangenen Jahres entschieden die dortigen Richter nach einem Prozess, eine Klage der Fluggruppe abzuweisen. Da wohl vor allem der Dachverband des Vereins diese Entscheidung nicht akzeptieren will, streben die Hochstadter Modellflieger nun in gleicher Sache einen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an.
Rathauschef Kneipp rief die Hintergründe des Verfahrens in Erinnerung. So habe die Modellfluggruppe nach Angaben des Bürgermeisters im August 2009 eine Aufstiegserlaubnis von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren im Altenkunstadter Stadtteil Zeublitz beantragt und später auch genehmigt bekommen.
Die Zufahrt zu dem Grundstück sollte jedoch unter anderem über nicht öffentliche Feld- und Waldwege im Bereich der Gemeinde Hochstadt erfolgen.
Die Hochstadter Verwaltung sei im Anschluss vom Luftamt Nordbayern um eine Stellungnahme gebeten worden, fuhr Kneipp fort. Eine Umfrage hatte schließlich ergeben, dass die Jagdgenossen sowie die Bürger des Ortsteils Wolfsloch weder mit dem Flugbetrieb noch mit der Zufahrt über die gemeindlichen Wege einverstanden seien. Der Verein sei deshalb vor die Bayreuther Richter gezogen, um für die Zufahrt über Hochstadter Grund eine Sondererlaubnis zu erstreiten.
In den kommenden Monaten
Im Urteil, hätten die Richter, legte der Erste Bürgermeister dar, dieses Begehren jedoch abgelehnt. Deren Begründung unter anderem: Eine Ausnahmegenehmigung könnte nur für den Abbau von Bodenerträgen (wie landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Steinen) erteilt werden. Eine Entscheidung, ob die Berufung zugelassen wird, werde wohl erst in den kommenden Monaten fallen.
Modellfluggruppe „Phoenix“ gibt im Entscheid um Zufahrts-Sondergenehmigung nicht auf / Gemeinderatssitzung
HOCHSTADT - Die gerichtliche Auseinandersetzung mit der Modellfluggruppe Phoenix Lichtenfels e.V. wird die Gemeinde Hochstadt wohl noch länger beschäftigen. In der ersten Ratssitzung des neuen Jahres informierte Erster Bürgermeister Thomas Kneipp, dass die Vereinsverantwortlichen die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth beantragt hätten.
Im September vergangenen Jahres entschieden die dortigen Richter nach einem Prozess, eine Klage der Fluggruppe abzuweisen. Da wohl vor allem der Dachverband des Vereins diese Entscheidung nicht akzeptieren will, streben die Hochstadter Modellflieger nun in gleicher Sache einen Prozess vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an.
Rathauschef Kneipp rief die Hintergründe des Verfahrens in Erinnerung. So habe die Modellfluggruppe nach Angaben des Bürgermeisters im August 2009 eine Aufstiegserlaubnis von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren im Altenkunstadter Stadtteil Zeublitz beantragt und später auch genehmigt bekommen.
Die Zufahrt zu dem Grundstück sollte jedoch unter anderem über nicht öffentliche Feld- und Waldwege im Bereich der Gemeinde Hochstadt erfolgen.
Die Hochstadter Verwaltung sei im Anschluss vom Luftamt Nordbayern um eine Stellungnahme gebeten worden, fuhr Kneipp fort. Eine Umfrage hatte schließlich ergeben, dass die Jagdgenossen sowie die Bürger des Ortsteils Wolfsloch weder mit dem Flugbetrieb noch mit der Zufahrt über die gemeindlichen Wege einverstanden seien. Der Verein sei deshalb vor die Bayreuther Richter gezogen, um für die Zufahrt über Hochstadter Grund eine Sondererlaubnis zu erstreiten.
In den kommenden Monaten
Im Urteil, hätten die Richter, legte der Erste Bürgermeister dar, dieses Begehren jedoch abgelehnt. Deren Begründung unter anderem: Eine Ausnahmegenehmigung könnte nur für den Abbau von Bodenerträgen (wie landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Steinen) erteilt werden. Eine Entscheidung, ob die Berufung zugelassen wird, werde wohl erst in den kommenden Monaten fallen.